Finden Sie jetzt Ihren Anwalt zu diesem Thema in der Nähe!

Wenn die Socken locken – Rechtliches zu Strümpfen & Co.

  • 3 Minuten Lesezeit
Esther Wellhöfer anwalt.de-Redaktion

[image]

Der 9. Mai ist ein ganz besonderer Tag: der Tag der verlorenen Socke. Man gedenkt der vielen Sockenpaare, die im Laufe eines Jahres getrennt wurden. Das Phänomen ist bekannt: Man steckt zwei Socken oder Strümpfe in die Waschmaschine, bekommt aber nur eine Socke wieder. Verschwindet die Socke etwa in einem schwarzen Loch, das sich durch die Zentrifugalkräfte in der Waschtrommel bildet? Wissenschaftlich fundierte Belege zu dieser Sockentheorie stehen zwar noch aus. Rechtlich ist die Socke aber längst kein Mysterium mehr. Das juristische Redaktionsteam von anwalt.de klärt auf.

Im Bücherregal

Socken und Strümpfe begleiten den Menschen quasi schon von Kindheitsbeinen an. Bei Kindern sind die bunten Varianten besonders beliebt. Wobei die ungeschlagene Heldin der Strumpfkultur sicherlich Astrid Lindgrens Pippi Langstrumpf ist, besonders dank ihrer eigenwilligen Strumpfkombination: ein schwarzer und ein geringelter Strumpf. Die Einzigartigkeit und den Urheberschutz von Pippis Strumpfmode hat sogar das Landgericht (LG) Köln festgestellt (LG Köln, Urteil v. 10.08.2011, Az.: 28 O 117/11).

In der Schule

In Sachen Kindersocken kommen aber auch andere Heldenfiguren zur Geltung. Eine Schule in Kalifornien stellte eine besonders strenge Kleiderordnung für ihre Schüler auf, vom Kopf bis zu den Socken. Doch eine 14-Jährige wollte sich nicht daran halten, und trug - mit Zustimmung ihrer Eltern - ein Paar Winnie-the-Pooh-Socken. Prompt wurde sie dafür vom Unterricht suspendiert und in ein Programm für schwer erziehbare Schüler gesteckt. Zum Glück zeigte das Bundesgericht in Napa ein Herz für Kinder und attestierte: Socken sind ein Symbol der Meinungsfreiheit.

Bei der Arbeit

Man mag es kaum glauben. Nach mehr als 300 Jahren hat die Socke auch die russische Armee erobert. Bis zu der Sensationsmeldung Anfang des Jahres hatten die Soldaten seit Zar Peter I. mit sog. Fußlappen Vorlieb nehmen müssen. Doch diese strumpflosen Zeiten sollen nun vorbei sein.

Hierzulande ist die Socke bei der Arbeitskleidung nicht mehr wegzudenken. Allerdings darf der Chef das Tragen von Socken in einer bestimmten Farbe nicht ohne Weiteres vorschreiben. Denn der Betriebsrat hat bei den Strümpfen ein Wörtchen mitzureden, so das Bundesarbeitsgericht (BAG, 08.08.1989, Az.: 1 ABR 65/88). Noch eine schlechte Nachricht für strumpftragende Arbeitnehmer. Reinigungskosten für weiße Socken werden laut Finanzgericht (FG) nicht als Werbungskosten anerkannt (FG Rheinland-Pfalz, Urteil v. 28.09.2010, Az.: 2 K 1638/09).

Auf Tour

Ich mach mich mal auf die Socken, dachte sich ein Lkw-Fahrer. Es könnte jedoch sein, dass er das irgendwie missverstanden hatte. Denn er wurde von der Polizei prompt ohne Schuhe und nur mit Socken an den Füßen hinterm Steuer erwischt. Die 50 Euro Geldbuße wollte er aber nicht bezahlen und zog bis vor das Oberlandesgericht (OLG). Mit Erfolg. Denn gegen die sorgfältigen Pflichten eines Kraftfahrzeugführers gemäß § 1 Abs. 2 Straßenverkehrsordnung (StVO) hätte er nur verstoßen, wenn es wegen der Socken zu einem Unfall gekommen wäre (OLG Bamberg, Urteil v. 15.11.2006, Az.: 2 Ss OWi 577/06).

Hinter Gittern

Natürlich hat jede Socke auch ihre Schattenseiten. Bei Banküberfällen wird sie ja bekanntlich oft als Maske getragen. Allerdings sind Socken oft selbst Opfer. In Delmenhorst erbeutete ein Ladendieb ein Paket mit Socken. Als ihn der Ladendetektiv erwischte, soll der Dieb unter anderem mit dem Ellbogen Widerstand geleistet haben. Nachdem der Mann den Sockendiebstahl zugegeben hatte, ließ das Schöffengericht Milde walten. Weil das Paket Socken nicht sonderlich teuer war, könne man nicht von einer Beutesicherungsabsicht des Sockendiebs ausgehen. Er wurde daher nicht wegen schweren räuberischen Diebstahls, sondern nur noch wegen einfachen Diebstahls zu 30 Tagessätzen à 15 Euro verurteilt. 

Doch nicht nur Diebe machen Socken das Leben oft schwer. Es gibt sogar Fälscher, die sich auf Socken spezialisiert haben. Das Amtsgericht Düsseldorf verurteilte einen Markenpiraten zu 2600 Euro Strafe. Bei ihm waren neben Turnschuhen auch 342 Paar Sportsocken gefunden worden. Das Pikante an der Geschichte: Die Polizei kam dem Produktpirat bei einem Hausbesuch auf die Schliche, nachdem er selbst einen Einbruchdiebstahl gemeldet hatte.

(WEL)
Foto(s): ©iStockphoto.com

Artikel teilen: