338 Anwälte für Handelsabkommen | Seite 15

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Rechtsanwalt Johann D. Riemenschneider
Rechtsanwalt Johann D. Riemenschneider, Almstadtstraße 49, 10119 Berlin 6974.8411720029 km
Rechtsberatung im deutschen und internationalen Recht auf Deutsch, Englisch, Französisch, Spanisch www.riemenschneider.legal
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Herr Rechtsanwalt Johann D. Riemenschneider hilft Ihnen bei Rechtsproblemen im Bereich Handelsabkommen
aus 12 Bewertungen Die Antwort auf die Erstanfrage kam schnell. Die Kosten von 99 € für das Erstgespräch sind akzeptabel. (23.04.2024)
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Kanzlei Birgitta Weiss-Zöphel, Q4 3-4, 68161 Mannheim 6846.9563867417 km
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Bei rechtlichen Fragestellungen im Bereich Handelsabkommen steht Ihnen Frau Rechtsanwältin Birgitta Weiss-Zöphel gerne zur Verfügung
aus 71 Bewertungen Gleich beim ersten Treffen hatte ich ein gutes Gefuehl: Frau Weiss-Zoephel ist sehr sympatisch, hoert genau zu, und … (26.04.2024)

Rechtstipps von Anwälten zum Thema Handelsabkommen

Fragen und Antworten

  • Handelsabkommen: Wann sollte ich einen Rechtsanwalt um Rat bitten?
    Das Thema Handelsabkommen umfasst zahlreiche rechtliche Vorschriften, mit denen man im alltäglichen Leben selten in Berührung kommt. Insbesondere wenn Sie unsicher sind, welche Rechte und Pflichten Ihnen zustehen, wann Sie Einspruch gegen eine Entscheidung erheben sollten oder ob es sich lohnt, gerichtlich vorzugehen, sollten Sie sich so früh wie möglich an einen Anwalt wenden. Außerdem lohnt sich immer der Gang zum Anwalt, wenn es darum geht, Dokumente auf Fehler zu überprüfen oder neue rechtssicher zu erstellen. Ein Rechtsanwalt beantwortet alle Fragen zum Thema Handelsabkommen und erarbeitet gemeinsam mit Ihnen sinnvolle und nachhaltige Lösungen.
  • Handelsabkommen: Was kann ein Anwalt für mich tun?
    Streitigkeiten in Zusammenhang mit Handelsabkommen sind leider keine Seltenheit und oftmals führen Gespräche mit der gegnerischen Seite zu keiner praktikablen Lösung. In solchen Fällen ist es sinnvoll, sich an einen in diesem Bereich erfahrenen Anwalt zu wenden. Er überprüft sämtliche Schreiben, unterstützt Sie bei der Erstellung rechtssicherer Dokumente und übernimmt die Kommunikation mit der gegnerischen Partei. Außerdem ist ein Anwalt mit sämtlichen Fristen bestens vertraut, wenn es darum geht, eine Stellungnahme fristgerecht abzugeben oder die Widerspruchsfrist einzuhalten. Ist keine außergerichtliche Lösung möglich, so vertritt er Ihre Ansprüche mit Nachdruck vor dem zuständigen Gericht.
  • Wie läuft ein Gerichtsverfahren ab?
    Gerichtsprozesse laufen nach strengen Verfahrensregeln ab. Dabei spielt es eine Rolle, vor welchem Gericht und auf welchem Rechtsgebiet verhandelt wird. Eine Hauptverhandlung im Strafrecht verläuft folgendermaßen:
    • Aufruf der Sache: Der vorsitzende Richter stellt fest, ob alle Prozessbeteiligten anwesend sind.
    • Die Zeugen verlassen den Sitzungssaal. Der Vorsitzende vernimmt den Angeklagten über seine persönlichen Verhältnisse.
    • Darauf folgt die Verlesung der Anklageschrift durch den Staatsanwalt.
    • Nun wird der Angeklagte zur Sache vernommen. Es steht ihm frei, ob er sich zur Anklage äußert oder nicht zur Sache aussagt.
    • Darauf folgt die Beweisaufnahme, die neben der Anhörung der Zeugen und der Sachverständigen auch die Verlesung von Urkunden vorsieht.
    • Im Anschluss folgen die Schlussvorträge der Staatsanwaltschaft und des Verteidigers. Der Staatsanwalt gibt zudem das begehrte Strafmaß an. Der Angeklagte erhält das letzte Wort.
    • Anschließend zieht sich das Gericht zur Entscheidungsfindung zurück.
    • Die Hauptverhandlung endet mit der Urteilsverkündung.
  • Was sollte ich vor dem Erstgespräch tun?
    Mit einem Erstgespräch haben Sie die Möglichkeit, eine Ersteinschätzung Ihres Rechtsfalls zu erhalten. Je besser Sie sich vorbereiten, desto genauer kann Ihr Rechtsanwalt die Sach- und Rechtslage beurteilen. Überlegen Sie deswegen vor dem ersten Beratungsgespräch, welche Unterlagen wichtig sind und bringen Sie diese mit. Eventuell wäre es sogar sinnvoll, diese vorab per Mail an Ihren Anwalt zu schicken. Notieren Sie sich außerdem alle Informationen, die für Ihren Fall relevant sind und Ihr Anwalt unbedingt wissen muss, damit er eine objektive Einschätzung abgeben kann.

    Wichtig zu wissen: Ein Erstgespräch beim Rechtsanwalt ist leider nicht immer kostenlos. Deshalb klären Sie im Voraus, welche Kosten für Sie anfallen werden, damit es keine bösen Überraschungen gibt.

Ein Handelsabkommen regelt den Handel zwischen zwei oder mehr Staaten und betrifft somit den Außenhandel zwischen verschiedenen Ländern. Das Abkommen ist insofern ein internationaler Vertrag zwischen Staaten über ihre gegenseitigen Handelsbeziehungen und stellt somit Völkerrecht dar. Ein Handelsabkommen besonderer Art hat dabei das EU-Recht mit dem gemeinsamen Binnenmarkt geschaffen. Seine zentrale Grundlage sind die in ihm geltenden Grundfreiheiten. Bei Handelsabkommen von EU-Mitgliedsstaaten mit Drittländern sieht die gemeinsame Handelspolitik zudem deren Verhandlung und Abschluss durch Organe der Europäische Union anstelle der Mitgliedstaaten vor.

Eine weltweit wichtige Rolle spielt vor allem das Allgemeine Zoll- und Handelsabkommen (GATT), aus dem später die Welthandelsorganisation (WTO) hervorging. Seine Regelungen sind inzwischen in das WTO-Übereinkommen integriert. Dieses regelt dabei nicht nur den globalen Warenverkehr, sondern beinhaltet mit GATS auch Bestimmungen über den Handel mit Dienstleistungen. Gewerblicher Rechtsschutz steht hingegen beim sogenannten TRIPS als drittem Bestandteil des Übereinkommens im Vordergrund. Es soll geistiges Eigentum schützen, wie es etwa ein Patent, Geschmacksmuster oder Urheberrecht beinhaltet. Durch massenhaftes Plagiat entstehende Nachteile sollen so bekämpft werden. In Nord- und Mittelamerika ist insbesondere das Nordamerikanische Freihandelsabkommen (NAFTA) zu nennen. Zur Karibik und dem afrikanischen Kontinent zählende Länder unterhalten als sogenannte AKP-Staaten ein weiteres wichtiges Handelsabkommen. Im asiatischen Raum ist insbesondere die ASEAN mit der AFTA-Freihandelszone zu nennen.

Standen bei Handelsabkommen früher Regeln über Import und Export bestimmter Waren und Austausch von Rohstoffen sowie den Zugang zu Handelsorten im Vordergrund, zielen sogenannte Freihandelsabkommen inzwischen vorrangig auf den generellen Abbau von Handelshemmnissen ab. Das betrifft insbesondere den auf ein- und ausgeführte Waren erhobenen Zoll, mengenmäßige und bürokratische Beschränkungen sowie den Abbau wettbewerbsverfälschender Subventionen.

(GUE)

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