Betreuungsverfügung - was Sie wissen und beachten müssen!
- 5 Minuten Lesezeit
Inhaltsverzeichnis
- Die wichtigsten Fakten
- Was ist eine Betreuungsverfügung?
- Was macht ein Betreuer?
- Was kann man in einer Betreuungsverfügung regeln?
- Muss die Betreuungsverfügung schriftlich verfasst werden?
- Wo sollte man die Betreuungsverfügung aufbewahren?
- Wie unterscheiden sich Betreuungsverfügung und Vorsorgevollmacht?
- Wie unterscheiden sich Betreuungsverfügung und Patientenverfügung?
- FAQs zur Betreuungsverfügung
Zahlreiche Menschen mit plötzlich schwer pflegebedürftigen Angehörigen machen meist zum ersten Mal im Leben überraschend Erfahrungen mit dem Betreuungsgericht. Ein weitverbreiteter Irrtum trägt dazu bei: Viele meinen, für plötzlich nicht mehr entscheidungsfähige Angehörige einfach handeln zu können. Dabei ist das ebenso wenig für den Ehegatten möglich wie für Vater, Mutter oder volljährige Kinder. Stattdessen entscheidet das Betreuungsgericht über den Betreuer. Um das zu vermeiden, will das anwalt.de-Redaktionsteam in diesem Rechtstipp die grundsätzlichen Mittel zur Vorsorge beleuchten. Fest steht auf jeden Fall: Es kann und sollte vorgesorgt werden, denn Pflegebedürftigkeit ist keine reine Frage des Alters. Sie kann jeden von uns von heute auf morgen durch Unfall oder Krankheit unerwartet treffen. Das unbeliebte Thema sollte daher angegangen werden, bevor es zu spät ist.
Die wichtigsten Fakten
- Mithilfe einer Betreuungsverfügung kann man bestimmen, wer im Betreuungsfall die Betreuung für einen übernehmen soll und welche Personen keinesfalls.
- Wenn keine Betreuungsverfügung existiert, sucht im Bedarfsfall das Betreuungsgericht eine geeignete Person aus.
- Es ist nicht zwingend erforderlich, aber äußerst empfehlenswert, die Betreuungsverfügung schriftlich zu verfassen.
- Die Betreuungsverfügung bestimmt nicht die gewünschte medizinische Versorgung wie die Patientenverfügung und sie räumt im Gegensatz zur Vorsorgevollmacht auch einem Dritten keine Vollmacht ein.
- Es ist empfehlenswert, Betreuungsverfügung, Patientenverfügung und Vorsorgevollmacht zu kombinieren.
Was ist eine Betreuungsverfügung?
Mithilfe einer Betreuungsverfügung kann man persönlich und selbstbestimmt für den Betreuungsfall vorsorgen. Man bestimmt darin u. a., wen das Gericht als Betreuer bestellen soll, wenn Betreuungsbedarf erforderlich werden sollte. Dieser Bedarf entsteht dann, wenn man selbst wegen einer psychischen Krankheit bzw. einer körperlichen, seelischen oder geistigen Behinderung dringende Angelegenheiten vorübergehend oder auf Dauer nicht mehr allein regeln kann.
Es ist möglich, dem Gericht bereits konkret eine Person vorzuschlagen, die einen betreuen soll. Jedoch kann die Betreuungsverfügung auch nur dazu genutzt werden, eine bestimmte Person oder Einrichtung für die eigene Betreuung auszuschließen.
Das Betreuungsgericht muss bei der Auswahl eines Betreuers die in der Betreuungsverfügung vorgeschlagene Person berücksichtigen. Liegt keine Betreuungsverfügung vor, wählt das Betreuungsgericht im Bedarfsfall selbst eine passende Person aus.
Was macht ein Betreuer?
Der Betreuer beschäftigt sich in der Regel mit den rechtlichen Angelegenheiten des Betreuten wie beispielsweise mit der Abwicklung der Bankgeschäfte. Letztlich legt das Betreuungsgericht den genauen Aufgabenbereich des Betreuers fest. Er ist verpflichtet, entsprechend den in der Betreuungsverfügung geäußerten Wünschen zu handeln, solange diese dem Wohl des Betroffenen entsprechen.
Bevor man jemanden in einer Betreuungsverfügung zu seinem Betreuer bestimmt, sollte man mit der Person unbedingt besprechen, ob sie bereit ist, die Tätigkeit zu übernehmen. Schließlich muss die in der Betreuungsverfügung vorgeschlagene Person das Betreueramt im Regelfall übernehmen. Eine Ausnahme stellt hierbei lediglich die Unzumutbarkeit dar.
Der Betreuer muss dem Gericht jährlich über die Lebenssituation des Betreuten berichten. Für den Fall, dass Angehörige die Betreuung übernommen haben, kann diese gerichtliche Kontrolle reduziert werden. Darüber hinaus ist der Betreuer dazu verpflichtet, sich zahlreiche Entscheidungen durch das Betreuungsgericht genehmigen zu lassen.
Was kann man in einer Betreuungsverfügung regeln?
Der Inhalt einer Betreuungsverfügung ist von der individuellen Lebenssituation des Verfassers und seinen persönlichen Bedürfnissen abhängig. Im Regelfall legt er fest, wer seine Betreuung übernehmen soll, falls der Betreuungsfall eintritt. Zudem können in einer Betreuungsverfügung auch weitere Wünsche im Zusammenhang mit der eigenen Betreuung geäußert werden.
Dabei handelt es sich im Regelfall in erster Linie um Dinge, die der Betreuer erledigen soll. Ihm kann u. a. aufgetragen werden, persönliche Angelegenheiten des Betreuten zu regeln. Dabei kann es z. B. darum gehen, bestimmten Personen in dessen Auftrag zu Anlässen wie Geburtstagen Geschenke zu machen. Des Weiteren können auch hinsichtlich der Vertretung in Finanz- und Vermögensangelegenheiten in einer Betreuungsverfügung Festlegungen getroffen werden.
Daneben kann man die Verfügung dazu nutzen, um mitzuteilen, ob man seinen Lebensabend lieber in einem Pflegeheim oder in den eigenen vier Wänden verbringen möchte. Voraussetzung ist natürlich, dass dies pflegetechnisch praktikabel ist. Schließlich können auch andere Wohnungsangelegenheiten, wie der Ablauf einer Wohnungsauflösung, in einer Betreuungsverfügung geregelt werden.
Muss die Betreuungsverfügung schriftlich verfasst werden?
Das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB) regelt die rechtlichen Grundlagen der Betreuungsverfügung in den §§ 1896 ff. Dort wird keine spezielle Form vorgeschrieben. Es ist aber zu empfehlen, die Verfügung:
- in Schriftform zu verfassen.
- mit Ort sowie Datum zu versehen
- eigenhändig zu unterschreiben
Wo sollte man die Betreuungsverfügung aufbewahren?
Das Betreuungsgericht ist verpflichtet, eine verfasste Betreuungsverfügung zu berücksichtigen. Das ist jedoch nur möglich, wenn die Betreuungsverfügung aufzufinden ist. Sie sollte deshalb an einem Ort liegen, den man einfach erreichen kann. Dies kann beispielsweise eine Schublade im Schreibtisch sein.
Am besten teilt man einer vertrauenswürdigen Person mit, wo sich die Betreuungsverfügung befindet. Alternativ kann man eine Notiz im Geldbeutel hinterlegen, wo man sie aufbewahrt.
Wenn man ganz sichergehen möchte, kann man sich beim zentralen Vorsorgeregister der Bundesnotarkammer anmelden. Dort hinterlässt man eine Notiz, dass man eine Betreuungsverfügung verfasst hat. Das Betreuungsgericht kontrolliert beim Vorsorgeregister, ob man eine Notiz zur Betreuungsverfügung hinterlegt hat. Für die Registrierung beim Vorsorgeregister ist eine geringe Gebühr zu entrichten.
Wie unterscheiden sich Betreuungsverfügung und Vorsorgevollmacht?
Während bei der Vorsorgevollmacht eine rechtsgeschäftlich erteilte Vollmacht vorliegt, räumt die Betreuungsverfügung einem Dritten keine Vollmacht ein. Man kann einen in einer Vorsorgevollmacht Bevollmächtigten jedoch jederzeit die in der Betreuungsverfügung geregelten Wünsche umsetzen lassen.
Daher ist es sinnvoll, in der Betreuungsverfügung diejenige Person zu benennen, die man im Zuge der Vorsorgevollmacht als eigenen Bevollmächtigten bestimmt. So ist für den Fall eines Verfahrens vor dem Betreuungsgericht sichergestellt, dass man von seiner Vertrauensperson betreut wird. Ein solches Gerichtsverfahren kann nötig sein, wenn die Vorsorgevollmacht nicht sämtliche wesentlichen Bereiche umfasst oder einzelne getroffene Regelungen unwirksam sein sollten.
Wie unterscheiden sich Betreuungsverfügung und Patientenverfügung?
In einer Patientenverfügung trifft man gewisse Entscheidungen bezüglich der medizinischen Versorgung. So kann der Betroffene im Vorfeld bestimmen, in welchen konkreten Behandlungssituationen er keine Behandlung mehr haben möchte. Beispielsweise können lebensverlängernde Maßnahmen abgelehnt werden.
Im Unterschied zur Betreuungsverfügung geht es also nicht um den Abschluss von Geschäften, sondern um die Abgabe eines schriftlichen Willens bezüglich der gewünschten medizinischen Versorgung. Eine Patientenverfügung muss in Schriftform verfasst werden. Es empfiehlt sich, sie mit einer Vorsorgevollmacht und Betreuungsverfügung zu kombinieren.
Kennzeichen | Betreuungsverfügung | Patientenverfügung | Vorsorgevollmacht |
---|---|---|---|
Umfang | Betreuer befasst sich mit den persönlichen Angelegenheiten und der Betreuung des Betroffenen. | medizinische Versorgung | Persönliche und finanzielle Entscheidungen trifft der Bevollmächtigte. |
Form | formlos | Schriftform | formlos |
Betreuungsperson/Bevollmächtigter | Betreuungsgericht bestellt den Betreuer und überprüft seine Handlungen. | Es gibt keinen Betreuer. Ärzte/Pflegeperson ist verpflichtet, den Willen des Patienten umzusetzen. | Privatrechtliche Vollmacht: Bevollmächtigter wird nicht durch ein Gericht kontrolliert. |
Voraussetzung | Keine; auch Wünsche geschäftsunfähiger Personen müssen umgesetzt werden. | Person hat unbeschränkt geschäftsfähig zu sein. | Person hat unbeschränkt geschäftsfähig zu sein. |
FAQs zur Betreuungsverfügung
Wofür brauche ich eine Betreuungsverfügung?
Viele gehen davon aus, dass Ehepartner oder nahe stehende Angehörige als gesetzliche Vertreter für einen entscheiden können, wenn man selbst durch eine Krankheit zum hilflosen Patienten oder Pflegefall wird. Doch diese Annahme ist falsch. Hat man keine Regelungen getroffen, bestellt das Vormundschaftsgericht für den Betroffenen einen Betreuer. Häufig sind dies Angehörige oder nahe stehende Personen. Allerdings kann das Gericht auch einen fremden Dritten zum Betreuer bestellen, z.B. einen Rechtsanwalt. Um zu vermeiden, dass das eigene Schicksal in falsche oder fremde Hände gelegt wird, kann man im Voraus konkrete Regelungen treffen. Die Redaktion von anwalt.de gibt Tipps, was man vorsorglich selbst tun kann, damit im entscheidenden Fall die eigenen Wünsche auch wirklich berücksichtigt werden.
Betreuungsverfügung: Wer soll Betreuer sein?
In einer Betreuungsverfügung kann verankert werden, wer vom Gericht im Betreuungsfall zum Betreuer bestellt werden soll. Das Gericht ist an diesen Wunsch auch gebunden, es sei denn, dies würde dem Wohl des Patienten widersprechen. Darüber hinaus kann man in der Betreuungsverfügung auch einen Ersatzbetreuer bestimmen oder bestimmte Personen ausdrücklich von der Betreuung ausschließen. Aus Beweiszwecken sollte die Betreuungsverfügung schriftlich abgefasst und im Notfall leicht auffindbar sein. Tipp: Hilfreich kann ein Hinweiszettel sein, den man stets mit sich führt, z.B. im Portemonnaie. Die Hinterlegung der Verfügung bei der Bundesnotarkammer gegen eine geringe Gebühr ist ebenfalls möglich. In Bayern kann das Dokument zudem direkt beim Vormundschaftsgericht hinterlegt werden.
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Rechtstipps zu "Betreuungsverfügung"
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15.01.2025 Rechtsanwältin Kathrin Fedder-Wendt„… ist, wenn ein Bevollmächtigter nicht mehr in der Lage ist, die Vollmacht zugunsten eines dementen Vollmachtgebers sachgerecht auszuüben. Wozu eine General-Vorsorgevollmacht mit Betreuungsverfügung gut …“ Weiterlesen
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10.01.2025 Rechtsanwalt Prof. Dr. Wolfgang Böh„… , Betreuungsverfügung Patientenverfügung, Vorsorgevollmacht und Betreuungsverfügung sind sog. vorsorgende Vollmachten . Jeder Einzelne sollte sie für sich abschließen, damit die Durchsetzung seines Willens für den Fall …“ Weiterlesen
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07.01.2025 Rechtsanwalt Fabian Kleine Büning„… getroffen wurde? Eine Vorsorgevollmacht schafft Klarheit: Treffen Sie rechtzeitig Entscheidungen und sichern Sie Ihre Selbstbestimmung. Wenn keine Vorsorgevollmacht oder Betreuungsverfügung vorliegt, bestimmt …“ Weiterlesen
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23.10.2024 Rechtsanwalt Prof. Dr. Wolfgang Böh„… erscheint, sollte jedenfalls die Person des Betreuers für das gesetzliche Betreuungsverfahren mittels Betreuungsverfügung festgelegt werden. Auch die Vergabe von Einzelvollmachten kann ergänzend …“ Weiterlesen
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23.09.2024 Rechtsanwalt Prof. Dr. Wolfgang Böh„… dem Bevollmächtigten eine Entscheidungskompetenz in den Aufgabenkreisen Finanzbereich, Gesundheitsbereich und Privatbereich. In der Vorsorgevollmacht wird notwendigerweise eine sog. Betreuungsverfügung …“ Weiterlesen
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13.09.2024 Rechtsanwalt Dr. Rainer Freudenberg LL.M.„… hier ). Im persönlichen Bereich sollte der Unternehmer eine Vorsorgevollmacht mit (Betreuungsverfügung) sowie eine Patientenverfügung errichten, die neben den Vermögensangelegenheiten auch medizinische Fragen …“ Weiterlesen
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19.06.2024 Rechtsanwältin Barbara Hoofe„… , durch eine sog. Betreuungsverfügung festzulegen, wer im Bedarfsfall vom Betreuungsgericht als Ihr gesetzlicher Betreuer eingesetzt werden soll. Die Betreuungsverfügung wird auch Betreuungsvollmacht genannt …“ Weiterlesen
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11.06.2024 Rechtsanwältin Melanie van Luijn„… oder auch Betreuungsverfügung genannt. Sie können jedoch einfach auch im Rahmen Ihrer Vorsorgevollmacht festlegen, dass Sie für den genannten Fall wünschen, dass der von Ihnen bevollmächtigte Vertraute …“ Weiterlesen
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28.05.2024 Rechtsanwältin Nina Restemeyer„… oder Krankheit ihre Angelegenheiten nicht mehr selbst regeln können. 2. Vorsorgevollmacht und Betreuungsverfügung Mit einer Vorsorgevollmacht kann eine Person im voraus festlegen, wer im Falle …“ Weiterlesen
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16.04.2024 Rechtsanwalt Prof. Dr. Wolfgang Böh„… . Auf die Entscheidungen des BGH in FamRZ 2012, 1631 und FamRZ 2020, 629 wird hingewiesen. Praxistipp: In der Vorsorgevollmacht kann die Person des Kontrollbetreuers im Rahmen einer Betreuungsverfügung festgehalten …“ Weiterlesen
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15.04.2024 Rechtsanwalt Prof. Dr. Wolfgang Böh„… Fragen, Post), wenn Sie nicht als Alternative mit einer ausreichenden Vorsorgevollmacht einschließlich Betreuungsverfügung und Patientenverfügung vorgesorgt haben. Diese Alternative ist deshalb so wichtig …“ Weiterlesen
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20.03.2024 Rechtsanwalt Hansjörg Looser„… kann in einer Betreuungsverfügung oder auch Betreuungsvollmacht frühzeitig erklärt werden, welche Person als Betreuer gewünscht wird. Häufig sind das Menschen aus dem privaten Umfeld, zu denen ein Vertrauensverhältnis …“ Weiterlesen
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15.03.2024 Rechtsanwalt Prof. Dr. Wolfgang Böh„… sich diese Regelung in der Praxis durchsetzt, da auch bisher im Rahmen einer sog. Betreuungsverfügung geäußerte Wünsche des Betroffenen zu berücksichtigen waren, diese aber im Betreuungsverfahren häufig …“ Weiterlesen
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12.03.2024 Rechtsanwalt Dennis Christian Fast„… wurden in den letzten Jahren mit der Vorsorgevollmacht, der Patientenverfügung und der Betreuungsverfügung juristische Instrumente geschaffen, die den Menschen für die Zeit schwerer Erkrankungen …“ Weiterlesen
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05.03.2024 Rechtsanwältin Beatrice Nickl„… . Mit einer Betreuungsverfügung kann man festlegen, wen das Gericht im Fall der Fälle als rechtlichen Betreuer nach Möglichkeit bestellen soll. Das Gericht prüft dann, ob die vorgeschlagene Person für eine Betreuung …“ Weiterlesen
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04.02.2024 Rechtsanwältin Nina Restemeyer„… mit einem Antrag beim Betreuungsgericht. Der Antrag kann von der betroffenen Person selber gestellt werden. Andere Personen, wie z. B. Angehörige können Die Betreuung anregen. 2. Betreuungsverfügung …“ Weiterlesen
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02.02.2024 Rechtsanwältin Dr. Christine Lanwehr„… Betreuungsverfügung und die Patientenverfügung. Wozu ist eine Patientenverfügung gut? Jede medizinische Maßnahme bedarf Ihrer Zustimmung als Patient. Ihr Wille hat auch dann Bedeutung …“ Weiterlesen
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22.10.2023 Rechtsanwalt Gerald Freund„… . Kombinieren lässt sich eine Vollmacht zusätzlich mit einer so genannten Betreuungsverfügung . Darin kann festgelegt werden, wen das Gericht im Falle, dass eine gesetzliche Betreuung nicht vermeidbar …“ Weiterlesen
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30.08.2023 Rechtsanwalt Hans-Peter Rien„… kann im Vorsorgeregister hinterlegt werden. Meine Empfehlung: Ich rate Ihnen dazu, eine Patientenverfügung , eine Betreuungsverfügung und eine Vorsorgevollmacht sowohl in Gesundheitsangelegenheiten …“ Weiterlesen
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27.06.2023 Rechtsanwältin Sabrina Hörger„… , dass ein unbekannter Dritter vom Gericht als Betreuer eingesetzt wird. Es besteht jedoch auch die Möglichkeit eine Betreuungsverfügung zu verfassen. Diese benennt eine bestimmte Person, welche für den Fall …“ Weiterlesen
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14.06.2023 Notar Roland Horsten„… und Betreuungsverfügung wird sichergestellt, dass eine Vertrauensperson für die lebende, aber nicht handlungsfähige Person handelt und Entscheidungen trifft und deren Willen umsetzt. Warum geht …“ Weiterlesen
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16.06.2023 Rechtsanwalt Florian Kersten„Im vorliegenden Rechtstipp erfahren Sie: Was eine Vorsorgevollmacht ist Was der Unterschied zwischen Vorsorgevollmacht, Patientenverfügung und Betreuungsverfügung ist Welche Form …“ Weiterlesen
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30.05.2023 Notar Roland Horsten„… sind das? Das sind die Generalvollmacht , die Vorsorgevollmacht , die Betreuungsverfügung , die Patientenverfügung und das Testament oder der Erbvertrag. Mit Generalvollmacht, Vorsorgevollmacht, Betreuungsverfügung …“ Weiterlesen
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12.06.2024 Rechtsanwalt Dr. Rainer Freudenberg LL.M.„… , Betreuungsverfügung und Patientenverfügung, sowie eine betriebliche Notfallplanung durch Testament bzw. Erbvertrag, Erbregeln im Gesellschaftsvertrag, geschäftliche Vollmachten …“ Weiterlesen