2.599 Anwälte für Allgemeines Vertragsrecht | Seite 109

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Profil-Bild Rechtsanwalt Frank Baas
Bernd Meding und Frank Baas, Herthastraße 12, 22179 Hamburg 6721.6542713582 km
Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Grundstücksrecht & Immobilienrecht • Erbrecht • Bankrecht & Kapitalmarktrecht • Werkvertragsrecht • Kaufrecht • Allgemeines Vertragsrecht
Bei rechtlichen Fragen im Bereich Allgemeines Vertragsrecht hilft Ihnen Herr Rechtsanwalt Frank Baas
Profil-Bild Rechtsanwalt Torsten Treydte
Rechtsanwalt Torsten Treydte
Rechtsanwälte Siebold & Treydte, Wegscheiderstraße 9, 06110 Halle (Saale) 6950.1821434219 km
Fachanwalt Verkehrsrecht • Arbeitsrecht • Strafrecht • Zivilrecht • Kaufrecht • Forderungseinzug & Inkassorecht • Allgemeines Vertragsrecht
Herr Rechtsanwalt Torsten Treydte vertritt Sie bei rechtlichen Fragen im Bereich Allgemeines Vertragsrecht
aus 5 Bewertungen kompetent,geduldig und vertrauensvoll (04.01.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Kurt Mitterreiter
sehr gut
Anwaltskanzlei Mitterreiter, Bayerstr. 13/II, 80335 München 7118.3454751996 km
Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Baurecht & Architektenrecht • Handelsrecht & Gesellschaftsrecht • Kaufrecht • Forderungseinzug & Inkassorecht • Allgemeines Vertragsrecht
Online-Rechtsberatung
Herr Rechtsanwalt Kurt Mitterreiter – Ihr kompetenter Anwalt für den Bereich Allgemeines Vertragsrecht
aus 21 Bewertungen erfolgreiche Anfechtung Kfz-Kaufvertrag, Rückabwicklung Finanzierungsvertrag, RA Mitterreiter hat uns sehr gut … (19.09.2022)
Profil-Bild Rechtsanwältin Ngoc Lan Anh Nguyen
Rechtsanwältin Ngoc Lan Anh Nguyen
audalis Kohler Punge & Partner mbB, Rheinlanddamm 199, 44139 Dortmund 6676.5756123146 km
Handelsrecht & Gesellschaftsrecht • Allgemeines Vertragsrecht • Kaufrecht • Zivilrecht • Zivilprozessrecht • Wirtschaftsrecht • Schadensersatzrecht & Schmerzensgeldrecht
Online-Rechtsberatung
Kompetente Rechtsberatung und Vertretung im Bereich Allgemeines Vertragsrecht bietet Frau Rechtsanwältin Ngoc Lan Anh Nguyen
Profil-Bild Rechtsanwältin Yasmin Pellegrino Marcone
Kanzlei Yasmin Pellegrino Marcone, Richmodstraße 6, 50667 Köln 6674.5175853859 km
Wettbewerbsrecht • Markenrecht • Werkvertragsrecht • Forderungseinzug & Inkassorecht • Gewerblicher Rechtsschutz • Allgemeines Vertragsrecht
Frau Rechtsanwältin Yasmin Pellegrino Marcone bietet Rat und Unterstützung im Bereich Allgemeines Vertragsrecht
Profil-Bild Rechtsanwalt Oliver Breves
sehr gut
Kanzlei Oliver Breves, Fürst-Bentheim-Str. 6, 33378 Rheda-Wiedenbrück 6708.8127554014 km
Fachanwalt Familienrecht • Erbrecht • Zivilrecht • Handelsrecht & Gesellschaftsrecht • Kaufrecht • Unterhaltsrecht • Allgemeines Vertragsrecht
Herr Rechtsanwalt Oliver Breves - Ihr juristischer Beistand im Bereich Allgemeines Vertragsrecht
aus 23 Bewertungen Bei meiner sehr konfliktreichen Scheidung unterstützte Herr Breves mich nicht nur fachlichlich sehr gut sondern hatte … (26.03.2024)
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Rechtsanwältin Christina Gleinser
Rechtsanwältin Christina Gleinser, Veilchenweg 9, 88410 Bad Wurzach 7029.3004675685 km
Arbeitsrecht • Allgemeines Vertragsrecht
Online-Rechtsberatung
Bei rechtlichen Problemen im Bereich Allgemeines Vertragsrecht unterstützt Sie Frau Rechtsanwältin Christina Gleinser
(20.03.2024) Der Betriebsrat konnte mir nicht weiterhelfen meine 36 außenstehenden Urlaubstage einzufordern, Frau Dr. Christiane …

Rechtstipps von Anwälten für Allgemeines Vertragsrecht

Fragen und Antworten

  • Allgemeines Vertragsrecht: Was ist mit Vertragsfreiheit gemeint?
    Auch wenn das Gesetz einige unabänderliche Regelungen vorsieht, ist das allgemeine Vertragsrecht vom Grundsatz der Vertragsfreiheit („Privatautonomie“) geprägt: In den Grenzen der Gesetze (Zivilrecht, Strafrecht etc.) können die Vertragsparteien vereinbaren, was sie wollen. Wird im Vertrag etwas vereinbart, was gegen das Gesetz oder gegen die guten Sitten verstößt, ist der gesamte Vertrag nichtig und damit nicht wirksam.
  • Allgemeines Vertragsrecht: Wann brauche ich einen Anwalt?
    Da das Fachgebiet Allgemeines Vertragsrecht viele verschiedene Einzelbereiche regelt, ist eine Beratung durch einen Rechtsanwalt oftmals der sicherste Weg, sinnvolle und wirksame Entscheidungen zu treffen. Insbesondere wenn viel auf dem Spiel steht, sollten Sie nicht voreilig und unvorbereitet handeln, sondern sich rechtzeitig an einen erfahrenen Anwalt im Bereich Allgemeines Vertragsrecht wenden. Er informiert Sie, welche Rechte und Pflichten Sie haben, wann Sie Einspruch gegen eine Entscheidung erheben sollten und ob es sich lohnt, gerichtlich vorzugehen. Außerdem lohnt sich der Gang zum Anwalt auch dann, wenn Sie Dokumente auf Fehler überprüfen oder neue rechtssicher erstellen wollen. Wichtig zu wissen: In vielen Rechtsfällen herrscht sogar Anwaltszwang vor Gericht und Sie müssen sich durch einen Rechtsanwalt vertreten lassen.
  • Was macht einen guten Anwalt für Allgemeines Vertragsrecht aus?
    Ein wichtiger Anhaltspunkt ist, dass der Anwalt Mandate im Bereich Allgemeines Vertragsrecht übernimmt. Über seine Schwerpunkte können Sie sich ganz einfach auf seinem persönlichen Profil informieren. Auch eine Spezialisierung im jeweiligen Rechtsgebiet kann vom Vorteil sein, vor allem wenn es sich um besonders komplexe und vielschichtige Rechtsfälle handelt. Ein weiteres Kriterium, ob ein Anwalt im Bereich Allgemeines Vertragsrecht gut ist, können außerdem die positiven Bewertungen seiner bisherigen Mandanten sein. Lesen Sie einfach auf seiner Bewertungsseite, was andere über ihn schreiben und machen Sie sich somit ein erstes Bild.
  • Allgemeines Vertragsrecht: Wie kann ein Anwalt helfen?
    Streitigkeiten im Bereich Allgemeines Vertragsrecht sind leider keine Seltenheit und oftmals führen Gespräche mit der gegnerischen Seite zu keiner praktikablen Lösung. In solchen Fällen ist es sinnvoll, sich an einen in diesem Bereich erfahrenen Anwalt zu wenden. Er überprüft sämtliche Schreiben, unterstützt Sie bei der Erstellung rechtssicherer Dokumente, übernimmt die Kommunikation mit der gegnerischen Partei und hält alle wichtigen Fristen ein, wenn es darum geht, einen Widerspruch gegen eine Entscheidung fristgerecht einzulegen. In jeder Situation informiert er Sie umfassend über Ihre Rechte und Pflichten und vertritt Sie durchsetzungsstark sowohl außergerichtlich als auch gerichtlich.
  • Wie läuft ein Gerichtsverfahren ab?
    Gerichtsprozesse laufen nach strengen Verfahrensregeln ab. Dabei spielt es eine Rolle, vor welchem Gericht und auf welchem Rechtsgebiet verhandelt wird. Eine Hauptverhandlung im Strafrecht verläuft folgendermaßen:
    • Aufruf der Sache: Der vorsitzende Richter stellt fest, ob alle Prozessbeteiligten anwesend sind.
    • Die Zeugen verlassen den Sitzungssaal. Der Vorsitzende vernimmt den Angeklagten über seine persönlichen Verhältnisse.
    • Darauf folgt die Verlesung der Anklageschrift durch den Staatsanwalt.
    • Nun wird der Angeklagte zur Sache vernommen. Es steht ihm frei, ob er sich zur Anklage äußert oder nicht zur Sache aussagt.
    • Darauf folgt die Beweisaufnahme, die neben der Anhörung der Zeugen und der Sachverständigen auch die Verlesung von Urkunden vorsieht.
    • Im Anschluss folgen die Schlussvorträge der Staatsanwaltschaft und des Verteidigers. Der Staatsanwalt gibt zudem das begehrte Strafmaß an. Der Angeklagte erhält das letzte Wort.
    • Anschließend zieht sich das Gericht zur Entscheidungsfindung zurück.
    • Die Hauptverhandlung endet mit der Urteilsverkündung.
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Das allgemeine Vertragsrecht enthält Regelungen, die für alle Vertragsarten im Zivilrecht innerhalb und außerhalb des BGB gelten, wenn keine spezielleren Regelungen existieren. Damit gelten seine Regelungen beispielsweise für den klassischen Kaufvertrag, Werkvertrag, Dienstleistungsvertrag oder Mietvertrag. Ebenso gilt das allgemeine Vertragsrecht aber auch für Optionsverträge oder Lizenzverträge in anderen Rechtsgebieten (bspw. Markenrecht, Patentrecht oder Urheberrecht) oder für Vertragstypen, die nicht gesetzlich geregelt sind, wie z. B. den Franchisevertrag, Cateringvertrag, den Leasingvertrag oder einen Fitnessstudiovertrag.

Auch wenn das Gesetz einige unabänderliche Regelungen vorsieht, ist das allgemeine Vertragsrecht vom Grundsatz der Vertragsfreiheit („Privatautonomie“) geprägt: In den Grenzen der Gesetze (Zivilrecht, Strafrecht etc.) können die Vertragsparteien vereinbaren, was sie wollen. Wird im Vertrag etwas vereinbart, was gegen das Gesetz oder gegen die guten Sitten verstößt, ist der gesamte Vertrag nichtig und damit nicht wirksam.

Das allgemeine Vertragsrecht ist in sich in verschiedene Abschnitte untergliedert. Ein Abschnitt widmet sich den Regelungen zum Vertragsschluss, also beispielsweise Abgabe und Zugang von Willenserklärungen (Angebot und Annahme) durch die Vertragsparteien oder ihre Vertreter. Ohne übereinstimmende Willenserklärungen der Parteien ist das Zustandekommen eines Vertrages nicht möglich. In einer von Arbeitsteilung geprägten Gesellschaft kommt den Normen bzgl. der Stellvertretung (Vollmacht) eine wichtige Bedeutung zu, die gesetzlichen Regelungen hierzu finden sich auch im allgemeinen Vertragsrecht des BGB. In einem weiteren Abschnitt des allgemeinen Schuldrechts im BGB werden grundlegende vertragliche Pflichten der Vertragsparteien und die Folgen eines Verstoßes gegen diese Vertragspflichten festgelegt. So zieht z. B. die Nichterfüllung oder Schlechterfüllung einer vertraglichen Pflicht u. a. Ansprüche auf Nachbesserung, Ersatzlieferung oder Schadensersatz (bspw. bei Mängeln oder Lieferverzug) nach sich. Teils hat eine Verletzung der Vertragspflichten auch ein Recht auf Minderung des Preises oder ein Recht zum Rücktritt vom Vertrag zur Folge. Diese Rechte können auch neben einer Schadensersatzforderung geltend gemacht werden. Nach Regelungen zum Erlöschen des Schuldverhältnisses, z. B. durch Erfüllung der vertraglichen Verpflichtung, enthält das allgemeine Vertragsrecht (allgemeine Schuldrecht) auch Regelungen zur Aufrechnung von Forderungen aus Verträgen, zur Abtretung von Forderungen und zur Schuldübernahme (Austausch einer Vertragspartei). Und auch Regelungen zur Umsetzung von europäischen Vorgaben zum Verbraucherrecht haben Einzug in das allgemeine Vertragsrecht gehalten: Hier sind vor allem die Regelungen zum Fernabsatzvertrag zu nennen.

Normen, die Auswirkungen auf das Bestehen eines schuldrechtlichen Vertrages haben können, existieren aber auch außerhalb des Vertragsrechts. Die wichtigsten Regelungen betreffen die Sittenwidrigkeit von Verträgen oder die Anfechtung von Willenserklärungen (bspw. wegen Irrtum, arglistiger Täuschung), die zur Nichtigkeit des gesamten Vertrages führen kann.

Ansprüche aus zivilrechtlichen Verträgen aller Art unterliegen der Verjährung. Sie bestehen dann zwar noch, können aber nach Ablauf der Verjährungsfrist nicht mehr geltend gemacht werden. Auch die Verjährung ist im allgemeinen Vertragsrecht für alle Verträge einheitlich festgelegt. Die regelmäßige Verjährung für vertragliche Ansprüche beträgt drei Jahre.

(LOE)

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