2.574 Anwälte für Allgemeines Vertragsrecht | Seite 108

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Profil-Bild Rechtsanwalt Wolfgang Breyer
sehr gut
Kanzlei Wolfgang Breyer, Dorflage 24, 38126 Braunschweig 6825.5491707241 km
Familienrecht • Strafrecht • Kaufrecht • Forderungseinzug & Inkassorecht • Schadensersatzrecht & Schmerzensgeldrecht • Allgemeines Vertragsrecht
Im Bereich Allgemeines Vertragsrecht bestens vertreten mit Herr Rechtsanwalt Wolfgang Breyer
aus 22 Bewertungen Herr Breyer hat sich zeitnahe zurückgemeldet, Es gab einen Termin zur Dokumentationseinsicht + Beratung. Wirkte sehr … (21.12.2023)
Profil-Bild Rechtsanwalt Jürgen Peil
Rechtsanwalt Jürgen Peil
ESSER Rechtsanwälte, Edisonallee 27, 89231 Neu-Ulm 7006.3508231524 km
Wir beraten mittelständische Unternehmen von 2 bis 1.000 Mitarbeitern. Wir sind mit unseren Mandanten und den Aufgaben, die Sie uns stellen, gewachsen.
Handelsrecht & Gesellschaftsrecht • Unternehmensrecht & Betriebsnachfolge • Allgemeines Vertragsrecht • Zivilrecht • Datenschutzrecht
Beratung und Vertretung bei juristischen Fragen im Bereich Allgemeines Vertragsrecht bietet Herr Rechtsanwalt Jürgen Peil
aus 6 Bewertungen H. Peil hört genau zu und reagiert so zur Gegenseite, wie man es will! (08.03.2024)
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Rechtsanwalt Philipp Hofmann
Etinger & Cazan Rechtsanwälte, Prymstraße 1, 97070 Würzburg 6921.5383734023 km
Ihr Recht - Meine Verantwortung
Zivilrecht • Verkehrsrecht • Schadensersatzrecht & Schmerzensgeldrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Forderungseinzug & Inkassorecht • Allgemeines Vertragsrecht • Arbeitsrecht
Online-Rechtsberatung
Beratung und Vertretung bei juristischen Fragen im Bereich Allgemeines Vertragsrecht bietet Herr Rechtsanwalt Philipp Hofmann
(11.04.2024) Herr Hofmann hat mir bei meinem Anliegen im Bereich Arbeitsrecht schnell und sehr kompetent weitergeholfen. Die …
Profil-Bild Rechtsanwältin Kirsten Lennartz
Rechtsanwältinnen Ruhr-Luge & Lennartz, Neusser Str. 173, 41065 Mönchengladbach 6630.9430461659 km
Arbeitsrecht • Sozialrecht • Kaufrecht • Medizinrecht • Allgemeines Vertragsrecht
Rechtliche Fragen im Bereich Allgemeines Vertragsrecht beantwortet Frau Rechtsanwältin Kirsten Lennartz
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Rechtsanwältin Tamara Anker
Rechtsanwälte Schabio, Oehlenschläger & Anker, Kurfürstenstraße 27, 54516 Wittlich 6721.0727525919 km
Arbeitsrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Verkehrsrecht • Kaufrecht • Ordnungswidrigkeitenrecht • Allgemeines Vertragsrecht • Schadensersatzrecht & Schmerzensgeldrecht
Frau Rechtsanwältin Tamara Anker ist Ihr rechtlicher Beistand für juristische Belange im Bereich Allgemeines Vertragsrecht
aus 5 Bewertungen Vertrauensvoll! Kompetent! Freundliche und hilfsbereite Mitarbeiter! (16.03.2023)
Profil-Bild Rechtsanwalt und Notar Dr. Thomas Grohmann
Rechtsanwalt und Notar Dr. Thomas Grohmann
Dr. Grohmann & Co., Bahnhofstr. 12, 32545 Bad Oeynhausen 6721.0124027629 km
Insolvenzrecht & Sanierungsrecht • Wirtschaftsrecht • Allgemeines Vertragsrecht
Herr Rechtsanwalt und Notar Dr. Thomas Grohmann bietet Ihnen anwaltliche Vertretung im Bereich Allgemeines Vertragsrecht

Rechtstipps von Anwälten für Allgemeines Vertragsrecht

Fragen und Antworten

  • Was umfasst das allgemeine Vertragsrecht?
    Das allgemeine Vertragsrecht ist in sich in verschiedene Abschnitte untergliedert. Ein Abschnitt widmet sich den Regelungen zum Vertragsschluss, also beispielsweise Abgabe und Zugang von Willenserklärungen durch die Vertragsparteien oder ihre Vertreter. In einem weiteren Abschnitt des allgemeinen Schuldrechts im BGB werden grundlegende vertragliche Pflichten der Vertragsparteien und die Folgen eines Verstoßes gegen diese Vertragspflichten festgelegt. So zieht z. B. die Nichterfüllung oder Schlechterfüllung einer vertraglichen Pflicht u. a. Ansprüche auf Nachbesserung, Ersatzlieferung oder Schadensersatz nach sich. Des Weiteren enthält das allgemeine Vertragsrecht auch Regelungen zur Aufrechnung von Forderungen aus Verträgen, zur Abtretung von Forderungen und zur Schuldübernahme. Und auch Regelungen zur Umsetzung von europäischen Vorgaben zum Verbraucherrecht haben Einzug in das allgemeine Vertragsrecht gehalten: Hier sind vor allem die Regelungen zum Fernabsatzvertrag zu nennen.
  • Allgemeines Vertragsrecht: Wann brauche ich einen Anwalt?
    Da das Fachgebiet Allgemeines Vertragsrecht viele verschiedene Einzelbereiche regelt, ist eine Beratung durch einen Rechtsanwalt oftmals der sicherste Weg, sinnvolle und wirksame Entscheidungen zu treffen. Insbesondere wenn viel auf dem Spiel steht, sollten Sie nicht voreilig und unvorbereitet handeln, sondern sich rechtzeitig an einen erfahrenen Anwalt im Bereich Allgemeines Vertragsrecht wenden. Er informiert Sie, welche Rechte und Pflichten Sie haben, wann Sie Einspruch gegen eine Entscheidung erheben sollten und ob es sich lohnt, gerichtlich vorzugehen. Außerdem lohnt sich der Gang zum Anwalt auch dann, wenn Sie Dokumente auf Fehler überprüfen oder neue rechtssicher erstellen wollen. Wichtig zu wissen: In vielen Rechtsfällen herrscht sogar Anwaltszwang vor Gericht und Sie müssen sich durch einen Rechtsanwalt vertreten lassen.
  • Allgemeines Vertragsrecht: Wie kann ein Anwalt helfen?
    Streitigkeiten im Bereich Allgemeines Vertragsrecht sind leider keine Seltenheit und oftmals führen Gespräche mit der gegnerischen Seite zu keiner praktikablen Lösung. In solchen Fällen ist es sinnvoll, sich an einen in diesem Bereich erfahrenen Anwalt zu wenden. Er überprüft sämtliche Schreiben, unterstützt Sie bei der Erstellung rechtssicherer Dokumente, übernimmt die Kommunikation mit der gegnerischen Partei und hält alle wichtigen Fristen ein, wenn es darum geht, einen Widerspruch gegen eine Entscheidung fristgerecht einzulegen. In jeder Situation informiert er Sie umfassend über Ihre Rechte und Pflichten und vertritt Sie durchsetzungsstark sowohl außergerichtlich als auch gerichtlich.
  • Was macht einen guten Anwalt für Allgemeines Vertragsrecht aus?
    Ein wichtiger Anhaltspunkt ist, dass der Anwalt Mandate im Bereich Allgemeines Vertragsrecht übernimmt. Über seine Schwerpunkte können Sie sich ganz einfach auf seinem persönlichen Profil informieren. Auch eine Spezialisierung im jeweiligen Rechtsgebiet kann vom Vorteil sein, vor allem wenn es sich um besonders komplexe und vielschichtige Rechtsfälle handelt. Ein weiteres Kriterium, ob ein Anwalt im Bereich Allgemeines Vertragsrecht gut ist, können außerdem die positiven Bewertungen seiner bisherigen Mandanten sein. Lesen Sie einfach auf seiner Bewertungsseite, was andere über ihn schreiben und machen Sie sich somit ein erstes Bild.
  • Was kostet eine Erstberatung beim Anwalt?
    Für eine Erstberatung beim Anwalt müssen Privatpersonen maximal 190 Euro zuzüglich Mehrwertsteuer bezahlen. Umfasst das Erstgespräch auch ein Gutachten, dann darf der Rechtsanwalt höchstens 250 Euro plus Umsatzsteuer verlangen. Eine höhere Gebühr ist nur dann möglich, wenn Sie das explizit mit dem Anwalt vereinbart haben. Damit Sie mehr Planungssicherheit und keine bösen Überraschungen haben, informieren Sie sich einfach vor dem ersten Beratungstermin nach der Höhe der Anwaltskosten.

    Wenn Sie kein Geld für einen Anwalt haben, verzichten Sie trotzdem nicht auf eine professionelle juristische Beratung! In solchen Fällen können Sie einen Beratungsschein oder Prozesskostenhilfe beantragen.
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Das allgemeine Vertragsrecht enthält Regelungen, die für alle Vertragsarten im Zivilrecht innerhalb und außerhalb des BGB gelten, wenn keine spezielleren Regelungen existieren. Damit gelten seine Regelungen beispielsweise für den klassischen Kaufvertrag, Werkvertrag, Dienstleistungsvertrag oder Mietvertrag. Ebenso gilt das allgemeine Vertragsrecht aber auch für Optionsverträge oder Lizenzverträge in anderen Rechtsgebieten (bspw. Markenrecht, Patentrecht oder Urheberrecht) oder für Vertragstypen, die nicht gesetzlich geregelt sind, wie z. B. den Franchisevertrag, Cateringvertrag, den Leasingvertrag oder einen Fitnessstudiovertrag.

Auch wenn das Gesetz einige unabänderliche Regelungen vorsieht, ist das allgemeine Vertragsrecht vom Grundsatz der Vertragsfreiheit („Privatautonomie“) geprägt: In den Grenzen der Gesetze (Zivilrecht, Strafrecht etc.) können die Vertragsparteien vereinbaren, was sie wollen. Wird im Vertrag etwas vereinbart, was gegen das Gesetz oder gegen die guten Sitten verstößt, ist der gesamte Vertrag nichtig und damit nicht wirksam.

Das allgemeine Vertragsrecht ist in sich in verschiedene Abschnitte untergliedert. Ein Abschnitt widmet sich den Regelungen zum Vertragsschluss, also beispielsweise Abgabe und Zugang von Willenserklärungen (Angebot und Annahme) durch die Vertragsparteien oder ihre Vertreter. Ohne übereinstimmende Willenserklärungen der Parteien ist das Zustandekommen eines Vertrages nicht möglich. In einer von Arbeitsteilung geprägten Gesellschaft kommt den Normen bzgl. der Stellvertretung (Vollmacht) eine wichtige Bedeutung zu, die gesetzlichen Regelungen hierzu finden sich auch im allgemeinen Vertragsrecht des BGB. In einem weiteren Abschnitt des allgemeinen Schuldrechts im BGB werden grundlegende vertragliche Pflichten der Vertragsparteien und die Folgen eines Verstoßes gegen diese Vertragspflichten festgelegt. So zieht z. B. die Nichterfüllung oder Schlechterfüllung einer vertraglichen Pflicht u. a. Ansprüche auf Nachbesserung, Ersatzlieferung oder Schadensersatz (bspw. bei Mängeln oder Lieferverzug) nach sich. Teils hat eine Verletzung der Vertragspflichten auch ein Recht auf Minderung des Preises oder ein Recht zum Rücktritt vom Vertrag zur Folge. Diese Rechte können auch neben einer Schadensersatzforderung geltend gemacht werden. Nach Regelungen zum Erlöschen des Schuldverhältnisses, z. B. durch Erfüllung der vertraglichen Verpflichtung, enthält das allgemeine Vertragsrecht (allgemeine Schuldrecht) auch Regelungen zur Aufrechnung von Forderungen aus Verträgen, zur Abtretung von Forderungen und zur Schuldübernahme (Austausch einer Vertragspartei). Und auch Regelungen zur Umsetzung von europäischen Vorgaben zum Verbraucherrecht haben Einzug in das allgemeine Vertragsrecht gehalten: Hier sind vor allem die Regelungen zum Fernabsatzvertrag zu nennen.

Normen, die Auswirkungen auf das Bestehen eines schuldrechtlichen Vertrages haben können, existieren aber auch außerhalb des Vertragsrechts. Die wichtigsten Regelungen betreffen die Sittenwidrigkeit von Verträgen oder die Anfechtung von Willenserklärungen (bspw. wegen Irrtum, arglistiger Täuschung), die zur Nichtigkeit des gesamten Vertrages führen kann.

Ansprüche aus zivilrechtlichen Verträgen aller Art unterliegen der Verjährung. Sie bestehen dann zwar noch, können aber nach Ablauf der Verjährungsfrist nicht mehr geltend gemacht werden. Auch die Verjährung ist im allgemeinen Vertragsrecht für alle Verträge einheitlich festgelegt. Die regelmäßige Verjährung für vertragliche Ansprüche beträgt drei Jahre.

(LOE)

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