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Sorgfaltspflicht - was Sie wissen und beachten müssen!

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Sorgfaltspflicht - was Sie wissen und beachten müssen!

Bei der Sorgfaltspflicht handelt es sich um die Verpflichtung, eine Handlung auf eine bestimmte Art und Weise auszuführen. Diese Verpflichtung erwächst meist aus einem konkreten Verhalten bzw. einem Geschehen und steht oftmals im Zusammenhang mit einer potenziellen Gefahr für ein geschütztes Rechtsgut. Der Verpflichtete hat in diesem Fall mit besonderer Sorgfalt zu handeln, um Schäden für den Rechtsgutsinhaber zu vermeiden. Daher hat er gefährliche Handlungen zu unterlassen oder muss zumindest ausreichende Sicherheitsvorkehrungen treffen.

Eine Verletzung dieser Pflicht kann zu Schadensersatzansprüchen führen und ggf. auch strafrechtliche Konsequenzen haben. Dabei kann es sich je nach Umstand um vertragliche, vorvertragliche oder deliktische Schadensansprüche handeln.

Vorvertragliche Schutzpflichten entstehen dann, wenn sich bereits ein Vertrag anbahnt. So kann der Supermarktinhaber verantwortlich gemacht werden, wenn er kein Hinweisschild bei gewischtem Boden aufstellt und ein Kunde daraufhin ausrutscht, stürzt und sich verletzt.

Deliktische Ansprüche ergeben sich, wenn ein Schaden außerhalb einer Vertragsbeziehung entsteht. Wenn es also durch ein unabsichtliches Verhalten zu einem Schaden kommt, kann die Sorgfaltspflicht verletzt worden sein. Dies ist oftmals der Fall, wenn eine Verkehrssicherungspflicht verletzt worden ist. Wenn der Nachbar also trotz der Streupflicht vergisst, bei verschneitem Wetter Split oder Ähnliches zu streuen, und eine andere Person sich verletzt, kommt es zu deliktischen Ansprüchen

Fahrlässigkeit

Im Gegensatz dazu handelt es sich bei einem fahrlässigen Verhalten um ein solches, das gegen die Pflicht verstößt, eine bestimmte Gefahr zu erkennen und den Eintritt des Schadens zu verhindern. Darunter fällt nicht nur eine fahrlässige Handlung durch aktives Tun. Vielmehr ist dazu auch die fahrlässige Unterlassung einer gebotenen Handlung zu zählen. Auch darunter fällt es, wenn nicht ausreichend Sicherheitsvorkehrungen getroffen wurden. Fährt ein Autofahrer beispielsweise in einer geschlossenen Ortschaft an einer belebten Straße schneller als geboten, kann dies unter Umständen fahrlässig sein, insbesondere wenn es dabei zu Gefährdungen oder gar Schädigung anderer Personen kommt.

Zu berücksichtigen ist, dass Art und Maß der Sorgfalt, die anzuwenden ist, von der jeweiligen Situation und Fähigkeiten der handelnden Person abhängen. Als Maßstab werden dafür die Fähigkeiten eines besonnenen und gewissenhaften Menschen genommen.

Der Maßstab der Sorgfaltspflicht

Der Maßstab der Sorgfaltspflicht richtet sich danach, welches Verhalten von einem Durschnittsmenschen bzw. „Otto Normalverbraucher“ in einer konkreten Situation erwartet werden kann. Das Verhalten der handelnden Person wird anhand dieses Maßstabs gemessen. Wenn also das Verhalten vom Maßstab abweicht, liegt eine Sorgfaltspflichtverletzung vor. Dabei wird von einem umsichtigen Menschen und der Reaktion eines solchen auf die gegebene Situation ausgegangen.

Es muss daher genaustens analysiert werden, inwieweit der Handelnde die gebührende Sorgfalt hat walten lassen. Hinzukommen muss, dass ein unerlaubtes Risiko geschaffen wurde, von dem eine Gefahr für eine Person oder einen Gegenstand ausgeht.

 

Foto(s): ©Pixabay/michaelluenen

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