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Hundebiss: So schützen sich Geschädigte und Halter

  • 6 Minuten Lesezeit
Hundebiss: So schützen sich Geschädigte und Halter

Experten-Autorin dieses Themas

Ein Hundebiss ist eine unangenehme und schmerzhafte Erfahrung, die nicht nur körperliche, sondern auch rechtliche Folgen mit sich bringt. Wenn ein Hund beißt, stellt sich oft die Frage: Wer haftet für die entstandenen Schäden? Wer zahlt die Arztkosten? Was ist mit Schmerzensgeld und Schadensersatz? Dieser Ratgeber soll Ihnen einen Überblick über die wichtigsten rechtlichen Aspekte geben, die im Zusammenhang mit einem Hundebiss zu beachten sind.

Sie erfahren, welche Rechte Sie als Geschädigter haben, wie Sie vorgehen sollten, wenn ein Hund Sie oder jemanden in Ihrem Umfeld gebissen hat, und welche Pflichten Hundehalter haben, um sich selbst vor rechtlichen Konsequenzen zu schützen. Auch die Rolle der Versicherung, das Thema Schmerzensgeld sowie die Frage nach einer möglichen Anzeige wegen fahrlässiger Körperverletzung werden hier beleuchtet.

Hundebiss – Wenn der „beste Freund des Menschen“ zubeißt

Hunde gelten in Deutschland als treue und beliebte Begleiter. Doch auch der liebste Hund kann in bestimmten Situationen aggressives Verhalten zeigen und zubeißen. Solche Vorfälle sind nicht selten und können sowohl bei Fremden als auch bei Familienmitgliedern oder anderen Haustieren passieren. Die Ursachen für aggressives Verhalten bei Hunden sind vielfältig – von Angst über Stress und Überforderung bis hin zu einer mangelhaften Erziehung.

Ein Hundebiss kann nicht nur erhebliche gesundheitliche Folgen haben, wie etwa tiefe Wunden, Infektionen oder Narben, sondern auch rechtliche und finanzielle Konsequenzen für den Halter des Hundes mit sich bringen. In der Regel haftet der Halter für die Schäden, die sein Hund verursacht – und das kann teuer werden. Wer betroffen ist, fragt sich oft: Wer zahlt die Arztkosten? Habe ich Anspruch auf Schmerzensgeld? Wie verhalte ich mich rechtlich korrekt?

Wer haftet bei einem Hundebiss und wer zahlt die Arztkosten?

In Deutschland gilt das sogenannte Halterhaftungsprinzip. Das bedeutet, dass der Hundehalter grundsätzlich für alle Schäden haftet, die sein Hund verursacht – unabhängig davon, ob der Hund zum Zeitpunkt des Vorfalls an der Leine war oder nicht. Dies ist im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) verankert und fällt unter die sogenannte Gefährdungshaftung nach § 833 BGB. Hierbei spielt es keine Rolle, ob der Hundehalter schuldhaft gehandelt hat oder nicht.

Wurde jemand von einem Hund gebissen, hat die betroffene Person das Recht, den Hundehalter für den entstandenen Schaden in Anspruch zu nehmen. Der Anspruch ergibt sich unmittelbar aus § 833 BGB. Der Halter muss die Kosten übernehmen, die durch den Vorfall entstanden sind, einschließlich der Arztkosten. In der Praxis bedeutet dies, dass die betroffene Person zunächst die notwendigen medizinischen Behandlungen in Anspruch nimmt und anschließend die Erstattung der Kosten vom Hundehalter fordert.

In den meisten Fällen übernimmt die Haftpflichtversicherung des Hundehalters die Arztkosten und andere entstandene Schäden. Hundehalter sind gut beraten, eine spezielle Hundehalter-Haftpflichtversicherung abzuschließen, da viele private Haftpflichtversicherungen Schäden durch Tiere nicht abdecken. Diese Versicherung kommt für die Schäden auf, die der Hund verursacht, und schützt den Halter vor hohen finanziellen Belastungen. 

Bei schweren Verletzungen können die notwendigen Behandlungskosten sehr hoch sein und den haftenden Hundehalter in den finanziellen Ruin treiben, wenn er keine Haftpflichtversicherung im Hintergrund hat. Kommt es beim Hüten eines fremden Hundes zu einem Hundebiss, gelten gesonderte Regelungen.

Sonderregeln für Nutztiere

Eine Sonderregelung trifft das Gesetz in § 833 S. 2 BGB zugunsten von Nutztierhaltern. Sie haften nicht, wenn sie nachweisen können, dass sie die im Verkehr erforderliche Sorgfalt beachtet haben. Als Nutztier gilt jedes Tier, das dem Unterhalt oder der Erwerbstätigkeit dient. Beispiele: Polizeihund, -Pferd, Rettungshund, Hütehund des Schäfers. Das OLG Frankfurt hat bei einem Wachhund für ein Betriebsgelände die Nutztiereigenschaft verneint und eine spezielle Ausbildung als Wachhund und ein besonderes Sicherheitsbedürfnis des Halters gefordert. Im Fall wurde der Wachhund allerdings nur eingesetzt, um gelegentliche Einbruchdiebstähle zu verhindern. Dies allein reichte nicht für die Einordnung als Nutztier (Az.: 26 U 15/04). 

Schadensersatz nach Hundebiss: Was steht dem Geschädigten zu?

Wird eine Person durch einen Hundebiss verletzt, kann sie Anspruch auf Schadensersatz und Schmerzensgeld haben. Diese Ansprüche ergeben sich aus der zivilrechtlichen Haftung des Hundehalters nach § 833 Satz 1 BGB. Der Geschädigte hat demnach Anspruch auf Ersatz aller materiellen Schäden, die durch den Hundebiss entstanden sind. Dazu gehören insbesondere:

  • Arztkosten: Alle Kosten für die medizinische Versorgung, wie Wundversorgung, Medikamente, Verbandsmaterial oder Therapien.
  • Verdienstausfall: Falls die verletzte Person aufgrund des Hundebisses arbeitsunfähig ist, kann der Verdienstausfall geltend gemacht werden.
  • Sachschäden: Wurde Kleidung oder anderes Eigentum (zum Beispiel ein Smartphone oder eine Brille) beschädigt, können auch diese Kosten erstattet werden.

Die Höhe des Schadensersatzes richtet sich nach dem entstandenen Schaden und kann in jedem Einzelfall variieren.

Anspruch auf Schmerzensgeld nach einem Hundebiss

Neben dem materiellen Schadensersatz besteht auch ein Anspruch auf Schmerzensgeld, das die immateriellen Schäden ausgleicht. Hierbei handelt es sich um den Ausgleich für Schmerzen, psychische Beeinträchtigungen oder Narben, die durch den Hundebiss entstanden sind.

Die Höhe des Schmerzensgeldes ist abhängig von der Schwere der Verletzungen und muss stets im Einzelfall geprüft werden. Bei leichteren Bissverletzungen wird in der Regel ein geringeres Schmerzensgeld zugesprochen, während bei schweren Verletzungen – insbesondere bei bleibenden Schäden – deutlich höhere Summen möglich sind.

Beispielsweise können Schmerzensgeldzahlungen in den folgenden Bereichen liegen:

  • für kleinere Bisswunden: 500 bis 1500 Euro
  • für tiefere Wunden mit Narbenbildung: bis zu 5000 Euro oder mehr

Um den Anspruch auf Schmerzensgeld durchzusetzen, sollte der Geschädigte ärztliche Atteste und Belege für die erlittenen Schmerzen sowie die psychischen Folgen einreichen, da ihm der Nachweis eines immateriellen Schadens obliegt.

Anzeige erstatten nach Hundebiss: Strafrechtliche Konsequenzen

Ein Hundebiss kann neben zivilrechtlichen Ansprüchen auch strafrechtliche Folgen haben. In vielen Fällen wird gegen den Hundehalter Anzeige erstattet, vor allem, wenn der Vorfall als fahrlässige Körperverletzung eingestuft wird. Das passiert in der Regel dann, wenn dem Hundehalter vorgeworfen wird, er habe seine Sorgfaltspflicht verletzt.

Eine fahrlässige Körperverletzung liegt vor, wenn der Hundehalter es versäumt hat, die nötigen Maßnahmen zu ergreifen, um den Biss zu verhindern. Dies kann beispielsweise der Fall sein, wenn der Hund nicht angeleint war, obwohl eine Leinenpflicht bestand, oder wenn der Hundehalter bereits wusste, dass der Hund aggressiv ist, und dennoch keine Vorkehrungen getroffen hat. Die Strafen für fahrlässige Körperverletzung können von Geldstrafen bis hin zu Freiheitsstrafen reichen, je nach Schwere des Vorfalls und der Verantwortung des Hundehalters.

Welche Versicherung schützt den Hundehalter?

Für Hundehalter ist es unerlässlich, eine Hundehalter-Haftpflichtversicherung abzuschließen, da sie für alle Schäden haftet, die ein Hund verursacht. Diese spezielle Versicherung deckt nicht nur die Kosten für Personenschäden, sondern auch für Sachschäden ab. Viele Bundesländer in Deutschland haben bereits eine Versicherungspflicht für Hunde eingeführt, insbesondere für Hunde bestimmter Rassen, die als potenziell gefährlich gelten.

Die Hundehalter-Haftpflichtversicherung deckt folgende Schäden ab:

  • Personenschäden: Sie übernimmt medizinische Kosten, Schmerzensgeld und Schadensersatzansprüche nach einem Hundebiss.
  • Sachschäden: Sie ersetzt beschädigte Gegenstände, die durch den Hund zerstört wurden.
  • Vermögensschäden: Sie deckt indirekte Schäden wie Verdienstausfall.

Für Hundehalter ist es wichtig, die Versicherungssumme ausreichend hoch zu wählen, um auch größere Schadensersatzansprüche abzudecken. Bei Hundebissen können je nach Schwere der Verletzungen und deren Folgen hohe Schadenssummen entstehen.

Folgen für den Halter: Was passiert nach einem Hundebiss?

Neben den finanziellen und strafrechtlichen Konsequenzen kann ein Hundebiss für den Halter weitere rechtliche Folgen haben. Insbesondere dann, wenn der Hund bereits zuvor aggressives Verhalten gezeigt hat oder als gefährlich eingestuft wird, können die Behörden Maßnahmen ergreifen, um die Gefahr zu minimieren.

Zu den möglichen Maßnahmen gehören:

  • Auflagen zur Leinen- und Maulkorbpflicht: Hundehalter können verpflichtet werden, ihren Hund nur noch an der Leine und mit Maulkorb zu führen.
  • Einstufung als gefährlicher Hund: Wenn ein Hund als gefährlich gilt, können weitere Auflagen folgen, etwa ein Sachkundenachweis für den Halter.
  • Euthanasie des Hundes: In besonders schweren Fällen kann die Behörde anordnen, dass der Hund eingeschläfert wird, um die öffentliche Sicherheit zu gewährleisten.

Für beide Seiten gilt: Ein Hundebiss kann weitreichende Folgen haben – von der gesundheitlichen Versorgung über rechtliche Schritte bis hin zu finanziellen Forderungen. Hundehalter oder Menschen, die regelmäßig in Kontakt mit Hunden kommen, sollten sich mit den rechtlichen Grundlagen im Falle eines Hundebisses vertraut machen, um im Ernstfall richtig handeln und ihre Rechte geltend machen zu können.

Foto(s): ©Adobe Stock/Ryan Thomas

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