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Kurz und knapp 53 (Arbeitsrecht, Rentenversicherungsrecht, Internetrecht, Hochschulrecht)

  • 1 Minuten Lesezeit
Esther Wellhöfer anwalt.de-Redaktion

Vier Entscheidungen zu verschiedenen Rechtsthemen aus dem anwalt.de-Notizbuch:

 
Wenn der Chef die Abfindung nicht zahlt

Ein Arbeitnehmer hatte mit seinem Arbeitgeber im Rahmen eines Kündigungsschutzprozesses einen Vergleich geschlossen, wonach er 19.000 Euro Abfindung erhalten sollte. Noch bevor es zur Zahlung der Abfindung kam, meldete der Arbeitgeber Insolvenz an.

Das Landesarbeitsgericht Köln hat entschieden, dass der Arbeitnehmer  in einem solchen Fall keinen Anspruch auf Wiedereinstellung geltend machen kann. (Az.: 2 Sa 1254/06)

 
Privatrente kann Sozialleistung kosten

Anders als die staatlich geförderten Riester- und Rürup-Versicherungen zählt eine private Rentenversicherung in Hinblick auf Sozialleistungen zum verwertbaren Vermögen. Erst wenn dieses Vermögen aufgebraucht ist, können Sozialleistungen in Anspruch genommen werden.

Denn bei den staatlich geförderten privaten Rentenversicherungen ist sichergestellt, dass sie tatsächlich zur Altersvorsorge und nicht etwa für Luxusartikel ausgegeben wird. (SG Mainz, Az.: S 7 AS 249/06)

 
Widerruf von Internet-Bestellung

Bei Warenbestellungen über das Internet beginnt die Widerrufsfrist erst mit dem Erhalt der Ware. Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen eines Internetversandhändlers bestimmten, dass die Frist unanhängig vom Erhalt der Ware beginnt, wenn der Käufer Kenntnis von der Widerrufsbelehrung hat.

Diese AGB-Klausel ist rechtswidrig, weil sie gegen § 312d Absatz 2 Bürgerliches Gesetzbuch verstößt. (Landgericht Köln, Az.: 31 O 13/07)

 
„Diplom" darf nur Hochschule vergeben

Ein Lehrgangsanbieter hatte in einem Prospekt einen Lehrgang beworben bei dem die Teilnehmer ein Diplom erhalten sollten. Aber der Ausbilder war zur Vergabe des Diploms gar nicht berechtigt. Bei einem Diplom handelt es sich um einen akademischen Titel, den ausschließlich Hochschulen vergeben dürfen.

Ein enttäuschter Lehrgangsteilnehmer weigerte sich, die Kursgebühren zu bezahlen. Das Landgericht Coburg gab ihm Recht. Er musste den Lehrgang nicht bezahlen. (Az.: 33 S 4/08)

(WEL)


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