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Rechtsanwalt Steffen Thiel
Thiel & Thiel Rechtsanwälte, Steighausplatz 25, 35578 Wetzlar 6790.8066556959 km
Fachanwalt Arbeitsrecht
Herr Rechtsanwalt Steffen Thiel hilft Ihnen anwaltlich kompetent im Bereich Teilzeit
(25.06.2021) Man fühlt sich jederzeit gut aufgehoben und wird immer beraten / vertreten mit einem guten Gefühl. Würde immer wieder …
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sehr gut
Rechtsanwältin Luise Steigelmann
Steigelmann Fischer Weidner Kanzlei für Arbeitsrecht, Jahnstr. 6, 76133 Karlsruhe 6867.9731058478 km
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Frau Rechtsanwältin Luise Steigelmann ist Ihr kompetenter Partner im Bereich Teilzeit
aus 45 Bewertungen Frau Rechtsanwältin Luise Steigelmann kann ich aus voller Überzeugung weiterempfehlen. In einem komplexen Rechtsstreit … (04.05.2024)

Rechtstipps von Anwälten zum Thema Teilzeit

Fragen und Antworten

  • Teilzeit: Wann sollte ich einen Rechtsanwalt um Rat bitten?
    Das Thema Teilzeit umfasst zahlreiche rechtliche Vorschriften, mit denen man im alltäglichen Leben selten in Berührung kommt. Insbesondere wenn Sie unsicher sind, welche Rechte und Pflichten Ihnen zustehen, wann Sie Einspruch gegen eine Entscheidung erheben sollten oder ob es sich lohnt, gerichtlich vorzugehen, sollten Sie sich so früh wie möglich an einen Anwalt wenden. Außerdem lohnt sich immer der Gang zum Anwalt, wenn es darum geht, Dokumente auf Fehler zu überprüfen oder neue rechtssicher zu erstellen. Ein Rechtsanwalt beantwortet alle Fragen zum Thema Teilzeit und erarbeitet gemeinsam mit Ihnen sinnvolle und nachhaltige Lösungen.
  • Teilzeit: Was kann ein Anwalt für mich tun?
    Streitigkeiten in Zusammenhang mit Teilzeit sind leider keine Seltenheit und oftmals führen Gespräche mit der gegnerischen Seite zu keiner praktikablen Lösung. In solchen Fällen ist es sinnvoll, sich an einen in diesem Bereich erfahrenen Anwalt zu wenden. Er überprüft sämtliche Schreiben, unterstützt Sie bei der Erstellung rechtssicherer Dokumente und übernimmt die Kommunikation mit der gegnerischen Partei. Außerdem ist ein Anwalt mit sämtlichen Fristen bestens vertraut, wenn es darum geht, eine Stellungnahme fristgerecht abzugeben oder die Widerspruchsfrist einzuhalten. Ist keine außergerichtliche Lösung möglich, so vertritt er Ihre Ansprüche mit Nachdruck vor dem zuständigen Gericht.
  • Was kostet eine Erstberatung beim Anwalt?
    Für eine Erstberatung beim Anwalt müssen Privatpersonen maximal 190 Euro zuzüglich Mehrwertsteuer bezahlen. Umfasst das Erstgespräch auch ein Gutachten, dann darf der Rechtsanwalt höchstens 250 Euro plus Umsatzsteuer verlangen. Eine höhere Gebühr ist nur dann möglich, wenn Sie das explizit mit dem Anwalt vereinbart haben. Damit Sie mehr Planungssicherheit und keine bösen Überraschungen haben, informieren Sie sich einfach vor dem ersten Beratungstermin nach der Höhe der Anwaltskosten.

    Wenn Sie kein Geld für einen Anwalt haben, verzichten Sie trotzdem nicht auf eine professionelle juristische Beratung! In solchen Fällen können Sie einen Beratungsschein oder Prozesskostenhilfe beantragen.
  • Was kostet ein Anwalt?
    Die Höhe der Gebühren, die Ihr Anwalt für die Beratung und Vertretung verlangen darf, ist im Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) geregelt. Die Grundlage der Gebühren ist dabei in den meisten Fällen der Streitwert des Verfahrens, auch Gegenstandswert genannt. Abhängig davon, ob Ihr Anwalt Sie gerichtlich oder außergerichtlich vertritt, können ebenfalls unterschiedliche Gebühren fällig werden.

    Sie haben außerdem die Möglichkeit, sich mit Ihrem Anwalt auf eine pauschale Vergütung (wie etwa einen Stundenlohn oder einen Pauschalbetrag) zu einigen. Diese darf jedoch nur in außergerichtlichen Verfahren die gesetzlichen Anwaltsgebühren unterschreiten. Vorsicht: War das Honorar höher als die gesetzlichen Kosten und kommt es zu einem Gerichtsverfahren, bei dem die Gegenseite verliert, muss diese nur die gesetzlichen Kosten übernehmen, der jeweilige Mandant den Rest.

Teilzeit nennt man ein Arbeitsverhältnis, bei dem die Arbeitszeit eines Arbeitnehmers im Vergleich zu Vollzeitarbeitnehmern in vergleichbaren oder ähnlichen Beschäftigungsbereichen reduziert ist. Vergleichsgrundlage für die Bewertung ist die Vollzeitarbeit im betroffenen Betrieb, laut dem Tarifvertag oder die branchenübliche Vollzeitarbeit.

Zentrale Regelung für die Teilzeit ist das Teilzeit- und Befristungsgesetz (TzBfG).

Gemäß § 8 des Teilzeitbefristungsgesetzes haben Arbeitnehmer, die länger als sechs Monate in ihrem Betrieb beschäftigt sind, einen Anspruch auf Teilzeitarbeit. Sie können vom Arbeitnehmer unter bestimmten Voraussetzungen die Verringerung der beispielsweise im Arbeitsvertrag vereinbarten Arbeitszeit verlangen. Dieser Teilzeitanspruch gilt aber nur für Betriebe mit in der Regel mehr als 15 Beschäftigten. Stehen betriebliche Gründe einer Reduzierung der regulären Arbeitszeit entgegen, kann der Arbeitnehmer ausnahmsweise Teilzeit verweigern.

Zwar haben Teilzeitbeschäftigte keinen Anspruch darauf, nach der Teilzeitarbeit wieder in ein Vollzeitbeschäftigungsverhältnis zu wechseln. Doch das TzBfG verpflichtet den Arbeitgeber, Teilzeitbeschäftigte bevorzugt zu berücksichtigen, wenn in dem Betrieb entsprechende neue Stellen geschaffen sind oder vorhandene neu besetzt werden sollen.

Eine Diskriminierung von Arbeitnehmern in Teilzeitarbeit gegenüber Vollzeitbeschäftigten ist unzulässig. Ihnen müssen grundsätzlich dieselben Rechte zugestanden werden wie ihren Kollegen. Sie dürfen gegenüber Vollzeitbeschäftigten nicht benachteiligt werden, zum Beispiel bei Ausbildungsmaßnahmen und Weiterbildungsmaßnahmen (§ 10 TzBf).

Im Arbeitsleben wird Teilzeit häufig gearbeitet, wenn Arbeitnehmer Familie und Beruf miteinander verbinden, etwa um Kinder zu betreuen oder Angehörige zu pflegen. Die Beschäftigungsform kann aber auch gewählt werden, um beispielsweise betriebliche Auftragsschwankungen abzufedern.

(WEL)

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