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Mobbing in der Schule: Diese Möglichkeiten haben Betroffene

  • 3 Minuten Lesezeit
Mobbing in der Schule: Diese Möglichkeiten haben Betroffene
  • Mobbing beginnt nicht erst bei körperlicher, sondern auch schon bei psychischer Gewaltanwendung.
  • Vermuten Sie, dass Ihr Kind ein Opfer von Mobbing ist, sollten Sie sofort handeln.
  • Lehrer haben eine Fürsorgepflicht für die ihnen anvertrauten Schüler und haften, wenn sie diese Pflicht verletzen. 
  • Kinder können bereits ab dem Alter von sieben Jahren rechtlich belangt werden.

Experten zufolge werden über 500.000 Kinder pro Woche Opfer von Mobbingattacken und jedes dritte Kind war bereits betroffen.

Wie definiert man Mobbing?

Mobbing kann von Außenstehenden häufig schwer zu erkennen sein, weil es oft nicht mit körperlicher Gewalt einhergeht. Stattdessen wird der Gemobbte gezielt ausgegrenzt, bedroht und beleidigt. Viele Arten von Mobbing lassen sich somit als psychische Form der Gewaltanwendung bezeichnen. 

Das Resultat ist in vielen Fällen ein Leistungsabfall des betroffenen Schülers. Viele gemobbte Kinder verweigern schließlich den Schulbesuch. In vielen Fällen kann Mobbing sogar krank machen. Etliche betroffene Schüler isolieren sich und können kein gesundes Selbstbewusstsein entwickeln.

Zwar haben zahlreiche Schulen spezielle Ansprechpartner für Mobbingfälle. Allerdings sind diese oft überfordert. Wo Streit zwischen Schülern aufhört und Mobbing beginnt, ist für andere nicht immer leicht zu erkennen. Viele Verantwortliche reagieren erst, wenn es zu körperlicher Gewaltanwendung kommt. Das Resultat ist, dass zahlreiche Mobbingfälle unbemerkt bleiben oder erst an die Oberfläche kommen, wenn die Situation eskaliert.

Wie gehen Sie vor, wenn Ihr Kind ein Mobbing-Opfer geworden ist?

Haben Sie den Verdacht, dass Ihr Kind gemobbt wird, sollten Sie sich an den zuständigen Lehrer oder die Schulleitung wenden. In solchen Fällen haben Sie das Recht auf Ihrer Seite: Sowohl Lehrer als auch die Schule als Einrichtung haben eine Fürsorgepflicht gegenüber den ihnen anvertrauten Schülern, deren Grundlage sich unter anderem auf Art. 34 Grundgesetz (GG) zurückführen lässt. 

Verletzen Lehrer und Schule diese Pflicht, kann der Betroffene Schadensersatz verlangen. Auch gegen den Verursacher des Mobbings können Sie vorgehen, da Mobbing zivil- und strafrechtlich verfolgt werden kann.

Wie wird Mobbing bestraft?

Es ist eine weitverbreitete Meinung, dass unter 14-jährige Kinder generell nicht haften und deswegen nicht belangt werden können. Dies ist jedoch ein Irrtum. Nach dem Zivilrecht kann ein Kind bereits ab dem Alter von sieben Jahren haften, wenn es einsichtsfähig genug ist und sich dessen bewusst ist, was es tut. Das ist üblicherweise der Fall, wenn das Kind jemanden bewusst verletzt oder quält. Richten Kinder unbeabsichtigt einen Schaden an, haften sie üblicherweise nicht. Das geht aus § 828 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) hervor. 

Daher besteht in einem Mobbingfall unter anderem die Möglichkeit, durch einen Anwalt Unterlassungsansprüche durchzusetzen. Das Kind, von dem das Mobbing ausgeht, muss sich verpflichten, sein Verhalten zu ändern, indem es eine Unterlassungserklärung unterschreibt. Tut es das nicht, muss es mit einer hohen Vertragsstrafe rechnen. Zudem ist der Schädiger in einem solchen Fall verpflichtet, die Anwaltskosten zu übernehmen.

Ab 14 Jahren können Kinder gemäß dem Strafgesetzbuch haften

Ab dem Alter von 14 Jahren können Kinder strafrechtlich haften. Hier kann je nach Art des Mobbings der Straftatbestand einer Beleidigung, Verleumdung und Nötigung oder auch Nachstellung vorliegen, was im Strafgesetzbuch (StGB) geregelt ist. 

Hat das Mobbing Züge von Stalking, sind möglicherweise auch die Voraussetzungen für eine Nachstellung gemäß StGB erfüllt. In vielen Fällen hat der Gemobbte die Möglichkeit, Schadensersatz und Schmerzensgeld zu verlangen.

Mobbing im Internet – ein Sonderfall?

Drohungen, Spott und Diskriminierungen im Internet können genauso belastend sein wie im Schulhof und im Klassenzimmer. Online-Mobbing hat genauso viele Facetten wie herkömmliche Mobbingstrategien und ist mittlerweile genauso verbreitet. Mobbing im Internet reicht von Beleidigungen über Messenger und soziale Netzwerke bis hin zu der Erstellung von Fake-Profilen von Mitschülern, die mit beleidigenden Inhalten gefüllt werden.

Da das Internet juristisch gesehen ein öffentlicher Raum ist, gelten hier dieselben Regeln wie im echten Leben. Mittlerweile sind etliche Gerichtsurteile bekannt, in denen Kinder sowohl zivilrechtlich als auch strafrechtlich haften mussten, weil sie Mitschüler auf Onlineplattformen schikaniert hatten. 

Der problematischste Aspekt von Mobbing über Onlineplattformen ist jedoch, dass Gemobbte den Schädigern nicht nach Schulschluss entkommen können, sondern ihnen rund um die Uhr ausgeliefert sind. Eltern sollten deswegen die Online-Aktivitäten ihrer Kinder regelmäßig mit ihnen besprechen und sofort hellhörig werden, wenn erste Anzeichen von Online-Mobbing zu erkennen sind.

(JSC)

Foto(s): ©Shutterstock.com

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