4.299 Anwälte für Auflage | Seite 180

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Rechtsanwalt Tobias Gerlach
Kanzlei Gerlach, Prinzregentenplatz 14, 81675 München 7121.1593119476 km
Arbeitsrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Zivilrecht • Urheberrecht & Medienrecht • Gewerblicher Rechtsschutz • Allgemeines Vertragsrecht • Erbrecht
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Herr Rechtsanwalt Tobias Gerlach ist Ihr rechtlicher Beistand für juristische Belange im Bereich Auflage
aus 118 Bewertungen Herr Gerlach hatte für das gesamte Seminar einen erkennbaren roten Faden! Er konnte nachvollziehbar auf alle Fragen … (29.04.2024)
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Rechtsanwalt Frank Hansen
Hansen & Münch, Pelzerstraße 5, 20095 Hamburg 6720.1810967048 km
Fachanwalt Verwaltungsrecht • Öffentliches Recht • Beamtenrecht • Schulrecht
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Herr Rechtsanwalt Frank Hansen bietet im Bereich Auflage Rechtsberatung und Vertretung
(24.06.2021) Herr Hansen hat sehr schnell geantwortet und sich in kürzester Zeit mit meinem Fall auseinandergesetzt und hat …
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Rechtsanwalt Johann D. Riemenschneider
Rechtsanwalt Johann D. Riemenschneider, Almstadtstraße 49, 10119 Berlin 6974.8411720029 km
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Bei Rechtsfragen im Bereich Auflage hilft Ihnen Herr Rechtsanwalt Johann D. Riemenschneider
aus 12 Bewertungen Die Antwort auf die Erstanfrage kam schnell. Die Kosten von 99 € für das Erstgespräch sind akzeptabel. (23.04.2024)

Rechtstipps von Anwälten zum Thema Auflage

Fragen und Antworten

  • Auflage: Wann sollte ich einen Rechtsanwalt um Rat bitten?
    Das Thema Auflage umfasst zahlreiche rechtliche Vorschriften, mit denen man im alltäglichen Leben selten in Berührung kommt. Insbesondere wenn Sie unsicher sind, welche Rechte und Pflichten Ihnen zustehen, wann Sie Einspruch gegen eine Entscheidung erheben sollten oder ob es sich lohnt, gerichtlich vorzugehen, sollten Sie sich so früh wie möglich an einen Anwalt wenden. Außerdem lohnt sich immer der Gang zum Anwalt, wenn es darum geht, Dokumente auf Fehler zu überprüfen oder neue rechtssicher zu erstellen. Ein Rechtsanwalt beantwortet alle Fragen zum Thema Auflage und erarbeitet gemeinsam mit Ihnen sinnvolle und nachhaltige Lösungen.
  • Auflage: Was kann ein Anwalt für mich tun?
    Streitigkeiten in Zusammenhang mit Auflage sind leider keine Seltenheit und oftmals führen Gespräche mit der gegnerischen Seite zu keiner praktikablen Lösung. In solchen Fällen ist es sinnvoll, sich an einen in diesem Bereich erfahrenen Anwalt zu wenden. Er überprüft sämtliche Schreiben, unterstützt Sie bei der Erstellung rechtssicherer Dokumente und übernimmt die Kommunikation mit der gegnerischen Partei. Außerdem ist ein Anwalt mit sämtlichen Fristen bestens vertraut, wenn es darum geht, eine Stellungnahme fristgerecht abzugeben oder die Widerspruchsfrist einzuhalten. Ist keine außergerichtliche Lösung möglich, so vertritt er Ihre Ansprüche mit Nachdruck vor dem zuständigen Gericht.
  • Wie läuft ein Gerichtsverfahren ab?
    Gerichtsprozesse laufen nach strengen Verfahrensregeln ab. Dabei spielt es eine Rolle, vor welchem Gericht und auf welchem Rechtsgebiet verhandelt wird. Eine Hauptverhandlung im Strafrecht verläuft folgendermaßen:
    • Aufruf der Sache: Der vorsitzende Richter stellt fest, ob alle Prozessbeteiligten anwesend sind.
    • Die Zeugen verlassen den Sitzungssaal. Der Vorsitzende vernimmt den Angeklagten über seine persönlichen Verhältnisse.
    • Darauf folgt die Verlesung der Anklageschrift durch den Staatsanwalt.
    • Nun wird der Angeklagte zur Sache vernommen. Es steht ihm frei, ob er sich zur Anklage äußert oder nicht zur Sache aussagt.
    • Darauf folgt die Beweisaufnahme, die neben der Anhörung der Zeugen und der Sachverständigen auch die Verlesung von Urkunden vorsieht.
    • Im Anschluss folgen die Schlussvorträge der Staatsanwaltschaft und des Verteidigers. Der Staatsanwalt gibt zudem das begehrte Strafmaß an. Der Angeklagte erhält das letzte Wort.
    • Anschließend zieht sich das Gericht zur Entscheidungsfindung zurück.
    • Die Hauptverhandlung endet mit der Urteilsverkündung.
  • Was sollte ich vor dem Erstgespräch tun?
    Mit einem Erstgespräch haben Sie die Möglichkeit, eine Ersteinschätzung Ihres Rechtsfalls zu erhalten. Je besser Sie sich vorbereiten, desto genauer kann Ihr Rechtsanwalt die Sach- und Rechtslage beurteilen. Überlegen Sie deswegen vor dem ersten Beratungsgespräch, welche Unterlagen wichtig sind und bringen Sie diese mit. Eventuell wäre es sogar sinnvoll, diese vorab per Mail an Ihren Anwalt zu schicken. Notieren Sie sich außerdem alle Informationen, die für Ihren Fall relevant sind und Ihr Anwalt unbedingt wissen muss, damit er eine objektive Einschätzung abgeben kann.

    Wichtig zu wissen: Ein Erstgespräch beim Rechtsanwalt ist leider nicht immer kostenlos. Deshalb klären Sie im Voraus, welche Kosten für Sie anfallen werden, damit es keine bösen Überraschungen gibt.

Mit einer Auflage kann dem Adressaten ein bestimmtes Handeln, Dulden oder Unterlassen auferlegt werden, wobei es sich bei der Auflage um einen selbstständigen Verwaltungsakt oder eine Nebenbestimmung zu einem Verwaltungsakt gemäß § 36 Verwaltungsverfahrensgesetz (VwVfG) handeln kann. Die Unterscheidung der Auflagenformen spielt beim Rechtsschutz eine Rolle.

Denn bei einer Auflage als Nebenbestimmung ist die Anfechtung der Auflage im Regelfall selbst möglich, ohne dass dies auf die Wirksamkeit von dem Verwaltungsakt Einfluss hätte. Sie liegt vor, wenn der zugrunde liegende Verwaltungsakt eine begünstigende Wirkung hat, die Auflage für den Adressaten jedoch eine Belastung darstellt. Beispiele: Eine Baugenehmigung - also mit begünstigender Wirkung - wird von der Baubehörde mit der Auflage verbunden, den Rauchabzug an der Decke des Treppenhauses zu vergrößern; eine Gaststättenerlaubnis wird erteilt und mit der Auflage verbunden, nach 23 Uhr keine Musik mehr zu spielen.

Eine Auflage, die nicht mit einer Begünstigung verbunden ist oder eine solche einschränkt, ist dagegen als eigener Verwaltungsakt zu qualifizieren. Beispiele: Fahrtenbuchauflage, Auflage bei einer angemeldeten Demonstration, eine bestimmte Straße nicht zu benutzen.

Auflagen können nicht nur von der Behörde, sondern auch von den Gerichten erteilt werden, finden sich beispielsweise im Strafrecht, etwa im Jugendstrafrecht und im Zivilrecht.

(WEL)

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