82 Anwälte für Weingesetz | Seite 4

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Profil-Bild Rechtsanwalt Stephan Stiletto
sehr gut
Rechtsanwalt Stephan Stiletto
Rechtsanwälte Stiletto Wilhelm & Kollegen, Albin-Köbis-Str. 4, 51147 Köln 6687.39465613 km
Recht haben und Recht bekommen.
Urheberrecht & Medienrecht • Gewerblicher Rechtsschutz • Allgemeines Vertragsrecht • Internationales Wirtschaftsrecht • Arbeitsrecht • Forderungseinzug & Inkassorecht • Agrarrecht
Online-Rechtsberatung
Juristische Fragen im Bereich Weingesetz beantwortet Herr Rechtsanwalt Stephan Stiletto
aus 30 Bewertungen Aufgrund einer Empfehlung, haben wir uns bei Herrn Stiletto in mehreren Angelegenheiten im Gesellschafts- und … (05.03.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Martin Köster
Rechtsanwalt Köster, Dorfstrasse 66, 23714 Malente 6716.0543089781 km
Fachanwalt Familienrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Grundstücksrecht & Immobilienrecht • Agrarrecht
Herr Rechtsanwalt Martin Köster ist Ihr kompetenter Partner im Bereich Weingesetz
Profil-Bild Rechtsanwältin Jutta Bettina Pesch
sehr gut
Rechtsanwältin Jutta Bettina Pesch
Walber, Holtz & Partner GbR, Yorckstraße 1, 47800 Krefeld 6631.643208597 km
Fachanwältin Arbeitsrecht • Fachanwältin Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Fachanwältin Agrarrecht • Erbrecht • Verkehrsrecht • Zivilprozessrecht • Grundstücksrecht & Immobilienrecht
Frau Rechtsanwältin Jutta Bettina Pesch ist Ihr Ansprechpartner für Weingesetz
aus 15 Bewertungen Frau Pesch hat mich umgehend kontaktiert und meine Angelegenheiten konnten umgehend geklärt werden und die … (20.02.2024)
Profil-Bild Rechtsanwältin Andrea Reister
Rechtsanwältin Andrea Reister
Kanzlei Reister & Borgenheimer, Sophienstr. 2, 69469 Weinheim 6855.9946424211 km
Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Versicherungsrecht • Schadensersatzrecht & Schmerzensgeldrecht • Mediation • Grundstücksrecht & Immobilienrecht • Agrarrecht • Allgemeines Vertragsrecht
Frau Rechtsanwältin Andrea Reister ist Ihr kompetenter Partner für Rechtsberatung im Bereich Weingesetz
(27.09.2022) Frau Reister hat sich unser Problem genau angehört und uns sehr freundlich und kompetent beraten. Wir haben uns gut …
Profil-Bild Rechtsanwalt und Notar Dr. Thomas Foerster
Rechtsanwalt und Notar Dr. Thomas Foerster
Rechtsanwälte Dr. Foerster, Wiesner & Kollegen, Hauptstr. 55, 33449 Langenberg 6714.3263327636 km
Fachanwalt Erbrecht • Verkehrsrecht • Wettbewerbsrecht • Handelsrecht & Gesellschaftsrecht • Agrarrecht • Allgemeines Vertragsrecht
Herr Rechtsanwalt und Notar Dr. Thomas Foerster ist Ihr kompetenter Partner im Bereich Weingesetz
Profil-Bild Rechtsanwalt Dr. Thomas Storch
sehr gut
DR. STORCH & Kollegen, Alt-Kaulsdorf 107, 12621 Berlin 6986.9554807387 km
Fachanwalt Bankrecht & Kapitalmarktrecht • Arbeitsrecht • Maklerrecht • Versicherungsrecht • Jagdrecht • Grundstücksrecht & Immobilienrecht • Agrarrecht
Kompetente Rechtsberatung und Vertretung im Bereich Weingesetz bietet Herr Rechtsanwalt Dr. Thomas Storch
aus 11 Bewertungen Bisher nur positiv (30.11.2023)
Profil-Bild Rechtsanwalt Gerhard Zulauf
Rechtsanwalt Gerhard Zulauf
Kanzlei Gerhard Zulauf, An d. Stückwiese 9, 36325 Feldatal 6826.9206943493 km
Fachanwalt Agrarrecht
Herr Rechtsanwalt Gerhard Zulauf ist Ihr Ansprechpartner für Weingesetz
(12.06.2023) Fachlich sehr kompetent, strukturierte und schnelle Arbeitsweise. Hier ist man keine Nummer, sondern Herr Zulauf ist …
Profil-Bild Rechtsanwältin Jutta Reutter
Rechtsanwältin Jutta Reutter
Anwaltsbüro Lehrter, Oststr. 16, 16, 49477 Ibbenbüren 6652.1989530139 km
Verkehrsrecht • Werkvertragsrecht • Kaufrecht • Pferderecht • Agrarrecht
Rechtsfragen im Bereich Weingesetz beantwortet Frau Rechtsanwältin Jutta Reutter
Profil-Bild Rechtsanwalt Dr. Philipp Gregor
sehr gut
DR. GREGOR Anwaltskanzlei, Hohenzollernring 55, 48145 Münster 6664.2644410115 km
Fachanwalt Agrarrecht • Medizinrecht • Erbrecht • Arzthaftungsrecht • Strafrecht • Wirtschaftsrecht • Mediation
Herr Rechtsanwalt Dr. Philipp Gregor ist Ihr kompetenter Partner im Bereich Weingesetz
aus 12 Bewertungen Herr Dr. Gregor hat sich zeitnah, kompetent und empathisch um mein Anliegen gekümmert. Er hat mir die rechtliche … (30.10.2020)
Profil-Bild Rechtsanwältin Juliane-Anett Lück
Rechtsanwältin Juliane-Anett Lück
Kanzlei am Sund, Knieperstraße 20a, 18439 Stralsund 6855.1673209409 km
Ihre Rechtsanwältin für Familienrecht, Arbeitsrecht und Agrarrecht in Stralsund und Mecklenburg-Vorpommern
Arbeitsrecht • Familienrecht • Agrarrecht
Frau Rechtsanwältin Juliane-Anett Lück vertritt Sie bei rechtlichen Fragen im Bereich Weingesetz
aus 6 Bewertungen Sehr kompetente wie auch freundliche und ausführliche Rechtsberatung. Schnelle und gute Kommunikation auch … (26.04.2023)

Rechtstipps von Anwälten zum Thema Weingesetz

Fragen und Antworten

  • Weingesetz: Was kann ein Anwalt für mich tun?
    Streitigkeiten in Zusammenhang mit Weingesetz sind leider keine Seltenheit und oftmals führen Gespräche mit der gegnerischen Seite zu keiner praktikablen Lösung. In solchen Fällen ist es sinnvoll, sich an einen in diesem Bereich erfahrenen Anwalt zu wenden. Er überprüft sämtliche Schreiben, unterstützt Sie bei der Erstellung rechtssicherer Dokumente und übernimmt die Kommunikation mit der gegnerischen Partei. Außerdem ist ein Anwalt mit sämtlichen Fristen bestens vertraut, wenn es darum geht, eine Stellungnahme fristgerecht abzugeben oder die Widerspruchsfrist einzuhalten. Ist keine außergerichtliche Lösung möglich, so vertritt er Ihre Ansprüche mit Nachdruck vor dem zuständigen Gericht.
  • Weingesetz: Wann sollte ich einen Rechtsanwalt um Rat bitten?
    Das Thema Weingesetz umfasst zahlreiche rechtliche Vorschriften, mit denen man im alltäglichen Leben selten in Berührung kommt. Insbesondere wenn Sie unsicher sind, welche Rechte und Pflichten Ihnen zustehen, wann Sie Einspruch gegen eine Entscheidung erheben sollten oder ob es sich lohnt, gerichtlich vorzugehen, sollten Sie sich so früh wie möglich an einen Anwalt wenden. Außerdem lohnt sich immer der Gang zum Anwalt, wenn es darum geht, Dokumente auf Fehler zu überprüfen oder neue rechtssicher zu erstellen. Ein Rechtsanwalt beantwortet alle Fragen zum Thema Weingesetz und erarbeitet gemeinsam mit Ihnen sinnvolle und nachhaltige Lösungen.
  • Welches Gericht ist für meinen Rechtsstreit zuständig?
    Für Streitigkeiten im Zivilrecht sind die ordentlichen Gerichte zuständig. Ob in erster Instanz Amtsgericht oder Landgericht entscheidet, richtet sich nach dem Streitwert. Wird um mehr als 5000 Euro gestritten, muss die Klage beim Landgericht eingereicht werden. Bei einem Streitwert darunter entscheidet das Amtsgericht. Es gibt allerdings Ausnahmen, bei denen der Streitwert keine Rolle spielt: Geht es um Familiensachen, so werden diese in einer besonderen Abteilung des Amtsgerichts, nämlich das Familiengericht, verhandelt und Rechtsfälle, die den Wohnraum betreffen, werden immer vor dem Amtsgericht ausgetragen.

    Die gerichtliche Zuständigkeit für ein Strafverfahren ergibt sich dagegen aus der Straftat bzw. der zu erwartenden Strafe. So ist für kleinere Vergehen das Amtsgericht, für schwerere Verbrechen das Landgericht oder in Einzelfällen auch das Oberlandesgericht zuständig.

    Wurde ein Verwaltungsakt erlassen, so wird in der darin enthaltenen Rechtsbehelfsbelehrung neben der Zulässigkeit von Widerspruch bzw. Klage auch die Zuständigkeit der Widerspruchsbehörde bzw. des Gerichtes angegeben.
  • Ich kann mir keinen Gerichtsprozess leisten, was nun?
    Wenn Sie die Gerichtskosten nicht selbst zahlen können und Ihre Rechtsschutzversicherung diese nicht übernehmen will, hilft Ihnen die Prozesskostenhilfe weiter. In solchen Fällen bezahlt der Staat entweder ganz oder teilweise die Gerichtskosten, sowie die Kosten für den eigenen Rechtsanwalt. Dafür müssen Sie einen Antrag schriftlich beim zuständigen Gericht stellen. Es ist dabei empfehlenswert, das Formular „Erklärung über die persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse bei Prozess- oder Verfahrenskostenhilfe“ auszufüllen und alle wichtigen Unterlagen, wie etwa Ihren aktuellen Arbeitslosengeldbescheid, beizulegen. Sie können Ihren Antrag auch persönlich bei der Geschäftsstelle des Gerichts einreichen, insbesondere dann, wenn Sie noch offene Fragen haben.

    Wichtig zu wissen: Nicht immer ist ein Antrag auf Prozesskostenhilfe möglich. Beispielsweise gibt es im Strafrecht für den Angeklagten keine Prozesskostenhilfe.

Weingesetz bzw. Weinrecht trifft Bestimmungen über Produktion, Verkauf und Kennzeichnung speziell von Wein. Danach lässt sich das Weingesetz dem Landwirtschaftsrecht bzw. Agrarrecht zuordnen.

Das deutsche Weingesetz ist in 11 Abschnitte unterteilt und soll gem. § 1 Anbau, Verarbeitung, Inverkehrbringen und Absatzförderung von Wein und in gewissem Maße auch der anderen Erzeugnisse aus dem Weinbau regeln, soweit nicht eine verbindliche EU-Verordnung vorgeht. Tatsächlich hat das Europarecht über mehrere Verordnungen in den letzten Jahrzehnten großen Einfluss auf das Weinrecht genommen.

Die bestimmten deutschen Weinanbaugebiete sind nach § 3 Weingesetz Ahr, Baden, Franken, Hessische Bergstraße, Mittelrhein, Mosel, Nahe, Pfalz, Rheingau, Rheinhessen, Saale-Unstrut, Sachsen und Württemberg. Nach dem Weingesetz gibt es strenge Regeln, welche Weine mit welchen Eigenschaften aus welcher Region welche Bezeichnung tragen dürfen. Dabei legt das Weingesetz folgende Qualitätsgruppen zugrunde:

  • Prädikatswein und Qualitätswein (Wein mit geschützter Ursprungsbezeichnung),
  • Landwein (Wein mit geografischer Angabe),
  • Wein mit Rebsorten- oder Jahrgangsangabe,
  • Wein ohne Rebsorten- und ohne Jahrgangsangabe,
  • Grundwein.

Die Einfuhr von Wein aus Drittstaaten regelt Abschnitt 7 des Weingesetzes. Innerhalb der Europäischen Union sind die Grundfreiheiten, insbesondere der freie Warenverkehr zu beachten. Zur Absatzförderung der Weine, zur Qualitätssicherung und Einhaltung der Rechtsvorschriften regelt das Weingesetz den sog. deutschen Weinfonds. Der Fonds wird durch Öffentliches Recht bestimmt. Seine Organe sind Vorstand, Aufsichtsrat und Verwaltungsrat. Je nach Nutzfläche ist eine Abgabe an den Weinfonds zu zahlen.

Bei Verstößen gegen das Weingesetz sieht es selbst in seinem 9. Abschnitt Freiheitsstrafe oder Geldstrafe vor. Weniger schwerwiegende Verstöße sind keine Straftat, aber können als Ordnungswidrigkeit zu einem Bußgeld führen. Daneben gilt beispielsweise bei einer Gefährdung der Gesundheit auch das allgemeine Strafrecht. Falsche Angaben zu den Weinen können zudem als Wettbewerbsverstoß bzw. irreführende Werbung verfolgt werden.

(ADS)

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