341 Anwälte für EU-Verordnung | Seite 15

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Profil-Bild Rechtsanwältin Susanne Wagensonner-Salerno
Morvilliers Sentenac Avocats, 18, rue Lafayette, 31000 Toulouse, Frankreich 6694.0557632073 km
Arbeitsrecht • Erbrecht • Steuerrecht • Internationales Recht • Handelsrecht & Gesellschaftsrecht • Wirtschaftsrecht
Im Bereich EU-Verordnung bestens vertreten mit Frau Rechtsanwältin Susanne Wagensonner-Salerno
(26.05.2022) Alles lief prima!
Profil-Bild Rechtsanwalt Prof. Dr. Dr. Thomas Rauscher h.c.
Rechtsanwalt Prof. Dr. Dr. Thomas Rauscher h.c.
Dr. Lommer & Partner Rechtsanwälte, Maximilianstr. 45, 80538 München 7119.9766908559 km
Erbrecht • Familienrecht • Internationales Recht • Zivilprozessrecht
Herr Rechtsanwalt Prof. Dr. Dr. Thomas Rauscher h.c. vertritt Sie anwaltlich kompetent im Bereich EU-Verordnung
Profil-Bild Rechtsanwältin Dr. Cécile Walzer
sehr gut
Rechtsanwältin Dr. Cécile Walzer
ROSE & PARTNER - Rechtsanwälte Steuerberater, Jägerstr. 59, 10117 Berlin 6974.4807939988 km
Kein anderes Gebiet bietet mir als Rechtsanwalt so viele taktische und strategische Möglichkeiten wie das Erbrecht – sowohl bei der Gestaltung als auch beim Streit um das Erbe.
Erbrecht • Internationales Recht • Unternehmensrecht & Betriebsnachfolge • Grundstücksrecht & Immobilienrecht
Frau Rechtsanwältin Dr. Cécile Walzer vertritt Sie bei rechtlichen Fragen im Bereich EU-Verordnung
aus 13 Bewertungen für das nette Telefonat. Sie haben mir sehr weitergeholfen! Dr. Raphael Köhler aus München (25.10.2023)
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sehr gut
Rechtsanwalt Kevin Benjamin Villwock
BridgehouseLaw Germany, Mevissenstr. 3, 50668 Köln 6674.8713747122 km
Fachanwalt Bankrecht & Kapitalmarktrecht • Erbrecht • Grundstücksrecht & Immobilienrecht • Handelsrecht & Gesellschaftsrecht • Steuerrecht • Internationales Recht • Wirtschaftsrecht
Online-Rechtsberatung
Herr Rechtsanwalt Kevin Benjamin Villwock bietet Ihnen anwaltliche Vertretung im Bereich EU-Verordnung
aus 17 Bewertungen Kompetente Beratung, gute Ideen, hilfreiche Handlungsalternativen. (04.01.2024)
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Rechtsanwalt Mohammad Amirafshari
Deutsch-Iranische Rechts- und Steuerpraxis, West Nahid St 17 Teheran 1966915458, Iran
Anwalt für deutsch-iranische Rechtsfälle
Internationales Recht • Steuerrecht
Bei rechtlichen Fragen im Bereich EU-Verordnung steht Ihnen Herr Rechtsanwalt Mohammad Amirafshari gerne zur Verfügung

Rechtstipps von Anwälten zum Thema EU-Verordnung

Fragen und Antworten

  • EU-Verordnung: Was kann ein Anwalt für mich tun?
    Streitigkeiten in Zusammenhang mit EU-Verordnung sind leider keine Seltenheit und oftmals führen Gespräche mit der gegnerischen Seite zu keiner praktikablen Lösung. In solchen Fällen ist es sinnvoll, sich an einen in diesem Bereich erfahrenen Anwalt zu wenden. Er überprüft sämtliche Schreiben, unterstützt Sie bei der Erstellung rechtssicherer Dokumente und übernimmt die Kommunikation mit der gegnerischen Partei. Außerdem ist ein Anwalt mit sämtlichen Fristen bestens vertraut, wenn es darum geht, eine Stellungnahme fristgerecht abzugeben oder die Widerspruchsfrist einzuhalten. Ist keine außergerichtliche Lösung möglich, so vertritt er Ihre Ansprüche mit Nachdruck vor dem zuständigen Gericht.
  • EU-Verordnung: Wann sollte ich einen Rechtsanwalt um Rat bitten?
    Das Thema EU-Verordnung umfasst zahlreiche rechtliche Vorschriften, mit denen man im alltäglichen Leben selten in Berührung kommt. Insbesondere wenn Sie unsicher sind, welche Rechte und Pflichten Ihnen zustehen, wann Sie Einspruch gegen eine Entscheidung erheben sollten oder ob es sich lohnt, gerichtlich vorzugehen, sollten Sie sich so früh wie möglich an einen Anwalt wenden. Außerdem lohnt sich immer der Gang zum Anwalt, wenn es darum geht, Dokumente auf Fehler zu überprüfen oder neue rechtssicher zu erstellen. Ein Rechtsanwalt beantwortet alle Fragen zum Thema EU-Verordnung und erarbeitet gemeinsam mit Ihnen sinnvolle und nachhaltige Lösungen.
  • Was kostet ein Anwalt?
    Die Höhe der Gebühren, die Ihr Anwalt für die Beratung und Vertretung verlangen darf, ist im Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) geregelt. Die Grundlage der Gebühren ist dabei in den meisten Fällen der Streitwert des Verfahrens, auch Gegenstandswert genannt. Abhängig davon, ob Ihr Anwalt Sie gerichtlich oder außergerichtlich vertritt, können ebenfalls unterschiedliche Gebühren fällig werden.

    Sie haben außerdem die Möglichkeit, sich mit Ihrem Anwalt auf eine pauschale Vergütung (wie etwa einen Stundenlohn oder einen Pauschalbetrag) zu einigen. Diese darf jedoch nur in außergerichtlichen Verfahren die gesetzlichen Anwaltsgebühren unterschreiten. Vorsicht: War das Honorar höher als die gesetzlichen Kosten und kommt es zu einem Gerichtsverfahren, bei dem die Gegenseite verliert, muss diese nur die gesetzlichen Kosten übernehmen, der jeweilige Mandant den Rest.
  • Wie läuft ein Gerichtsverfahren ab?
    Gerichtsprozesse laufen nach strengen Verfahrensregeln ab. Dabei spielt es eine Rolle, vor welchem Gericht und auf welchem Rechtsgebiet verhandelt wird. Eine Hauptverhandlung im Strafrecht verläuft folgendermaßen:
    • Aufruf der Sache: Der vorsitzende Richter stellt fest, ob alle Prozessbeteiligten anwesend sind.
    • Die Zeugen verlassen den Sitzungssaal. Der Vorsitzende vernimmt den Angeklagten über seine persönlichen Verhältnisse.
    • Darauf folgt die Verlesung der Anklageschrift durch den Staatsanwalt.
    • Nun wird der Angeklagte zur Sache vernommen. Es steht ihm frei, ob er sich zur Anklage äußert oder nicht zur Sache aussagt.
    • Darauf folgt die Beweisaufnahme, die neben der Anhörung der Zeugen und der Sachverständigen auch die Verlesung von Urkunden vorsieht.
    • Im Anschluss folgen die Schlussvorträge der Staatsanwaltschaft und des Verteidigers. Der Staatsanwalt gibt zudem das begehrte Strafmaß an. Der Angeklagte erhält das letzte Wort.
    • Anschließend zieht sich das Gericht zur Entscheidungsfindung zurück.
    • Die Hauptverhandlung endet mit der Urteilsverkündung.

Neben der EU-Richtlinie bildet die EU-Verordnung das wichtigste Instrument zur Rechtsetzung innerhalb der Europäischen Union. Beide sind wesentlicher Bestandteil von sekundärem EU-Recht, also desjenigen Rechts, das auf Grundlage des primären EU-Rechts geschaffen wurde, wozu insbesondere der EU-Vertrag zählt.

Anders als Richtlinien bedürfen Verordnungen nicht erst der Umsetzung in das nationale Recht der jeweiligen Mitgliedstaaten. Wie die Gründungsverträge gelten EU-Verordnungen vielmehr unmittelbar. Eine EU-Verordnung ist zudem in all ihren Teilen verbindlich. Anders als ein früher als Entscheidung bezeichneter Beschluss gilt die Verordnung dabei nicht nur für einen bestimmten Personenkreis sondern allgemein für alle Mitgliedstaaten bzw. alle Bürger der Union.

Die Zuständigkeit für den Erlass von Verordnungen liegt je nach Aufgabenverteilung bei der Kommission oder beim Rat der EU. Im Rahmen der Gesetzgebung ist daran in der Regel das Europäische Parlament beteiligt.

Ein Verstoß gegen eine EU-Verordnung kann Ahndungen im Rahmen eines vor dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) zu führenden Vertragsverletzungsverfahrens nach sich ziehen.

Verordnungen regeln zahlreiche Bereiche des täglichen Lebens. Wichtige und bekannte Verordnungen betreffen beispielsweise die Abfallverbringung, den Artenschutz, das Recht der Arzneimittel und den Bereich der Sozialversicherung. Internationales Privatrecht betreffend spielt die ROM-I-Verordnung als EU-Verordnung eine wichtige Rolle, wenn zwischen Vertragspartnern verschiedener Nationalitäten ein internationaler Vertrag geschlossen werden soll. Die Dublin-II-Verordnung enthält wichtige Regeln zu Fragen der Suche nach Asyl, Orten an denen ein Asylantrag zu stellen ist und der eventuellen Abschiebung sogenannter Drittstaatsangehöriger in der EU und der daran beteiligten Nicht-EU-Länder wie etwa Norwegen und der Schweiz. Bekannt war in der Bevölkerung insbesondere die sogenannte Gurkenverordnung über die zulässige Krümmung von Gurken.

(GUE)

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