3.439 Anwälte für Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht | Seite 144

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Rechtsanwältin Katharina Götz
Kanzlei Katharina Götz, Ziegetsdorfer Str. 118, 93051 Regensburg 7098.2041484577 km
Familienrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Verkehrsrecht • Kaufrecht • Schadensersatzrecht & Schmerzensgeldrecht • Allgemeines Vertragsrecht
Frau Rechtsanwältin Katharina Götz ist Ihr kompetenter Partner für Rechtsberatung im Bereich Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht
(15.05.2023) angenehme Atmosphäre
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gut
Rechtsanwalt Cüneyt Köroğlu
Anwaltskanzlei Cüneyt Köroğlu, R1, 2-3, 68161 Mannheim 6846.7562964275 km
Arbeitsrecht • Familienrecht • Erbrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Verkehrsrecht • Sozialrecht • Insolvenzrecht & Sanierungsrecht
Beratung und Vertretung bei rechtlichen Fragen im Bereich Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht bietet Herr Rechtsanwalt Cüneyt Köroğlu
aus 24 Bewertungen Herr Köroglu ist ein sehr kompetenter Anwalt. In meiner Klage hat er mich in jeglicher Hinsicht unterstützt und mir … (03.02.2022)
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Rechtsanwältin Agnes Gerlach
Rechtsanwaltskanzlei Gerlach § Kraus, Schumannstr. 12, 08056 Zwickau 7024.9459661435 km
Sie wollen nur Ihr gutes Recht? Wir vertreten Sie erfolgreich mit fachlicher Expertise und persönlichem Engagement!
Fachanwältin Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Fachanwältin Arbeitsrecht • Familienrecht • Steuerrecht • Beamtenrecht • Schulrecht
Frau Rechtsanwältin Agnes Gerlach unterstützt Sie bei Rechtsproblemen im Bereich Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht
aus 5 Bewertungen Mein erstes Anliegen war eine korrekte Lohnabrechnung. Daraus ergab sich, nach aufwändigen Schriftwechsel, eine Klage. … (17.12.2023)
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Rechtsanwältin Gudrun Fischbach
Kanzlei Gudrun Fischbach, Spilhofstraße 46, 81927 München 7121.431962401 km
Einfach Recht bekommen
Arbeitsrecht • Handelsrecht & Gesellschaftsrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Verkehrsrecht
Frau Rechtsanwältin Gudrun Fischbach ist Ihnen bei rechtlichen Fragen im Bereich Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht gerne behilflich
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sehr gut
Rechtsanwältin Nancy Brehme LL.M.
Nancy Brehme Rechtsanwältin, Nordstr. 100, 45525 Hattingen 6665.6470290074 km
Alles, was Recht ist!
Fachanwältin Familienrecht • Fachanwältin Steuerrecht • Erbrecht • Arbeitsrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Verkehrsrecht
Bei rechtlichen Problemen im Bereich Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht unterstützt Sie Frau Rechtsanwältin Nancy Brehme LL.M.
aus 28 Bewertungen Sehr freundlich und kompetente Beratung hat mir wirklich schnell weitergeholfen. kann man nur empfehlen. (21.03.2024)
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Rechtsanwalt Christian Deblitz
Kanzlei Christian Deblitz, M 7 19-20, 68161 Mannheim 6847.3503572675 km
Fachanwalt Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Arbeitsrecht • Verkehrsrecht • Baurecht & Architektenrecht
Ihr kompetenter Herr Rechtsanwalt Christian Deblitz für Rechtsfragen rund um den Bereich Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht
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Rechtsanwältin Beate Nebbe
Rechtsanwälte Göhring + Plarre, Marktpassage 10, 21149 Hamburg 6716.0780592033 km
Arbeitsrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Versicherungsrecht
Rechtliche Fragen im Bereich Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht beantwortet Frau Rechtsanwältin Beate Nebbe

Rechtstipps von Anwälten für Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht

Fragen und Antworten

  • Was macht einen guten Anwalt für Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht aus?
    Ein wichtiger Anhaltspunkt ist, dass der Anwalt Mandate im Bereich Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht übernimmt. Über seine Schwerpunkte können Sie sich ganz einfach auf seinem persönlichen Profil informieren. Auch eine Spezialisierung im jeweiligen Rechtsgebiet kann vom Vorteil sein, vor allem wenn es sich um besonders komplexe und vielschichtige Rechtsfälle handelt. Ein weiteres Kriterium, ob ein Anwalt im Bereich Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht gut ist, können außerdem die positiven Bewertungen seiner bisherigen Mandanten sein. Lesen Sie einfach auf seiner Bewertungsseite, was andere über ihn schreiben und machen Sie sich somit ein erstes Bild.
  • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht: Wann brauche ich einen Anwalt?
    Da das Fachgebiet Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht viele verschiedene Einzelbereiche regelt, ist eine Beratung durch einen Rechtsanwalt oftmals der sicherste Weg, sinnvolle und wirksame Entscheidungen zu treffen. Insbesondere wenn viel auf dem Spiel steht, sollten Sie nicht voreilig und unvorbereitet handeln, sondern sich rechtzeitig an einen erfahrenen Anwalt im Bereich Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht wenden. Er informiert Sie, welche Rechte und Pflichten Sie haben, wann Sie Einspruch gegen eine Entscheidung erheben sollten und ob es sich lohnt, gerichtlich vorzugehen. Außerdem lohnt sich der Gang zum Anwalt auch dann, wenn Sie Dokumente auf Fehler überprüfen oder neue rechtssicher erstellen wollen. Wichtig zu wissen: In vielen Rechtsfällen herrscht sogar Anwaltszwang vor Gericht und Sie müssen sich durch einen Rechtsanwalt vertreten lassen.
  • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht: Wie kann ein Anwalt helfen?
    Streitigkeiten im Bereich Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht sind leider keine Seltenheit und oftmals führen Gespräche mit der gegnerischen Seite zu keiner praktikablen Lösung. In solchen Fällen ist es sinnvoll, sich an einen in diesem Bereich erfahrenen Anwalt zu wenden. Er überprüft sämtliche Schreiben, unterstützt Sie bei der Erstellung rechtssicherer Dokumente, übernimmt die Kommunikation mit der gegnerischen Partei und hält alle wichtigen Fristen ein, wenn es darum geht, einen Widerspruch gegen eine Entscheidung fristgerecht einzulegen. In jeder Situation informiert er Sie umfassend über Ihre Rechte und Pflichten und vertritt Sie durchsetzungsstark sowohl außergerichtlich als auch gerichtlich.
  • Welche Kosten übernimmt die Rechtsschutzversicherung?
    Eine Rechtsschutzversicherung deckt in der Regel die Prozesskosten ab, also vor allem die Anwaltskosten und die Gerichtskosten. Wurde ein Sachverständiger mit der Erstellung eines Gutachtens beauftragt, muss die Rechtsschutzversicherung sein Honorar unter Umständen ebenfalls bezahlen. Unterliegt der Versicherte vor Gericht, sind grundsätzlich auch die Kosten des Gegners von der Rechtsschutzversicherung zu übernehmen. Die Rechtsschutzversicherung zahlt allerdings nicht immer! Aufgrund der vielen Leistungsausschlüsse sollte man stets einen Blick in die Versicherungsbedingungen werfen bzw. bei der Versicherung nachfragen, ob sie im betreffenden Fall einstandspflichtig ist.
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Das Mietrecht und das Wohnungseigentumsrecht umfassen alle rechtlichen Zusammenhänge, die für das Verhältnis zwischen Mieter und Vermieter einerseits und Wohnungseigentümern andererseits relevant sind.

Mietrecht

Das Mietrecht regelt Rechtsfragen rund um den Mietvertrag und sonstige Punkte, die das Verhältnis zwischen Mieter und Vermieter betreffen. Weil das Mietrecht Teil des Zivilrechts ist, findet sich seine gesetzliche Grundlage in den Vorschriften des Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB). Grundsätzlich kann man jede Sache vermieten, d.h. einem anderen gegen Entgelt zum Gebrauch überlassen. Am häufigsten bringt man den Mietvertrag jedoch mit dem Wohnraummietvertrag in Verbindung. Weiteres alltägliches Beispiel sind die Mietwagenanbieter, die ihre Fahrzeuge gegen Entgelt anbieten (früher oft fälschlich als "Leihwagen" bezeichnet.)

Je nachdem, ob es um die Vermietung von Wohnräumen (Wohnmietrecht) oder von Gewerberäumen (Gewerbemietrecht) geht, stellt das Gesetz unterschiedliche Anforderungen. Grund für diese Differenzierung ist die besondere Schutzbedürftigkeit des Mieters von Wohnraum, die in Hinblick auf die grundsätzlich überlegene Stellung des Vermieters ihm gegenüber besteht. Um dieses Ungleichgewicht auszugleichen, knüpfen, neben den allgemeinen Vorschriften der §§ 535 ff. BGB, die speziellen Vorschriften der §§ 549 ff. BGB zugunsten des Mieters strengere Anforderungen an das Wohnraummietverhältnis.

Beispiele: Gemäß § 550 BGB gilt ein Mietvertrag mit einer Laufzeit von über einem Jahr als auf unbegrenzte Zeit geschlossen, soweit er nicht schriftlich vereinbart ist. Weiter muss sich eine Mieterhöhung nach der im Mietspiegel ausgewiesenen ortsüblichen Vergleichsmiete richten. und in Hinblick auf die Kaution legt § 551 BGB fest, dass die Sicherheitsleistung im Fall der Vermietung von Wohnraum auf maximal drei Nettomonatsmieten (also ohne Vorauszahlungen und Nebenkosten) begrenz ist und der Vermieter die Summe sicher angelegen muss (Sparbuch etc.).

Hinweis: Aufgrund der allgemeinen Vertragsautonomie dürfen im Mietvertrag zugunsten des Mieters abweichende Regelungen vereinbart werden.

Im Mietrecht sind nicht nur die formellen Voraussetzungen des Mietvertrages geregelt, sondern auch die Inhalte eines Mietverhältnisses, insbesondere Rechte und Pflichten von Mieter und Vermieter.

So legt § 535 Bürgerliches Gesetzbuch die mietvertraglichen Leistungen fest: Der Vermieter hat dem Mieter den Gebrauch der Räume zu überlassen und dieser zahlt dafür die Miete, also den Mietzins. Weitere Vorschriften beziehen sich zum Beispiel auf Mietminderung wegen Sachmangels, Mieterhöhung, Staffelmiete, Schadensersatz etwa wegen vertragswidrigem Gebrauch der Mieträume, das Vermieterpfandrecht bei Zahlungsrückstand, Modernisierungsmaßnahmen, Renovierung, Beendigung des Mietverhältnisses (z.B. Kündigung wegen Eigenbedarf), Betriebskosten bzw. Nebenkosten (z.B. dass die Nebenkostenabrechnung jährlich zu erstellen ist) und letztlich auch Bestimmungen, die die Abwicklung des Mietverhältnisses nach Beendigung regeln.

Für den öffentlich geförderten Wohnungsbau gelten zahlreiche Spezialvorschriften, wie etwa das Zweite Wohnungsbaugesetz (II. WoBauG), die Neubaumietenverordnung (NMV), die Zweite Berechnungsverordnung (II. BVO) sowie das Wohnungsbindungsgesetz (WoBindG).

Über Rechtsstreitigkeiten rund um das Mietrecht entscheiden die Mietgerichte, also Abteilungen der Zivilgerichte, also aufsteigend nach Instanz das Amtsgericht (AG), das Landgericht (LG), das Oberlandesgericht (OLG) und der Bundesgerichtshof (BGH). Bei der Verletzung von Grundrechten kann schließlich auch das Bundesverfassungsgericht angerufen werden.

Wohnungseigentumsrecht

Das Wohnungseigentumsrecht ist ein Teilbereich des Immobilienrechts und im Wohnungseigentumsgesetz (WEG) geregelt. Dieses Rechtsgebiet wurde nach dem Zweiten Weltkrieg eingeführt, um im Zivilrecht die Möglichkeit zu schaffen, Eigentum an Gebäudeteilen zu erwerben. Hinweis: Grund hierfür ist, dass nach den Vorschriften des BGB Grundstücke untrennbar mit den darauf errichteten Immobilien zusammen gehören, so dass an Gebäuden und Wohnungen eigentlich kein selbständiges Eigentum bestehen kann. Das Wohnungseigentumsgesetz, das zuletzt im April 2007 reformiert wurde, ermöglicht nun Eigentum zum Beispiel an einer Eigentumswohnung, an einem von mehreren Reihenhäuser auf einem Grundstück oder eine Doppelhaushälfte zu erwerben.

Unter dem Begriff Wohnungseigentum versteht man das Sondereigentum an einer Wohnung in Verbindung mit dem Miteigentumsanteil an dem Haus. Das Sondereigentum steht nur dem Eigentümer selbst zu und ist also auf seine Wohnräume bzw. Geschäftsräume beschränkt. Handelt es sich um Flächen, die nicht für Wohnzwecke genutzt werden, spricht man auch vom Teileigentum.

Die anderen Einrichtungen des Hauses, die dem allgemeinen Gebrauch dienen (Dach, Fundament, Treppenhaus etc.), stehen im Miteigentum der Hauseigentümer, im sogenannten Gemeinschaftseigentum. Diese besonderen Rechtsbeziehungen begründen zahlreiche Sondervorschriften des Wohnungseigentumsgesetz WEG, in dem insbesondere die Begründung von Wohnungseigentum, die Rechtsverhältnisse der Wohnungseigentümer untereinander (Gemeinschaftsrecht oder Gemeinschaftsordnung) und auch die Verwaltung des Wohnungseigentums geregelt sind. Die Wohnungseigentümer bilden gemeinsam die sogenannte Wohnungseigentümergemeinschaft (kurz: Eigentümergemeinschaft). Ihr Verwaltungsorgan, das zentrale Beschlüsse für das Gesamteigentum und die Verwaltung trifft, ist die Wohnungseigentümerversammlung. Die Eigentümerversammlung kann durch einen Beschluss auch einen Verwalter bestimmen, der neben den laufenden Angelegenheiten (Wartung, Instandhaltung) auch die Jahresabschlussrechnung und wirtschaftliche Kalkulationen durchführt. Der Verwaltungsbeirat, der sich aus drei von der Eigentümerversammlung gewählten Wohnungseigentümern zusammensetzt, unterzeichnet die Versammlungsprotokolle, übernimmt die Prüfung von Abrechnungen und fungiert als Vermittler zwischen Wohnungseigentümern und Verwalter.

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