3.868 Anwälte für Erbrecht | Seite 4

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Profil-Bild Rechtsanwältin Kristin Braun
Rechtsanwältin Kristin Braun
Braun • Venten, Schützenstr. 20a, 96047 Bamberg 6975.478034034 km
Fachanwältin Erbrecht • Fachanwältin Insolvenzrecht & Sanierungsrecht • Verkehrsrecht • Strafrecht • Zwangsvollstreckungsrecht • Forderungseinzug & Inkassorecht • Ordnungswidrigkeitenrecht
Frau Rechtsanwältin Kristin Braun im Bereich Erbrecht bietet Beratung und Vertretung
Profil-Bild Rechtsanwalt Johannes Dannecker-Lauren
Rechtsanwalt Johannes Dannecker-Lauren
Kanzlei Dannecker-Lauren, Biebricher Allee 19, 65187 Wiesbaden 6800.913391204 km
In Kenntnis der rechtlichen Leitplanken strategisch zu einem wirtschaftlich vernünftigen Ziel gelangen.
Steuerrecht • Strafrecht • Wirtschaftsrecht • Unternehmensrecht & Betriebsnachfolge • Grundstücksrecht & Immobilienrecht • Erbrecht • Sozialversicherungsrecht
Online-Rechtsberatung
Herr Rechtsanwalt Johannes Dannecker-Lauren – Ihr kompetenter Anwalt für den Bereich Erbrecht
aus 9 Bewertungen Beste beratung ,beste anwalt .. (07.09.2023)
Profil-Bild Rechtsanwältin Melanie Pferdehirt
Anwaltskanzlei Pferdehirt, Minzstr. 2a, 41466 Neuss 6646.3544532166 km
Fachanwältin Familienrecht • Erbrecht • Reiserecht • Baurecht & Architektenrecht • Strafrecht • Betreuungsrecht • Allgemeines Vertragsrecht
Frau Rechtsanwältin Melanie Pferdehirt vertritt Sie anwaltlich kompetent im Bereich Erbrecht
aus 8 Bewertungen Vom Betreuungsgericht wurde ich als Betreuer meines Bruders genannt. Ohne die RA Frau Pferdehirt hätte ich die Aufgabe … (12.10.2021)
Profil-Bild Rechtsanwältin Birgit Steeb
sehr gut
Anwaltskanzlei Steeb & Winkler, Raiffeisenstr. 36, 74906 Bad Rappenau 6899.7316496857 km
Arbeitsrecht • Erbrecht • Familienrecht • Sozialrecht • Versicherungsrecht • Sozialversicherungsrecht
Bei rechtlichen Problemen im Bereich Erbrecht unterstützt Sie Frau Rechtsanwältin Birgit Steeb
aus 16 Bewertungen Frau Steeb hat mich sehr freundlich, emphatisch und kompetent beraten. Vom telefonischen Erstgespräch bis zur … (17.05.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Thomas Mogg
sehr gut
Anwaltskanzlei Mogg, Albert- Reis-Str. 1, 88356 Ostrach 6990.5952535698 km
Arbeitsrecht • Erbrecht • Familienrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Verkehrsrecht • Strafrecht • Ordnungswidrigkeitenrecht
Online-Rechtsberatung
Herr Rechtsanwalt Thomas Mogg ist Ihr juristischer Beistand für rechtliche Belange im Bereich Erbrecht
aus 64 Bewertungen Sehr kompetenter Anwalt. Es wurde sofort geholfen und ich musste mich um nichts kümmern. (06.05.2024)
Profil-Bild Rechtsanwältin Dr. Iris Passek
sehr gut
Rechtsanwältin Dr. Iris Passek
Anwaltskanzlei Dr. Passek, Steinheimer Str. 32, 63450 Hanau 6839.3789358317 km
Fachanwältin Strafrecht • Erbrecht • Familienrecht • Verkehrsrecht • Schadensersatzrecht & Schmerzensgeldrecht • Medizinrecht
Frau Rechtsanwältin Dr. Iris Passek ist Ihr kompetenter Partner für Rechtsberatung im Bereich Erbrecht
aus 95 Bewertungen Sehr professionell, kompetent und freundlich. Meine Fragen wurde immer schnell und vollständig beantwortet. … (20.03.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Dirk Grigull
Rechtsanwalt Dirk Grigull
GRIGULL BENDIG ZIMMERMANN Rechtsanwälte-Fachanwälte, Franz-Parr-Platz 6, 18273 Güstrow 6832.5768265158 km
Fachanwalt Arbeitsrecht • Fachanwalt Verkehrsrecht • Erbrecht • Zivilrecht • Wirtschaftsrecht • Allgemeines Vertragsrecht
Beratung und Vertretung bei rechtlichen Fragen im Bereich Erbrecht bietet Herr Rechtsanwalt Dirk Grigull
(15.05.2024) Nach meiner Nachricht erhielt ich kurzfristig einen Anruf der Kanzlei, das der Fall eingegangen ist und bearbeitet …
Profil-Bild Rechtsanwältin Vera Karow
Rechtsanwältin Vera Karow
RA0711 | Rechtsanwälte Stuttgart Sauer + Partner, Kornbergstr. 36, 70176 Stuttgart
Fachanwältin Erbrecht
Ihre kompetente Frau Rechtsanwältin Vera Karow für Rechtsfragen rund um den Bereich Erbrecht
aus 5 Bewertungen Super Anwältin für Erbrecht. Würde Sie jederzeit wieder beauftragen wir fühlten uns zu jeder Zeit gut beraten und … (16.05.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Jens-Uwe Friemann
Rechtsanwalt Jens-Uwe Friemann
Anwalt Arbeitsrecht & Erbrecht Norderstedt | Rehfeld & Kollegen, Ulzburger Straße 356d, 22846 Norderstedt 6711.4981925602 km
Arbeitsrecht • Erbrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Verkehrsrecht • Sozialrecht • Zivilrecht • Forderungseinzug & Inkassorecht
Herr Rechtsanwalt Jens-Uwe Friemann ist Ihr Ansprechpartner für Erbrecht
aus 7 Bewertungen Verständnis (25.03.2023)
Profil-Bild Rechtsanwältin Silke Glaubitz
sehr gut
Rechtsanwältin Silke Glaubitz
Rechtsanwaltskanzei Püschel § Glaubitz, Kaiserstr. 24, 44135 Dortmund 6676.94943654 km
Erbrecht • Familienrecht • Zivilrecht • Schadensersatzrecht & Schmerzensgeldrecht • Verkehrsrecht • Urheberrecht & Medienrecht • Medizinrecht
Bei juristischen Fragen im Bereich Erbrecht unterstützt Sie Frau Rechtsanwältin Silke Glaubitz
aus 14 Bewertungen Frau Glaubitz hat mich in mehreren Fällen sehr kompetent und offen beraten. (21.06.2024)
Profil-Bild Rechtsanwältin Gabriela Deutsch-Bader
sehr gut
Rechtsanwältin Gabriela Deutsch-Bader
Kanzlei Deutsch-Bader, Johann-Mutter-Str. 14, 86899 Landsberg am Lech 7080.2407909771 km
Fachanwältin Familienrecht • Erbrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Verkehrsrecht • Forderungseinzug & Inkassorecht • Schadensersatzrecht & Schmerzensgeldrecht • Unterhaltsrecht
Kompetente Beratung und Vertretung im Bereich Erbrecht bietet Frau Rechtsanwältin Gabriela Deutsch-Bader
aus 41 Bewertungen Frau Deutsch-Bader hat mir in einer Erbschaftsangelegenheit hervorragend geholfen. Ich bekam sehr kurzfristig einen … (23.01.2023)
Profil-Bild Rechtsanwältin Lana Berloznik
Rechtsanwältin Lana Berloznik
Krau Rechtsanwälte Fachanwalt Notar, Wetzlarer Straße 8a, 35644 Hohenahr 6786.5504067435 km
Lösungsorientiertes Denken - persönliche Betreuung
Erbrecht • Baurecht & Architektenrecht • Grundstücksrecht & Immobilienrecht • Allgemeines Vertragsrecht
Frau Rechtsanwältin Lana Berloznik ist Ihr kompetenter Partner für Rechtsberatung im Bereich Erbrecht
(28.03.2024) Wir waren mit der telefonischen Beratung von Frau Berloznik sehr zufrieden. Sie hat sich sehr geduldig unsere Probleme …
Profil-Bild Rechtsanwalt Burkhardt Jordan
Rechtsanwalt Burkhardt Jordan
Jordan & Partners, Harmoniestr. 1, 44787 Bochum 6662.8907879997 km
Fachanwalt Erbrecht • Fachanwalt Steuerrecht • Unternehmensrecht & Betriebsnachfolge
Online-Rechtsberatung
Herr Rechtsanwalt Burkhardt Jordan bietet Ihnen anwaltliche Vertretung im Bereich Erbrecht
(02.06.2023) Schnelle Antwort und klare Ansage! Danke!
Profil-Bild Rechtsanwalt Dr. jur. Andreas Weber
sehr gut
Rechtsanwalt Dr. jur. Andreas Weber
Beukenberg Rechtsanwälte, Uhlemeyerstr. 9-11, 30175 Hannover 6768.4525273016 km
Fachanwalt Erbrecht • Schwerbehindertenrecht
Herr Rechtsanwalt Dr. jur. Andreas Weber vertritt Sie bei rechtlichen Fragen im Bereich Erbrecht
aus 40 Bewertungen Die Antwort kam innerhalb von 2 Tagen uns war m. E. für eine erste Übersicht sehr ausführlich. Wir werden uns von … (01.05.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Vincent Wagner
sehr gut
Rechtsanwalt Vincent Wagner
Rechtsanwälte Wagner & Ames-Wagner, Parkstraße 31, 66606 Sankt Wendel 6766.0836817715 km
Verkehrsrecht • Strafrecht • Arbeitsrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Baurecht & Architektenrecht • Familienrecht • Erbrecht
Herr Rechtsanwalt Vincent Wagner im Bereich Erbrecht bietet Beratung und Vertretung
aus 17 Bewertungen Gute und schnelle Auffassungsgabe. Identifikation mit dem Thema. Gute Strukturierte Vorgehensweise Rundum zufrieden (18.06.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Stefan Kuhn
Rechtsanwalt Stefan Kuhn
Kanzlei Kuhn & Rainer, Franz-Ludwig-Str. 7a, 96047 Bamberg 6975.0832573815 km
Arbeitsrecht • Erbrecht • Verkehrsrecht • Strafrecht • Bankrecht & Kapitalmarktrecht • eBay & Recht
Herr Rechtsanwalt Stefan Kuhn – Ihr kompetenter Anwalt für den Bereich Erbrecht
aus 5 Bewertungen Erhoffte Hilfe von Herrn Kuhn, da ich alleine nicht weiterkam. Das Gespräch war erfolgversprechend und sein wirklich … (04.06.2024)
Profil-Bild Rechtsanwältin Christina Zöller
sehr gut
Rechtsanwältin Christina Zöller
Reidt & Zöller Rechtsanwälte Partnerschaft mbB, Gartenstraße 24, 53894 Mechernich 6674.3459628771 km
Probleme lösen statt schaffen.
Fachanwältin Familienrecht • Erbrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Zivilrecht • Unterhaltsrecht
Frau Rechtsanwältin Christina Zöller unterstützt Sie bei Rechtsproblemen im Bereich Erbrecht
aus 51 Bewertungen Ich danke Frau Zöller für die tolle Unterstützung. Sie ist eine wunderbare, verständnisvolle und nette Rechtsanwältin. … (12.04.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Markus Saller
Rechtsanwalt Markus Saller
SALLER RECHTSANWALT, Werkstraße 13a, 84513 Töging am Inn 7175.9921990419 km
carpe diem!
Erbrecht • Versicherungsrecht • Allgemeines Vertragsrecht • Baurecht & Architektenrecht
Online-Rechtsberatung
Bei rechtlichen Fragen im Bereich Erbrecht hilft Ihnen Herr Rechtsanwalt Markus Saller
aus 6 Bewertungen Ich habe mich persönlich, im Beratungsgespräch und auch mit dem gesamten Team sehr gut vertreten gefühlt. (28.03.2023)
Profil-Bild Rechtsanwalt Ralf Adam
sehr gut
Rechtsanwalt Ralf Adam
Adam & Adam, Königsallee 31, 44789 Bochum 6663.4563318454 km
Erbrecht • Familienrecht • Verkehrsrecht • Kaufrecht
Online-Rechtsberatung
Herr Rechtsanwalt Ralf Adam ist Ihr rechtlicher Beistand für juristische Belange im Bereich Erbrecht
aus 15 Bewertungen Kompetent, erfahren und sehr gut. Nebenbei ist die Kanzlei sehr zentral in Bochum gelegen. Empfehlenswert (11.02.2021)
Profil-Bild Rechtsanwalt Gunnar Grundmann
Rechtsanwalt Gunnar Grundmann
Grundmann Rechtsanwalts- und Fachanwaltskanzlei, Lindenstraße 61, 25524 Itzehoe 6671.8706967224 km
Fachanwalt Erbrecht • Fachanwalt Familienrecht • Handelsrecht & Gesellschaftsrecht • Grundstücksrecht & Immobilienrecht • Allgemeines Vertragsrecht
Im Bereich Erbrecht bestens vertreten mit Herr Rechtsanwalt Gunnar Grundmann
(10.05.2024) Herr Grundmann ist ein kompetenter, mutiger Anwalt. Eine stärkere Rückendeckung kann man sich nicht wünschen. Sehr zu …
Profil-Bild Rechtsanwalt Rolf Lautenschläger
Kanzlei Rolf Lautenschläger, Max-Brauer-Allee 79, 22765 Hamburg 6716.7808718767 km
Fachanwalt Steuerrecht • Erbrecht
Herr Rechtsanwalt Rolf Lautenschläger im Bereich Erbrecht bietet Beratung und Vertretung
Profil-Bild Rechtsanwältin Dr. Nicole Kampa
sehr gut
Rechtsanwältin Dr. Nicole Kampa
Erbrechtskanzlei Dr. Nicole Kampa, Littenstraße 108, 10179 Berlin 6975.7533932748 km
Fachanwältin Erbrecht
Frau Rechtsanwältin Dr. Nicole Kampa vertritt Sie anwaltlich kompetent im Bereich Erbrecht
aus 18 Bewertungen Ich bedanke mich herzlich für Ihre Hilfe. Sehr nett, professionell, freundlich, für Ihre Geduld. Bedanke mich auch bei … (06.08.2022)
Profil-Bild Rechtsanwältin Sandra Segl
sehr gut
Rechtsanwältin Sandra Segl
Segl Rechtsanwälte, Stethaimer Str. 28, 84034 Landshut 7131.3519076423 km
Fachanwältin Familienrecht • Fachanwältin Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Arbeitsrecht • Erbrecht • Verkehrsrecht • Allgemeines Vertragsrecht
Bei juristischen Fragestellungen im Bereich Erbrecht steht Ihnen Frau Rechtsanwältin Sandra Segl gerne zur Verfügung
aus 57 Bewertungen Die Kanzlei nimmt nur Mandate an, die auch kompatibel sind mit der Spezialisierung Bei Rechtsfragen, die außerhalb … (04.06.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Michael Gänssle
Rechtsanwalt Michael Gänssle
Gänssle & Gras Rechtsanwälte, Alleenstr. 66, 73230 Kirchheim unter Teck 6955.8418121081 km
Arbeitsrecht • Erbrecht • Familienrecht • Verkehrsrecht • Strafrecht
Herr Rechtsanwalt Michael Gänssle ist Ihr kompetenter Partner für Rechtsfragen rund um Erbrecht
aus 5 Bewertungen korrekte aussage vom anwalt (16.02.2024)

Rechtstipps von Anwälten für Erbrecht

Fragen und Antworten

  • Wie wird der Erbe im Erbrecht bestimmt?
    Hat der Erblasser keine Verfügung von Todes wegen (Testament, gemeinschaftliches Ehegattentestament o. a.) getroffen, wird der Erbe nach den gesetzlichen Vorschriften bestimmt, die daher auch gesetzliche Erben heißen. Das BGB geht hierbei vom Prinzip des Familienerbrechts aus, d. h., dass gesetzliche Erben die Familienangehörigen des Verstorbenen sind: Ehegatte, eingetragener Lebenspartner, Kinder (Abkömmlinge), Eltern und die weiteren nächsten Verwandten.
  • Was macht einen guten Anwalt für Erbrecht aus?
    Ein wichtiger Anhaltspunkt ist, dass der Anwalt Mandate im Bereich Erbrecht übernimmt. Über seine Schwerpunkte können Sie sich ganz einfach auf seinem persönlichen Profil informieren. Auch eine Spezialisierung im jeweiligen Rechtsgebiet kann vom Vorteil sein, vor allem wenn es sich um besonders komplexe und vielschichtige Rechtsfälle handelt. Ein weiteres Kriterium, ob ein Anwalt im Bereich Erbrecht gut ist, können außerdem die positiven Bewertungen seiner bisherigen Mandanten sein. Lesen Sie einfach auf seiner Bewertungsseite, was andere über ihn schreiben und machen Sie sich somit ein erstes Bild.
  • Erbrecht: Wie kann ein Anwalt helfen?
    Streitigkeiten im Bereich Erbrecht sind leider keine Seltenheit und oftmals führen Gespräche mit der gegnerischen Seite zu keiner praktikablen Lösung. In solchen Fällen ist es sinnvoll, sich an einen in diesem Bereich erfahrenen Anwalt zu wenden. Er überprüft sämtliche Schreiben, unterstützt Sie bei der Erstellung rechtssicherer Dokumente, übernimmt die Kommunikation mit der gegnerischen Partei und hält alle wichtigen Fristen ein, wenn es darum geht, einen Widerspruch gegen eine Entscheidung fristgerecht einzulegen. In jeder Situation informiert er Sie umfassend über Ihre Rechte und Pflichten und vertritt Sie durchsetzungsstark sowohl außergerichtlich als auch gerichtlich.
  • Erbrecht: Wann brauche ich einen Anwalt?
    Da das Fachgebiet Erbrecht viele verschiedene Einzelbereiche regelt, ist eine Beratung durch einen Rechtsanwalt oftmals der sicherste Weg, sinnvolle und wirksame Entscheidungen zu treffen. Insbesondere wenn viel auf dem Spiel steht, sollten Sie nicht voreilig und unvorbereitet handeln, sondern sich rechtzeitig an einen erfahrenen Anwalt im Bereich Erbrecht wenden. Er informiert Sie, welche Rechte und Pflichten Sie haben, wann Sie Einspruch gegen eine Entscheidung erheben sollten und ob es sich lohnt, gerichtlich vorzugehen. Außerdem lohnt sich der Gang zum Anwalt auch dann, wenn Sie Dokumente auf Fehler überprüfen oder neue rechtssicher erstellen wollen. Wichtig zu wissen: In vielen Rechtsfällen herrscht sogar Anwaltszwang vor Gericht und Sie müssen sich durch einen Rechtsanwalt vertreten lassen.
  • Welches Gericht ist für meinen Rechtsstreit zuständig?
    Für Streitigkeiten im Zivilrecht sind die ordentlichen Gerichte zuständig. Ob in erster Instanz Amtsgericht oder Landgericht entscheidet, richtet sich nach dem Streitwert. Wird um mehr als 5000 Euro gestritten, muss die Klage beim Landgericht eingereicht werden. Bei einem Streitwert darunter entscheidet das Amtsgericht. Es gibt allerdings Ausnahmen, bei denen der Streitwert keine Rolle spielt: Geht es um Familiensachen, so werden diese in einer besonderen Abteilung des Amtsgerichts, nämlich das Familiengericht, verhandelt und Rechtsfälle, die den Wohnraum betreffen, werden immer vor dem Amtsgericht ausgetragen.

    Die gerichtliche Zuständigkeit für ein Strafverfahren ergibt sich dagegen aus der Straftat bzw. der zu erwartenden Strafe. So ist für kleinere Vergehen das Amtsgericht, für schwerere Verbrechen das Landgericht oder in Einzelfällen auch das Oberlandesgericht zuständig.

    Wurde ein Verwaltungsakt erlassen, so wird in der darin enthaltenen Rechtsbehelfsbelehrung neben der Zulässigkeit von Widerspruch bzw. Klage auch die Zuständigkeit der Widerspruchsbehörde bzw. des Gerichtes angegeben.
ᐅ Rechtsanwalt Erbrecht ᐅ sicher erben und vererben

Das Erbrecht beinhaltet alle Regelungen, die den Übergang des Nachlasses von einem Verstorbenen auf seine Erben betreffen. Der Verstorbene wird als Erblasser bezeichnet. Sein Todeszeitpunkt ist zugleich auch juristisch der Übergang seines Nachlasses auf den oder die Erben, und wird als Erbfall bezeichnet. Der Nachlass umfasst das gesamte Vermögen des Erblassers, vor allem Eigentum, sonstige dingliche Rechte, Forderungen, Besitzrechte und insbesondere auch seine Schulden (sogenannte Nachlassverbindlichkeiten).

Das Erbrecht ist als fünftes Buch im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) grundlegend geregelt. Es wird als solches auch verfassungsrechtlich im Grundgesetz durch Art. 14 Abs. 1 Grundgesetz (GG) garantiert. Damit wird gewährleistet, dass das Vererbungsrecht mit seiner Testierfreiheit (Recht zum Verfassen eines Testaments) grundsätzlich erhalten bleibt. Ein generelles Erbrecht zugunsten des Staates oder auch eine ausschließlich gesetzlich vorgegebene Erbfolge wäre somit verfassungswidrig. Die Freiheit des künftigen Erblassers, über den Verbleib seines Vermögens nach seinem Tod zu bestimmen, darf jedoch vom Gesetzgeber eingeschränkt werden, so geschehen z.B. durch das Pflichtteilsrecht.

In jeweils eigenen Abschnitten enthält das Erbrecht im BGB die Vorschriften zur Erbfolge, zur rechtlichen Stellung des Erben, zum Erbschaftsanspruch, zur Mehrheit von Erben, zum Testament, zum Erbvertrag, zum Pflichtteil, zur Erbunwürdigkeit, zum Erbverzicht, zum Erbschein und schließlich auch zum Erbschaftskauf.

Erbfolge §§ 1922-1941 BGB

Der Abschnitt zur Erbfolge im BGB regelt, wie der Erbe eines Nachlasses bestimmt wird, ob mit oder ohne Testament des Erblassers. Hat der Erblasser keine Verfügung von Todes wegen (Testament, gemeinschaftliches Ehegattentestament o.a.) getroffen, wird der Erbe nach den gesetzlichen Vorschriften bestimmt, die daher auch gesetzliche Erben heißen. Das BGB geht hierbei vom Prinzip des Familienerbrechts aus, d.h., dass gesetzliche Erben die Familienangehörigen des Verstorbenen sind: Ehegatte, eingetragener Lebenspartner, Kinder (Abkömmlinge), Eltern und die weiteren nächsten Verwandten.

Rechtliche Stellung des Erben §§ 1242-2063 BGB

In diesem Abschnitt finden sich die Vorschriften, die die rechtliche Stellung des Erben betreffen. Geregelt sind etwa die Annahme oder Ausschlagung der Erbschaft sowie die Haftung des Erben für die Nachlassverbindlichkeiten. Der Erbe kann die Haftung für Nachlassverbindlichkeiten auf den Nachlass beschränken, falls zu befürchten ist, dass die Verbindlichkeiten die vorhandene Vermögensmasse übersteigen und der Erbe dann mit seinem eigenen ursprünglichen Vermögen den Nachlassgläubigern haften müsste.

Erbschaftsanspruch §§ 2018-2031 BGB

Der Erbschaftsanspruch des wahren Erben beinhaltet insbesondere dessen Anspruch auf Herausgabe des Erbes gegenüber dem sogenannten Erbschaftsbesitzer verlangen. Erbschaftsbesitzer ist derjenige, der aufgrund eines ihm in Wirklichkeit nicht zustehenden Erbrechts etwas aus der Erbschaft erlangt hat. Erbschaftsbesitzer ist also nur, wer gutgläubig oder bösgläubig behauptet, seine Rechte (v.a. Besitz, Eigentum) aufgrund des Erbfalls erlangt zu haben.
Er muss dem wahren Erben das Erlangte sowie auch die gezogenen Früchte und Nutzungen herausgeben, erhält aber auch seine Aufwendungen und Verwendungen ersetzt, die er etwa zum Erhalt der Nachlassgegenstände gemacht hat.

Mehrheit von Erben §§ 2032-2063 BGB

Wenn der Erblasser mehrere Erben hinterlässt, so wird der Nachlass ungeteilt ihr gemeinschaftliches Vermögen. Die gemeinschaftlichen Erben werden Miterben genannt. So werden beispielsweise drei Erben gemeinsame Eigentümer der Immobilien und Sachgegenstände des Erblassers und können über die Nachlassgegenstände, nur gemeinschaftlich verfügen. Eine Ausnahme gilt für Gesellschaftsanteile an Personengesellschaften, nämlich OHG, KG oder BGB-Gesellschaft (auch GbR oder GdbR genannt). Weil das Gesellschaftsrecht hier eine gemeinschaftliche Ausübung der Rechte aus einem Gesellschaftsanteil nicht praktikabel ist, erben die Miterben nicht gemeinschaftlich den Gesellschaftsanteil des Erblassers. Vielmehr erhält jeder einzelne der Miterben einen eigenen Gesellschaftsanteil, der seiner Erbquote entspricht. Bei der GmbH und der Aktiengesellschaft (AG) hingegen ist die Übertragung des einheitlichen Gesellschaftsanteils an die Miterbengemeinschaft möglich. Vielfach wird hier jedoch zu sogenannten qualifizierten Nachfolgeklauseln geraten, wonach nur einer oder wenige der Erben in die Gesellschafterposition eintreten können. Ziel einer solchen Regelung ist es, die Gesellschaft handlungsfähig zu erhalten und sie nicht aufgrund erschwerter Meinungsbildung und Abstimmung lahm zu legen.

Grundsätzlich kann jeder der Miterben jederzeit die Auseinandersetzung der Erbengemeinschaft verlangen nach § 2042 BGB. Dies erfolgt z.B. durch einen Auseinandersetzungsvertrag zwischen den Miterben. Darin können die Miterben frei die Aufteilung der Nachlassgegenstände vereinbaren, müssen jedoch gegebenenfalls die Anordnungen oder Teilungsanordnungen des Erblassers zu beachten.

Bei Uneinigkeit kann auf Antrag das Nachlassgericht zwischen den Miterben vermitteln.
Kommt es zu keiner Einigung zwischen den Miterben, ist die sogenannte Erbteilungsklage statthaft.

Testament §§ 2064-2273 BGB

Die Vorschriften zum Testament bestimmen unter anderem, wer ein Testament errichten darf, welche Formvorschriften zu beachten sind und welche Testamentsarten es gibt (eigenhändiges Testament, notarielles Testament, Ehegattentestament, Berliner Testament, Nottestament u.a.). Das Gesetz legt auch den Rahmen für die möglichen Regelungen in einem Testament fest, z.B. dass keine sittenwidrigen Bestimmungen getroffen werden dürfen. Ferner bestimmt es, wer ein Testament anfechten darf und unter welchen Voraussetzungen dies möglich ist.

Grundsätzlich gilt, dass jede natürliche Person mit Vollendung des sechzehnten Lebensjahres ein wirksames Testament verfassen kann (sogenannte Testierfähigkeit).

Im Testament legt der Erblasser fest, wen er als Erben, als Vorerben oder als Nacherben oder auch als Ersatzerben einsetzt. Daneben lassen sich testamentarisch auch Auflagen für die Erben oder Vermächtnisse festlegen. Damit das Testament nach dem Willen des Testierenden ausgeführt wird, kann zusätzlich ein sogenannter Testamentsvollstrecker benannt werden, der treuhänderisch die Ausführung der testamentarischen Anordnungen übernimmt.

Erbvertrag §§ 2274- 2302 BGB

Das Testament als "letzter Wille" ist fast jedem geläufig, unbekannt hingegen ist der sogenannte Erbvertrag, der ebenso wie das Testament eine Verfügung von Todes wegen ist. Grund: Im Erbvertrag kann der Erblasser jede Verfügung treffen, die er gleichermaßen auch in einem Testament regeln könnte. Der Erbvertrag muss notariell beglaubigt werden, um wirksam zu sein.

Die Besonderheit des Erbvertrags liegt darin, dass er zum einen ein echter Vertrag zwischen zwei Personen ist und zum anderen für den Erblasser selbst bereits zu Lebzeiten weitreichendere Bindungswirkungen als ein Testament hat.

Der Erbvertrag kann von jedermann mit einer oder sogar mehreren anderen Person geschlossen werden. Als erbvertragliche Regelungen sind nur die Erbeinsetzung, die Bestimmung eines Vermächtnisses und die Anordnung von Auflagen möglich. Der Vertragspartner des Erblassers muss nicht auch der Vertragserbe sein, als Vertragserbe kann vielmehr auch jeder Dritte im Erbvertrag bestimmt werden.

Im einseitigen Erbvertrag trifft nur eine Vertragspartei als Erblasser Verfügungen von Todes wegen (Erbeinsetzung, Vermächtnis u.a.). Im zweiseitigen Erbvertrag treffen hingegen beide Vertragsparteien Verfügungen hinsichtlich ihres Nachlasses treffen. Diese Verfügungen eines zweiseitigen Erbvertrags müssen dabei nicht gegenseitig sein (beide setzen sich gegenseitig als Vertragserben ein), sondern können einen oder mehrere Dritte als Vertragserben bestimmen.
Ein Erbvertrag ist entgeltlich, wenn sich der Vertragspartner gegenüber dem Erblasser zu einer Leistung (z.B. Pflegeleistungen) verpflichtet.

Mit Abschluss des Erbvertrages ist der Erblasser in seiner Testierfreiheit beschränkt. Er darf jedoch ganz frei noch Verfügungen unter Lebenden treffen.

Pflichtteil §§ 2303-2345 BGB

Das deutsche Erbrecht sieht vor dem Hintergrund des verfassungsmäßigen Schutzes von Ehe und Familie für die nächsten Verwandten eines Erblassers ein sogenanntes Pflichtteilsrecht vor. Das Pflichtteilsrecht sichert ihnen eine Beteiligung am Nachlass des Erblassers zu für den Fall, dass er sie von der Erfolge ausgeschlossen hat, obwohl sie nach gesetzlicher Erbfolge seine Erben wären.

Pflichtteilsberechtigt sind nach dem Gesetz nur die nächsten Angehörigen, nämlich die Abkömmlinge, d.h. Kinder, Enkel usw., die Eltern sowie der Ehegatte oder der eingetragene Lebenspartner.

Diese Angehörigen sind im konkreten Einzelfall jedoch nur dann Pflichtteilsberechtigte, wenn sie bei gesetzlicher Erbfolge, d.h. ohne eine Verfügung des Erblassers von Todes wegen (Testament, Erbvertrag) als Erben berufen gewesen wären.

Beispiel: Der Erblasser verfügt in seinem Testament, dass sein Sohn und seine Ehefrau gemeinsam Erben sein sollen. Seine Tochter und seine Eltern sollen jedoch leer ausgehen. In diesem Fall sind Sohn und Ehefrau testamentarische Erben (sie wären aber auch gesetzliche Erben). Die Tochter wäre ohne das Testament ebenfalls gesetzliche Erbin, daher ist sie pflichtteilsberechtigt. Die Eltern des Erblassers hingegen wären ohne das Testament keine gesetzliche Erben, denn die Abkömmlinge schließen sie als gesetzliche Erben von der Erbfolge aus. Damit sind sie in diesem Fall auch nicht pflichtteilsberechtigt.

Der Pflichtteilsberechtigte wird nicht etwa ebenfalls Erbe in Höhe seiner ihm zustehenden Erbquote. Vielmehr hat er einen bloßen Zahlungsanspruch gegen die Erben in Höhe seines Pflichtteilsanspruchs.

Erbunwürdigkeit §§ 2339 BGB

So wie das Erbrecht im BGB bestimmt, wer gesetzlicher Erbe im Todesfall ist und wie der Erblasser bereits zu Lebzeiten durch Testament, Erbvertrag u.a. Verfügungen hinsichtlich seiner Erben und seines Nachlasses treffen kann, so legt es auch fest, in welchen Fällen jemand erbunwürdig ist und deshalb als Erbe ausscheidet.

Erbunwürdig ist beispielsweise, wer den Erblasser vorsätzlich und widerrechtlich getötet hat oder es versucht hat, wer ihn dadurch oder anderweitig vom Abfassen einer Verfügung von Todes wegen abgehalten hat, wer ihn durch Drohung oder Täuschung gehindert hat, eine Verfügung von Todes wegen zu errichten oder aufzuheben oder wer im Hinblick auf die Erbenstellung Urkundsdelikte begangen hat, z.B. durch Fälschungen von Urkunden, Unterlagen, Testament u.a. vor oder nach dem Tod des Erblassers.

Die Erbunwürdigkeit wird erst durch die Anfechtung des Erbschaftserwerbs des Erbunwürdigen im Rahmen einer Anfechtungsklage vom Gericht geprüft. Anfechtungsberechtigt ist jeder, der einen Vorteil durch den Wegfall des Erbunwürdigen hätte. Es genügt, dass seine Erbwahrscheinlichkeit steigt, er muss nicht selbst bereits unmittelbar dadurch Erbe werden.

Das Gericht erklärt ihn gegebenenfalls für erbunwürdig. Damit gilt die Erbschaft als niemals an ihn gefallen, sondern fällt von Anfang an dem nun an seiner Stelle berechtigten Erben zu.
Neben der Erbunwürdigkeit kennt das Erbrecht auch die Vermächtnisunwürdigkeit und die Pflichtteilsunwürdigkeit.

Erbverzicht §§ 2346-2352 BGB

Mit dem Erbverzicht kann der gesetzliche Erbe mit dem Erblasser durch Vertrag seinen Wegfall als Erbe vereinbaren. Er wird dann im Erbfall so behandelt als wäre er nicht mehr am Leben. Der Verzichtende wird regelmäßig eine Abfindung für seinen Verzicht erhalten, dies ist jedoch nicht für die Wirksamkeit des Verzichts erforderlich - er kann auch unentgeltlich erfolgen. Der Verzicht eines Erben schließt nicht nur ihn, sondern auch seine Abkömmlinge von der Erbfolge im Erbfall aus.
Der Erbverzicht muss notariell beurkundet werden.

Wenn ein Erbverzicht nicht möglich ist, z.B. weil der Erblasser seine testamentarische Verfügung nicht widerrufen kann (Bindungswirkung bei gemeinschaftlichem Testament) oder nicht mehr geschäftsfähig ist, kann der durch Testament oder Erbvertrag bestimmte Erbe durch den in § 2353 BGB geregelten "Verzicht auf Zuwendungen" auf die erfolgte Zuwendung des Erblassers verzichten.
Der Erbverzicht bedarf der notariellen Beurkundung.

Erbschein §§ 2353-2370 BGB

Der Erbschein ist eine Urkunde, in dem das Nachlassgericht den Erblasser und seinen bzw. seine Erben bezeichnet und auch die Größe der jeweiligen Erbanteile sowie eventuelle Beschränkungen angibt. Solche Beschränkungen wären etwa die Einsetzung von Nacherben oder die Anordnung eines Testamentsvollstreckers.

Der Erbschein gibt jedoch keine Auskunft über die Höhe des Nachlasses oder Nachlassverbindlichkeiten.

Der Erbschein wird vom zuständigen Nachlassgericht erteilt, wenn ein Antragsberechtigter den entsprechenden Antrag auf Erbscheinerteilung stellt. Den Erbschein können z.B. die endgültigen Erben, Miterben, Nachlassverwalter, Nachlassgläubiger mit Zwangsvollstreckungstitel oder auch der Testamentsvollstrecker beantragen. Nicht berechtigt sind hingegen Nacherben, Ersatzerben, vorläufige Erben oder Nachlasspfleger.

Der Erbschein gibt es als Alleinerbschein für einen Alleinerben, als gemeinschaftlichen Erbschein für Miterben, als Teilerbschein über den Erbteil eines einzelnen Miterben und als gemeinschaftlichen Teilerbschein für mehrere aber nicht alle Miterben gemeinsam.

Der Inhaber eines Erbscheins kann ihn als Nachweis der Erbfolge verwenden, Dritte werden durch den öffentlichen Glauben des Erbscheins geschützt.

Unrichtige Erbscheine können eingezogen werden oder werden vom Nachlassgericht durch Beschluss für kraftlos erklärt.

Erbschaftskauf §§ 2371-2385 BGB

Der Erbverkauf ist eine Sonderform des Kaufvertrags, in dem sich der Erbe als Verkäufer verpflichtet, dem Käufer die ihm angefallene Erbschaft zu verkaufen. Der Erbschaftskaufvertrag muss notariell beurkundet werden. Der Erbschaftsverkäufer verpflichtet sich zur Herausgabe aller vorhandenen Erbschaftsgegenstände. Die Haftung des Erbschaftsverkäufers für Rechtsmängel ist darauf beschränkt, dass ihm selbst das Erbrecht zusteht und dass es nicht durch einen Nacherben, einen Testamentsvollstrecker beschränkt ist und auch keine Vermächtnisse, Auflagen, Pflichtteilslasten, Ausgleichungspflichten oder Teilungsanordnungen bestehen und insbesondere auch nicht die unbeschränkte Haftung des Erben gegenüber den Nachlassgläubigern eingetreten ist.

Im Gegenzug ist der Erbschaftskäufer verpflichtet, die Nachlassverbindlichkeiten zu erfüllen, soweit nicht der Erbschaftsverkäufer aus Rechtsmängelgewährleistung für sie haftet.

Der Erbschaftsverkäufer muss zugunsten der Nachlassgläubiger den Verkauf der Erbschaft und den Namen des Käufers unverzüglich dem Nachlassgericht anzeigen.

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