5.307 Anwälte für Verkehrswert | Seite 222

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Rechtsanwältin Nilufar Amini Shirazi
Anwaltskanzlei Amini, Lichterfelder Allee 98, 14513 Teltow 6974.8775299571 km
Arbeitsrecht • Erbrecht • Familienrecht • Strafrecht • Wirtschaftsrecht
Frau Rechtsanwältin Nilufar Amini Shirazi unterstützt Sie bei Rechtsproblemen im Bereich Verkehrswert
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Rechtsanwalt und Mediator Epameinondas Kalagiakos Dikigoros
Kanzlei KALAGIAKOS & PARTNER, Kallidromiou 30, Athen 11473, Griechenland 8584.426692924 km
„Auch ein Weg von tausend Meilen beginnt mit einem Schritt.“ (Lao-Tse 4.-5. Jh. v. Chr.)
Transportrecht & Speditionsrecht • Markenrecht • Handelsrecht & Gesellschaftsrecht • Grundstücksrecht & Immobilienrecht • Allgemeines Vertragsrecht • Forderungseinzug & Inkassorecht • Wirtschaftsrecht
Herr Rechtsanwalt und Mediator Epameinondas Kalagiakos Dikigoros ist Ihr rechtlicher Beistand für juristische Belange im Bereich Verkehrswert
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Rechtsanwalt Alexander Gottstein LL.B.
MTR Legal Rechtsanwälte, Domstraße 10, 20095 Hamburg 6720.2451381186 km
Erbrecht • Familienrecht • Steuerrecht • Bankrecht & Kapitalmarktrecht • Wirtschaftsrecht • Zivilprozessrecht
Ihr kompetenter Herr Rechtsanwalt Alexander Gottstein LL.B. für Rechtsfragen rund um den Bereich Verkehrswert

Rechtstipps von Anwälten zum Thema Verkehrswert

Fragen und Antworten

  • Verkehrswert: Wann sollte ich einen Rechtsanwalt um Rat bitten?
    Das Thema Verkehrswert umfasst zahlreiche rechtliche Vorschriften, mit denen man im alltäglichen Leben selten in Berührung kommt. Insbesondere wenn Sie unsicher sind, welche Rechte und Pflichten Ihnen zustehen, wann Sie Einspruch gegen eine Entscheidung erheben sollten oder ob es sich lohnt, gerichtlich vorzugehen, sollten Sie sich so früh wie möglich an einen Anwalt wenden. Außerdem lohnt sich immer der Gang zum Anwalt, wenn es darum geht, Dokumente auf Fehler zu überprüfen oder neue rechtssicher zu erstellen. Ein Rechtsanwalt beantwortet alle Fragen zum Thema Verkehrswert und erarbeitet gemeinsam mit Ihnen sinnvolle und nachhaltige Lösungen.
  • Verkehrswert: Was kann ein Anwalt für mich tun?
    Streitigkeiten in Zusammenhang mit Verkehrswert sind leider keine Seltenheit und oftmals führen Gespräche mit der gegnerischen Seite zu keiner praktikablen Lösung. In solchen Fällen ist es sinnvoll, sich an einen in diesem Bereich erfahrenen Anwalt zu wenden. Er überprüft sämtliche Schreiben, unterstützt Sie bei der Erstellung rechtssicherer Dokumente und übernimmt die Kommunikation mit der gegnerischen Partei. Außerdem ist ein Anwalt mit sämtlichen Fristen bestens vertraut, wenn es darum geht, eine Stellungnahme fristgerecht abzugeben oder die Widerspruchsfrist einzuhalten. Ist keine außergerichtliche Lösung möglich, so vertritt er Ihre Ansprüche mit Nachdruck vor dem zuständigen Gericht.
  • Brauche ich unbedingt einen Anwalt?
    Sie haben grundsätzlich die Möglichkeit, sich vor dem Amtsgericht selbst zu verteidigen. Geht es allerdings um familienrechtliche Sachen, müssen Sie wissen, dass vor dem Familiengericht (eine spezielle Abteilung des Amtsgerichts) Anwaltszwang herrscht. Auch vor den Landgerichten und Oberlandesgerichten oder vor dem Bundesgerichtshof müssen sich die Parteien durch einen Rechtsanwalt vertreten lassen.

    Der Gang zum Anwalt lohnt sich in den meisten Fällen, insbesondere wenn viel auf dem Spiel steht. Er berät Sie individuell, bespricht mit Ihnen die Erfolgsaussichten und wenn eine außergerichtliche Lösung nicht möglich ist, kämpft er für Ihr gutes Recht vor dem zuständigen Gericht. Wenn Sie sich keinen Anwalt leisten können, gibt es auch hier Möglichkeiten. So können Sie beispielsweise einen Beratungsschein und/oder Prozesskostenhilfe beantragen.
  • Was sollte ich vor dem Erstgespräch tun?
    Mit einem Erstgespräch haben Sie die Möglichkeit, eine Ersteinschätzung Ihres Rechtsfalls zu erhalten. Je besser Sie sich vorbereiten, desto genauer kann Ihr Rechtsanwalt die Sach- und Rechtslage beurteilen. Überlegen Sie deswegen vor dem ersten Beratungsgespräch, welche Unterlagen wichtig sind und bringen Sie diese mit. Eventuell wäre es sogar sinnvoll, diese vorab per Mail an Ihren Anwalt zu schicken. Notieren Sie sich außerdem alle Informationen, die für Ihren Fall relevant sind und Ihr Anwalt unbedingt wissen muss, damit er eine objektive Einschätzung abgeben kann.

    Wichtig zu wissen: Ein Erstgespräch beim Rechtsanwalt ist leider nicht immer kostenlos. Deshalb klären Sie im Voraus, welche Kosten für Sie anfallen werden, damit es keine bösen Überraschungen gibt.

Der Verkehrswert eines Grundstücks oder einer Immobilie ist in § 194 des Baugesetzbuchs (BauGB) legaldefiniert. Nach dieser gesetzlichen Definition wird der Verkehrswert durch den erzielbaren Preis einer Immobilie auf dem Markt bestimmt. Die konkrete Ermittlung des jeweiligen Verkehrswertes  erfolgt dabei nach den kodifizierten Grundsätzen der Wertermittlungsverordnung.  Regelmäßig berechnet sich der Verkehrswert insbesondere auf Basis des Sach- oder Ertragswertes.

Der Verkehrswert wird dabei in Abhängigkeit von der jeweiligen Art der konkreten Immobilie nach verschiedenen Wertermittlungsverfahren ermittelt. Insbesondere erfolgt eine Ermittlung des Verkehrswertes nach dem Ertragswertverfahren, dem Sachwertverfahren oder dem Vergleichswertverfahren. Das Ertragswertverfahren wird dabei überwiegend bei vermieteten Immobilien, insbesondere bei Mehrfamilienhäusern sowie Gewerbeimmobilien, angewendet. Demgegenüber erfährt das Sachwertverfahren bei Selbstnutzungsobjekten, d. h. regelmäßig bei Einfamilienhäusern und Eigentumswohnungen, zwecks Ermittlung des Verkehrswertes grundsätzlich Anwendung. Das Vergleichswertverfahren wird regelmäßig etwa dann verwendet, wenn es sich um die Beurteilung eines unbebauten Grundstücks handelt. In Abhängigkeit von dem angewandten Verfahren fließen letztlich unterschiedliche Kriterien in die Berechnung ein.

Damit ist der Verkehrswert letztlich eine Basis für die Wertermittlung einer Immobilie. Er kann somit als Verhandlungsgrundlage, etwa wenn eine Immobilie oder ein Grundstück verkauft werden soll, dienen. Mit Hilfe eines entsprechenden Sachverständigengutachtens hat der Verkäufer einer Immobilie letzten Endes eine durchaus solide Grundlage für die Festlegung eines realistischen Verkaufspreises beim Immobilienkauf. Aber auch bei der Bestellung von Grundpfandrechten, bei Vermögensauseinandersetzungen sowie im Erbfall oder bei Scheidungen kann der Wert einer Immobilie durchaus von Bedeutung sein. Selbst bei einer erforderlichen Zwangsversteigerung kann der Immobilienwert unter Umständen einen Anhaltspunkt für den letztlich zu erzielenden Verkaufspreis darstellen.

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