1.136 Anwälte für Arbeitslosengeld | Seite 48

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Profil-Bild Rechtsanwalt Daniel Lange-Ronneberg
sehr gut
Rechtsanwälte Lange-Ronneberg & Papadhopulos, Presselstr. 7, 12167 Berlin 6975.2115254664 km
Fachanwalt Sozialrecht • Schwerbehindertenrecht
Herr Rechtsanwalt Daniel Lange-Ronneberg bietet im Bereich Arbeitslosengeld Rechtsberatung und Vertretung
aus 43 Bewertungen Ruten Tag, ja man hat mir geholfen…..durch die Überlastung bin ich an eine sehr nette Kollegin vermittelt worden. Sie … (25.10.2023)
Profil-Bild Rechtsanwalt Johann Müller
sehr gut
Rechtsanwaltskanzlei Brand | Müller | Dr. Port Partnerschaftsgesellschaft mbB, Humboldtstraße 4, 34117 Kassel 6810.4086829078 km
Arbeitsrecht • Familienrecht • Verkehrsrecht • Sozialrecht • Baurecht & Architektenrecht • Strafrecht
Herr Rechtsanwalt Johann Müller - Ihr rechtlicher Beistand im Bereich Arbeitslosengeld
aus 10 Bewertungen Sehr guter Anwalt, man fühlt sich sehr gut aufgehoben bei Herrn Müller, sehr kompetent und er weiß immer einen … (18.03.2024)
Profil-Bild Rechtsanwältin Dr. Venous Sander
Kanzlei Venous Sander, Brüder-Knauß-Str. 54, 64285 Darmstadt 6838.0721166238 km
Sozialrecht • Ausländerrecht & Asylrecht • Verwaltungsrecht
Frau Rechtsanwältin Dr. Venous Sander vertritt Sie anwaltlich kompetent im Bereich Arbeitslosengeld
(26.01.2024) Hat zur Kenntnis gegeben , dass sie den Fall mangels Ressourcen nicht übernehmen kann .
Profil-Bild Rechtsanwalt Chuya Kojima
sehr gut
Rechtsanwalt Chuya Kojima
BORGELT & PARTNER Rechtsanwälte mbB, Taubenstr. 22, 40479 Düsseldorf 6649.0159697965 km
Fachanwalt Sozialrecht • Familienrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Verkehrsrecht • Verwaltungsrecht • Strafrecht • Ordnungswidrigkeitenrecht
Bei juristischen Fragen im Bereich Arbeitslosengeld unterstützt Sie Herr Rechtsanwalt Chuya Kojima
aus 14 Bewertungen Kompetenter, sympathischer, freundlicher Rechtsanwalt Herr Kojima, sehr gute und kompetente Beratung und Hilfe. … (08.01.2024)
Profil-Bild Rechtsanwältin Yvonne Franke
sehr gut
Rechtsanwältin Yvonne Franke
Hann & Franke, Haldesdorfer Straße 27 a, 22179 Hamburg 6721.9038352005 km
Ihr Recht ist unser Ziel!
Fachanwältin Sozialrecht • Versicherungsrecht
Online-Rechtsberatung
Beratung und Vertretung bei juristischen Fragen im Bereich Arbeitslosengeld bietet Frau Rechtsanwältin Yvonne Franke
aus 35 Bewertungen Frau Franke ist eine sehr freundliche und kompetente Anwältin. Beim Erstgespräch zur Rechtsberatung im Bezug auf … (24.04.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Karl-Heinz Becker
sehr gut
Rechtsanwalt Karl-Heinz Becker
Becker & Kollegen, Baumholderstraße 5, 66629 Freisen 6766.4605266288 km
Fachanwalt Familienrecht • Erbrecht • Verkehrsrecht • Sozialrecht • Strafrecht • Ordnungswidrigkeitenrecht • Medizinrecht
Herr Rechtsanwalt Karl-Heinz Becker bietet im Bereich Arbeitslosengeld Rechtsberatung und Vertretung
aus 19 Bewertungen Schnelle und kompetente Betreuung (27.03.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Dipl. iur. Manfred Masuhr
sehr gut
Rechtsanwalt Dipl. iur. Manfred Masuhr
Rechtsanwalt Manfred Masuhr, Hermannstr. 57, 32756 Detmold 6739.4310866708 km
Fachanwalt Familienrecht • Arbeitsrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Verkehrsrecht • Sozialrecht • Strafrecht
Herr Rechtsanwalt Dipl. iur. Manfred Masuhr ist Ihr kompetenter Partner für Rechtsberatung im Bereich Arbeitslosengeld
aus 46 Bewertungen Herr Masuhr vertritt uns seit 2010 und hat in dieser Zeit immer wieder zahlreiche Verfahren zu unseren Gunsten … (10.04.2023)
Profil-Bild Rechtsanwältin Barbara Herr
Rechtsanwältin Barbara Herr
Rechtsanwälte Dölle u. Kollegen, Brombergstr. 17c, 79102 Freiburg im Breisgau 6890.2288281225 km
Fachanwältin Familienrecht • Fachanwältin Sozialrecht • Erbrecht • Betreuungsrecht
Frau Rechtsanwältin Barbara Herr vertritt Sie anwaltlich kompetent im Bereich Arbeitslosengeld
aus 5 Bewertungen Ich kann sie nur empfehlen (09.01.2024)

Rechtstipps von Anwälten zum Thema Arbeitslosengeld

Fragen und Antworten

  • Arbeitslosengeld: Was kann ein Anwalt für mich tun?
    Streitigkeiten in Zusammenhang mit Arbeitslosengeld sind leider keine Seltenheit und oftmals führen Gespräche mit der gegnerischen Seite zu keiner praktikablen Lösung. In solchen Fällen ist es sinnvoll, sich an einen in diesem Bereich erfahrenen Anwalt zu wenden. Er überprüft sämtliche Schreiben, unterstützt Sie bei der Erstellung rechtssicherer Dokumente und übernimmt die Kommunikation mit der gegnerischen Partei. Außerdem ist ein Anwalt mit sämtlichen Fristen bestens vertraut, wenn es darum geht, eine Stellungnahme fristgerecht abzugeben oder die Widerspruchsfrist einzuhalten. Ist keine außergerichtliche Lösung möglich, so vertritt er Ihre Ansprüche mit Nachdruck vor dem zuständigen Gericht.
  • Arbeitslosengeld: Wann sollte ich einen Rechtsanwalt um Rat bitten?
    Das Thema Arbeitslosengeld umfasst zahlreiche rechtliche Vorschriften, mit denen man im alltäglichen Leben selten in Berührung kommt. Insbesondere wenn Sie unsicher sind, welche Rechte und Pflichten Ihnen zustehen, wann Sie Einspruch gegen eine Entscheidung erheben sollten oder ob es sich lohnt, gerichtlich vorzugehen, sollten Sie sich so früh wie möglich an einen Anwalt wenden. Außerdem lohnt sich immer der Gang zum Anwalt, wenn es darum geht, Dokumente auf Fehler zu überprüfen oder neue rechtssicher zu erstellen. Ein Rechtsanwalt beantwortet alle Fragen zum Thema Arbeitslosengeld und erarbeitet gemeinsam mit Ihnen sinnvolle und nachhaltige Lösungen.
  • Was sollte man beim Gerichtstermin beachten?
    Erscheinen Sie pünktlich zum Gerichtstermin! Denken Sie auch an wichtige Unterlagen, wie z.B. die gerichtliche Ladung und den Personalausweis, die Sie womöglich wegen Personenkontrolle am Eingang vorzeigen müssen. Eine vorgeschriebene Kleiderordnung gibt es für den Gerichtstermin nicht. Anzug, Kostüm, Krawatte oder Pumps sind keine Pflicht. Wichtig ist einzig, dass Sie einen gepflegten Eindruck machen.
  • Was tun, wenn ich den Anwalt nicht bezahlen kann?
    Wenn Sie nur wenig Geld haben, können Sie bereits anwaltlichen Rat mit einer Zuzahlung von 15 Euro erhalten, wenn Sie einen Beratungsschein vorlegen können. Ihr Anwalt erhält 15 Euro und rechnet dann mit dem Beratungsschein seine Gebühren mit der Staatskasse ab. Den Beratungsschein können Sie bei dem zuständigen Amtsgericht beantragen, in dessen Bezirk Ihr Wohnsitz liegt. Bei Unklarheiten sollten Sie sich an Ihre Gemeinde oder ein Gericht in der Region wenden und nachfragen.

 

Als Arbeitslosengeld, genauer Arbeitslosengeld I, bezeichnet man eine staatliche Leistung, die sozialversicherungspflichtige Beschäftigte im Falle der Arbeitslosigkeit bis zu maximal 24 Monate beanspruchen können. Geregelt ist der Anspruch auf Arbeitslosengeld in §§ 129 ff. Drittes Sozialgesetzbuch (SGB III).

Wer hat Anspruch auf Arbeitslosengeld I?

Erwerbsfähige können Arbeitslosengeld I beantragen, wenn sie arbeitslos sind, sich rechtzeitig bei der Arbeitsagentur arbeitslos gemeldet und die Anwartschaftszeit erfüllt haben.

Um Arbeitslosengeld zu erhalten, muss zunächst bei der Agentur für Arbeit ein so genannter Grundantrag gestellt werden. Achtung: Leistungen werden erst ab der Stellung des Antrags gewährt. Folgende Dokumente sollten zur Arbeitsagentur mitgebracht werden: Personalausweis, Arbeitspapiere (derzeit noch inklusive Lohnsteuerkarte), Nachweise über einen früheren Leistungsbezug, Arbeitsbescheinigung und weitere Dokumente soweit notwendig (z.B. Krankengeld-Bescheinigung).

Arbeitslosigkeit ist gegeben, wenn der Betroffene in keinem Beschäftigungsverhältnis steht, Eigenbemühungen erbringt, um seine Erwerbslosigkeit zu beenden und darüber hinaus verfügbar ist, d.h. für Vermittlungsbemühungen der Agentur für Arbeit zur Verfügung steht. Bezieher von Arbeitslosengeld I müssen der Arbeitsagentur gegenüber bestimmte Pflichten erfüllen, beispielsweise zu den Gesprächsterminen erscheinen und regelmäßig nachweisen, dass sie sich um eine neue Erwerbstätigkeit bemüht haben. 

Meldepflichten

Wer arbeitslos wird oder Arbeitslosengeld I bezieht, ist verpflichtet, sich persönlich bei der Arbeitsagentur zu melden. Kommen sie ihrer Meldepflicht nicht nach, so kann die Agentur für Arbeit eine Sperrzeit verhängen. Generell gilt für die Meldefristen, dass hierbei nur Werktage berücksichtigt werden. Sonn- und Feiertage zählen nicht, nur Tage, an denen die Behörde auch dienstbereit ist.

Im Vorfeld unterscheidet man zwischen der Meldung als „arbeitsuchend" (§ 37d SGB III) und der Arbeitslosmeldung (§ 122 SGB III). Die Meldung als arbeitsuchend soll es der Arbeitsagentur ermöglichen, frühzeitig bei der Stellenvermittlung unterstützend tätig zu werden. Wer in einem befristeten Beschäftigungsverhältnis tätig ist, muss sich drei Monate vor Ende der Vertragslaufzeit persönlich bei der Arbeitsagentur melden, spätestens jedoch drei Tage nachdem er vom Auslaufen seines Arbeitsvertrages erfahren hat. Ausnahmsweise wird die Meldefrist hier durch eine telefonische Meldung gewahrt, wenn ein Ersatztermin mit der Arbeitsagentur vereinbart wird. Die Meldung als „arbeitsuchend" wird jedoch dann erst zum Gesprächstermin wirksam.

Anders dagegen bei der Arbeitslosmeldung: Wer seine Kündigung erhält oder vom Ende seines Beschäftigungsverhältnisses erfährt (z.B. Ablauf beim befristeten Arbeitsvertrag), muss sich bereits am ersten Tag bei der Arbeitsagentur melden. Der Betroffene hat grundsätzlich persönlich bei seiner Agentur für Arbeit zu erscheinen. Ist er jedoch aus wichtigen Gründen verhindert, beispielsweise wegen einer Krankheit, muss er im Zweifelsfall mittels einem Attest oder einem anderen Dokument, den wichtigen Grund für die Nichteinhaltung des Termins belegen.

Anwartschaftszeiten

Finanziert wird das Arbeitslosengeld I mit den Beiträgen zur Arbeitslosenversicherung. Dementsprechend können grundsätzlich nur diejenigen Beschäftigten Arbeitslosengeld beanspruchen, die im Rahmen einer sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung Beiträge zur Arbeitslosenversicherung geleistet haben.

Wie lange Arbeitslosengeld bezahlt wird, hängt vom Lebensalter des Betroffenen und von der Dauer des letzten sozialversicherungspflichtigen Beschäftigungsverhältnisses ab. Seit dem 1. Januar 2008 gelten neue Regeln für die Bezugsdauer: Um Arbeitslosengeld I zu erhalten muss das Versicherungspflichtverhältnis mindestens 12 Monate bestanden haben. Es wird dann für 6 Monate bezahlt. Bei einem Versicherungspflichtverhältnis von 16 Monaten, kann Arbeitslosengeld für 8 Monate, ab 20 Monaten Versicherungspflicht für zehn Monate und bei einer sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung ab 24 Monate für 12 Monate beansprucht werden. Arbeitslose über 50 Jahren können für 15 Monate Arbeitslosengeld I beanspruchen, wenn sie eine Versicherungspflicht von mindestens 30 Monaten nachweisen. Ab Vollendung des 55. Lebensjahrs kann das Arbeitslosengeld I für 18 Monate beansprucht werden, wenn das Versicherungspflicht mindestens 36 Monate bestanden hat und schließlich wird Arbeitslosen, die 58 Jahre und älter sind, Arbeitslosengeld bis zu 24 Monaten gewährt.

Höhe des Arbeitslosengeldes

Die konkrete Höhe der Unterstützungsleistung richtet sich nach dem bisherigen Einkommen. Arbeitslose, die mindestens ein Kind haben, erhalten 67 Prozent (sog. erhöhter Leistungssatz); alle anderen Arbeitslosen 60 Prozent (allgemeiner Leistungssatz) des Nettogehalts der letzten zwölf Monate. Der Leistungssatz wird jeweils täglich bemessen (Bemessungsentgelt) und für jeweils 30 Tage pro Monat (unabhängig davon, wie viele Tage der Monat tatsächlich hat) als monatlicher Zahlbetrag gewährt.

Nebeneinkommen aus einer geringfügigen Beschäftigung (Arbeitszeit mit weniger als 15 Wochenstunden) werden netto (also nach Abzug aller Steuern, Beiträgen und Werbungskosten) auf das Arbeitslosengeld I angerechnet, wobei geringfügige Einnahmen generell bis zu einem Höchstbetrag von 165 Euro angerechnet werden.

Abgrenzung zu ALG II

Das Arbeitslosengeld I ist vom Arbeitslosengeld II (ALG II, Hartz IV) zu unterscheiden. Letzteres ist als sozialstaatliche Grundsicherungsleistung ausgestaltet, so dass mit einem gewissen Regelsatz (pro Erwachsenen 347 Euro und weitere Grundsicherungsleistungen) derzeit das Existenzminimum gesichert ist und nur bei Bedürftigkeit gezahlt wird. Hinweis: Empfänger von Arbeitslosengeld I, bei denen das Arbeitslosengeld I nicht zur Deckung ihres Existenzminimums reicht, können jedoch zusätzlich ergänzend ALGII-Leistungen beantragen.

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