Markenabmahnung wegen Bekleidung mit "SAUFI" erhalten? Wir helfen!

  • 3 Minuten Lesezeit

Der Verkauf von Bekleidung (z.B. T-Shirts, Hoodies) mit Schriftzügen und Fun-Sprüchen birgt rechtliche Risiken, sofern diese markenrechtlich geschützt sind. Derzeit machen z.B. Markenabmahnungen wegen der Verwendung von "SAUFI SAUFI" die Runde. Dass Begriffe wie "SAUFI" als Marke geschützt sind, ahnen wohl die wenigsten Onlinehändler. Aber dies bedeutet nicht automatisch, dass in jedem Fall eine Markenrechtsverletzung vorliegt. Denn es ist nicht ausgeschlossen, dass der Verkehr in dem Spruch auf der Bekleidung ein Statement sieht und daher keinen Herkunftshinweis. SAUFI SAUFI Markenabmahnung sollten daher anwaltlich überprüft werden.

Marke "SAUFI" für Bekleidung eingetragen

Der Begriff "SAUFI" ist seit 2019 als deutsche Wortmarke u.a. in den Klassen 25 (Bekleidung) und 35 (Onlinehandel mit Bekleidung) eingetragen. Daher darf nur der Markeninhaber den Begriff "SAUFI" im Zusammenhang mit diesen Waren und Dienstleistungen markenmäßig nutzen. 

Was wird in den SAUFI Markenabmahnungen gefordert?

In den uns vorliegenden Abmahnungen werden die Abgemahnten aufgefordert,

  • eine strafbewehrte Unterlassungserklärung abzugeben,
  • für Zwecke der Bezifferung von Schadensersatz Auskunft zu erteilen,
  • ihre Schadensersatzpflicht dem Grunde nach anzuerkennen sowie
  • Abmahnkosten (berechnet nach einem Gegenstandswert von 50.000 EUR) zu erstatten.

Was soll ich nach Erhalt einer Markenabmahnung tun?

Sie sollten die Abmahnung auf keinen Fall ignorieren. Reagieren Sie nicht, besteht die Gefahr, dass der Abmahner den Erlass einer einstweiligen Verfügung gegen Sie beantragt. Gegen eine Eilverfügung können Sie zwar Widerspruch einlegen. Aufgrund des vor den Landgerichten bestehenden "Anwaltszwangs" müssen Sie jedoch spätestens hierfür anwatliche Hilfe hinzuziehen.

Da eine Eilverfügung ab Zustellung zu beachten ist (auch wenn sie zu Unrecht erlassen wurde), sollte durch eine außergerichtliche Stellungnahme an den Gegner versucht werden, diesen vom Gang zu Gericht abzuhalten. 

Macht ein eigener Anwalt die Sache nicht nur noch teurer?

Die Beauftragung eines Anwalts verursacht zwar Kosten. Aber gerade Markenabmahnungen wegen der Benutzung von markenrechtlich geschützten Wörtern oder Sprüchen auf Bekleidung und sonstigen Textilien sind oft unberechtigt. Insbesondere Wörter der deutschen Sprache, einer geläufigen Fremdsprache oder sog. Fun-Sprüche können nämlich auch lediglich als dekorative Elemente aufgefasst werden. So stuften Gerichte die Benutzung von "ALLET JUTE" auf einem Jutebeutel bzw. "Mit Liebe gemacht" auf Babykleidung bzw. "BLESSED" auf Hoodies nicht als Markenrechtsverletzung ein.

Gut zu wissen: Ist die Markenabmahnung unberechtigt, bedeutet dies nicht nur, dass dem Abmahner keine Ansprüche zustehen, sondern dieser muss dem Abgemahnten sogar dessen Anwaltskosten erstatten. 

Mit der Prüfung von Markenabmahnungen sollten auf das Markenrecht spezialierte Anwält*innen beauftragt werden, die die einschlägigen Urteile kennen. Nicht nur für juristische Laien, sondern auch für nicht im Markenrecht spezialisierte Anwält*innen ist es kaum möglich einzuschätzen, ob eine Markenrechtsverletzung vorliegt.

Auch wenn die Markenabmahnung berechtigt sein sollte, kann eine anwaltliche Beratung Abgemahnten vor weiteren Kosten bewahren.

  • So ist vor Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung sicherzustellen, dass der Begriff tatsächlich nicht mehr markenmäßig vom Abgemahnten verwendet wird, drohen sonst Vertragsstrafen. Das weitaus größere finanzielle Risiko steckt in Vertragsstrafen. Fachkundige anwaltliche Beratung zahlt sich spätestens hier aus.
  • Zudem gilt es, die Auskunft ordnungsgemäß zu erteilen und dabei sämtliche nach der Rechtsprechung zulässige Kosten vom Gewinn in Abzug zu bringen.
  • Schließllich ist zu prüfen, ob die Abmahnkosten ggf. überhöht sind.

Hilfe bei Abmahnungen wegen Markenrechtsverletzungen durch Fachanwältin für gewerblichen Rechtsschutz

Ich habe bereits zahlreiche Mandanten bei Abmahnungen wegen Markenrechtsrechtsverletzungen vertreten. Gerade bei der Nutzung von Sprüchen auf Bekleidung handelt es sich tatsächlich oft nicht um Markenrechtsverletzungen.

Selbst wenn der Vorwurf berechtigt sein sollte, ist anwaltliche Hilfe sinnvoll, gilt es Vertragsstrafen zu vermeiden.

Haben auch Sie eine Abmahnung wegen Markenrechtsverletzungen erhalten? Haben Sie Fragen zum Markenrecht oder Titelschutz? Ich berate auch Sie gerne.
Fachanwältin für gewerblichen Rechtsschutz Denise Himburg – Ihre Markenanwältin mit mehr als 20 Jahren Praxiserfahrung im Markenrecht und Titelschutz

    

Foto(s): Bild von Mabel Amber auf Pixabay


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