Werbetafel und Baugenehmigung

  • 1 Minuten Lesezeit

Auch Werbetafeln oder sonstige untergeordnete Anlagen können im Baurecht durchaus zu Streitfällen führen, denn je nach Ausgestaltung sind sie teilweise nicht zulässig, teilweise sind sie baugenehmigungspflichtig, wenn sie eine bestimmte Größe erreichen. Mit einer Baugenehmigung hatte sich kürzlich wieder ein Berufungsgericht zu befassen. 

Mit seiner Entscheidung vom 29.11.2021 (8 S 3273/20) beschloss der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg, dass ein verallgemeinerndes Werbeanlagenverbot im Mischgebiet unwirksam sei.

Im zugrundeliegenden Fall wandte sich die Klägerin gegen die Nichterteilung einer Baugenehmigung zum Bau einer Werbetafel. Im Bereich, in dem die Werbetafel errichtet werden sollte, gilt eine Werbesatzung, die vorschreibt, dass sich solche Bauvorhaben in das Ortsbild einfügen müssen. Ausnahmen sind jedoch möglich, wenn ein Mindestabstand zwischen dem Bauvorhaben und anderen „konfliktträchtigen Analgen“ gegeben ist. Die Beklagte genehmigte das Vorhaben jedoch nicht, da es die Höchstmaße überschreite und schon zwei ähnliche Plakatwände in der Nähe vorhanden seien.

Das VG verpflichtete die Beklagte, die Baugenehmigung zu erteilen, wogegen die Beklagte Berufung einlegte.

Das OVG folgte allerdings der Entscheidung des VG. Die Baugenehmigung sei zu erteilen, da sich die Werbetafel in das Ortsbild einfüge. „Eine Beeinträchtigung des Ortsbildes liege mangels Schutzwürdigkeit nicht vor“, denn die Werbesatzung, gegen welche die Werbetafel verstoßen solle, sei unwirksam. Der Satzung mangele es an einer bauordnungsrechtlichen Ermächtigungsgrundlage, da sie über den Gestaltungsspielraum der Gemeinde hinausgehe. Ein Eingriff in das Eigentumsrecht sei nicht zulässig, wenn eine Gemeinde mit Festsetzungen nur einer Gestaltungsabsicht nachkommt und diese für weitere Teile des Gebiets als Anstoß für gleichartige Regelungen genutzt werden könnte. Generalisierende Regelungen seien nur gestattet, sofern sie ein „Mindestmaß an Homogenität des zu schützenden Bereichs“ vorschrieben. Dies sei hier nicht der Fall, sodass die Baugenehmigung erteilt werden müsse.

Foto(s): Janus Galka


Artikel teilen:


Sie haben Fragen? Jetzt Kontakt aufnehmen!

Weitere Rechtstipps von Rechtsanwalt Dipl. Verwaltungswirt (FH), Janus Galka LL.M. Eur.

Beiträge zum Thema