Entleiher – Leih Dir meine Arbeitskraft!
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Zeitarbeit, Leiharbeit, Personalleasing – verschiedene Bezeichnungen beschreiben dasselbe Arbeitsmodell: Ein Unternehmen "leiht" sich für bestimmte Projekte oder bei besonders guter Auftragslage Arbeitskräfte.
Entleiher: Gesetzliche Grundlagen
Das Arbeitnehmerüberlassungsgesetz (AÜG) regelt seit 1972 die Rahmenbedingungen für ein entgeltliches „Verleihen“ von Arbeitskräften. Es findet jedoch nur auf die gewerbliche Überlassung von Arbeitnehmern Anwendung. Es gilt nicht für Fälle, in denen zwischen nahestehenden Unternehmen oder innerhalb eines Konzerns Arbeitnehmer ausgeliehen werden, um etwa Kurzarbeit oder betriebsbedingte Entlassungen zu vermeiden. Gewerbliche Zeitarbeitsfirmen unterliegen zum Schutz der entliehenen Arbeitskräfte strengen Kontrollen und dürfen nur mit einer vom Landesarbeitsamts nach § 1 Abs. 1 Satz 1 AÜG erteilten Zulassung tätig werden. Maßgeblich für den regelrechten Siegeszug des Zeitarbeitsmodells war die Gesetzesänderung von 2004: Durften Arbeitnehmer bis dahin höchstens zwei Jahre in demselben Unternehmen eingesetzt werden, wurde dies damit zeitlich unbegrenzt möglich.
Dreiecksbeziehung zwischen Verleiher und Entleiher
An einer Zeitarbeitsvereinbarung sind stets drei Parteien beteiligt: die Zeitarbeitsfirma (Verleiher), der Arbeitnehmer und das Einsatzunternehmen (Entleiher). Den eigentlichen Arbeitsvertrag schließen Zeitarbeitsfirma und Arbeitnehmer. Er folgt den allgemeinen Arbeitsvertragsregeln: Die Zeitarbeitsfirma verpflichtet sich zur Arbeitslohnzahlung, der Arbeitnehmer zur Arbeitsleistung. Im Überlassungsvertrag (§ 12 AÜG) vereinbaren dann die Zeitarbeitsfirma und das Einsatzunternehmen, wie und zu welchen Konditionen der Arbeitnehmer bei ihm tätig werden soll. Das Einsatzunternehmen zahlt das vereinbarte Entgelt an die Zeitarbeitsfirma, die eine geeignete Arbeitskraft auswählt und zum Einsatz schickt. Nur wenn diese beiden Verträge vorliegen, geht die Rechtsprechung von echter Arbeitsüberlassung aus (LAG München, 07.12.2004, Az.: 6 Sa 1235/03). Zwischen Arbeitnehmer und Einsatzunternehmen besteht - für manche vielleicht überraschend – jedoch kein Vertrag.
Arbeitnehmerrechte und Pflichten
Auch ohne Vertrag hat der Arbeitnehmer gegenüber dem Entleiher Rechte und Pflichten. Die Pflicht zur Arbeitsleistung erfüllt er jedoch nicht beim Arbeitgeber, sondern im Einsatzbetrieb des Entleihers, so dass er während der Überlassung seinem Weisungsrecht unterliegt und ihm gegenüber zur arbeitsrechtlichen Sorgfalt verpflichtet ist. Im Gegenzug kann er verlangen, vollständig im Einsatzbetrieb eingegliedert zu arbeiten und dabei den eigenen Arbeitnehmern des Entleihers gleichgestellt zu sein. Die gesetzliche Pflicht zur Gleichbehandlung erstreckt sich von den Arbeitsbedingungen bis hin zum Entgelt (Verfassungsmäßigkeit: BVerfG, 29.12.2004, Az.: 1 BvR 2283/03).
Ist der Arbeitsvertrag unwirksam, weil z.B. die behördliche Zulassung der Zeitarbeitsfirma fehlte, schützt § 10 AÜG den Arbeitnehmer: Laut Gesetz liegt dann ein Arbeitsvertrag zwischen Arbeitnehmer und Entleiher vor, mit der Folge, dass dieser für den neuen Angestellten auch rückwirkend Lohn und Sozialversicherungsabgaben zahlen muss.
Entleiher: Zeitarbeitsfirma und Einsatzbetrieb
Die Zeitarbeitsfirma entrichtet für den Arbeitnehmer die Sozialversicherungsbeiträge und muss im Überlassungsvertrag für seine Gleichstellung im Einsatzbetrieb sorgen. Unzulässig sind Verbote oder Vermittlungsprovisionen, die dem Entleiher die Einstellung des Arbeitnehmers nach Ende der Überlassungszeit erschweren oder sie verhindern (BGH, 03.07.2003, Az.: III ZR 348/02). Die Zeitarbeitsfirma haftet nur für die Auswahl eines geeigneten Arbeitnehmers, nicht für dessen Leistung selbst. Der Entleiher stellt den Arbeitsplatz zur Verfügung und muss die Gleichbehandlung beachten. Rechtsprechung und § 14 AÜG lassen nur bei der Mitbestimmung Unterschiede zu: Weil Zeitarbeiter nicht Arbeitnehmer des Entleihers werden, haben sie dort kein Mitbestimmungsrecht etwa bei der Betriebsratswahl (BAG, 10.03.2004, Az.: 7 ABR 49/03).
(MIC)
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Rechtstipps zu "Entleiher" | Seite 4
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27.09.2016 Rechtsanwältin Sandra Flämig„… , auch wenn ursprünglich eigentlich ein Werkvertrag geschlossen wurde. Das BAG hat in seinem Urteil vom 12.7.2016 ganz klar gesagt: Die gesetzliche Regelung ist eindeutig. Fiktion eines Arbeitsverhältnisses zum Entleiher …“ Weiterlesen
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14.09.2016 Rechtsanwalt Henrik Thiel„… nur „vorübergehend“ im Betrieb des Entleihers eingesetzt werden dürfen, ohne allerdings zu definieren, was für ein Zeitraum „vorübergehend“ sein soll. Jetzt soll die Einsatzdauer durch das neue …“ Weiterlesen
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26.08.2016 Rechtsanwalt Mathias Wenzler„… diesen an den Entleiher aus. Wenn der Verleiher keine Erlaubnis zur Arbeitnehmerüberlassung hat, kommt zwischen dem (Leih-) Arbeitnehmer und dem Entleiher ein Arbeitsverhältnis zustande. Der Arbeitnehmer …“ Weiterlesen
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18.08.2016 Rechtsanwalt Martin Sundermann„… und dort mit einem Arbeitsvertrag gebunden. Sie haben keinen Arbeitsvertrag mit dem Beschäftigungsbetrieb/Entleiher, sondern werden nur auf Weisung des Verleihers bei dem Entleiher tätig. Das Bundesarbeitsgericht hat …“ Weiterlesen
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22.07.2016 Rechtsanwalt Thomas Schulze„… , wie es das entleihende Unternehmen seiner Stammbelegschaft gewährt. Nur ausnahmsweise kann unter den Voraussetzungen des § 9 AÜG hiervon abgewichen werden. Aber selbst wenn vom Grundsatz her der Arbeitnehmer …“ Weiterlesen
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19.07.2016 Dr. Gaupp & Coll. Rechtsanwälte„Besitzt ein Arbeitgeber die nach § 1 Abs. 1 Satz 1 AÜG erforderliche Erlaubnis, als Verleiher Dritten (Entleihern) Arbeitnehmer (Leiharbeitnehmer) im Rahmen seiner wirtschaftlichen Tätigkeit …“ Weiterlesen
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15.06.2016 Rechtsanwältin Sandra Flämig„… einen Werkvertrag, dann wird ein Arbeitsverhältnis zum Entleiher (großes Unternehmen) gesetzlich fingiert und nur der Arbeitnehmer hat es in der Hand, ob dies wahr wird. Der Arbeitnehmer kann dann …“ Weiterlesen
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02.06.2016 Rechtsanwalt Alexander Bredereck„… mit einem Entleiher begründet werden, beschäftigt. Daraus hat das LAG dann folgendes abgeleitet: Liegt eine Arbeitnehmerüberlassung vor, dann deckt sie die legale Überlassung ab, letztlich …“ Weiterlesen
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19.05.2016 Rechtsanwältin Sandra Flämig„… Gründen recht: Arbeitnehmerüberlassung war gleich vom Tisch. Geschäftsführer des Verleihers und gleichzeitig verliehener Arbeitnehmer sein, das geht gar nicht. Dies hätte der Entleiher wissen müssen …“ Weiterlesen
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04.05.2015 Rechtsanwalt Alexander Bredereck„… vorhandenen Plusstunden ermöglicht. Fall: Der Arbeitgeber setzte die Arbeitnehmerin im Rahmen von Arbeitnehmerüberlassung als Sachbearbeiterin bei anderen Firmen (Entleihern) ein. Zwischendurch hatte …“ Weiterlesen
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27.04.2015 Rechtsanwalt Alexander Bredereck„… zur Überlassung von Leiharbeitnehmern zwischen Verleiher und Entleiher sind nur dann wirksam, wenn der Verleiher über die erforderliche staatliche Erlaubnis zur Überlassung von Arbeitnehmern verfügt …“ Weiterlesen
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21.04.2015 Rechtsanwältin Sandra Flämig„… eines entstandenen Arbeitsverhältnisses bei einem Entleiher geklagt hatte. Generell gilt ja, dass ein Arbeitsverhältnis zwischen Entleiher und Arbeitnehmer nur entstehen kann, wenn der Verleiher nicht über …“ Weiterlesen
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30.03.2015 Rechtsanwältin Sandra Flämig„… . Bzw. das Glück hat dessen Kunde, der Entleiher. Ein Beispiel soll das belegen: Die MBtech hat die Erlaubnis zur Arbeitnehmerüberlassung. Im Jahr 2009 stellte sie einen Versuchstechniker …“ Weiterlesen
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28.01.2015 Rechtsanwältin Sandra Flämig„… von Arbeitnehmern an Entleiher erfolgt vorübergehend.“ Sie unterlag mit ihrer Klage jedoch in allen 3 Instanzen, Das BAG hat seine bisherige Rechtsprechung bestätigt. Im Fall ging es darum, dass die Klägerin …“ Weiterlesen
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19.01.2015 anwalt.de-Redaktion„… ) zu beachten. Allerdings betrifft das in erster Linie die Zeitarbeitsfirma, denn mit dieser schließt der Beschäftigte einen Arbeitsvertrag. Der Entleiher, also das Unternehmen, für das die tatsächliche …“ Weiterlesen
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28.11.2014 Rechtsanwalt Mathias Wenzler„… von Arbeitnehmern an Entleiher erfolgt vorübergehend.“ Das Bundesarbeitsgericht (BAG) hat hierzu entschieden, dass auch eine langfristige Arbeitnehmerüberlassung nach derzeitigem Recht folgenlos bleibt. Insbesondere …“ Weiterlesen
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26.11.2014 Rechtsanwalt Mathias Wenzler„… , in dem das Arbeitsverhältnis zwischen dem Leiharbeitnehmer und dem Verleiher bis zum 31.08.2012 befristet war. der Arbeitnehmer war ausgeliehen und setzte nach dem 31.08.2012 seine Tätigkeit bei dem Entleiher fort …“ Weiterlesen
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25.11.2014 Rechtsanwalt Mathias Wenzler„… reglementiert. Werden Arbeitnehmer eines Unternehmens (Verleiher) an ein anderes Unternehmen (Entleiher) ausgeliehen und hat der Verleiher keine gültige Erlaubnis – dann kommt kraft Gesetzes zwischen …“ Weiterlesen
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21.11.2014 Rechtsanwalt Mathias Wenzler„Wenn ein Unternehmer (Verleiher) einem anderen Unternehmen (Entleiher) seine Arbeitnehmer überlässt (verleiht), so dass der Entleiher diese wie seine eigenen Arbeitnehmer in seinen Betrieb integriert …“ Weiterlesen
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20.11.2014 Rechtsanwalt Mathias Wenzler„… verfügt, aber dennoch Arbeitnehmer an einen Entleiher verleiht (illegale Arbeitnehmerüberlassung), dann kommt gemäß §§ 10 Absatz 1, 9 Nr. 1 AÜG ein Arbeitsverhältnis zwischen dem Arbeitnehmer …“ Weiterlesen
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31.10.2014 Rechtsanwalt Christian Steffgen„… Straf- und Ordnungswidrigkeitstatbestände, die Verstöße gegen das AÜG betreffen. Die Straftatbestände sind: - Illegaler Verleih ausländischer Arbeitnehmer ohne Arbeitsgenehmigung, § 15 AÜG - Entleih …“ Weiterlesen
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06.06.2014 Rechtsanwältin Sandra Flämig„… . Stammarbeiter des Entleihers erhielten einen Bruttolohn von ca. 2000,00 € im Monat. Im Jahr 2011 verklagte der Mann seinen ehemaligen Arbeitgeber, da er just in diesen Tagen erfahren hatte, dass in 2010 der CG …“ Weiterlesen
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01.04.2014 Rechtsanwalt Mathias Wenzler„… Arbeitnehmerüberlassungsgesetz (AÜG) bestimmt: "Die Überlassung von Arbeitnehmern an Entleiher erfolgt vorübergehend." Insoweit war bislang teilweise vertreten worden, dass eine dauerhafte Überlassung dazu …“ Weiterlesen
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26.03.2014 Rechtsanwältin Sandra Flämig„… tätig war, um weitere zwei Jahre zu entleihen, einen Riegel vor. Obwohl der Arbeitgeber den Einsatz beim Betriebsrat beantragte – wie es § 99 BetrVG vorsieht – lehnte dieser ab. Auszugsweise heißt …“ Weiterlesen