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Kurz und knapp 92 (Bankrecht, Arbeitsrecht, Reiserecht, Rentenversicherungsrecht)

  • 1 Minuten Lesezeit
Esther Wellhöfer anwalt.de-Redaktion

Vier Entscheidungen zu verschiedenen Rechtsthemen aus dem anwalt.de Notizbuch:

Beurteilung durch Ratingagentur

Ratingagenturen sind private Firmen, die die Kreditwürdigkeit von Unternehmen bewerten. Die Bewertung besteht aus einer Buchstabenkombination, die von AAA für beste Qualität bis zu D für zahlungsunfähig reicht.

Ein Unternehmen war mit einer schlechten Bonität von einer Ratingfirma bewertet worden und reichte dagegen Klage ein. Das Landgericht Mainz wies jedoch die Klage mit dem Hinweis ab, dass auch Ratingagenturen ein Recht auf freie Meinungsäußerung haben. (Az.: 5 O 146/08)

Wer zu spät kommt, riskiert den Job

Wer ständig immer wieder zu spät zur Arbeit kommt, setzt seinen Arbeitsplatz auf das Spiel. Obwohl er bereits zwei Abmahnungen mit Kündigungsandrohung erhalten hatte, kam ein unbelehrbarer Arbeitnehmer wieder mehrere Stunden zu spät zur Arbeit. Daraufhin erhielt er von seinem Arbeitgeber die Kündigung.

Das Landesarbeitsgericht Köln befand die verhaltensbedingte Kündigung für rechtmäßig. (Az.: 5 Sa 746/08)

Reisemängel im 5-Sterne-Hotel

Ob ein Reisemangel bei einem Hotel vorliegt, richtet sich nach dem im Reiseprospekt angegebenen Standard. Bei einem 5-Sterne-Hotel liegt beispielsweise bereits ein Reisemangel vor, wenn bei einem Buffet nur zwei Mahlzeiten angeboten, die Tischdecken selten gewechselt werden und die Liegestühle schmutzig sind.

Das Landgericht Frankfurt/Main hält hier eine Reisepreisminderung von 25 Prozent für angemessen. (Az.: 2/24 S 96/07)

Rückzahlung von Rentenleistungen

Weil ihr Sohn beim Rentenversicherungsträger vorsätzlich verschwiegen hatte, dass seine Mutter bereits eine Unfallrente bezog, erhielt eine 97-Jährige zuviel Witwenrente. Als der Rentenversicherungsträger hinter den Schwindel kam, verlangte er die zuviel bezahlte Rente zurück.

Das Landessozialgericht gab dem Rentenversicherungsträger Recht. Dass die Frau selbst von dem Schwindel nichts wusste, war unerheblich. Denn sie hatte ihrem Sohn eine Vollmacht erteilt. (Az.: L 3 R 28/08)

(WEL)


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