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Rechtsanwalt Tobias Krull
SHK Anwaltspraxis, Süderstr. 75, 24955 Harrislee 6620.6692884478 km
Fachanwalt Familienrecht • Arbeitsrecht • Verkehrsrecht • Strafrecht • Ordnungswidrigkeitenrecht • Erbrecht • Zivilrecht
Beratung und Vertretung bei rechtlichen Fragen im Bereich Verkehrswert bietet Herr Rechtsanwalt Tobias Krull
aus 9 Bewertungen Ich fühle mich sehr wohl und total gut aufgehoben bei Herrn Krull! Nicht nur, dass er sehr kompetent ist, sondern er … (02.06.2024)

Rechtstipps von Anwälten zum Thema Verkehrswert

Fragen und Antworten

  • Verkehrswert: Was kann ein Anwalt für mich tun?
    Streitigkeiten in Zusammenhang mit Verkehrswert sind leider keine Seltenheit und oftmals führen Gespräche mit der gegnerischen Seite zu keiner praktikablen Lösung. In solchen Fällen ist es sinnvoll, sich an einen in diesem Bereich erfahrenen Anwalt zu wenden. Er überprüft sämtliche Schreiben, unterstützt Sie bei der Erstellung rechtssicherer Dokumente und übernimmt die Kommunikation mit der gegnerischen Partei. Außerdem ist ein Anwalt mit sämtlichen Fristen bestens vertraut, wenn es darum geht, eine Stellungnahme fristgerecht abzugeben oder die Widerspruchsfrist einzuhalten. Ist keine außergerichtliche Lösung möglich, so vertritt er Ihre Ansprüche mit Nachdruck vor dem zuständigen Gericht.
  • Verkehrswert: Wann sollte ich einen Rechtsanwalt um Rat bitten?
    Das Thema Verkehrswert umfasst zahlreiche rechtliche Vorschriften, mit denen man im alltäglichen Leben selten in Berührung kommt. Insbesondere wenn Sie unsicher sind, welche Rechte und Pflichten Ihnen zustehen, wann Sie Einspruch gegen eine Entscheidung erheben sollten oder ob es sich lohnt, gerichtlich vorzugehen, sollten Sie sich so früh wie möglich an einen Anwalt wenden. Außerdem lohnt sich immer der Gang zum Anwalt, wenn es darum geht, Dokumente auf Fehler zu überprüfen oder neue rechtssicher zu erstellen. Ein Rechtsanwalt beantwortet alle Fragen zum Thema Verkehrswert und erarbeitet gemeinsam mit Ihnen sinnvolle und nachhaltige Lösungen.
  • Wie läuft ein Gerichtsverfahren ab?
    Gerichtsprozesse laufen nach strengen Verfahrensregeln ab. Dabei spielt es eine Rolle, vor welchem Gericht und auf welchem Rechtsgebiet verhandelt wird. Eine Hauptverhandlung im Strafrecht verläuft folgendermaßen:
    • Aufruf der Sache: Der vorsitzende Richter stellt fest, ob alle Prozessbeteiligten anwesend sind.
    • Die Zeugen verlassen den Sitzungssaal. Der Vorsitzende vernimmt den Angeklagten über seine persönlichen Verhältnisse.
    • Darauf folgt die Verlesung der Anklageschrift durch den Staatsanwalt.
    • Nun wird der Angeklagte zur Sache vernommen. Es steht ihm frei, ob er sich zur Anklage äußert oder nicht zur Sache aussagt.
    • Darauf folgt die Beweisaufnahme, die neben der Anhörung der Zeugen und der Sachverständigen auch die Verlesung von Urkunden vorsieht.
    • Im Anschluss folgen die Schlussvorträge der Staatsanwaltschaft und des Verteidigers. Der Staatsanwalt gibt zudem das begehrte Strafmaß an. Der Angeklagte erhält das letzte Wort.
    • Anschließend zieht sich das Gericht zur Entscheidungsfindung zurück.
    • Die Hauptverhandlung endet mit der Urteilsverkündung.
  • Ich kann mir keinen Gerichtsprozess leisten, was nun?
    Wenn Sie die Gerichtskosten nicht selbst zahlen können und Ihre Rechtsschutzversicherung diese nicht übernehmen will, hilft Ihnen die Prozesskostenhilfe weiter. In solchen Fällen bezahlt der Staat entweder ganz oder teilweise die Gerichtskosten, sowie die Kosten für den eigenen Rechtsanwalt. Dafür müssen Sie einen Antrag schriftlich beim zuständigen Gericht stellen. Es ist dabei empfehlenswert, das Formular „Erklärung über die persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse bei Prozess- oder Verfahrenskostenhilfe“ auszufüllen und alle wichtigen Unterlagen, wie etwa Ihren aktuellen Arbeitslosengeldbescheid, beizulegen. Sie können Ihren Antrag auch persönlich bei der Geschäftsstelle des Gerichts einreichen, insbesondere dann, wenn Sie noch offene Fragen haben.

    Wichtig zu wissen: Nicht immer ist ein Antrag auf Prozesskostenhilfe möglich. Beispielsweise gibt es im Strafrecht für den Angeklagten keine Prozesskostenhilfe.

Der Verkehrswert eines Grundstücks oder einer Immobilie ist in § 194 des Baugesetzbuchs (BauGB) legaldefiniert. Nach dieser gesetzlichen Definition wird der Verkehrswert durch den erzielbaren Preis einer Immobilie auf dem Markt bestimmt. Die konkrete Ermittlung des jeweiligen Verkehrswertes  erfolgt dabei nach den kodifizierten Grundsätzen der Wertermittlungsverordnung.  Regelmäßig berechnet sich der Verkehrswert insbesondere auf Basis des Sach- oder Ertragswertes.

Der Verkehrswert wird dabei in Abhängigkeit von der jeweiligen Art der konkreten Immobilie nach verschiedenen Wertermittlungsverfahren ermittelt. Insbesondere erfolgt eine Ermittlung des Verkehrswertes nach dem Ertragswertverfahren, dem Sachwertverfahren oder dem Vergleichswertverfahren. Das Ertragswertverfahren wird dabei überwiegend bei vermieteten Immobilien, insbesondere bei Mehrfamilienhäusern sowie Gewerbeimmobilien, angewendet. Demgegenüber erfährt das Sachwertverfahren bei Selbstnutzungsobjekten, d. h. regelmäßig bei Einfamilienhäusern und Eigentumswohnungen, zwecks Ermittlung des Verkehrswertes grundsätzlich Anwendung. Das Vergleichswertverfahren wird regelmäßig etwa dann verwendet, wenn es sich um die Beurteilung eines unbebauten Grundstücks handelt. In Abhängigkeit von dem angewandten Verfahren fließen letztlich unterschiedliche Kriterien in die Berechnung ein.

Damit ist der Verkehrswert letztlich eine Basis für die Wertermittlung einer Immobilie. Er kann somit als Verhandlungsgrundlage, etwa wenn eine Immobilie oder ein Grundstück verkauft werden soll, dienen. Mit Hilfe eines entsprechenden Sachverständigengutachtens hat der Verkäufer einer Immobilie letzten Endes eine durchaus solide Grundlage für die Festlegung eines realistischen Verkaufspreises beim Immobilienkauf. Aber auch bei der Bestellung von Grundpfandrechten, bei Vermögensauseinandersetzungen sowie im Erbfall oder bei Scheidungen kann der Wert einer Immobilie durchaus von Bedeutung sein. Selbst bei einer erforderlichen Zwangsversteigerung kann der Immobilienwert unter Umständen einen Anhaltspunkt für den letztlich zu erzielenden Verkaufspreis darstellen.

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