1.138 Anwälte für Pflegezeit | Seite 48

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Profil-Bild Rechtsanwalt Sven Fischer
Rechtsanwalt Sven Fischer
Kanzlei Sven Fischer, Magdeburger Str. 9, 14770 Brandenburg an der Havel 6930.8641898202 km
Arbeitsrecht • Sozialrecht • Insolvenzrecht & Sanierungsrecht
Bei rechtlichen Fragestellungen im Bereich Pflegezeit steht Ihnen Herr Rechtsanwalt Sven Fischer gerne zur Verfügung
(02.06.2021) Herr Fischer war zu einem kurzfristigen Telefontermin bereit und konnte mir umfassend über meine Möglichkeiten …
Profil-Bild Rechts- und Fachanwalt Daniel Weiß
Rechts- und Fachanwalt Daniel Weiß
Anwaltskanzlei Weiß Rechtsanwaltsgesellschaft mbH, Hackenbergstraße 10, 12489 Berlin 6987.8221922692 km
Fachanwalt Sozialrecht • Sozialversicherungsrecht • Schwerbehindertenrecht • Pflegerecht
Bei juristischen Fragen im Bereich Pflegezeit unterstützt Sie Herr Rechts- und Fachanwalt Daniel Weiß
aus 8 Bewertungen Unsere Berufsunfähigkeitsversicherung wollte trotz klarer Sachlage nicht zahlen. Durch Herr Weiß sind wir nach langem … (31.08.2023)
Profil-Bild Rechtsanwalt Klaus Nirschl
Rechtsanwalt Klaus Nirschl
Kanzlei Klaus Nirschl, Große Ulrichstr. 59, 06108 Halle (Saale) 6949.8640022163 km
Arbeitsrecht • Sozialrecht • Zivilrecht • Handelsrecht & Gesellschaftsrecht
Herr Rechtsanwalt Klaus Nirschl bietet im Bereich Pflegezeit Rechtsberatung und Vertretung
(24.09.2020) Herr Nirschl hat uns erstklassig vertreten und unsere Forderung eingetrieben, die wir schon fast aufgegeben hatten. …
Profil-Bild Rechtsanwalt Christoph Andresen
sehr gut
Rechtsanwalt Christoph Andresen
Kanzlei Breiter, Nicolaus-Otto Str. 10/1, 89079 Ulm 7002.5649313389 km
Fachanwalt Sozialrecht • Arbeitsrecht • Sozialversicherungsrecht • Schwerbehindertenrecht
Bei Rechtsfragen im Bereich Pflegezeit hilft Ihnen Herr Rechtsanwalt Christoph Andresen
aus 12 Bewertungen ..hat alles verständlich erklärt und eine schriftliche Zusammenstellung in Aussicht gestellt ( die steht aber bis zum … (05.04.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Christian Rohlfs
Rechtsanwalt Christian Rohlfs
Christian Rohlfs Fachanwalt für Medizinrecht, Siekerwall 7, 33602 Bielefeld 6714.7106610786 km
Fachanwalt Medizinrecht • Arzthaftungsrecht • Sozialrecht • Sozialversicherungsrecht • Schwerbehindertenrecht
Herr Rechtsanwalt Christian Rohlfs bietet Ihnen anwaltliche Vertretung im Bereich Pflegezeit
(29.03.2023) Ein erfahrener Anwalt, der sich in seinem Fachgebiet gut auskennt!
Profil-Bild Rechtsanwältin Katharina E. Wüstkamp
sehr gut
Kanzlei Katharina E. Wüstkamp, Kammweg 7, 52399 Merzenich 6653.9558579324 km
Fachanwältin Arbeitsrecht • Fachanwältin Sozialrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Verkehrsrecht • Zivilrecht • Ordnungswidrigkeitenrecht • Schwerbehindertenrecht
Frau Rechtsanwältin Katharina E. Wüstkamp ist Ihr kompetenter Partner für Fragen rund um Pflegezeit
aus 44 Bewertungen Obwohl man mit der Sache nicht die Butter auf dem Brot verdienen konnte, hatte ich immer das Gefühl, aktuell der … (26.04.2024)
Profil-Bild Rechtsanwältin Sena Niemeier
sehr gut
Dr. Dr. Lichtenberg & Kollegen, Sternstr. 79, 53111 Bonn 6694.3091749521 km
Erbrecht • Familienrecht • Zivilrecht • Sozialrecht
Frau Rechtsanwältin Sena Niemeier ist Ihr kompetenter Partner für Rechtsberatung im Bereich Pflegezeit
aus 25 Bewertungen Präzise und logische Fragen, die Kompetenz erkennen liesen (15.02.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt und Notar Johannes-Herbert Hoffmann
Rechtsanwalt und Notar Johannes-Herbert Hoffmann
suedharzkanzlei hoffmann und kollegen, Lutherplatz 2, 37431 Bad Lauterberg im Harz 6852.0835818743 km
Fachanwalt Erbrecht • Fachanwalt Familienrecht • Sozialrecht • Ordnungswidrigkeitenrecht • Verkehrsrecht • Zivilrecht
Rechtliche Fragen im Bereich Pflegezeit beantwortet Herr Rechtsanwalt und Notar Johannes-Herbert Hoffmann
(13.05.2021) Ich wurde gut aufgenommen und man hörte mir gewissenhaft zu, so habe ich Vertrauen, dass mein Anliegen gut vertreten …
Profil-Bild Rechtsanwältin Sabine Eisenrigler
gut
Rechtsanwältin Sabine Eisenrigler
Rechtsanwältin Sabine Eisenrigler Kanzlei Eisenrigler, Neuburger Str. 27, 94032 Passau 7210.4949240919 km
Arbeitsrecht • Erbrecht • Familienrecht • Arzthaftungsrecht • Sozialrecht • Strafrecht • Zivilrecht
Bei Rechtsfragen im Bereich Pflegezeit hilft Ihnen Frau Rechtsanwältin Sabine Eisenrigler
aus 13 Bewertungen Schnelle Reaktion auf das Anliegen (08.02.2024)
Profil-Bild Rechtsanwältin Yvette Kruschwitz
Rechtsanwaltskanzlei Yvette Kruschwitz, Kirchplatz 3, 04626 Schmölln 7006.509971581 km
Fachanwältin Familienrecht • Arbeitsrecht • Verkehrsrecht • Sozialrecht
Kompetente Rechtsberatung und Vertretung im Bereich Pflegezeit bietet Frau Rechtsanwältin Yvette Kruschwitz

Rechtstipps von Anwälten zum Thema Pflegezeit

Fragen und Antworten

  • Pflegezeit: Wann sollte ich einen Rechtsanwalt um Rat bitten?
    Das Thema Pflegezeit umfasst zahlreiche rechtliche Vorschriften, mit denen man im alltäglichen Leben selten in Berührung kommt. Insbesondere wenn Sie unsicher sind, welche Rechte und Pflichten Ihnen zustehen, wann Sie Einspruch gegen eine Entscheidung erheben sollten oder ob es sich lohnt, gerichtlich vorzugehen, sollten Sie sich so früh wie möglich an einen Anwalt wenden. Außerdem lohnt sich immer der Gang zum Anwalt, wenn es darum geht, Dokumente auf Fehler zu überprüfen oder neue rechtssicher zu erstellen. Ein Rechtsanwalt beantwortet alle Fragen zum Thema Pflegezeit und erarbeitet gemeinsam mit Ihnen sinnvolle und nachhaltige Lösungen.
  • Pflegezeit: Was kann ein Anwalt für mich tun?
    Streitigkeiten in Zusammenhang mit Pflegezeit sind leider keine Seltenheit und oftmals führen Gespräche mit der gegnerischen Seite zu keiner praktikablen Lösung. In solchen Fällen ist es sinnvoll, sich an einen in diesem Bereich erfahrenen Anwalt zu wenden. Er überprüft sämtliche Schreiben, unterstützt Sie bei der Erstellung rechtssicherer Dokumente und übernimmt die Kommunikation mit der gegnerischen Partei. Außerdem ist ein Anwalt mit sämtlichen Fristen bestens vertraut, wenn es darum geht, eine Stellungnahme fristgerecht abzugeben oder die Widerspruchsfrist einzuhalten. Ist keine außergerichtliche Lösung möglich, so vertritt er Ihre Ansprüche mit Nachdruck vor dem zuständigen Gericht.
  • Welche Kosten übernimmt die Rechtsschutzversicherung?
    Eine Rechtsschutzversicherung deckt in der Regel die Prozesskosten ab, also vor allem die Anwaltskosten und die Gerichtskosten. Wurde ein Sachverständiger mit der Erstellung eines Gutachtens beauftragt, muss die Rechtsschutzversicherung sein Honorar unter Umständen ebenfalls bezahlen. Unterliegt der Versicherte vor Gericht, sind grundsätzlich auch die Kosten des Gegners von der Rechtsschutzversicherung zu übernehmen. Die Rechtsschutzversicherung zahlt allerdings nicht immer! Aufgrund der vielen Leistungsausschlüsse sollte man stets einen Blick in die Versicherungsbedingungen werfen bzw. bei der Versicherung nachfragen, ob sie im betreffenden Fall einstandspflichtig ist.
  • Welches Gericht ist für meinen Rechtsstreit zuständig?
    Für Streitigkeiten im Zivilrecht sind die ordentlichen Gerichte zuständig. Ob in erster Instanz Amtsgericht oder Landgericht entscheidet, richtet sich nach dem Streitwert. Wird um mehr als 5000 Euro gestritten, muss die Klage beim Landgericht eingereicht werden. Bei einem Streitwert darunter entscheidet das Amtsgericht. Es gibt allerdings Ausnahmen, bei denen der Streitwert keine Rolle spielt: Geht es um Familiensachen, so werden diese in einer besonderen Abteilung des Amtsgerichts, nämlich das Familiengericht, verhandelt und Rechtsfälle, die den Wohnraum betreffen, werden immer vor dem Amtsgericht ausgetragen.

    Die gerichtliche Zuständigkeit für ein Strafverfahren ergibt sich dagegen aus der Straftat bzw. der zu erwartenden Strafe. So ist für kleinere Vergehen das Amtsgericht, für schwerere Verbrechen das Landgericht oder in Einzelfällen auch das Oberlandesgericht zuständig.

    Wurde ein Verwaltungsakt erlassen, so wird in der darin enthaltenen Rechtsbehelfsbelehrung neben der Zulässigkeit von Widerspruch bzw. Klage auch die Zuständigkeit der Widerspruchsbehörde bzw. des Gerichtes angegeben.

Als Pflegezeit wird die Freistellung vom Arbeitsverhältnis zur Pflege von Angehörigen bezeichnet. Die Pflegezeit wurde 2008 mit dem Pflegeweiterentwicklungsgesetz eingeführt und ist im Pflegezeitgesetz (PflegeZG) geregelt. Bei der Pflegezeit unterscheidet man grundsätzlich drei Varianten.

Freistellung, Pflegezeit, Pflegeteilzeit

Liegt ein akuter Pflegenotfall vor und kann die Pflege des Betroffenen nicht anders gewährleistet werden, so kann sich ein Arbeitnehmer kurzzeitig für bis zu maximal zehn Tage freistellen lassen, um beispielsweise Unterkunft und Pflege des Pflegebedürftigen zu regeln. 

Die Pflegezeit wird bis zu sechs Monaten gewährt, wenn sich der Arbeitnehmer um die Pflege eines pflegebedürftigen Angehörigen kümmert. Sie endet, wenn sich die Umstände ändern, d.h. wenn die Pflegeleistung nicht mehr nötig ist oder nicht mehr erbracht werden kann. Wenn es um die Pflege von Angehörigen geht, ist es dem Arbeitnehmer überlassen, ob er für die Dauer, in der er die Pflege übernimmt, seine Beschäftigung ganz ruhen lassen oder nur teilweise und nur seine Arbeitszeit reduzieren will (Pflegeteilzeit).

Mitteilung an den Arbeitgeber 

In allen Fällen muss der Arbeitgeber vom Arbeitnehmer unverzüglich informiert werden. Bei der kurzzeitigen Freistellung ist eine schriftliche Mitteilung erforderlich, die den Grund für die Verhinderung und die voraussichtliche Dauer der Freistellung beinhaltet. Wer Pflegezeit und Pflegeteilzeit nehmen will, der muss seinen Arbeitgeber innerhalb von zehn Tagen schriftlich über Art und voraussichtliche Dauer der Pflegezeit informieren.

Hinweis: Die Vorlage eines ärztlichen Attestes kann vom Arbeitgeber verlangt werden.

Ansprüche des Arbeitnehmers 

Während der kurzzeitigen Freistellung, der Pflegezeit und auch der Pflegeteilzeit werden die Sozialversicherungsbeiträge übernommen. Eine Entgeltfortzahlung erfolgt jedoch nicht. Darüber hinaus hat der Arbeitnehmer in Pflegezeit einen Anspruch auf Weiterbeschäftigung und darf während der Pflegezeit auch nicht gekündigt werden.

Ende der Pflegezeit

Pflegezeit und Pflegeteilzeit enden spätestens nach Ablauf von sechs Monaten nach Beginn der Pflege durch den Arbeitnehmer. Sie kann aber auch schon zuvor enden, wenn sich die Situation geändert hat und der Angehörige nicht mehr pflegebedürftig ist oder die Pflegeleistung nicht mehr erbracht werden kann. Über die Änderung der Umstände muss der Arbeitgeber ebenfalls unverzüglich informiert werden. 

Fällt ein Arbeitnehmer aus, der Pflegezeit in Anspruch nimmt, so kann sein Arbeitgeber die Stelle befristet zur Vertretung neu besetzen. Endet die Pflegezeit, gilt eine Kündigungsfrist von zwei Wochen für das Arbeitsverhältnis des vertretenden Arbeitnehmers.

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