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Streik: Anspruch des Arbeitnehmers auf Vergütung?

  • 1 Minuten Lesezeit
Sandra Voigt anwalt.de-Redaktion

[image]Ein Streik ist ein Arbeitskampfmittel, mit dem auf den Arbeitgeber durch Arbeitsniederlegung Druck ausgeübt werden soll, um bestimmte Interessenkonflikte wie beispielsweise Lohnverhandlungen zu lösen. In dieser Zeit sind die Hauptpflichten - Arbeitspflicht und Vergütung - auf Arbeitnehmer- und Arbeitgeberseite grundsätzlich suspendiert, d. h. für die Zeit des Streiks aufgehoben. Das Landesarbeitsgericht (LAG) Hamm hat entschieden, dass auch ein kurz zuvor entlassener Arbeitnehmer, der an dem Streik teilnimmt, keinen Anspruch auf Arbeitsvergütung hat.

Im zugrunde liegenden Fall wurden in einem Unternehmen mehrere Arbeitnehmer entlassen. Kurz darauf rief eine Gewerkschaft zum Streik auf, um den Abschluss eines Haustarifvertrags zu erreichen. Auch einer der entlassenen Arbeitnehmer nahm an dem Streik teil. Davor hatte er dem Arbeitgeber seine Arbeitskraft angeboten, was der jedoch ablehnte. Nachdem gerichtlich die Unwirksamkeit der Kündigung festgestellt worden war, verlangte der Entlassene die Zahlung seiner Arbeitsvergütung während des Streiks, da der Arbeitgeber die ihm angebotene Arbeitskraft nicht angenommen habe.

Das LAG wies jegliche Zahlungsansprüche des Arbeitnehmers für die Zeit des Streiks ab. Zwar sei der Arbeitgeber tatsächlich in Annahmeverzug geraten, als er die angebotene Arbeitskraft des Mitarbeiters ablehnte. Da dieser aber an dem Streik teilgenommen habe, sei die Pflicht, den Lohn zu zahlen, für die Zeit der Arbeitsniederlegung suspendiert. Auch die Tatsache, dass dem Arbeitnehmer in dieser Zeit gekündigt worden sei und er ohnehin nicht gearbeitet hätte, sodass dem Arbeitgeber dessen Arbeitsleistung gar nicht vorenthalten worden wäre, kann nicht zu einem Vergütungsanspruch führen. Immerhin wurde die Kündigung später für unwirksam erklärt, sodass er weiterhin vom Arbeitgeber angestellt war. Daher seien durch die Teilnahme am Streik - wie bei seinen ungekündigten Kollegen - seine Hauptpflichten suspendiert, sodass er keinen Anspruch auf Zahlung habe.

(LAG Hamm, Urteil v. 19.05.2011, Az.: 8 Sa 2064/10)

(VOI)

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