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Pflegegeldrechner - was Sie wissen und beachten müssen!

  • 3 Minuten Lesezeit
Pflegegeldrechner - was Sie wissen und beachten müssen!

Unter Pflegegeld ist eine finanzielle Leistung der Pflegeversicherung zu verstehen. Pflegegeld wird gezahlt, wenn die Pflege durch Familienangehörige des Pflegebedürftigen oder durch eine ehrenamtlich tätige Pflegeperson erfolgt. Die Pflegeversicherung zahlt monatlich das Pflegegeld direkt an den Pflegebedürftigen, der über das Geld frei verfügen kann. Dieser hat wiederum die Möglichkeit, den Betrag beispielsweise an die Pflegeperson weiterzugeben.

Wissenswertes zu den Pflegegraden

In Deutschland gibt es seit dem Jahr 2017 insgesamt fünf Pflegegrade, die die bisher geltenden Pflegestufen 0, 1, 2 und 3 abgelöst haben. Die Pflegegrade dienen zur Einstufung der Pflegebedürftigkeit einer betroffenen Person.

Hat ein Pflegebedürftiger keinen Pflegegrad, hat er keinen Anspruch auf Leistungen der Pflegekasse. Verfügt er hingegen über einen Pflegegrad, hängen die Leistungen der Pflegekasse vom entsprechenden Grad ab. Das heißt, je höher der Pflegegrad ausfällt, desto geringer ist die Selbstständigkeit der betroffenen Person und umso höher fallen die Leistungen der Pflegekasse aus.

Die Pflegegrade im Überblick

Grundsätzlich muss der Pflegebedürftige einen Antrag auf Einstufung in einen neuen Pflegegrad bei der Pflegekasse stellen. Die Feststellung des Pflegegrades erfolgt generell durch den Medizinischen Dienst der Krankenversicherung (MDK). Der zuständige Gutachter prüft mittels eines Fragenkatalogs die noch vorhandene Selbstständigkeit des Antragstellers. Dabei werden folgende sechs Bereiche des alltäglichen Lebens begutachtet:

  • Mobilität
  • kommunikative und kognitive Fähigkeiten
  • Verhaltensweisen und psychische Problemlagen
  • Selbstversorgung
  • selbstständiger Umgang mit krankheitsbedingten Belastungen
  • Gestaltung des alltäglichen Lebens und Pflege von sozialen Kontakten

Zur Beurteilung wird ein Punktesystem herangezogen. Je mehr Punkte eine Person erhält, desto höher ist der Pflegegrad.

  • Pflegegrad 1: geringe Beeinträchtigung der Selbstständigkeit (12,5 bis unter 27 Punkte)
  • Pflegegrad 2: erhebliche Beeinträchtigung der Selbstständigkeit (27 bis unter 47,5 Punkte)
  • Pflegegrad 3: schwere Beeinträchtigung der Selbstständigkeit (47,5 bis unter 70 Punkte)
  • Pflegegrad 4: schwerste Beeinträchtigungen der Selbstständigkeit (70 bis unter 90 Punkte)
  • Pflegegrad 5: schwerste Beeinträchtigungen mit besonderen Anforderungen an die pflegerische Versorgung (90 bis 100 Punkte)

Nach der Begutachtung und der Punktevergabe wird der entsprechende Pflegegrad durch die Pflegekasse erteilt.

Voraussetzungen für den Bezug von Pflegegeld

Damit der Pflegebedürftige Pflegegeld erhält, müssen diese Voraussetzungen erfüllt sein:

  • Die pflegebedürftige Person ist in einen Pflegegrad eingestuft worden.
  • Die Pflege erfolgt durch einen Familienangehörigen oder durch eine ehrenamtlich tätige Pflegeperson.
  • Die Pflege erfolgt im privaten häuslichen Umfeld.

Die Höhe des Pflegegeldes

Grundsätzlich hängt die Höhe des Pflegegeldes vom Pflegegrad der betroffenen Person ab, wie die nachfolgende Tabelle verdeutlicht:

Pflegebedürftigkeit in Graden
Pflegegeld (pro Monat in €)
Pflegegrad 1
-
Pflegegrad 2332 €
Pflegegrad 3573 €
Pflegegrad 4
765 €
Pflegegrad 5
947 €

Zusätzlich zur häuslichen Pflege kann eine sogenannte ambulante Pflegesachleistung in Anspruch genommen werden. In diesem Sinne sind das durch ambulante Pflegedienste erbrachte Pflegeleistungen, Haushaltshilfen oder Betreuungsleistungen. Die Pflegeversicherung übernimmt monatlich die Kosten, die für diese Pflegesachleistungen anfallen, bis zu einem gesetzlich vorgeschriebenen Höchstbetrag. Dieser ist vom jeweiligen Pflegegrad abhängig.

Die Pflegesachleistungen im Überblick:

Pflegebedürftigkeit in Graden
Leistungen in € pro Monat
Pflegegrad 1
-
Pflegegrad 2
761
Pflegegrad 31432
Pflegegrad 41778
Pflegegrad 5
2200

Jedoch wird die Höhe des Pflegegeldes gekürzt, wenn der Pflegebedürftige einen ambulanten Pflegedienst oder Tagespflege beansprucht. Die Kürzung erfolgt dabei anteilig zu den tatsächlich in Anspruch genommenen Pflegesachleistungen.

In diesen Fällen wird das Pflegegeld gekürzt

Muss ein ambulanter Pflegedienst die häusliche Pflege eines Betroffenen übernehmen, da die Pflegeperson beispielsweise kurzfristig ausfällt, erhält der Pflegebedürftige die Hälfte des Pflegegeldes, wenn die sogenannte Verhinderungspflege bis zu sechs Wochen pro Jahr andauert.

Beansprucht die betroffene Person für einen längeren Zeitraum vollstationäre Pflege in einem Heim – begibt sich also in Kurzzeitpflege –, zahlt die Pflegeversicherung die Hälfte des Pflegegeldes für bis zu acht Wochen pro Jahr.

Das Pflegegeld wird auch bei Krankenhaus- oder Reha-Aufenthalten gekürzt. Bei einem vollstationären Aufenthalt zahlt die Pflegekasse für die ersten vier Wochen Pflegegeld.

Foto(s): ©Adobe Stock/Pixel-Shot

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