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Abstandsmessung - was Sie wissen und beachten müssen!

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Abstandsmessung - was Sie wissen und beachten müssen!

Die wichtigsten Fakten

  • Außerorts sollte der Sicherheitsabstand zum Vordermann dem halben Tachowert entsprechen. Innerorts genügt 1 Sekunde Abstand zum vorausfahrenden Fahrzeug.
  • Auch zur Seite muss man einen Mindestabstand einhalten. Dieser hängt u. a. vom Fahrzeug ab, das man überholt.
  • Wer im Straßenverkehr einen Abstandsverstoß begeht, muss mit einem Bußgeld, Punkten in Flensburg und womöglich sogar einem Fahrverbot rechnen.
  • Fahranfänger, die bei über 80 km/h den Abstand zum Vordermann unterschreiten, begehen einen A-Verstoß, der zur Verlängerung der Probezeit führt.

Welchen Sicherheitsabstand muss man im Straßenverkehr nach vorne halten?

Die gesetzlichen Regelungen zum Sicherheitsabstand sind in der Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) in § 4 zu finden. Dort gibt es aber keine genaue Vorgabe in Metern. In der Praxis orientiert sich der Bußgeldkatalog für Pkw außerorts daran, dass der Sicherheitsabstand dem halben Tachowert entsprechen sollte.

Das heißt, wenn man mit ungefähr 100 km/h unterwegs ist, sollte man außerhalb geschlossener Ortschaften circa 50 m Abstand zum Vordermann nicht unterschreiten. Wenn man z. B. auf der Autobahn noch schneller fährt, sollte der Abstand zum vorausfahrenden Fahrzeug demzufolge noch größer sein.

Innerorts reicht es aber, wenn man als Pkw-Fahrer 1 Sekunde Abstand zum Vordermann hält. Dies entspricht bei 50 km/h 15 Metern oder der Länge von drei Autos.

Fahrer von Lastwagen über 3,5 Tonnen Gewicht und Busfahrer müssen dagegen noch strengere Vorgaben einhalten. Schon ab 50 km/h beträgt der Sicherheitsabstand hier mindestens 50 Meter.

Welchen Mindestabstand muss man zur Seite halten?

Beim Überholen anderer Fahrzeuge und zum Gegenverkehr müssen Autofahrer auch auf einen genügend großen Abstand zur Seite achten. In der Straßenverkehrs-Ordnung sind jedoch keine exakten Werte für einen einzuhaltenden Seitenabstand zu finden.

Der konkret einzuhaltende Seitenabstand ist im Einzelfall von den jeweils beteiligten Verkehrsteilnehmern, der gefahrenen Geschwindigkeit sowie den Wetter- und Fahrbahnverhältnissen abhängig. Bei gutem Wetter und optimalem Fahrbahnzustand sollten Autofahrer, wenn die Überholgeschwindigkeit nicht zu hoch ist, folgenden Mindestabstand zur Seite beim Überholvorgang nicht unterschreiten:

  • Abstand zu einspurigen Fahrzeugen, z. B. Fahrrad oder Motorrad: mindestens 1,5 Meter
  • Abstand zu einem anderen Pkw oder Lkw: mindestens 1,0 Meter
  • Abstand zu haltenden Bussen: mindestens 2,0 Meter
Beim Vorbeifahren an einem parkenden Fahrzeug muss ebenfalls ein genügend großer Seitenabstand eingehalten werden. Hier werden jedoch ungefähr 0,5 Meter von der Rechtsprechung als ausreichend betrachtet.

Welche Arten der Abstandsmessung gibt es?

Ähnlich wie bei der Geschwindigkeitsmessung existiert auch bei der Abstandskontrolle eine Toleranz. Wie hoch diese angesetzt wird, hängt teilweise aber vom Verfahren ab, mit dem die Messung durchgeführt wurde. Es gibt es verschiedene Methoden, die ein Beweismittel liefern können, das dann als Grundlage für den Bußgeldbescheid dient. Hier zählen u. a.: 

  • Videoabstands-Messverfahren (VAMA): Bei diesem Verfahren bringt die Polizei in der Regel an einer Brücke zwei Videokameras an. Die eine Kamera filmt dabei den Fernbereich und die andere den Nahbereich. Diese Videos werden anschließend als Schnittbild mit geeichter, eingeblendeter Messzeit zusammengefügt. Mithilfe der Zeitdifferenz kann die Geschwindigkeit des Fahrzeugs festgestellt und so der Abstand zum vorausfahrenden Kfz ziemlich exakt ermittelt werden.
  • Police-Pilot-System (ProVida): Eine weitere Möglichkeit, um den Abstand zu kontrollieren, stellen die speziell ausgestatteten ProVida-Fahrzeuge der Polizei dar. Diese Polizeiautos sind mit einem besonderen System ausgerüstet, das anhand unterschiedlicher Sensoren die Geschwindigkeit von Fahrzeugen bestimmt. Den Abstand ermittelt das System dagegen nicht selbst. Dies macht erst später ein Messbeamter. Mittels einer Videoaufnahme lassen sich beim Police-Pilot-System Fixpunkte setzen, durch die man die Abstände zwischen den einzelnen Fahrzeugen feststellen kann. Bei dieser Methode erfolgt ein Toleranzabzug von fünf Prozent, um mögliche Verfälschungen auszugleichen.
  • Schätzung: Darüber hinaus dürfen die Polizeibeamten den Abstand zwischen den Fahrzeugen auch per Augenmaß ermitteln oder unter Zuhilfenahme eines Dashcam-Videos schätzen. Dabei kommt es darauf an, dass der Beamte über entsprechende Erfahrung verfügt und er den Abstand über eine Distanz von über 600 Metern beurteilt. Da diese Art der Messung aber äußerst ungenau ist, wird dabei eine Toleranz von 33,3 Prozent eingeräumt.

Wie hoch sind die Strafen für Abstandsverstöße?

Wer sich im Straßenverkehr nicht an den vorgeschriebenen Mindestabstand zum vorausfahrenden Auto hält, dem drohen ein Bußgeld, Punkte in Flensburg und womöglich sogar ein Fahrverbot. Die Strafen für Abstandsverstöße hängen dabei neben der Entfernung zum vorausfahrenden Fahrzeug von der gefahrenen Geschwindigkeit ab. Zu Sanktionen kommt es gemäß Bußgeldkatalog in folgenden Fällen:

Art des VerstoßesBußgeldPunkteFahrverbot
Abstandsverstoß bei unter 80 km/h25 €keinekeines
... mit Gefährdung30 €keinekeines
... mit Sachbeschädigung35 €keinekeines
Abstandsverstoß mit über 80 km/h
... Abstand geringer als 5/10 des halben Tachowertes75 €1keines
... Abstand geringer als 4/10 des halben Tachowertes100 €1keines
... Abstand geringer als 3/10 des halben Tachowertes160 €1keines
... Abstand geringer als 2/10 des halben Tachowertes240 €1keines
... Abstand geringer als 1/10 des halben Tachowertes320 €1keines
Abstandsverstoß mit über 100 km/h
... Abstand geringer als 5/10 des halben Tachowertes75 €1keines
... Abstand geringer als 4/10 des halben Tachowertes100 €1keines
... Abstand geringer als 3/10 des halben Tachowertes160 €21 Monat
... Abstand geringer als 2/10 des halben Tachowertes240 €22 Monate
... Abstand geringer als 1/10 des halben Tachowertes320 €23 Monate
Abstandverstoß mit über 130 km/h
... Abstand geringer als 5/10 des halben Tachowertes100 €1keines
... Abstand geringer als 4/10 des halben Tachowertes 180 €1keines
... Abstand geringer als 3/10 des halben Tachowertes240 €21 Monat
... Abstand geringer als 2/10 des halben Tachowertes320 €22 Monate
... Abstand geringer als 1/10 des halben Tachowertes400 €23 Monate

Welche Konsequenzen hat ein Abstandsverstoß in der Probezeit?

Fahranfänger, die sich in der Probezeit befinden, sollten besonders auf die Einhaltung eines genügend großen Abstands vor allem bei über 80 km/h achtgeben. Andernfalls liegt ein A-Verstoß vor.

Ein Verstoß dieser Kategorie zieht eine Verlängerung der Probezeit sowie die verpflichtende Teilnahme an einem Aufbauseminar nach sich. Diese verkehrserzieherischen Maßnahmen werden bei einem Abstandsverstoß zusätzlich zu den anderen Strafen laut Bußgeldkatalog verhängt.

Foto(s): ©pexels.com/Mikechie Esparagoza

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