76 Anwälte für Patentamt | Seite 4

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Profil-Bild Rechtsanwalt Tobias Sommer LL.M.
sehr gut
Kanzlei Tobias Sommer, Leipziger Platz 9, 10117 Berlin 6974.1099385328 km
Erfahren. Spezialisiert.
Fachanwalt Urheberrecht & Medienrecht • Fachanwalt Gewerblicher Rechtsschutz • Markenrecht • Designrecht • Patentrecht • eBay & Recht • Allgemeines Vertragsrecht
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Bei Rechtsfragen im Bereich Patentamt hilft Ihnen Herr Rechtsanwalt Tobias Sommer LL.M.
aus 13 Bewertungen Einer der wenigen RA die mal zurück rufen und eine telef. Ratschlag geben auch ohne Mandat. Danke (24.04.2024)
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Rechtsanwältin Alexandra Wilde-Tosun
LAW AND MORE Rechtsanwaltskanzlei, Jülicher Str. 25, 41464 Neuss 6645.3994753852 km
Wettbewerbsrecht • Patentrecht • Markenrecht • Handelsrecht & Gesellschaftsrecht • Urheberrecht & Medienrecht • Gewerblicher Rechtsschutz • Unternehmensrecht & Betriebsnachfolge
Bei rechtlichen Problemen im Bereich Patentamt unterstützt Sie Frau Rechtsanwältin Alexandra Wilde-Tosun
aus 7 Bewertungen Die Kanzlei Wilde-Tosun berät mich stets erstklassig. Die Beratung bzgl. Markeneintragung war umfassend und Frau … (06.06.2018)
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Patentanwalt Dipl.-Ing. Niko Christ
Geitz Patentanwälte PartG mbB, Obere Wässere 3-7, 72764 Reutlingen 6949.7153631243 km
Patentrecht • Markenrecht • Designrecht • Gewerblicher Rechtsschutz
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Herr Patentanwalt Dipl.-Ing. Niko Christ ist Ihr kompetenter Partner im Bereich Patentamt
(08.11.2023) Nach einem Treffer bei der Patentsuche gab er mir Hoffnung, dass mein Wunsch nach einem Patent realistisch ist
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Rechtsanwalt Bernhard Lindinger
Rechtsanwaltskanzlei Lindinger, Akazienweg 20, 34117 Kassel 6810.0480040737 km
Wettbewerbsrecht • Patentrecht • Markenrecht • Urheberrecht & Medienrecht • Gewerblicher Rechtsschutz
Bei juristischen Fragen im Bereich Patentamt unterstützt Sie Herr Rechtsanwalt Bernhard Lindinger
(24.05.2011)

Rechtstipps von Anwälten zum Thema Patentamt

Fragen und Antworten

  • Patentamt: Was kann ein Anwalt für mich tun?
    Streitigkeiten in Zusammenhang mit Patentamt sind leider keine Seltenheit und oftmals führen Gespräche mit der gegnerischen Seite zu keiner praktikablen Lösung. In solchen Fällen ist es sinnvoll, sich an einen in diesem Bereich erfahrenen Anwalt zu wenden. Er überprüft sämtliche Schreiben, unterstützt Sie bei der Erstellung rechtssicherer Dokumente und übernimmt die Kommunikation mit der gegnerischen Partei. Außerdem ist ein Anwalt mit sämtlichen Fristen bestens vertraut, wenn es darum geht, eine Stellungnahme fristgerecht abzugeben oder die Widerspruchsfrist einzuhalten. Ist keine außergerichtliche Lösung möglich, so vertritt er Ihre Ansprüche mit Nachdruck vor dem zuständigen Gericht.
  • Patentamt: Wann sollte ich einen Rechtsanwalt um Rat bitten?
    Das Thema Patentamt umfasst zahlreiche rechtliche Vorschriften, mit denen man im alltäglichen Leben selten in Berührung kommt. Insbesondere wenn Sie unsicher sind, welche Rechte und Pflichten Ihnen zustehen, wann Sie Einspruch gegen eine Entscheidung erheben sollten oder ob es sich lohnt, gerichtlich vorzugehen, sollten Sie sich so früh wie möglich an einen Anwalt wenden. Außerdem lohnt sich immer der Gang zum Anwalt, wenn es darum geht, Dokumente auf Fehler zu überprüfen oder neue rechtssicher zu erstellen. Ein Rechtsanwalt beantwortet alle Fragen zum Thema Patentamt und erarbeitet gemeinsam mit Ihnen sinnvolle und nachhaltige Lösungen.
  • Was kostet ein Anwalt?
    Die Höhe der Gebühren, die Ihr Anwalt für die Beratung und Vertretung verlangen darf, ist im Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) geregelt. Die Grundlage der Gebühren ist dabei in den meisten Fällen der Streitwert des Verfahrens, auch Gegenstandswert genannt. Abhängig davon, ob Ihr Anwalt Sie gerichtlich oder außergerichtlich vertritt, können ebenfalls unterschiedliche Gebühren fällig werden.

    Sie haben außerdem die Möglichkeit, sich mit Ihrem Anwalt auf eine pauschale Vergütung (wie etwa einen Stundenlohn oder einen Pauschalbetrag) zu einigen. Diese darf jedoch nur in außergerichtlichen Verfahren die gesetzlichen Anwaltsgebühren unterschreiten. Vorsicht: War das Honorar höher als die gesetzlichen Kosten und kommt es zu einem Gerichtsverfahren, bei dem die Gegenseite verliert, muss diese nur die gesetzlichen Kosten übernehmen, der jeweilige Mandant den Rest.
  • Was sollte ich vor dem Erstgespräch tun?
    Mit einem Erstgespräch haben Sie die Möglichkeit, eine Ersteinschätzung Ihres Rechtsfalls zu erhalten. Je besser Sie sich vorbereiten, desto genauer kann Ihr Rechtsanwalt die Sach- und Rechtslage beurteilen. Überlegen Sie deswegen vor dem ersten Beratungsgespräch, welche Unterlagen wichtig sind und bringen Sie diese mit. Eventuell wäre es sogar sinnvoll, diese vorab per Mail an Ihren Anwalt zu schicken. Notieren Sie sich außerdem alle Informationen, die für Ihren Fall relevant sind und Ihr Anwalt unbedingt wissen muss, damit er eine objektive Einschätzung abgeben kann.

    Wichtig zu wissen: Ein Erstgespräch beim Rechtsanwalt ist leider nicht immer kostenlos. Deshalb klären Sie im Voraus, welche Kosten für Sie anfallen werden, damit es keine bösen Überraschungen gibt.

Das Patentamt - oder bessergesagt das Deutsche Patent- und Markenamt - ist eine Behörde, die dafür sorgt, dass geistiges Eigentum geschützt wird. So kann der Urheber eines Werks oder ein Erfinder beim Patentamt die Eintragung eines Schutzrechts - in Betracht kommen z. B. das Gebrauchsmuster, Geschmacksmuster, die Marke oder auch das Patent - beantragen. Hat das Patentamt etwa nach der Markenanmeldung oder der Patentanmeldung das jeweilige Schutzrecht gewährt, hat der Inhaber des Rechts das alleinige Nutzungsrecht an der Erfindung bzw. dem Werk. Die unerlaubte Nachahmung - umgangssprachlich auch Produktpiraterie genannt - hat dann zur Folge, dass der Rechteverletzer nicht nur mit einer Abmahnung und der Aufforderung zur Abgabe einer Unterlassungserklärung, sondern auch mit einer Forderung des Geschädigten auf Schadenersatz bzw. eine Nutzungsentschädigung oder sogar einem Strafverfahren rechnen muss.

Zu beachten ist jedoch, dass das Patentamt gewisse Schutzrechte auch gewährt, obwohl es zuvor nicht überprüft hat, ob die nötigen Voraussetzungen - z. B. Neuheit oder erfinderische Tätigkeit - vorliegen, sog. ungeprüfte Schutzrechte. Stellt sich also nach Erteilung des Schutzrechtes, wie etwa einem Gebrauchsmuster, heraus, dass ein Dritter davor bereits dieselbe Idee hat schützen lassen, so muss in einem Zivilprozess geklärt werden, wer tatsächlich den Anspruch auf Ideenschutz oder etwa Designschutz hat. Gegen das Patentamt können in diesem Fall aber keine Ansprüche geltend gemacht werden; es ist vielmehr Aufgabe des Antragstellers, die nötigen Voraussetzungen zur Erteilung eines Schutzrechtes zu prüfen.

Patentschutz oder der Schutz durch ein anderes Schutzrecht spielt vor allem im freien Wettbewerb eine große Rolle. Nicht nur kurz nach einer Firmengründung sollte ein Unternehmen seine Ideen beim Patentamt anmelden und absichern lassen. Schließlich kann es passieren, dass Mitbewerber die Idee „klauen" und eine Fälschung auf den Markt bringen. Der Erfinder kann dann aber noch Ansprüche aus dem Urheberrecht gegen den Konkurrenten geltend machen. Ferner spielt bei der Unternehmensbewertung, und damit verbunden einem Firmenverkauf, eine wichtige Rolle, ob das Unternehmen etwa Patentinhaber ist. Denn viele gute Ideen der Arbeitnehmer - hierbei muss aber stets das Arbeitnehmererfindungsgesetz beachtet werden - erhöhen den Innovationsfaktor und damit den Wert des Unternehmens.

Für die Erteilung eines Schutzrechts verlangt das Patentamt die Zahlung eines einmaligen Betrags. Außerdem erhebt das Patentamt für den Erhalt des Schutzrechtes eine jährliche Gebühr. Wer die Kosten nicht übernimmt, verliert also sein Schutzrecht.

Wer übrigens Patentanwalt werden möchte, kann sich beim Patentamt im Rechtsgebiet Gewerblicher Rechtsschutz fortbilden.

Wer seine Erfindung oder Idee nicht nur national, sondern auch international schützen lassen möchte, kann sich an das Europäische Patentamt wenden, und in beinahe 40 europäischen Staaten etwa ein Patent anmelden.

(VOI)

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