Vorsorgevollmacht: Definition, Inhalt und Tipps zur Erstellung
- 7 Minuten Lesezeit
Ein schwerer Unfall, eine unheilbare Krankheit: Es kann ganz schnell gehen und jeden treffen. Wenn Sie plötzlich nicht mehr für sich selbst entscheiden können, brauchen Sie einen Vertreter. Mit einer Vorsorgevollmacht können Sie bestimmen, wer im Notfall für Sie handeln soll.
Die wichtigsten Fakten
Mittels Vorsorgevollmacht können Sie Personen bevollmächtigen, die für Sie Entscheidungen treffen, wenn Sie das nicht mehr können.
Die Vorsorgevollmacht ist an keine bestimmte Form gebunden, sollte jedoch besser schriftlich erfolgen; in manchen Fällen ist die Schriftform vonnöten.
Der Bevollmächtigte ist nur in von Ihnen bestimmten Bereichen bevollmächtigt.
Die Auffindbarkeit wird durch eine Erfassung im Zentralen Vorsorgeregister der Bundesnotarkammer verbessert.
So gehen Sie vor
- Bestimmen Sie, in welchen Bereichen Sie jemand im Notfall vertreten soll.
- Überlegen Sie sich, wen Sie als Vertrauensperson auswählen.
- Reden Sie mit Ihrer Vertrauensperson über Ihr Vorhaben.
- Beginnen Sie mit Ihrem Namen, Ihrer Anschrift und Ihrem Geburtsdatum sowie den Daten des Vollmachtnehmers.
- Formulieren Sie genau, für welche Bereiche die Vorsorgevollmacht gelten soll.
- Vermerken Sie, ob die Vorsorgevollmacht über Ihren Tod hinaus wirksam sein soll.
- Nicht vergessen: Ort, Datum und Unterschrift.
- Registrieren Sie die Vorsorgevollmacht beim Zentralen Vorsorgeregister der Bundesnotarkammer.
Was ist eine Vorsorgevollmacht?
Wer nicht mehr selbst rechtswirksame Entscheidungen treffen kann, bedarf einer oder mehrerer Personen, die das erledigen können. Dazu dient die sogenannte Vorsorgevollmacht. Die Wirksamkeit der Vollmacht kann im Innenverhältnis auf den Eintritt einer seelischen, geistigen und/oder körperlichen Erkrankung beschränkt werden – hierbei muss nicht auf die Geschäftsunfähigkeit abgestellt werden. Im Außenverhältnis dürfen Sie die Vorsorgevollmacht nicht von einer Bedingung abhängig machen. Sie kann dadurch unwirksam werden!
Sie müssen die Vorsorgevollmacht aber zu einem Zeitpunkt erstellen, wenn Sie noch wissen, was Sie tun, wenn Sie also noch geschäftsfähig sind. Die Vorsorgevollmacht verlangt Vertrauen in die Person, die Sie vertreten darf. Diese kann in Ihrem Namen rechtskräftige Erklärungen abgeben, die direkte rechtliche Folgen für Sie haben.
Sie können einen Generalbevollmächtigten einsetzen, der in allen rechtlichen Angelegenheiten entscheidet, oder aber Sie weisen der Person nur ganz bestimmte Aufgaben zu. Wer umfassende Vorsorgevollmacht hat, ist insbesondere zu Entscheidungen in den Bereichen
der Gesundheitsfürsorge,
des Aufenthaltsorts,
der Vermögensverwaltung,
des Behördenumgangs,
der Vertretung vor Gericht und
der Teilnahme an Post- und Telefonverkehr
ermächtigt. Die genannten Punkte sollten in jedem Fall bei der Vollmacht bedacht worden sein. Eine Handlungsbeschränkung ist möglich. Sie kann jedoch eine Betreuung erforderlich machen, wenn die bevollmächtigte Person dann nicht handeln kann.
Bei einigen Angelegenheiten, wie der Unterbringung des Vollmachtgebers oder bei anderen freiheitsentziehenden Maßnahmen, ist die Genehmigung des Betreuungsgerichts vonnöten. Höchstpersönliche Angelegenheiten hingegen, wie die Eheschließung, sind ausschließlich bei Geschäftsfähigkeit des Handelnden möglich. Ihr „Ja“ zum potenziellen Ehegatten kann nicht durch einen Bevollmächtigten oder Betreuer und auch nicht durch eine gerichtliche Genehmigung ersetzt werden.
Wichtig ist, eine enge Vertrauensperson auszuwählen: Der Bevollmächtigte darf nämlich je nach Umfang seiner Bevollmächtigung in Ihrem Namen, gegenüber Ärzten, Behörden, Versicherungen, Banken oder dem Rententräger tätig werden und unterliegt dabei keiner Kontrolle. Anders ist es bei einer Betreuungsvollmacht. In dieser kann man dem Gericht einen Betreuer vorschlagen, der dann vom Gericht auf Eignung überprüft und fortlaufend überwacht wird.
Reden Sie mit der Vertrauensperson. Ein Vollmachtnehmer ist nämlich nicht dazu verpflichtet, die Vollmachtstätigkeit anzunehmen. Lehnt also Ihre gewünschte Vertrauensperson die Vollmacht ab, müssten Sie jemanden anderen als Bevollmächtigten ernennen.
Es kann durchaus passieren, dass im Laufe der Jahre die in der Vollmacht genannte Person nicht mehr Ihr Vertrauen genießt. Dann müssen Sie die Vorsorgevollmacht widerrufen: Fordern Sie dazu das Originaldokument zurück und löschen Sie die Registrierung beim Vorsorgeregister.
Bei allen Fragen die Vorsorgevollmacht betreffend können Sie sich selbstverständlich anwaltlicher Hilfe bedienen; ein Anwalt kann Ihnen eine rechtssichere Vorsorgevollmacht erstellen. Wir kennen Ihren Rechtsanwalt für Vorsorgevollmacht. Einige Rechtsanwälte bieten die Erstellung einer Vorsorgevollmacht und einer Patientenverfügung im Paket an.
Wie erstellt man eine Vorsorgevollmacht?
Eine Vorsorgevollmacht kann jeder selbst verfassen. Sie ist an keine bestimmte Form gebunden und kann somit sowohl mündlich als auch schriftlich erstellt werden. Von der mündlichen Erteilung einer Vollmacht ist aus Beweisgründen abzuraten. In bestimmten Fällen muss die Vorsorgevollmacht schriftlich verfasst sein. Ein Beispiel hierfür ist, dass Ihr Vollmachtnehmer über ärztliche Zwangsmaßnahmen entscheiden soll, § 1820 Abs. 2 BGB.
Der Gang zum Notar ist nicht notwendig, aber besonders bei umfassenden Vermögen und der gewünschten Vertretung in Grundstücksangelegenheiten zu empfehlen. Die notarielle Beurkundung Ihrer Vorsorgevollmacht muss zwangsläufig vorliegen, wenn Ihr Vollmachtnehmer zum Beispiel ein Verbraucherdarlehen für Sie aufnehmen muss. Auch wenn Sie unternehmerisch tätig sind, etwa ein Handelsgewerbe betreiben, müssen Sie Ihre Vorsorgevollmacht notariell beurkunden lassen, damit Ihr Vollmachtnehmer für Sie handeln kann. Auch für den Fall der Veräußerung von Grundstücken, Eigentumswohnungen etc. durch den Vollmachtnehmer sollten Sie die notarielle Beurkundung der öffentlichen Beglaubigung vorziehen. Durch öffentliche Beglaubigung bezeugt die Urkundsperson, dass Sie auch tatsächlich diejenige Person sind, die die Vorsorgevollmacht unterschreibt. In der Praxis bestehen jedoch große Unsicherheiten, denn die Urkundsperson – zum Beispiel bei der Betreuungsbehörde – prüft nicht die Geschäftsfähigkeit des Vollmachtgebers. Im Rahmen einer notariellen Beurkundung muss sich der Notar von der Geschäftsfähigkeit überzeugen und mögliche Zweifel schriftlich festhalten. Die vom Notar beglaubigte Vollmacht hat damit einen viel höheren Beweiswert im Geschäftsverkehr als die öffentlich beglaubigte Vollmacht: Eine nur öffentlich beglaubigte Urkunde entfaltet keinen Gutgläubigkeitsschutz an die Geschäftsfähigkeit des Vollmachtgebers.
Banken erkennen Vorsorgevollmachten mitunter nicht an und verlangen eine von ihnen angebotene spezielle Vollmacht. Dieses Vorgehen ist unzulässig. Bei einer Weigerung kann sich die Bank schadensersatzpflichtig machen.
Trotzdem sollten Sie sich, um Unannehmlichkeiten vorzubeugen, an Ihre Bank wenden und nach speziellen Vollmachten fragen und diese gegebenenfalls unterzeichnen.
Sie haben als Vollmachtnehmer bereits Probleme mit der Anerkennung einer Vorsorgevollmacht durch die Bank des Vollmachtgebers? Dann kann Ihnen ein Rechtsanwalt helfen. Finden Sie Ihren Anwalt für Vorsorgevollmacht bei uns. Sie können eine Beratung und die Erstellung Ihrer Vorsorgevollmacht (gegebenenfalls mit Betreuungsverfügung) und einer Patientenverfügung auch direkt als Rechtsprodukt buchen.
Was beinhaltet die Vorsorgevollmacht?
Da sich die Vorsorgevollmacht auf alle rechtlichen Handlungen beziehen kann, sollte der Text so ausführlich wie möglich beschreiben, bei welchen Angelegenheiten der Bevollmächtigte Sie vertreten darf. Darf der Bevollmächtigte in medizinischen Angelegenheiten für Sie entscheiden, also z. B. die Krankenunterlagen einsehen und über ärztliche Zwangsmaßnahmen entscheiden? Oder soll er z. B. Zugriff auf Ihre Konten bekommen? Eine Vorsorgevollmacht beinhaltet aber nicht Ihre Wünsche über medizinische Behandlungen. Diese müssen Sie unbedingt in einer Patientenverfügung bestimmen.
Zudem sollten Sie klar festlegen, in welchen Wohn- und Vermögensangelegenheiten der Bevollmächtigte für Sie Entscheidungen treffen und ob er Sie vor Gericht sowie gegenüber Behörden vertreten darf.
Bedenken Sie auch, dass die Vorsorgevollmacht nur dann Beachtung findet, wenn alle Beteiligten darüber informiert sind, dass ein solches Schriftstück existiert. Am besten bewahren Sie das Dokument in Ihren persönlichen Unterlagen auf. Der Bevollmächtigte muss von der Vorsorgevollmacht wissen. Er benötigt unbedingt das Originaldokument der Vorsorgevollmacht – Banken und Behörden akzeptieren keine Kopien.
Alternativ können Sie eine Vorsorgevollmacht auch beim Zentralen Vorsorgeregister der Bundesnotarkammer registrieren. Der Vorteil ist, dass die Vollmacht so im Notfall garantiert Beachtung findet. Ist nämlich eine Betreuung nötig, fragt das Gericht beim Register ab, ob und welche Urkunden angemeldet sind. Das macht im Ernstfall die Ernennung eines Betreuers durch ein Gericht überflüssig.
Wie können Ehepartner ohne Vorsorgevollmacht handeln?
Ehepartner oder eingetragene Lebenspartner haben mit Jahresbeginn 2023 ein gesetzliches Notvertretungsrecht erhalten. Dieses ersetzt jedoch nicht die umfassendere Vorsorgevollmacht. Zum einen aufgrund der inhaltlichen Beschränkung der Vertretung auf Angelegenheiten der Gesundheitssorge. Zum anderen aufgrund der zeitlich beschränkten Geltung auf einen Zeitraum von sechs Monaten. Der Zeitraum beginnt mit der entsprechenden ärztlichen Bescheinigung. Mit Ablauf der sechs Monate endet das gesetzliche Notvertretungsrecht. In bestimmten Situationen besteht zudem von vornherein kein Notvertretungsrecht. Ausschlussgrund ist dem zugrunde liegenden § 1358 BGB zufolge das Getrenntleben der Ehegatten. Sie können auch der Vertretung durch Ihren Ehegatten widersprechen, wenn Sie diese nicht wünschen: Den sogenannten Ehegattenwiderruf können Sie auch beim Zentralen Vorsorgeregister der Bundesnotarkammer registrieren.
Auch Ehegatten oder eingetragene Lebenspartner sollten sich deshalb besser um Vorsorgevollmachten für den jeweils anderen kümmern. Ein ausreichendes gesetzliches Vertretungsrecht aufgrund der Ehe oder der eingetragenen Lebenspartnerschaft existiert auch mit dem Notvertretungsrecht weiterhin nicht.
Ein Rechtsanwalt kann Ihnen eine Vorsorgevollmacht rechtssicher erstellen. Finden Sie Ihren Anwalt für Vorsorgevollmacht auf anwalt.de oder buchen Sie direkt das Rechtsprodukt Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung.
Artikel teilen:
Sie benötigen persönliche Beratung zum Thema Vorsorgevollmacht?
Rechtstipps zu "Vorsorgevollmacht"
-
03.12.2024 Rechtsanwalt Prof. Dr. Wolfgang Böh„… entspricht nicht den Vorstellungen der Eltern. Wenn das Verhältnis sich verschlechtert hat, sollten Eltern folgende Überlegungen anstellen: Gestaltung einer Vorsorgevollmacht: Damit das Kind …“ Weiterlesen
-
25.11.2024 Rechtsanwalt Prof. Dr. Wolfgang Böh„… , die sich am Geschäftswert der Sache ausrichten, scheuen. Beides ist suboptimal. Deshalb zeige ich Ihnen einen Kompromissweg für erbrechtliche und damit zusammenhängende Regelungen. Vorsorgevollmacht …“ Weiterlesen
-
05.11.2024 Rechtsanwalt Kilian Pallauf„… mit diesem Thema auseinanderzusetzen. Mit einer Vorsorgevollmacht und einer Patientenverfügung können Sie Ihre Wünsche klar festlegen und sicherstellen, dass diese im Ernstfall berücksichtigt werden …“ Weiterlesen
-
23.10.2024 Rechtsanwalt Prof. Dr. Wolfgang Böh„Gesetzliche Betreuung, Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung haben zentrale Bedeutung für das tägliche Leben Nur wenigen Menschen ist bekannt, dass es keine gesetzliche Vertretungsmacht …“ Weiterlesen
-
22.10.2024 Rechtsanwalt Fabian Kleine Büning„Die Vorsorgevollmacht ist ein wichtiges Instrument, um sicherzustellen, dass persönliche Angelegenheiten auch im Falle von Krankheit, Alter oder einem Unfall verlässlich geregelt werden können …“ Weiterlesen
-
21.10.2024 Rechtsanwältin Claudia Ernst„… Vollmachten, auch Vorsorgevollmachten und Auskunftsbefugnisse von Ärzten gegenüber dem Partner bei Krankheit Besonders interessant ist ein Partnerschaftsvertrag, wenn verbindliche Vereinbarungen …“ Weiterlesen
-
12.10.2024 Rechtsanwältin Anna O. Orlowa LL.M.„… oder zu löschen. • Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung: Sie regeln, wer im Krankheitsfall oder im Sterbefall über medizinische Maßnahmen entscheidet und wie Ihre medizinische Versorgung gestaltet werden …“ Weiterlesen
-
07.10.2024 Rechtsanwalt Prof. Dr. Wolfgang Böh„… Person vor einer gesetzlichen Betreuung schützt und im Rahmen einer Vorsorgevollmacht vertritt und andererseits bei der Überlegung, wer erben soll. Für die zweite Fragestellung der Erbschaft gibt …“ Weiterlesen
-
06.10.2024 Rechtsanwältin Anna O. Orlowa LL.M.„… , etwa eine Vorsorgevollmacht oder Patientenverfügung. Diese regeln, wer in Ihrem Sinne Entscheidungen treffen darf, wenn Sie selbst nicht mehr in der Lage dazu sind. Gerade bei der Regelung …“ Weiterlesen
-
04.10.2024 Rechtsanwalt Prof. Dr. Wolfgang Böh„… von Schönheitsreparaturen durch den Mieter bei Auszug, Schäden am Mietobjekt durch den Mietern, die nicht von der zu geringen Kaution gedeckt sind. Vorsorgevollmacht: Um eine gesetzliche Betreuung auszuschließen, muss …“ Weiterlesen
-
26.09.2024 Rechtsanwältin Susanne Kilisch„… der Beeinflussbarkeit, besondere Gefährdungslagen sowie auf die Frage der Geschäftsfähigkeit erstrecken. Insbesondere dann, wenn - wie so oft - die Wirksamkeit einer Vorsorgevollmacht innerhalb …“ Weiterlesen
-
23.09.2024 Rechtsanwalt Prof. Dr. Wolfgang Böh„… diese Eingriffe in Ihre Persönlichkeitsrechte verhindern, indem Sie eine Vorsorgevollmacht anfertigen. Vorsorgevollmachten als Vordrucke oder von Notaren sind aber inhaltlich häufig unzureichend. Oft gelten …“ Weiterlesen
-
20.09.2024 Rechtsanwalt Prof. Dr. Wolfgang Böh„… mit medizinischen Themen (zur Beurteilung der Ehe-, Geschäfts- oder Testierfähigkeit), sowie um Themen aus dem Bereich des Betreuungsrechts und dem Recht der Vorsorgevollmacht . Für mich ergeben …“ Weiterlesen
-
13.09.2024 Rechtsanwalt Dr. Rainer Freudenberg LL.M.„… hier ). Im persönlichen Bereich sollte der Unternehmer eine Vorsorgevollmacht mit (Betreuungsverfügung) sowie eine Patientenverfügung errichten, die neben den Vermögensangelegenheiten auch medizinische Fragen …“ Weiterlesen
-
13.09.2024 Rechtsanwalt Hansjörg Looser„… U 27/23). Mit einer Vorsorgevollmacht sorgen Vollmachtgeber für die Situation vor, dass sie selbst aufgrund von Krankheit oder Unfall keine Entscheidungen mehr treffen können. Naheliegend ist es dabei …“ Weiterlesen
-
13.09.2024 Rechtsanwalt Nicolai Utz„… , zusätzlich mittels Patientenverfügung und Vorsorgevollmacht rechtliche Vorsorge zu treffen. Sie haben Fragen zum Thema? Melden Sie sich bitte gerne bei mir. Ich freue mich auf Ihre Nachricht …“ Weiterlesen
-
31.08.2024 Rechtsanwalt Bernd Gasteiger LL.M.„… einer Vorsorgevollmacht Einsicht in Behandlungsunterlagen eines Verstorbenen zu nehmen, gegen dessen ausdrücklich erklärten oder mutmaßlichen Willen. Schließlich führt eine Vollmacht …“ Weiterlesen
-
29.08.2024 Fachanwalt für Erbrecht Mathias Nittel„… - und Vorsorgevollmacht berechtigt, im Namen der Erblasserin weitreichende finanzielle Entscheidungen zu treffen. Der Kläger behauptete, die Beklagte habe zahlreiche Finanzgeschäfte getätigt, ohne …“ Weiterlesen
-
27.08.2024 Rechtsanwalt und Notar Andreas Krau„RA und Notar Krau Zusammenfassung, Anmerkungen und Überlegungen zu dem Aufsatz Keim: Transmortale Überraschungen einer Vorsorgevollmacht ErbR 2024, 170 Vor über 40 Jahren blieb nur die Entmündigung …“ Weiterlesen
-
25.08.2024 Rechtsanwalt Oliver Thieler LL.M.„… an einer Alzheimerkrankheit mit spätem Beginn sowie Demenz bei Alzheimerkrankheit, wegen derer sie ihre Angelegenheiten nicht mehr selbst besorgen kann. Sie erteilt ihrem Sohn umfassende Vorsorgevollmacht. Die in Griechenland …“ Weiterlesen
-
05.08.2024 Rechtsanwältin Anna O. Orlowa LL.M.„Die Vorsorgevollmacht und die Patientenverfügung sind wichtige Dokumente, um im Falle einer Entscheidungsunfähigkeit eigene Wünsche und Vorstellungen durchzusetzen. Dieser Artikel erklärt …“ Weiterlesen
-
02.08.2024 Rechtsanwalt Hansjörg Looser„Mit einer Vorsorgevollmacht kann der Vollmachtgeber für den Ernstfall vorsorgen und festlegen, welcher Mensch für ihn die Entscheidungen treffen soll, wenn er selbst dazu nicht mehr in der Lage …“ Weiterlesen
-
28.07.2024 Rechtsanwalt Prof. Dr. Wolfgang Böh„… verständlich, sodass ich Beispiele aus meiner Praxis nenne, die die Vorschrift klarer machen: Fall 1: Das Kind verfügt über eine Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung und veranlasst die Ärzte …“ Weiterlesen
-
26.07.2024 Rechtsanwalt Prof. Dr. Wolfgang Böh„… Auswirkungen der Schenkung beraten und den Entwurf individuell an Ihre Bedürfnisse anpassen. Erstellen Sie eine Vorsorgevollmacht: Parallel zur Vertragsdurchführung empfehle ich den Abschluss …“ Weiterlesen