Finden Sie jetzt Ihren Anwalt zum Thema Bußgeldrechner!

Bußgeldrechner 2024 – Punkte und Bußgeld berechnen!

  • 4 Minuten Lesezeit
Bußgeldrechner 2024 – Punkte und Bußgeld berechnen!

In Deutschland wird im Straßenverkehr besonders häufig die zulässige Geschwindigkeit – innerorts wie außerorts – überschritten. Wer bei einer Geschwindigkeitsüberschreitung ertappt bzw. geblitzt wurde, kann mit dem Bußgeldrechner auf anwalt.de ermitteln, welche Folgen die Überschreitung der zulässigen Geschwindigkeit voraussichtlich haben wird: Muss nur ein Bußgeld gezahlt werden oder muss mit einem bzw. mehreren Punkten in Flensburg, einem Fahrverbot oder schlimmstenfalls mit dem Führerscheinentzug gerechnet werden?

Bußgeldkatalog für Verkehrsverstöße

Welche Verstöße gegen das deutsche Verkehrsrecht zu welcher Strafe führen, wurde im Bußgeldkatalog bzw. dem darin enthaltenen Punktesystem festgelegt. Der Bußgeldkatalog gilt für alle Verkehrsteilnehmer, egal ob man zu Fuß, mit einem Fahrrad, einem Auto oder einem Lkw unterwegs ist. Die möglichen Verstöße bzw. Delikte wurden im Bußgeldkatalog zwar nicht abschließend, aber größtenteils geregelt. Mögliche Strafen sind dabei sowohl Bußgelder als auch der Vermerk von einem Punkt bzw. mehreren Punkten im sog. Fahreignungsregister (FAER) in Flensburg – aber auch ein Fahrverbot oder der Entzug der Fahrerlaubnis.

Geschwindigkeitsverstöße und Co.

Wer die zulässige Geschwindigkeit außerorts z. B. um bis zu 10 km/h überschreitet, muss bereits mit einem Bußgeld von 48,50 Euro rechnen. Neben einer Geschwindigkeitsüberschreitung wird nach dem Bußgeldkatalog mit einem Bußgeld, einem Fahrverbot o. Ä. bestraft, wer etwa einen zu geringen Abstand zum Vordermann bzw. zur Seite einhält oder einen Parkverstoß begeht. Wird bei Letzterem beispielsweise ein Einsatzfahrzeug behindert, kann zum Bußgeld auch noch ein Punkt in Flensburg hinzukommen. Ein Bußgeld und mindestens einen Punkt in Flensburg riskiert auch, wer bei Rot über die Ampel fährt. Hat die Rotphase zur Zeit des Verkehrsverstoßes bereits länger als eine Sekunde angedauert, kommen zum Bußgeld zwei Punkte in Flensburg sowie ein Monat Fahrverbot hinzu. Auch das Fahren unter Einfluss von Alkohol wird nach dem Bußgeldkatalog geahndet und hat unter Umständen eine MPU (medizinisch-psychologische Untersuchung) zur Folge. Daneben nennt der Bußgeldkatalog viele weitere Delikte sowie ihre rechtlichen Konsequenzen.

Bußgeld bei weniger schweren Verkehrsverstößen

Weniger schwere Ordnungswidrigkeiten werden laut Bußgeldkatalog zunächst nur mit einem Bußgeld geahndet. Je nach Einzelfall und Schwere der Ordnungswidrigkeit kommen unter Umständen noch ein bis drei Punkte in Flensburg sowie ein Fahrverbot bzw. der Entzug der Fahrerlaubnis hinzu. Hat ein Autofahrer acht Punkte angesammelt, ist er seinen Führerschein nach dem Flensburger Punktesystem los.

Das bedeutet, die zuständige Behörde entzieht dem Autofahrer die Fahrerlaubnis. Er muss den Führerschein abgeben und nach Ablauf einer mindestens sechsmonatigen Sperrfrist neu beantragen – eine Neuerteilung der Fahrerlaubnis wird dabei aber regelmäßig an gewisse Voraussetzungen geknüpft. So müssen Verkehrssünder häufig eine MPU (medizinisch-psychologische Untersuchung, auch Idiotentest genannt) bestehen, bevor sie wieder eine Fahrerlaubnis und einen Führerschein erhalten. Mit der MPU wird die Fahreignung eines Autofahrers festgestellt. Eine MPU ist darüber hinaus relativ teuer – die Kosten sind jedoch in der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt) fest geregelt. Sie können sich erhöhen, wenn ein Verkehrsrowdy mehrere Vergehen begangen hat, z. B. Fahren eines Kfz unter Einfluss von Alkohol und Drogen trotz eines hohen Punktekontos.

Übrigens: Den Auto-Führerschein kann man auch verlieren, wenn man nach dem Genuss von Alkohol ein Fahrrad benutzt hat, sofern man eine angeordnete MPU nicht besteht. Eine MPU wird dabei regelmäßig angeordnet, wenn man nach Konsumierung von Alkohol eine Blutalkoholkonzentration (BAK) von mindestens 1,6 Promille hat und Fahrrad fährt. Zusätzlich werden drei Punkte in Flensburg eingetragen und es wird eine Geldstrafe fällig.

Entzug der Fahrerlaubnis vs. Fahrverbot

Vom Entzug der Fahrerlaubnis ist das Fahrverbot zu unterscheiden. Beim Fahrverbot behält der Autofahrer seine Fahrerlaubnis – ihm wird allerdings das Führen eines Autos, Lkw oder sonstigen Kraftfahrzeugs für die Dauer von ein bis drei Monaten verboten. Es bleibt ihm aber unbenommen, trotz Fahrverbot nicht motorisierte Fahrzeuge, z. B. ein Fahrrad, zu nutzen. Für die Dauer des Fahrverbots muss der Verkehrsrowdy den Führerschein abgeben, er erhält ihn nach Ende des Fahrverbots zurück.

Geblitzt worden? Strafe berechnen!

Wer geblitzt wurde, muss sich schnell mit einer beachtlichen Zahl an rechtlichen Feinheiten auseinandersetzen. Gute Kenntnisse im Verkehrsrecht sind auf jeden Fall von Vorteil, da auch der Überblick über zahlreiche Ausnahmen und Sonderregelungen Not tut. Denn ob der Verstoß etwa außerhalb oder innerhalb geschlossener Ortschaften begangen wird, ist zwar ein durchaus wichtiger Aspekt, was die Folgen einer Geschwindigkeitsüberschreitung betrifft, aber beileibe nicht der einzige. Hier leistet unser praktischer Bußgeldrechner eine wertvolle Hilfe, da er nicht nur die Punktetabelle, sondern auch weitere zentrale Aspekte automatisch einfließen lässt und das passende Ergebnis sekundenschnell berechnen kann. Der Rechner funktioniert zudem nicht nur auf dem heimischen PC, sondern erlaubt die schnelle Berechnung der Konsequenzen einer Geschwindigkeitsüberschreitung auch auf Tablets und Smartphones.

Bußgeldbescheid: Lohnt sich ein Einspruch?

Zu guter Letzt noch ein wichtiger Hinweis: Ob es sich lohnt, nach einer unverhofften Attacke durch den Blitzer Einspruch gegen einen Bußgeldbescheid einzulegen, der etwa mindestens einen Monat Fahrverbot oder ein potenzielles, teures Aufbauseminar mit sich bringt, lässt sich nicht automatisch berechnen. Denn hier stößt auch modernste Technik noch an ihre Grenzen. Wer also mit überhöhter Geschwindigkeit gefahren ist, geblitzt wurde und zusätzlich zu den Informationen aus dem Punkterechner eine weitergehende Beratung benötigt, sollte auf jeden Fall möglichst schnell einen Anwalt einschalten. Denn in vielen Fällen ist es möglich, einem übereifrigen Blitzer noch ein Schnippchen zu schlagen. Sparen Sie wertvolle Zeit und finden Sie jetzt den passenden Rechtsanwalt auf anwalt.de. 

Foto(s): ©Adobe Stock/DarwelShots

Artikel teilen:


Sie benötigen persönliche Beratung zum Thema Bußgeldrechner?

Rechtstipps zu "Bußgeldrechner"