Finden Sie jetzt Ihren Anwalt zu diesem Thema in der Nähe!

Gescheiterte Ehe – die fiesesten Tricks im Rosenkrieg

  • 7 Minuten Lesezeit
anwalt.de-Redaktion

Wenn aus Liebe Hass wird, dominieren vor allem Wut, Rachegedanken und Selbstsucht das Denken und Handeln der ehemaligen Partner. Ob Kind, Geld oder Verfahren, auf diese fiesen Scheidungstricks sollten Sie im Zweifel vorbereitet sein.

Kinder – die schärfste „Waffe“ im Scheidungskrieg

Sorgerechtsentzug und Umgangsvereitelung

In der Scheidung wird nicht nur um das Sorgerecht für die gemeinsamen Kinder gestritten, sondern in vielen Fällen auch darum, überhaupt noch Kontakt zu den Kindern zu haben. Deshalb gehören der Sorgerechtsentzug und die Vereitelung des Umgangsrechts im Scheidungskrieg schon fast zum Standard. Um das alleinige Sorgerecht für das Kind zu erhalten, besorgen sich Eltern möglichst viele Bestätigungsschreiben von der Familie, Freunden, den Nachbarn, dem Babysitter und den öffentlichen Betreuungseinrichtungen (Kindergarten, Kita, Schule, Hort etc.). All diese Schreiben sollen darlegen, dass der Ex-Partner nicht gut für das Kind ist und deshalb ein gemeinsames Sorgerecht nicht infrage kommt. Ob berechtigt oder nicht – das Anschwärzen des anderen Partners ist ein Standardtrick im Scheidungskrieg. Besonders beliebt sind dabei häufig wechselnde Partnerschaften, Drogen oder das Eingespanntsein im Beruf.

Kindesentziehung

Der Entzug des gemeinsamen Sorgerechts oder die faktische Einschränkung des Umgangsrechts sind zwar schon sehr nervenaufreibend, aber längst nicht der fieseste Trick in der Scheidung. Manche Eltern greifen zu deutlich drastischeren Mitteln als faulen Ausreden zur Besuchszeit. Sie verschwinden beispielsweise mit dem Kind ins Ausland. Verschiedene Organisationen schätzen, dass jährlich zwischen 2000 und 3000 Kinder ins Ausland verschleppt werden. Kindesentzug oder Kindesentführung ist dabei nicht nur ein fieser Scheidungstrick, sondern in Deutschland auch strafbar. Für den Straftatbestand spielt es dabei keine Rolle, wie das Sorgerecht aufgeteilt ist, da jeder Elternteil unabhängig vom Sorgerecht zum Umgang mit dem Kind berechtigt und verpflichtet ist. Strafbar ist dabei nicht nur die Entführung ins Ausland, sondern auch der unbekannte Umzug im Inland als auch die Vereitelung des Umgangsrechts. Das deutsche Strafgesetzbuch (StGB) bestraft damit nicht nur die klassische Entführung, sondern jede Form der Vorenthaltung von Kindern.

Eltern sollten sich deshalb nicht nur im Interesse ihrer Kinder zweimal überlegen, ob sie das Umgangsrecht wirklich torpedieren oder gar mit dem Kind bis ins Ausland verziehen wollen. Beides ist strafbar und kann sowohl mit einer Geldstrafe als auch mit einer Freiheitsstrafe bestraft werden.

Finanzielle Sorgen – die Scheidung richtig teuer machen

Das Geld verprassen

Der bekannteste und einfachste Trick beim Streit um den Unterhalt kurbelt die Konjunktur an, denn der ehemalige Partner oder die ehemalige Partnerin gibt übermäßig viel Geld für teure Autos, Kleidung, Reisen etc. aus. Ziel dieses Tricks ist es, dass der Partner bei der Scheidung möglichst wenig Geld erhält oder sogar selbst Unterhalt zahlen muss. Hierzu wird das Konto geplündert, bevor der Partner die Scheidungsklage einreicht. Hintergedanke bei diesem fiesen Scheidungstrick ist dabei, dass ein Vermögen, das nicht mehr, existiert auch nicht mehr aufgeteilt werden kann. Teure Autos erweisen sich dabei als besonders effektiv, denn sie verlieren schnell an Wert und sind zum Zeitpunkt der Vermögensaufteilung im Scheidungsverfahren nur noch einen Bruchteil des Kaufpreises wert. Die Rechtsprechung erkennt viele Ausgaben tatsächlich an, nur verschenken darf man große Geldsummen nicht.

Einkommen klein rechnen

Unterhaltsansprüche werden auch gern dadurch umgangen, dass der unterhaltsverpflichtete Partner sein Einkommen klein rechnet. Gerade Selbstständige haben hier in ihrem Unternehmen vielfältige Möglichkeiten, indem sie z. B. große Rückstellungen bilden oder die Geliebte zu ihrer gutbezahlten Sekretärin machen. Mit etwas Kreativität bleibt so nur noch ein kleiner Gewinn und damit auch ein kleines Einkommen übrig. Jedoch kann vor Gericht ein (teures) Gutachten gefordert werden, indem ein Wirtschaftsprüfer die Unternehmensbilanz der letzten drei Jahre überprüft. Angestellte können zwar ihr Einkommen nicht so leicht klein rechnen, jedoch haben sie andere fiese Möglichkeiten, wie etwa die Provokation einer Kündigung oder die Arbeitsverweigerung. Jedoch kann das Gericht ein fiktives Einkommen festsetzen. Das eigene Einkommen zu reduzieren ist damit zwar ein weitverbreiteter Scheidungstrick, der sich aber auch zum Bumerang entwickeln kann.

Auf Zeit spielen

Der Zeittrick setzt nicht am Einkommen an, sondern vielmehr an den Nerven des Ex-Partners. Bei diesem fiesen Trick wird das Trennungsverfahren und Scheidungsverfahren solange verzögert, bis der anderen Seite die Kraft ausgeht. Diese verzichtet dann freiwillig auf einen Teil der Ansprüche, damit der Rosenkrieg endlich ein Ende und sie ihren Frieden hat. Damit sich das Verfahren möglichst lange hinzieht, werden etliche Beweisanträge, Anträge auf Fristverlängerung oder Anträge auf Terminverschiebung gestellt. Besonders effektiv im Spiel auf Zeit ist auch das Auslandskonto. Dabei wird Geld im Ausland angelegt und im Prozess behauptet, es handle sich lediglich um ein Darlehen. Auch wenn offenkundig ist, dass dies nicht stimmt, muss recherchiert werden – was im Ausland viel Zeit kostet.

Dokumente vernichten

Sprichwörtlich sind Recht haben und Recht bekommen zwei Paar Schuhe. Das liegt daran, dass man als Kläger vor Gericht nicht nur einen rechtlichen Anspruch haben muss, sondern man diesen auch beweisen muss. Einen bestimmten Sachverhalt nachzuweisen ist oft schwierig und nur mit Dokumenten wie etwa einem schriftlichen Vertrag oder einer Rechnung möglich. Ein besonders fieser Scheidungstrick ist deshalb auch die Vernichtung von Aktenordnern und Belegen, die im Ehealltag kaum eine Rolle gespielt haben. Hat sich der verhasste Ex-Partner während der Ehe keine Kopien gemacht oder gar ohnehin die Finanzen der anderen Seite überlassen, wird es im Prozess schwierig das Vorhandensein bestimmter Vermögenswerte zu beweisen.

Wie bereits die meisten anderen Scheidungstricks zuvor, ist auch dieser Trick nicht ganz ohne Risiko. Vor Gericht zählen nämlich nicht nur Dokumente als Beweismittel, sondern auch Zeugen. Kann der ehemalige Ehepartner nachweisen, dass die Dokumente vorsätzlich vernichtet wurden, kann er sogar Strafantrag stellen. Die absichtliche Vernichtung von Dokumenten zum Nachteil einer anderen Person bezeichnet man strafrechtliche als Urkundenunterdrückung. Sie wird ebenso hart bestraft wie die Vorhaltung der Kinder, so dass auch bei diesem fiesen Scheidungstrick eine Geldstrafe oder Haftstrafe von bis zu fünf Jahren droht.

Das Scheidungsverfahren

Räumkommando

Das Ausräumen der Wohnung über Nacht ist zweifelsohne einer der fiesesten Scheidungstricks im Verfahren. Dabei wird die Wohnung komplett leer geräumt, bevor gerichtlich geklärt ist, wer welchen Gegenstand aus dem ehemals gemeinsamen Haushalt bekommt. Wenn der andere Partner nach Hause kommt, sind Möbel, Einrichtungsgegenstände, Küchengeräte, Aktenordner, Fotoalben etc. verschwunden. Das wirkt sich rechtlich zwar nicht auf die Ansprüche des anderen Partners aus, macht es ihm oder ihr aber faktisch schwer, diese durchzusetzen. In einem langwierigen, zeitaufwendigen und nervenaufreibenden Verfahren muss geklärt werden, welche Gegenstände sich konkret im Haushalt befunden haben, welche Gegenstände verschwunden sind, ob der Gegenstand der Ehefrau, dem Ehemann oder beiden gemeinsam gehört hat und wer ihn nun nach der Scheidung beanspruchen kann. Diese Verfahren nennt man Hausratsteilungsverfahren.

Dieses gerichtliche Verfahren lohnt sich aber in vielen Fällen nicht, da es ein Vielfaches mehr kostet als der Wert der betreffenden Gegenstände und es ohne die Rechnungen oder Zeugen schwierig ist, zu beweisen, dass ein ganz bestimmter Gegenstand erst während der Ehe erworben wurde. Das heimliche Ausräumen der Wohnung ist damit ein ganz besonders fieser Scheidungstrick, da er die andere Seite zwar rechtlich nicht um ihre Ansprüche am gemeinsamen Hausrat bringt, diese aber praktisch aufgegeben werden. Der Kampf um den gemeinsamen (verschwundenen) Hausrat lohnt sich nicht. Sein einziges Ziel ist es nur noch, die andere Seite mürbe zu machen. Die Gegenstände selbst sind aber meist verloren, da die Beweisführung in Bezug auf einen konkreten Gegenstand schwer ist. Verschenkt oder verkauft der andere Partner den Gegenstand während des Verfahrens, kann er auch nicht mehr zurückverlangt werden.

Das Trennungsjahr

Vor jeder Ehescheidung hat der Gesetzgeber ein Trennungsjahr angeordnet. Dabei spielt es für den Gesetzgeber keine Rolle, wie lange die Ehe gedauert hat. Deshalb ist das Trennungsjahr auch bei sehr kurzen Ehen einzuhalten. Nur in wenigen Ausnahmefällen kann eine Ehe ohne Einhaltung des Trennungsjahrs geschieden werden (Blitzscheidung oder Härtefallscheidung). Voraussetzung dafür ist aber, dass es wichtige Gründe gibt, die es einem Partner unzumutbar machen, noch länger an der Ehe festzuhalten. Der einzelne Ehebruch, eine nachlässige Haushaltsführung oder unbegründete Eifersuchtsszenen reichen hierfür noch nicht aus, sondern es zählen nur ganz gewichtige Gründe wie etwa Gewalt in der Ehe, Scheitern bzw. Verweigerung einer Entziehungskur bei Alkoholmissbrauch oder andauernde Beleidigung oder Bedrohung des Partners in Gegenwart der Kinder.

Für das Trennungsjahr fordern die Gerichte eine strenge Trennung von Bett und Tisch. Um Kosten zu sparen, darf das Ehepaar zwar weiterhin gemeinsam in einer Wohnung wohnen, aber jeder muss seinen eigenen Haushalt haben. Das Bilden einer Wohngemeinschaft, in der z. B. gemeinsam eingekauft, gekocht oder gewaschen wird, schadet deshalb dem Trennungsjahr. Wenn Sie Ihr Ehemann oder Ihre Ehefrau also bittet, etwas zu besorgen, mitzukochen oder zu waschen, ist Vorsicht geboten. Die harmlos erscheinende Bitte kann ein Trick sein, um das Trennungsjahr und damit die Scheidung hinauszuzögern.

Foto(s): ©Fotolia.com

Artikel teilen: