Klare Regeln bei Immobilienkauf: Verkäuferhaftung nur bei bewusstem Verschweigen (hier: Eigenleistung)

  • 1 Minuten Lesezeit

Ein Haus wurde verkauft, und später entdeckten die neuen Eigentümer Feuchtigkeitsschäden im Keller. Sie verklagten die Verkäufer, weil sie glaubten, dass diese die Schäden absichtlich verschwiegen hatten. Das Gericht musste entscheiden, ob die Verkäufer wirklich arglistig gehandelt hatten.


OLG Düsseldorf (AZ 24 U 216/17)

  1. Wenn ein Verkäufer frühere Schäden selbst repariert hat, muss er diese nicht unbedingt dem Käufer mitteilen, es sei denn, er denkt, dass die Reparatur nicht erfolgreich war. In diesem Fall hatten die Verkäufer keine Hinweise, dass ihre Reparaturen erfolglos waren, also mussten sie nichts sagen.

  2. Ob Feuchtigkeitsschäden erkennbar sind, hängt von vielen Faktoren ab, wie Erfahrung und Aufmerksamkeit. Das Gericht muss dies beurteilen, nicht ein Sachverständiger.

  3. Wenn jemand als Zeuge über etwas aussagen soll, was eine andere Person dachte oder wusste (wie das Erkennen und Verbergen von Mängeln), muss klar sein, wie der Zeuge diese Informationen bekommen hat.

  4. Wenn ein Antrag im ersten Gerichtsverfahren nicht behandelt wurde, kann er im Berufungsverfahren nur als neue Klage eingebracht werden.

Das Gericht entschied, dass die Verkäufer nicht arglistig gehandelt hatten, weil sie keinen Grund hatten zu denken, dass ihre Reparaturen erfolglos waren. Daher wurde die Klage der neuen Eigentümer abgewiesen.


Beim Kauf einer Immobilie ist es für beide Seiten – Käufer und Verkäufer – essentiell, über alle relevanten Informationen offen und ehrlich zu kommunizieren. Als Verkäufer sollten Sie insbesondere bei Selbstreparaturen sorgfältig abwägen, ob diese dauerhaft erfolgreich waren. Falls Zweifel bestehen, ist es ratsam, dies dem Käufer mitzuteilen, um spätere Rechtsstreitigkeiten zu vermeiden. Für Käufer gilt: Eine gründliche Besichtigung, idealerweise mit einem Fachmann, kann helfen, potenzielle Mängel zu erkennen. Zudem sollten Sie bei Verdacht auf verborgene Mängel gezielte Nachfragen stellen. Transparente Kommunikation und sorgfältige Prüfung sind Schlüssel zur Vermeidung von Konflikten nach dem Immobilienkauf.

Foto(s): Udo Kuhlmann


Artikel teilen:


Sie haben Fragen? Jetzt Kontakt aufnehmen!

Weitere Rechtstipps von Rechtsanwalt Udo Kuhlmann

Beiträge zum Thema