Was mache ich gegen eine Kündigung des Arbeitgebers?

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Sie haben eine Kündigung von Ihrem Arbeitgeber erhalten? Vielleicht sogar völlig unerwartet? Vermutlich unberechtigt? Was ist zu tun?

Aus gegebenem Anlass möchte ich noch einmal einen ganz kurzen Überblick über die wichtigsten Vorgehensweisen im Falle einer Kündigung geben. 

Das Wichtigste vorab: 

Gegen eine Kündigung kann nur innerhalb von drei (3) Wochen eine Klage vor dem Arbeitsgericht erhoben werden. 

Macht man dies nicht, so wird die Kündigung wirksam, selbst dann, wenn die Kündigung oder das Kündigungsverfahren eigentlich fehlerhaft oder unzulässig wäre. Das Arbeitsverhältnis wird dann durch die Kündigung beendet.

Entscheidend ist, wann Ihnen die Kündigung zugegangen ist.

Eine Kündigung ist (juristisch gesehen) eine einseitige, empfangsbedürftige Willenserklärung. D.h. die Kündigung wird wirksam, sobald sie Ihnen zugeht. Sie muss Ihnen nicht persönlich übergeben werden. Es reicht aus, dass sie z.B. in Ihren Briefkasten eingeworfen wird. 

Auch wenn Sie im Urlaub sind, kann Ihnen gekündigt. 

Gleiches gilt für den Fall, dass Sie krank sind. Krankheit schützt Sie nicht vor einer Kündigung.

Sie müssen den Empfang der Kündigung daher auch nicht bestätigen. Schon gar nicht die Wirksamkeit oder Ihr Einverständnis mit der Kündigung.

In allen diesen Fällen heißt es - möglichst frühzeitig Handeln! Lassen Sie die Drei-Wochen-Frist für die Erhebung der Kündigungsschutzklage nicht verstreichen. 

Eine Kündigung muss (zunächst) auch nicht begründet werden. Der Arbeitgeber muss i.d.R. keine Angaben machen, warum er Ihnen kündigt.

Aber Achtung: 
Das Kündigungsschutzgesetz findet nicht auf alle Betriebe Anwendung. Sogenannte Kleinbetriebe sind hiervon ausgeschlossen.

Lassen Sie sich frühzeitig beraten. Ein im Arbeitsrecht versierter Rechtsanwalt wird Ihnen schnell eine erste Einschätzung geben können, ob eine Klage gegen die Kündigung Aussicht auf Erfolg haben kann.

Und aufgepasst:
Wenn der Arbeitgeber Ihnen fristlos kündigt, so droht Ihnen (in der Regel) sogar eine Sperre durch die Arbeitsagentur! Bei einer fristlosen Kündigung ist also ganz besondere Vorsicht geboten!

Haben Sie weitere Fragen, dann sprechen Sie mich gerne an.
Ich vertrete bundesweit in allen arbeitsrechtlichen Angelegenheiten. 

Die arbeitsrechtliche Erstberatung ist bei mir kostenlos.

Zum Schutz vor Corona stehe ich Ihnen auch weiterhin weitestgehend online, per E-Mail, Telefon, Zoom u.ä. zur Verfügung. 

www.schuetter-arbeitsrecht.de



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