142 Anwälte für Studiengebühr
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Ein guter Jurist und auch sonst von mäßigem Verstand
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Rechtstipps von Anwälten zum Thema Studiengebühr
Fragen und Antworten
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Wenn Sie kein Geld für einen Anwalt haben, verzichten Sie trotzdem nicht auf eine professionelle juristische Beratung! In solchen Fällen können Sie einen Beratungsschein oder Prozesskostenhilfe beantragen.
Unter Studiengebühren versteht man im Allgemeinen die Beiträge, die Studierende regelmäßig entrichten müssen, um an einem Studium teilnehmen zu dürfen. In der Bundesrepublik Deutschland gibt es momentan noch nicht in allen Bundesländern an öffentlichen Hochschulen Studiengebühren. An privaten Hochschulen muss das Studium jedoch fast immer bezahlt werden. Nicht vom Begriff Studiengebühren erfasst sind andere Beiträge wie z.B. sog. Semesterbeiträge bzw. Verwaltungsgebühren, die sowohl bei der Einschreibung zu einem Studium als auch bei jeder Rückmeldung im Studium bezahlt werden müssen, Sozialbeiträge für die Studierendenschaft oder das Studentenwerk, Gebühren für Prüfungen oder für die Benutzung von Einrichtungen.
Im Jahr 2002 wurde das Hochschulrahmengesetz vom Bundesgesetzgeber reformiert. Darin wurde festgelegt, dass grundsätzlich auch ein Studium bis zum berufsqualifizierenden Abschluss innerhalb der Regelstudeinzeit bundesweit gebührenfrei sein soll. Ergänzend sollte die Einführung von Langzeitstudiengebühren und Studienkontenmodellen durch die Bundesländer möglich sein. Gegen diese Reform des Hochschulrahmengesetzes klagten jedoch die Bundesländer Baden-Württemberg, Bayern, Sachen, Sachsen-Anhalt, Saarland und Hamburg beim Bundesverfassungsgericht. Sie sahen in der Neufassung des Hochschulrahmengesetzes einen unzulässigen Eingriff des Bundesgesetzgebers in ihre eigene Ländergesetzgebungskompetenz im Kultusbereich. Dioe Richter des Bundesverfassungsgerichts gaben den Klägern recht und erklärten das Verbot von Studiengebühren im HRG für nichtig, weil der Bundesgesetzgeber hierfür keine Gesetzgebungskompetenz habe und die der Länder verletzt habe.
Auch nach dieser eindeutigen gerichtlichen Entscheidung gibt es immer noch Pro- und Contra-Positionen im Hinblick auf die Studiengebühren.
Für die Zahlung von Studiengebühren spricht z. B.:
-
Effizienzsteigerung im Bildungsbereich
-
Stärkung der Position der Studierenden
-
Qualitätssicherung von Forschung und Lehre
-
Ausrichtung der Angebote der Hochschulen an den Anforderungen des Arbeitsmarktes
Gegen die Zahlung von Studiengebühren spricht z. B.:
-
Verminderung der Chancengleichheit bei der Hochschulausbildung
-
Abnahme der Verantwortung des Staates für konkurrenzfähige Ausbildung
-
Uneffektiver Einsatz der Gebühren durch Hochschulen
Insgesamt betrachtet gibt es im Hinblick auf die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichtes sowohl Bundesländer, die Studiengebühren erheben als auch solche, die keine Studiengebühren erheben oder nur eingeschränkt.
Folgende Bundesländer verlangen keine Studiengebühren:
-
Berlin
-
Brandenburg
-
Hessen
-
Mecklenburg-Vorpommern
-
Sachsen
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Schleswig-Holstein
Folgende Bundesländer verlangen ausschließlich von Langzeitstudierenden Studiengebühren:
-
Bremen
-
Rheinland-Pfalz
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Sachsen-Anhalt
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Thüringen
Die Studiengebühren in den Bundesländern Baden-Württemberg, Bayern, Hamburg, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen und Saarland betragen im Rahmen der Regelstudienzeit ca. 300-500€ und in den Fällen sog. Langzeitstudierender auch darüber hinausgehende Gebühren.
Da es aber auch in Bezug auf die Studiengebühren Fälle gibt, die gegen die Zahlung von Studiengebühren sprechen, können sich Studierende in diesen Fällen
von den Studiengebühren befreien lassen. Dazu gehören z. B.:
-
Studierende mit Kind
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Studierende Geschwister
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Behinderung
-
Härtefälle
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Urlaubssemester
-
Auslandssemester
-
Praktikum
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