1.011 Anwälte für Wirtschaftskartell | Seite 43

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Rechtsanwalt Alex Gassner
Kanzlei gmg Gassner Merkl Geisperger, Robert-Koch-Str. 54, 84489 Burghausen 7195.7827514439 km
Fachanwalt Arbeitsrecht • Fachanwalt Insolvenzrecht & Sanierungsrecht • Fachanwalt Handelsrecht & Gesellschaftsrecht • Wirtschaftsrecht • Allgemeines Vertragsrecht • Unternehmensrecht & Betriebsnachfolge
Kompetente Beratung und Vertretung im Bereich Wirtschaftskartell bietet Herr Rechtsanwalt Alex Gassner
aus 7 Bewertungen Macht eine sehr gute Beratung. (27.01.2024)
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Rechtsanwältin Barbara Wittmann
Wittmann & Kollegen Rechtsanwälte PartG mbB, Mittlere Bachstraße 29, 94315 Straubing 7137.9144005267 km
Fachanwältin Familienrecht • Arbeitsrecht • Erbrecht • Handelsrecht & Gesellschaftsrecht • Wirtschaftsrecht • Forderungseinzug & Inkassorecht • Allgemeines Vertragsrecht
Bei rechtlichen Fragen im Bereich Wirtschaftskartell hilft Ihnen Frau Rechtsanwältin Barbara Wittmann
(25.05.2023) Schnelle Antwort, Dankeschön
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Rechtsanwalt Christian Heinen
H D T Wirtschaftsprüfer Steuerberater Rechtsanwälte, Am Landgericht 2, 49074 Osnabrück 6672.4010374694 km
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Herr Rechtsanwalt Christian Heinen - Ihr juristischer Beistand im Bereich Wirtschaftskartell

Rechtstipps von Anwälten zum Thema Wirtschaftskartell

Fragen und Antworten

  • Wirtschaftskartell: Wann sollte ich einen Rechtsanwalt um Rat bitten?
    Das Thema Wirtschaftskartell umfasst zahlreiche rechtliche Vorschriften, mit denen man im alltäglichen Leben selten in Berührung kommt. Insbesondere wenn Sie unsicher sind, welche Rechte und Pflichten Ihnen zustehen, wann Sie Einspruch gegen eine Entscheidung erheben sollten oder ob es sich lohnt, gerichtlich vorzugehen, sollten Sie sich so früh wie möglich an einen Anwalt wenden. Außerdem lohnt sich immer der Gang zum Anwalt, wenn es darum geht, Dokumente auf Fehler zu überprüfen oder neue rechtssicher zu erstellen. Ein Rechtsanwalt beantwortet alle Fragen zum Thema Wirtschaftskartell und erarbeitet gemeinsam mit Ihnen sinnvolle und nachhaltige Lösungen.
  • Wirtschaftskartell: Was kann ein Anwalt für mich tun?
    Streitigkeiten in Zusammenhang mit Wirtschaftskartell sind leider keine Seltenheit und oftmals führen Gespräche mit der gegnerischen Seite zu keiner praktikablen Lösung. In solchen Fällen ist es sinnvoll, sich an einen in diesem Bereich erfahrenen Anwalt zu wenden. Er überprüft sämtliche Schreiben, unterstützt Sie bei der Erstellung rechtssicherer Dokumente und übernimmt die Kommunikation mit der gegnerischen Partei. Außerdem ist ein Anwalt mit sämtlichen Fristen bestens vertraut, wenn es darum geht, eine Stellungnahme fristgerecht abzugeben oder die Widerspruchsfrist einzuhalten. Ist keine außergerichtliche Lösung möglich, so vertritt er Ihre Ansprüche mit Nachdruck vor dem zuständigen Gericht.
  • Was kostet eine Erstberatung beim Anwalt?
    Für eine Erstberatung beim Anwalt müssen Privatpersonen maximal 190 Euro zuzüglich Mehrwertsteuer bezahlen. Umfasst das Erstgespräch auch ein Gutachten, dann darf der Rechtsanwalt höchstens 250 Euro plus Umsatzsteuer verlangen. Eine höhere Gebühr ist nur dann möglich, wenn Sie das explizit mit dem Anwalt vereinbart haben. Damit Sie mehr Planungssicherheit und keine bösen Überraschungen haben, informieren Sie sich einfach vor dem ersten Beratungstermin nach der Höhe der Anwaltskosten.

    Wenn Sie kein Geld für einen Anwalt haben, verzichten Sie trotzdem nicht auf eine professionelle juristische Beratung! In solchen Fällen können Sie einen Beratungsschein oder Prozesskostenhilfe beantragen.
  • Brauche ich unbedingt einen Anwalt?
    Sie haben grundsätzlich die Möglichkeit, sich vor dem Amtsgericht selbst zu verteidigen. Geht es allerdings um familienrechtliche Sachen, müssen Sie wissen, dass vor dem Familiengericht (eine spezielle Abteilung des Amtsgerichts) Anwaltszwang herrscht. Auch vor den Landgerichten und Oberlandesgerichten oder vor dem Bundesgerichtshof müssen sich die Parteien durch einen Rechtsanwalt vertreten lassen.

    Der Gang zum Anwalt lohnt sich in den meisten Fällen, insbesondere wenn viel auf dem Spiel steht. Er berät Sie individuell, bespricht mit Ihnen die Erfolgsaussichten und wenn eine außergerichtliche Lösung nicht möglich ist, kämpft er für Ihr gutes Recht vor dem zuständigen Gericht. Wenn Sie sich keinen Anwalt leisten können, gibt es auch hier Möglichkeiten. So können Sie beispielsweise einen Beratungsschein und/oder Prozesskostenhilfe beantragen.

Bei einem Wirtschaftskartell schließen mehrere selbstständige Unternehmen - eine Fusion der Unternehmen wird bei einem Wirtschaftskartell also nicht durchgeführt - einen Vertrag, in dem sie Absprachen über z. B. Mindestpreise für bestimmte Waren oder Dienstleistungen treffen. Das führt jedoch zwangsläufig dazu, dass der Wettbewerb beschränkt wird. Denn die zu einem Wirtschaftskartell zusammengeschlossenen Unternehmen kontrollieren dann den freien Markt. Der Verbraucher hat im Zweifel keine Chance mehr, sich etwa für ein billigeres Produkt oder eine günstigere Dienstleistung mit derselben Qualität zu entscheiden. Schließlich beherrscht das Wirtschaftskartell meistens den Markt, kleinere Unternehmen stellen keine echte Konkurrenz mehr dar. Es liegt deshalb unlauterer Wettbewerb nach dem UWG (Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb) vor.

Besonders gern werden im Rahmen eines Wirtschaftskartells Preisabsprachen getroffen. Daneben gibt es aber noch viele andere Kartelltypen. So verpflichten sich z. B. alle Mitglieder eines Konditionenkartells dazu, gleiche AGB (allgemeine Geschäftsbedingungen) zu gewähren. Steuern die Kartellmitglieder dagegen die Produktion von Waren, um eine Überkapazität zu vermeiden, liegt ein sog. Produktionskartell vor.

Um die Wettbewerbsbeschränkung zu verhindern, wurde sowohl im EU-Recht als auch im deutschen Recht grundsätzlich ein Kartellverbot geregelt, vgl. z. B. § 1 GWB (Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen). Das bedeutet, dass ein Zusammenschluss zu einem Wirtschaftskartell nicht erlaubt ist. Errichten Unternehmen dennoch ein Wirtschaftskartell, kann das jeweilige Kartellamt sie unter Umständen verpflichten, an Mitbewerber oder Kunden Schadenersatz zu zahlen, sofern diese durch den Zusammenschluss einen Vermögensschaden erlitten haben. Das kann z. B. der Fall sein, wenn der Mitbewerber seine Ware aufgrund des Kartells nicht verkaufen konnte oder der Kunde für das Produkt oder die Dienstleistung zu viel gezahlt hat.

Nur in gesetzlich geregelten Fällen sind Absprachen zulässig. So sind etwa feste Preisangaben erlaubt, wenn ein verschreibungspflichtiges Arzneimittel verkauft wird. So soll gleichbleibende Qualität gewährleistet und jedem der Kauf von Medikamenten ermöglicht werden. Außerdem wird in § 2 GWB eine Ausnahme für Mittelstandskartelle beschrieben. Sofern etwa der Wettbewerb nicht erheblich beeinträchtigt wird, dürfen sich kleine und mittelständische Unternehmen, wie beispielsweise mehrere Familienunternehmen, zu einem Wirtschaftskartell zusammenschließen.

(VOI)

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