487 Anwälte für Ausländer | Seite 21

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Profil-Bild Rechtsanwalt Cüneyt Gençer
sehr gut
Rechtsanwalt Cüneyt Gençer
gençer & coll. Rechtsanwälte und Steuerberater, Parsifalstraße 8, 90461 Nürnberg 7013.9838020892 km
Wer kämpft kann verlieren. Wer nicht kämpft hat schon verloren. Bertolt Brecht
Fachanwalt Strafrecht • Erbrecht • Handelsrecht & Gesellschaftsrecht • Internationales Wirtschaftsrecht • Internationales Recht • Migrationsrecht
Herr Rechtsanwalt Cüneyt Gençer bietet im Bereich Ausländer Rechtsberatung und Vertretung
aus 563 Bewertungen Yardımcı, açıklayıcı, yol gösterici. Kafamızdaki her şeyi netleşti. Süreci en temiz ve en hızlı nasıl … (03.05.2024)
Profil-Bild Rechtsanwältin Julia J. Yoon
Rechtsanwältin Julia J. Yoon
Kanzlei Julia J. Yoon, Albestraße 21, 12159 Berlin 6973.3034375546 km
Erbrecht • Reiserecht • Arzthaftungsrecht • Ausländerrecht & Asylrecht • Zivilrecht • Schadensersatzrecht & Schmerzensgeldrecht • Mediation • Medizinrecht
Bei rechtlichen Fragen im Bereich Ausländer hilft Ihnen Frau Rechtsanwältin Julia J. Yoon
Profil-Bild Rechtsanwalt Markus Bolik
Rechtsanwalt Markus Bolik
Bolik Karras Richter - Rechtsanwälte (GbR), Poststraße 7, 06217 Merseburg 6958.5345379394 km
Sozialrecht • Verwaltungsrecht • Öffentliches Recht • Datenschutzrecht • Schwerbehindertenrecht • Ausländerrecht & Asylrecht • Sozialversicherungsrecht
Herr Rechtsanwalt Markus Bolik unterstützt Sie bei Rechtsproblemen im Bereich Ausländer
(10.08.2023) Friede sei mit Ihnen, mein Herr. Ich hoffe, es geht Ihnen gut. Ich brauche Ihre Hilfe. Ich habe einen Asylantrag …
Profil-Bild Rechtsanwalt Zaza Koschuaschwili
sehr gut
Kanzlei Koschuaschwili, Breite Str. 161-167, 50667 Köln 6674.3185611183 km
Familienrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Ausländerrecht & Asylrecht • Strafrecht • Zivilrecht • Handelsrecht & Gesellschaftsrecht
Beratung und Vertretung bei rechtlichen Fragen im Bereich Ausländer bietet Herr Rechtsanwalt Zaza Koschuaschwili
aus 14 Bewertungen Auch in dem Verfahren um die Rückzahlung einer Mietkaution hat mich Herr Koschuaschwili durch alle Instanzen incl. … (13.02.2023)
Profil-Bild Rechtsanwältin Petra Wunsch
Rechtsanwältin Petra Wunsch
Kanzlei Petra Wunsch, Schildergasse 14-16, 50667 Köln 6675.023973273 km
Fachanwältin Strafrecht • Ausländerrecht & Asylrecht • Ordnungswidrigkeitenrecht
Frau Rechtsanwältin Petra Wunsch - Ihr rechtlicher Beistand im Bereich Ausländer
(03.02.2023) Klare und freundliche Kommunikation
Profil-Bild Rechtsanwalt Dietrich Wollschlaeger
sehr gut
Rechtsanwalt Dietrich Wollschlaeger
Anwaltskanzlei Wollschlaeger, Stammestraße 40, 30459 Hannover 6768.9043207312 km
Friede I Freiheit I Menschenrechte
Ausländerrecht & Asylrecht • Strafrecht • Umweltrecht
Herr Rechtsanwalt Dietrich Wollschlaeger vertritt Sie anwaltlich kompetent im Bereich Ausländer
aus 49 Bewertungen Herr Wollschlaeger ist sehr kompetent, weiß genau was er tut. Entsprechende Lösungen werden schnell gefunden und in … (30.04.2024)
Profil-Bild Rechtsanwältin Gönül Halat-Mec
sehr gut
Kanzlei Gönül Halat-Mec, Kaiserstr. 13, 60311 Frankfurt am Main 6825.798005644 km
Fachanwältin Familienrecht • Arbeitsrecht • Erbrecht • Verkehrsrecht • Ausländerrecht & Asylrecht • Zivilrecht • Ordnungswidrigkeitenrecht
Bei juristischen Fragestellungen im Bereich Ausländer steht Ihnen Frau Rechtsanwältin Gönül Halat-Mec gerne zur Verfügung
aus 28 Bewertungen Ich würde es jedem empfehlen, Beste Rechtsanwalt (23.01.2024)

Rechtstipps von Anwälten zum Thema Ausländer

Fragen und Antworten

  • Ausländer: Wann sollte ich einen Rechtsanwalt um Rat bitten?
    Das Thema Ausländer umfasst zahlreiche rechtliche Vorschriften, mit denen man im alltäglichen Leben selten in Berührung kommt. Insbesondere wenn Sie unsicher sind, welche Rechte und Pflichten Ihnen zustehen, wann Sie Einspruch gegen eine Entscheidung erheben sollten oder ob es sich lohnt, gerichtlich vorzugehen, sollten Sie sich so früh wie möglich an einen Anwalt wenden. Außerdem lohnt sich immer der Gang zum Anwalt, wenn es darum geht, Dokumente auf Fehler zu überprüfen oder neue rechtssicher zu erstellen. Ein Rechtsanwalt beantwortet alle Fragen zum Thema Ausländer und erarbeitet gemeinsam mit Ihnen sinnvolle und nachhaltige Lösungen.
  • Ausländer: Was kann ein Anwalt für mich tun?
    Streitigkeiten in Zusammenhang mit Ausländer sind leider keine Seltenheit und oftmals führen Gespräche mit der gegnerischen Seite zu keiner praktikablen Lösung. In solchen Fällen ist es sinnvoll, sich an einen in diesem Bereich erfahrenen Anwalt zu wenden. Er überprüft sämtliche Schreiben, unterstützt Sie bei der Erstellung rechtssicherer Dokumente und übernimmt die Kommunikation mit der gegnerischen Partei. Außerdem ist ein Anwalt mit sämtlichen Fristen bestens vertraut, wenn es darum geht, eine Stellungnahme fristgerecht abzugeben oder die Widerspruchsfrist einzuhalten. Ist keine außergerichtliche Lösung möglich, so vertritt er Ihre Ansprüche mit Nachdruck vor dem zuständigen Gericht.
  • Ich kann mir keinen Gerichtsprozess leisten, was nun?
    Wenn Sie die Gerichtskosten nicht selbst zahlen können und Ihre Rechtsschutzversicherung diese nicht übernehmen will, hilft Ihnen die Prozesskostenhilfe weiter. In solchen Fällen bezahlt der Staat entweder ganz oder teilweise die Gerichtskosten, sowie die Kosten für den eigenen Rechtsanwalt. Dafür müssen Sie einen Antrag schriftlich beim zuständigen Gericht stellen. Es ist dabei empfehlenswert, das Formular „Erklärung über die persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse bei Prozess- oder Verfahrenskostenhilfe“ auszufüllen und alle wichtigen Unterlagen, wie etwa Ihren aktuellen Arbeitslosengeldbescheid, beizulegen. Sie können Ihren Antrag auch persönlich bei der Geschäftsstelle des Gerichts einreichen, insbesondere dann, wenn Sie noch offene Fragen haben.

    Wichtig zu wissen: Nicht immer ist ein Antrag auf Prozesskostenhilfe möglich. Beispielsweise gibt es im Strafrecht für den Angeklagten keine Prozesskostenhilfe.
  • Welches Gericht ist für meinen Rechtsstreit zuständig?
    Für Streitigkeiten im Zivilrecht sind die ordentlichen Gerichte zuständig. Ob in erster Instanz Amtsgericht oder Landgericht entscheidet, richtet sich nach dem Streitwert. Wird um mehr als 5000 Euro gestritten, muss die Klage beim Landgericht eingereicht werden. Bei einem Streitwert darunter entscheidet das Amtsgericht. Es gibt allerdings Ausnahmen, bei denen der Streitwert keine Rolle spielt: Geht es um Familiensachen, so werden diese in einer besonderen Abteilung des Amtsgerichts, nämlich das Familiengericht, verhandelt und Rechtsfälle, die den Wohnraum betreffen, werden immer vor dem Amtsgericht ausgetragen.

    Die gerichtliche Zuständigkeit für ein Strafverfahren ergibt sich dagegen aus der Straftat bzw. der zu erwartenden Strafe. So ist für kleinere Vergehen das Amtsgericht, für schwerere Verbrechen das Landgericht oder in Einzelfällen auch das Oberlandesgericht zuständig.

    Wurde ein Verwaltungsakt erlassen, so wird in der darin enthaltenen Rechtsbehelfsbelehrung neben der Zulässigkeit von Widerspruch bzw. Klage auch die Zuständigkeit der Widerspruchsbehörde bzw. des Gerichtes angegeben.

Die Bedeutung des Wortes „Ausländer“ entsteht immer aus der Perspektive des Inlandes. Beispielsweise gelten alle Personen, die sich im Gebiet der Bundesrepublik Deutschland aufhalten, aber eine andere Staatsangehörigkeit als die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen als Ausländer.

Die wichtigste gesetzliche Vorschrift in Bezug auf Ausländer ist Art. 116 Grundgesetz (GG). Nach Art. 116 I GG ist derjenige Staatsfremder oder Ausländer, der nicht Deutscher im Sinne dieses Gesetzes ist. Deutscher ist in diesem Zusammenhang nicht nur der deutsche Staatsangehörige, sondern auch der sog. Statusdeutsche. Darunter versteht man Spätaussiedler, die noch keine Bescheinigung nach § 15 Bundesvertriebenengesetz (BVFG) ausgestellt bekommen haben, die aber bis zur Ausstellung der Bescheinigung eben nicht als Staatsfremde gelten, obwohl sie noch nicht über die deutsche Staatsangehörigkeit verfügen.

Neben den oben genannten Fällen gibt es auch noch den Spezialfall von Staatenlosen. Das sind Personen, die keinerlei Staatsangehörigkeit besitzen und auch nicht diplomatisch vertreten werden. Gemäß der Genfer Flüchtlingskonvention ist die Bundesrepublik Deutschland verpflichtet, die Einbürgerung von Staatenlosen soweit wie möglich zu erleichtern (niemand soll ohne Heimatstaat sein). Staatenlose erhalten für ihren Aufenthalt einen Reiseausweis für Staatenlose und können nach 6 Jahren Aufenthalt in der Bundesrepublik die deutsche Staatsangehörigkeit erhalten. Voraussetzung dafür sind ausreichende Sprachkenntnisse, die Anerkennung der freiheitlichen und demokratischen Grundordnung und eine gesicherte Finanzierung des Unterhalts ohne Hartz IV oder Arbeitslosengeldleistungen (durch Erwerbstätigkeit, Unterhalt von Familienangehörigen) für den Antragsteller und seine von ihm abhängigen Familienangehörigen.

Grundsätzlich kann festgehalten werden, dass für einen Deutschen, einen Ausländer und einen Staatenlosen die Menschenrechte gelten. Grundsätzlich gelten für sie auch die in der Verfassung verankerten Grundrechte. Nur wenige Grundrechte, die sogenannten Bürgerrechte, gelten nur für deutsche Staatsangehörige. Daneben können beispielsweise im Rahmen der EU und damit verbundener völkerrechtlicher Übereinkommen einige Bürgerrechte auch Angehörigen der Vertragsstaaten gewährt werden.

Für Ausländer besonders wichtig sind das Aufenthaltsrecht sowie das Asylrecht. Das Aufenthaltsrecht sowie sonstige Rechte und Pflichten von Ausländern in Deutschland sind im sog. Ausländerrecht geregelt.

In § 2 I Aufenthaltsgesetz (AufenthG) ist ein Ausländer als eine Person definiert, die nicht Deutscher im Sinne des Art. 116 I GG ist. Das AufenthG ist seit 1. Januar 2005 in Kraft und hat das bis dahin gültige Ausländergesetz ersetzt.

Das Gesetz unterscheidet für Ausländer ,die in Deutschland leben, folgende unterschiedliche Aufenthaltsvarianten:

  • mit Aufenthaltsberechtigung

  • mit unbefristeter Aufenthaltserlaubnis

  • mit befristeter Aufenthaltserlaubnis

  • mit Aufenthaltsbewilligung

  • mit Aufenthaltsbefugnis

  • unter Duldung

  • mit Touristenvisum

  • mit fehlendem Aufenthaltsrecht

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