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Kein Urlaubsanspruch bei Kinderkrankheit

  • 1 Minuten Lesezeit
Esther Wellhöfer anwalt.de-Redaktion

[image]Wenn ein Kind während des Urlaubs einer berufstätigen Mutter oder eines berufstätigen Vaters erkrankt und von dem Elternteil gepflegt werden muss, so entsteht für die Mutter oder den Vater kein Anspruch auf Nachgewährung des Urlaubs. Zu diesem Urteil kamen nun die Richter beim Arbeitsgericht Berlin in einem aktuellen Urteil.

Die Mutter eines neun Jahre alten Kindes hatte sechs Tage Erholungsurlaub beantragt. Genau während dieses Urlaubs der Verkäuferin erkrankte das Kind und die Mutter musste das Kind betreuen. Gut vier Wochen später beantragte die Mutter erneut Erholungsurlaub. Dabei bat die Verkäuferin um eine Bestätigung des Arbeitgebers, dass der vorher genommene Urlaub wegen der Erkrankung des Kindes noch nicht aufgebraucht sei. Die Frau erhielt vom Arbeitgeber weder Urlaub noch die geforderte Bestätigung, woraufhin sie Klage beim Arbeitsgericht Berlin einreichte.

Die Richter allerdings urteilten zugunsten des Arbeitgebers. Aufgrund der Pflege des erkrankten Kindes im Urlaub sei keine Änderung an der Tatsache vorhanden, dass die Urlaubstage als genommen gelten, urteilte das Gericht. Somit sei der Anspruch darauf abgegolten. Lediglich wenn der Arbeitnehmer selbst in seinem Erholungsurlaub krank werde, sei ein Verfallen der Urlaubstage nicht möglich. Prinzipiell trage der Urlauber im Übrigen das Risiko von Ereignissen, die den Urlaub beeinträchtigen. Aus diesem Grunde habe die Mutter keinen Anspruch auf Urlaubs-Nachgewährung.

 

(Arbeitsgericht Berlin, Urteil v. 17.06.2010, Az: 2 Ca 1648/10)

Foto(s): ©iStockphoto.com

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