In der Kfz-Versicherung existiert ein außerordentliches Kündigungsrecht, wenn einer der folgenden Fälle eintritt.
Erhöhung der Versicherungsbeiträge
Steigen die Beiträge der Kfz-Police, kann der Versicherungsvertrag außerordentlich gekündigt werden. Jedoch müssen hierfür einige Voraussetzungen erfüllt sein:
- Die Leistungen der Versicherung haben sich trotz der Beitragserhöhung nicht verbessert.
- Eine schriftliche Mitteilung über die Erhöhung ist durch den Versicherer erfolgt.
Die Kündigungsfrist beträgt in diesem Fall ebenfalls einen Monat – und zwar ab dem Zeitpunkt, zu dem der Versicherer seinen Kunden über die Beitragserhöhung schriftlich informiert hat.
Beispiel:
Die Versicherung erhöht die Prämie mit einem Brief vom 15. Oktober. Die außerordentliche Kündigungsfrist läuft dann bis zum 14. November.
Informiert der Versicherer erst im neuen Kalenderjahr über die Preiserhöhung der Kfz-Versicherung, kann der Versicherte auch rückwirkend kündigen. Des Weiteren hat er die Möglichkeit, seinen bereits geleisteten Versicherungsbeitrag zurückzufordern.
Nach einem Schadensfall
Auch im Zuge eines Verkehrsunfalls und eines dadurch entstandenen Schadens am Fahrzeug kann die Kfz-Versicherung außerordentlich gekündigt werden. Denn im Schadensfall kommt es meist zu einer Erhöhung des Versicherungsbeitrages.
Innerhalb eines Monates, nachdem die Versicherung den Kunden über die erfolgte Schadensregulierung informiert hat, kann dieser den Vertrag schriftlich kündigen. Die Voraussetzung für die außerordentliche Kündigung besteht darin, dass ein finaler Bescheid des Versicherers vorliegt, dass die Schadensregulierung zum Abschluss gekommen ist.
Bei einem Fahrzeugwechsel
Wird das Fahrzeug entweder durch einen Neu- oder durch einen Gebrauchtwagen ersetzt, besteht ebenfalls ein Sonderkündigungsrecht. Beim Kauf eines noch angemeldeten Gebrauchtfahrzeuges geht die Kfz-Versicherung des Vorbesitzers automatisch auf den neuen Halter über. Dieser hat dann die Möglichkeit, innerhalb des ersten Monats nach der Übernahme des Fahrzeuges mit sofortiger Wirkung zu kündigen.
Beim Tod des Fahrzeughalters
Verstirbt der Halter eines Fahrzeuges, geht die Kfz-Versicherung automatisch auf die Nachkommen über. Wurde das Fahrzeug noch zu Lebzeiten auf eine andere Person umgeschrieben, kann sie die Kfz-Versicherung ebenfalls außerordentlich kündigen.