Wichtige Informationen zur Nebenkostenabrechnung

  • 1 Minuten Lesezeit

Hallo und herzlich willkommen!

 Ich bin Udo Kuhlmann, Ihr Fachanwalt für Baurecht, und ich möchte Ihnen einige wichtige Informationen zur Nebenkostenabrechnung mitteilen.

1. Adressierung und Unterschrift

Die gute Nachricht zuerst: Eine Betriebskostenabrechnung muss nicht unbedingt an den Mieter adressiert und unterschrieben sein. Das erleichtert die Verwaltung für Vermieter und Mieter gleichermaßen.

2. Korrektur der Abrechnung

Besonders im Gewerberaummietverhältnis gibt es eine interessante Möglichkeit: Der Vermieter kann die Abrechnung korrigieren. Anders als bei Wohnraumvermietungen ist der Vermieter im Gewerbebereich nicht an die gesetzliche Ausschlussfrist gebunden, was bedeutet, dass er auch nach Ablauf der üblichen Frist Änderungen vornehmen kann. Allerdings ist hierbei zu beachten, dass Verwirkung möglich ist, das heißt, es sollte nicht zu lange gewartet werden.

Entscheidung des OLG Brandenburg

In einem konkreten Fall hat das Oberlandesgericht Brandenburg entschieden, dass ein Mieter keinen Anspruch auf Rückzahlung von Betriebskostenvorauszahlungen hatte. Die Gründe dafür sind vielfältig, unter anderem hatte der Mieter die Möglichkeit, ein Zurückbehaltungsrecht auszuüben, wenn der Vermieter nicht fristgerecht abrechnete. Dieses Zurückbehaltungsrecht schützt den Mieter ausreichend. Zudem wurden die (korrigierten) Betriebskostenabrechnungen als formell ordnungsgemäß angesehen, selbst wenn sie keine Unterschrift des Vermieters enthielten oder nicht vollständig adressiert waren.

Fazit und Praxishinweis

Die Möglichkeit zur Korrektur der Abrechnung ist kein Anspruch im Sinne des Gesetzes und unterliegt daher keiner Verjährung. Das bedeutet, dass Nachforderungen aus Betriebskostenabrechnungen kaum zeitlich begrenzt sind.

Falls Sie weitere Fragen zur Nebenkostenabrechnung oder anderen baurechtlichen Angelegenheiten haben, stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung. Kontaktieren Sie mich, um Ihre Situation zu besprechen und die besten Lösungen zu finden.

www.fachanwalt-baurecht.org


Foto(s): Udo Kuhlmann


Artikel teilen:


Sie haben Fragen? Jetzt Kontakt aufnehmen!

Weitere Rechtstipps von Rechtsanwalt Udo Kuhlmann

Beiträge zum Thema