Finden Sie jetzt Ihren Anwalt zu diesem Thema in der Nähe!

Wissenswertes zum Tag des Grundgesetzes

  • 3 Minuten Lesezeit
Christian Günther anwalt.de-Redaktion
  • Das Grundgesetz ist die am längsten bestehende Verfassung in der Geschichte Deutschlands.
  • Vor 70 Jahren wurde das Grundgesetz erlassen.
  • Daran erinnert jährlich der 23. Mai als Tag des Grundgesetzes.

Der 23. Mai ist Tag des Grundgesetzes: Anlass daher für ein paar interessante Fragen zu dem scheinbar unspannenden Dokument. Deren Kenntnis kann nicht schaden. Schließlich bildet das Grundgesetz (GG) nun seit 70 Jahren das rechtliche Fundament unserer Republik - was gar nicht mal so selbstverständlich ist.

Ist das Grundgesetz beliebig änderbar?

Das Grundgesetz entstand mit Blick auf die Weimarer Verfassung. Sie gab insbesondere dem Reichspräsidenten zu viel Macht. Dieser und weitere Konstruktionsfehler ließen Deutschland mit in die Katastrophe des Dritten Reichs stürzen. Unter dem Eindruck dieser Schreckensherrschaft rückten die Grundrechte an den Anfang des Grundgesetzes, beginnend mit den bekannten Worten des Artikels 1: „Die Würde des Menschen ist unantastbar", gefolgt von, „Sie zu achten und zu schützen ist Verpflichtung aller staatlichen Gewalt". Uneinschränkbar und abwägungsfrei ist die Würde dabei. Aber nicht nur das: Sie ist auch unaufhebbar.

Auf ewig soll der Staat nicht über dem Einzelnen stehen. So will es der Artikel 79 Absatz 3 GG, die sogenannte Ewigkeitsklausel bzw. Ewigkeitsgarantie. Der Menschenwürdeartikel ist danach für den Gesetzgeber unantastbar. Dasselbe gilt für die Gliederung des Bundes in Länder und deren Mitwirkung an der Gesetzgebung sowie für Artikel 20 GG. Der bestimmt, dass die Bundesrepublik ein demokratischer und sozialer Bundesstaat ist, dessen Vertreter das Volk wählt und in dem die Gewaltenteilung zwischen den staatlichen Organen sowie deren rechtliche Bindung herrscht. Droht jemand, das ändern zu wollen, gibt Artikel 20 GG allen Deutschen notfalls das Recht zum Widerstand.

Grundgesetz oder Verfassung?

Umstritten, aber eher symbolisch, ist die Frage, ob das Grundgesetz nun eine Verfassung ist oder nicht. Für einige gilt das Grundgesetz spätestens mit der Wiedervereinigung als Verfassung. Denn die Teilung der deutschen Bevölkerung als Grund für die als Provisorium gewählte Bezeichnung Grundgesetz war damit weggefallen.

Andere sehen mangels Volksentscheids darüber im Grundgesetz keine Verfassung. Insofern macht das Grundgesetz in seinem letzten Artikel ausdrücklich den Weg für eine Verfassung frei. Es verliert demnach seine Gültigkeit an dem Tage, an dem eine Verfassung in Kraft tritt, die von dem deutschen Volke in freier Entscheidung beschlossen worden ist.

Wie dem auch sei: Entscheidend ist die Achtung und die Qualität des Inhalts und nicht dessen bloße Bezeichnung. Fest steht demnach, dass sich das Grundgesetz seit 70 Jahren in der Praxis bewährt und die Bevölkerung es angenommen hat – länger als alle bisher vergleichbaren Verfassungen in der Geschichte Deutschlands zusammen. Unverändert heißt das Grundgesetz auch weiterhin Grundgesetz und nicht Verfassung. 63-mal wurde es seit 1949 geändert, zuletzt im März 2019, und ist damit eine der am häufigsten geänderten Verfassungen der Welt.

Wann ist es in Kraft getreten?

Eine weitere umstrittene Frage ist die nach dem Inkrafttreten des Grundgesetzes. Schuld daran ist es selbst bzw. seine Schöpfer. Denn in seinem Artikel 145 steht, dass es mit Ablauf des Tages seiner Verkündung in Kraft tritt. Die war unbestritten am 23. Mai 1949. Ob mit Ablauf des Tages aber noch der 23. Mai oder schon der 24. Mai vorliegt, bringt vorrangig nur Juristen um den Schlaf.

Sicher ist jedenfalls, dass es mit Seite 1 des ersten Bundesgesetzblattes erschien und sich der 23. Mai als Tag des Grundgesetzes etabliert hat. Da konnte auch der bayerische Landtag nichts machen, der nach 15-stündiger Sitzung als einziger damals das Grundgesetz abgelehnt hatte. Sorgenvoller Grund des Freistaats, wie auch heute noch vereinzelt zu hören: zu viel Macht des Bundes gegenüber den Ländern.

Grundrechte und Verfassungsbeschwerde

Die Grundrechte sind der Kern des Grundgesetzes. Doch was ist der Inhalt der Grundrechte. Immerhin sind es die wichtigsten Abwehrrechte gegenüber dem Staat. Die folgende Serie stellt die Grundrechte in Teil I und Teil II vor. Und Teil III behandelt bedeutende Verfassungsbeschwerden, über die das Bundesverfassungsgericht in seiner Geschichte bereits verhandelte.

Unsere Verfassung - das Grundgesetz (Teil I: Grundrechte allgemein)

Unsere Verfassung - das Grundgesetz (Teil II: Einzelne Grundrechte)

Unsere Verfassung – das Grundgesetz (Teil III: Die Verfassungsbeschwerde)

(GUE)

Foto(s): ©Fotolia.com

Artikel teilen:


Beiträge zum Thema