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Zombies nach dem Weltuntergang: Kann das Recht Untote stoppen?

  • 5 Minuten Lesezeit
Christian Günther anwalt.de-Redaktion
[image]Apokalypsen, wie der heutige Weltuntergang durch das angebliche Ende des Maya-Kalenders, führen immer wieder zu kruden Theorien über das, was danach kommt. In diesem Beitrag soll es um rechtliche Fragen rund um das befürchtete Folgeereignis einer bald hereinbrechenden Zombieattacke gehen. Man mag von Zombies halten, was man will. Fest steht, im kulturellen Leben sind sie fest verankert. Regalweise vorhandene Literatur und Filmwerke zeugen davon. Ein bestimmter Zombie ist sogar trinkbar, was bei Konsumenten mitunter zu zombieartigem Verhalten führt. Wie das Recht mit Zombies umgehen würde, ist dabei aber weniger beleuchtet. Dabei liegen die Berührungspunkte schon länger zurück, als mancher vermutet. Denn die Angst, dass Tote wieder zu den Lebenden zurückkehren, ist alt. Das kreolische Wort „Zombi" meint einen Totengeist. Gerade in diesem Kulturkreis glauben viele auch heute noch, dass Tote sich durch Magie zu Arbeitssklaven machen lassen - übrigens auch die eigentliche einem Zombie zugedachte Aufgabe, zu fleischfressenden Monstern wurden sie erst in den Filmen. Auf Haiti soll dieser Zombifikation genannte Vorgang sogar per Strafgesetz verboten gewesen sein. Heute glaubt man hingegen - gerade in den durch das eigene Horrorgenre Zombiefilm und -literatur geprägten Ländern -, dass eine Infektion Ursache der Zombiewerdung ist. Vorzugsweise führt der Biss eines bereits Infizierten oder der Kontakt mit Zombieblut zur Verwandlung.

Zombie droht Kündigung

Das bringt uns gleich zur ersten Frage: Was ist, wenn ich an meinem Arbeitsplatz zum Zombie werde? Kann ich entlassen werden? Nun, unter den drei Kündigungsgründen betriebsbedingt, verhaltensbedingt und personenbedingt könnten die beiden Letzten einschlägig sein. Verhaltensbedingt deshalb, weil das Interesse an der Arbeitsleistungserbringung sicher schnell dem Hunger nach Kunden, Vorgesetzten und Kollegen weichen wird. Auch der Sprachschatz schrumpft - wenn überhaupt - auf Wörter zusammen, die nur noch ein entsprechendes Interesse kennen. Selbst die Zombifikation konnte ja ebenfalls nur Hilfskräfte für primitivste Aufgaben schaffen. Trotz fehlender Rechtsprechung zur Frage einer vorher notwendigen Abmahnung dürften auch Richter diese für verzichtbar erachten, weil nach dem Leben anderer zu trachten, kein akzeptiertes Verhalten mehr darstellt. Im Übrigen stört es massiv den Arbeitsablauf und ließe wohl auch eine fristlose Kündigung zu. Geht man davon aus, dass man durch Ansteckung zum Zombie wird, ist auch die personenbedingte Kündigung möglich. Denn sie umfasst die langandauernde Erkrankung eines Arbeitnehmers. Und nach dem derzeitigen Kenntnisstand heißt es: einmal Zombie, immer Zombie. Eine Heilung ist derzeit leider nicht in Sicht, also ist man auch deswegen relativ schnell seinen Job los.

Staatlicher Notstand - Welche Folgen träten ein?

Zombieinvasionen sind Ausnahmezustände und führen relativ schnell zu Gefahrenlagen, für die das Grundgesetz bestimmte Regeln enthält. Lange Zeit waren solche Notstandsgesetze in der Bundesrepublik wegen der negativen Erfahrungen mit der sie in Form von Notverordnungen ermöglichenden Weimarer Verfassung aber verpönt. Ihr Missbrauch hatte mit zur Nazi-Diktatur geführt. Erst aufgrund der durch die Große Koalition bestehenden notwendigen Zwei-Drittel-Mehrheit für eine Verfassungsänderung, dem Druck der West-Alliierten und wegen der Ereignisse im Jahr 1968 wurden sie am 30. Mai desselben Jahres beschlossen. Massiver Protest der Bevölkerung und der außerparlamentarischen Opposition begleitete ihre Einführung. Seitdem kann der Gemeinsame Ausschuss, bestehend aus zwei Dritteln des Bundestages und einem Drittel des Bundesrates, Notstandsgesetze beschließen, wenn ein Verteidigungsfall, ein Spannungsfall oder ein innerer Notstand vorliegt und der Bundestag nicht zusammentreten kann. Bestimmte Grundrechte wie das freie Umherreisen lassen sich gesetzlich einschränken. Insbesondere darf die Bundesregierung bei einem inneren Notstand den Sicherheitskräften - darunter auch die Bundeswehr - Befehle erteilen und Letztere auch im Inland einsetzen. Den hier einschlägigen länderübergreifenden bzw. nicht von einem Bundesland allein zu beseitigenden schweren Unglücksfall dürften nur hartgesottene Zombieliebhaber ablehnen. Ein Verteidigungsfall oder ein Spannungsfall als dessen Vorstufe dürfte hingegen ausscheiden. Denn dann müsste dem Bundesgebiet zumindest ein Angriff mit Waffengewalt drohen. Die fehlt aber gerade. Trotz gerade unter Zombiefans umstrittener Ansicht über die Fähigkeiten von Zombies, wie etwa schnellem Laufen oder gar auf einem Pferd zu reiten, sieht die herrschende Meinung in Zombies immer noch primitive Geschöpfe. Und das heißt, sie bewegen sich schleppend fort und ergreifen ihre Opfer auf die klassische Art mit ihren bloßen Händen.

Darf mein Vermieter mir die Zombiehaltung verbieten?

Eindeutige Antwort: ja. Grundsätzlich ist es so, dass der Mietvertrag das regelt. Den Mietvertrag, der dazu etwas Konkretes enthält, möchten wir aber erstmal sehen. Ohne entsprechende Regelung kommt es auf den vertragsgemäßen Gebrauch an. Und selbst wenn man demnach Zombies zu Tieren zählen würde, was sicher auf keine allgemeine Zustimmung stößt, sind sie keine Kleintiere mehr. Deshalb dürfen sie auch nicht mehr wie Hamster und Meerschweinchen auch gegen den Vermieterwillen gehalten werden. Hinzukommt die Gefahr und die erhebliche Belästigung für die anderen Mieter, die von ihnen ausgeht, sodass ihre Haltung wie beispielsweise auch bei Gift- und Würgeschlangen von der Genehmigung des Vermieters abhängt.

Ist die Zombietötung strafbar?

Diese Frage dürfte für Betroffene sicher zu den drängendsten gehören. Für den Juristen ist die Antwort aber gar nicht so leicht. Fest steht, ein Zombie lässt sich nur effektiv stoppen, wenn sein nach Menschenfleisch gierendes Gehirn ausgeschaltet ist. Wie das geschieht, ist zweitrangig, insbesondere bei der Notwehr, an die sicher viele jetzt gleich denken. Denn hier kommt es nur auf die effektive Abwehr eines rechtswidrigen Angriffs an. Angreifende Zombies zu töten, wäre durch Notwehr und bei Rettung anderer durch Nothilfe gerechtfertigt und kann nicht bestraft werden. Das wirft aber die Frage auf: Kann man einen Zombie überhaupt töten? Ist der nicht schon tot? Offiziell gilt er ja als untot. Nähmen wir an, er wäre lebendig. Dann würde seine Tötung - die Notwehr mal außen vor - einen strafbaren Totschlag oder bei Erfüllung eines oder mehrerer Mordmerkmale - Heimtücke, Grausamkeit, mittels gemeingefährlicher Mittel etc. - einen Mord bedeuten. Ist er aber schon tot, dann stellt dies lediglich einen Versuch dar, denn das Leben nehmen kann man ihm nicht mehr. Der Streit ist wie so oft unter Juristen ein theoretischer. Denn auch der Versuch wäre strafbar und darauf kommt es für unsere Frage an. Wer es dennoch genau wissen will: Nach überwiegender Meinung gilt ein Zombie als tot, sodass ein Versuch vorläge. Und eine Notwehrlage ist gegenüber jemandem, der einen fressen will, sicherlich schwer zu bestreiten.

Statt sich vor Zombies zu fürchten, sollten wir es besser den Mayas gleichtun. Die feiern nämlich den Beginn eines neuen Zeitabschnitts, vergleichbar einem Jahrtausendwechsel - im Grunde genommen also eine besondere Silvesterparty.

(GUE)

Foto(s): ©iStockphoto.com

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