AGB: Das gehört hinein und wann sie unwirksam sind
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Ob bei Privatkäufen oder Verträgen im geschäftlichen Kontext: AGB sind ein wichtiger Bestandteil vieler Verträge. Umso wichtiger ist es, zu wissen, welchen Inhalt AGB haben sollen, welche Klauseln als vertragswidrig gelten und warum allgemeine Geschäftsbedingungen sinnvoll sind. Rechtsanwältin Sabine Schenk und Rechtsanwalt Arne Fleßer klären auf.
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AGB: Definition und gesetzliche Regelung
Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) sind alle für eine Vielzahl von Verträgen vorformulierten Vertragsbedingungen, die eine Vertragspartei (Verwender) der anderen Vertragspartei bei Abschluss eines Vertrags stellt, vgl. § 305 Abs. 1 Satz 1 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB). AGB sind also von einer Vertragspartei einseitig vorgegebene Regelungen, die für mehrere Verträge verwendet werden. Sie sind Bestandteil des jeweiligen Vertrags. Die gesetzlichen Regelungen finden sich in den §§ 305 bis 310 BGB.
AGB müssen nicht als solche benannt sein. Nutzungsbedingungen oder allgemeine Vertragsbedingungen stellen ebenfalls übliche Bezeichnungen für AGB dar. Landläufig sind AGB auch bekannt als das „Kleingedruckte“. Von AGB zu unterscheiden sind individuelle Vertragsklauseln. Dabei handelt es sich um zwischen den Vertragsparteien im Einzelfall ausgehandelte Vertragsregelungen, die somit nicht einseitig von einer Vertragspartei vorgegeben werden. Individuelle Vertragsklauseln haben gemäß § 305b BGB Vorrang vor AGB.
AGB werden in der Regel von Rechtsanwält*innen für den konkreten Lebenssachverhalt und die Vertragskonstellation erstellt. In einfachen Konstellationen besteht die Möglichkeit der Nutzung von AGB-Generatoren. Diese erstellen kostengünstig standardisierte AGB. Bei komplexen Konstellationen empfiehlt sich dringend die Beauftragung von Rechtsanwält*innen, um dem Lebenssachverhalt gerecht zu werden und rechtssichere AGB zu erhalten. AGB sind urheberrechtlich geschützte Textwerke, die nicht ohne Erlaubnis des Autors verwendet werden dürfen. Die Übernahme von fremden AGB – ohne Erlaubnis – ist daher nicht zulässig.
Sind AGB Pflicht?
Es besteht keine AGB-Pflicht. Weder bei Verträgen zwischen Unternehmen und Verbrauchern (B2C) noch bei Verträgen zwischen Unternehmen (B2B) besteht eine generelle Pflicht zur Nutzung von AGB. AGB dienen vielmehr der Vereinfachung und Beschleunigung von Verträgen und deren Abschlüssen, da nicht für jeden Vertrag die Vertragsregelungen einzeln ausgehandelt werden müssen. Im Bereich von Websites und Onlineshops empfiehlt sich jedoch dringend die Nutzung von AGB, um Informationspflichten gegenüber Verbrauchern (z. B. Widerrufsbelehrungen) zu erfüllen.
AGB: Einbeziehung in den Vertrag
§ 310 BGB regelt den Anwendungsbereich der Regelungen zu den AGB (§§ 305 bis 310 BGB). Bei Verträgen auf dem Gebiet des Erb-, Familien- und Gesellschaftsrechts sowie bei Tarifverträgen, Betriebs- und Dienstvereinbarungen finden die Regelungen zu den AGB von vornherein keine Anwendung. Bei Arbeitsverträgen sind die arbeitsrechtlichen Besonderheiten zu berücksichtigen. Im Rahmen der AGB-Prüfung gelten zudem abgestufte Kontrollmaßstäbe. Bei der Verwendung von AGB gegenüber Verbrauchern gelten strengere Kontrollmaßstäbe als bei der Verwendung gegenüber Unternehmen.
AGB werden nur Vertragsinhalt, wenn sie wirksam in den konkreten Vertrag einbezogen wurden. Dazu muss der Verwender der AGB grundsätzlich gemäß § 305 Abs. 2 BGB die andere Vertragspartei ausreichend auf die AGB hinweisen und der anderen Vertragspartei die Möglichkeit der Kenntnisnahme einräumen. Die andere Vertragspartei muss sich zudem mit der Geltung der AGB einverstanden erklären. Gemäß § 305a BGB wird die Einbeziehung in besonderen Konstellationen (z. B. bei genehmigten Verkehrstarifen und Beförderungsbedingungen im Linienverkehr) erleichtert, indem die Hinweispflicht und die Möglichkeit zur Kenntnisnahme vereinfacht werden. Ein Einverständnis der anderen Vertragspartei ist weiterhin erforderlich. Überraschende oder mehrdeutige Klauseln werden gemäß § 305c BGB nicht Vertragsbestandteil.
Eine Besonderheit stellen kollidierende AGB dar. So wird die Konstellation genannt, wenn zwei Unternehmen einen Vertrag schließen wollen und jeweils die Geltung ihrer eigenen AGB vereinbaren. Es gelten dann die als Letztes genannten AGB, sofern der Vertrag widerspruchslos durchgeführt wird. Wird von der Gegenseite hingegen widersprochen, dann werden beide AGB nicht Vertragsbestandteil. Die Durchführung des Vertrags richtet sich dann nach den gesetzlichen Vorschriften (Vgl. § 306 BGB).
Grundsätzlich gelten die AGB in der Form, die bei Vertragsschluss galt. Eine nachträgliche Änderung der AGB ist in der Regel nur mit Zustimmung der anderen Vertragspartei mit Wirkung für die Zukunft möglich.
Sollten AGB oder Teile davon nicht wirksam einbezogen worden sein, dann ist nicht der Vertrag als Ganzes unwirksam. Vielmehr ist die Rechtsfolge gemäß § 306 BGB, dass die gesetzlichen Regelungen an die Stelle der AGB-Regelungen treten.
Welche Inhalte müssen AGB haben?
AGB-Inhalte hängen individuell davon ab, was Unternehmer/Händler/Hersteller verbindlich regeln möchten. Das können z. B. Reparatur-, Garantie- oder Rücknahmebedingungen sein, aber auch Liefertermine und Bezahlmöglichkeiten. Das Unternehmen kann vieles zu seinem Vorteil regeln, allerdings haben die Gesetzgebung und die Rechtsprechung, vor allem im Bereich B2C Grenzen gezogen.
Allgemeine Geschäftsbedingungen sind für nahezu alle Branchen und Rechtsbereiche möglich. Seit dem 01. Januar 2022 gilt das neue „AGB-Recht“, das vor allem die Anpassung an die zunehmende Digitalisierung und mehr Verbraucherschutz zum Ziel hat. Eine weitere wichtige Änderung tritt am 28. Mai 2022 in Kraft.
Neues „AGB-Recht“ 2022: Sind Ihre AGB jetzt noch rechtssicher?
Es ist rechtlich erforderlich, dass Unternehmen Verträge und AGB im Bereich B2B (Lieferanten-, Vertriebs-, Dropshippingverträge etc.) sowie B2C und Informationspflichten gegenüber den Kunden (Verbrauchern) anpassen, um weiterhin zulässige AGB zu haben.
Wann sollte man als Unternehmen AGB vom Anwalt überprüfen, gestalten oder aktualisieren lassen?
Nachdem sich Gesetze und Rechtsprechung ändern, ist eine regelmäßige Aktualisierung erforderlich. Wegen der jetzigen großen „AGB-Reform“ ist eine Neugestaltung der AGB in der Regel zu empfehlen.
Es ist zu empfehlen, „maßgeschneiderte“ AGB bei spezialisierten Anwälten gestalten zu lassen. Spezialisierte Anwälte gestalten die allgemeinen Geschäftsbedingungen, natürlich im Rahmen zulässiger AGB, individuell zugunsten des Auftraggebers. AGB-Muster und Generatoren sind dagegen für eine Vielzahl von Produkten gedacht. AGB-Muster (z. B. von Verbänden) oder AGB, die aus Generatoren stammen, müssen nicht unpassend oder veraltet sein, die Gefahr besteht allerdings. Kopieren Sie aufgrund des Urheberrechts niemals AGB ohne vorheriges Einverständnis.
AGB: Unwirksame Klauseln und ihre Folgen
Es sind eine Reihe gesetzlicher Regelungen hinsichtlich unwirksamer Klausen in den AGB zu beachten. Dies sind z. B. die inhaltliche Kontrolle nach den §§ 307 bis 309 BGB. Danach sind unwirksame Klauseln gegenüber Verbrauchern z. B., dass der Kaufpreis nach Widerruf nur per Gutschrift erstattet wird, unverbindliche Lieferfristen oder pauschale Mahngebühren. Gemäß der §§ 308 und 309 BGB gibt es eine Reihe von Klauselverboten für Verbraucherverträge. So wären gegenüber Verbrauchern beispielsweise unwirksame Klauseln: „Angaben über Farbe, Maße usw. sind unverbindlich.“. Die Generalklausel gemäß § 307 BGB regelt die unangemessene Benachteiligung von Verbrauchern.
Was passiert bei unwirksamen AGB?
Wenn AGB unwirksame Klauseln enthalten, bestimmt sich die Rechtsfolge nach § 306 BGB. Danach bleibt der Vertrag ohne die betroffenen Klauseln wirksam. Der „weggefallene“ Inhalt wird ersetzt durch die gesetzlichen Vorschriften. In Härtefällen können auch die gesamten allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein. Wenn in einem Rechtsstreit festgestellt wird, dass eine Klausel unwirksam ist, wird oft durch Auslegung oder Ersatz mit dem Gesetz ermittelt, welche Rechtsfolge gilt. Dies kann sich nachteilig auf das Unternehmen auswirken.
Unwirksame Klauseln als kostspielige Abmahnfalle!
Weil AGB als Marktverhaltensregeln nach dem Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb einzustufen sind, dürfen bei rechtswidrigen AGB-Klauseln bzw. unwirksamen Klauseln andere Wettbewerber, Konkurrenten und Verbände das Unternehmen abmahnen. Der Streitwert wird nach gängiger Rechtsprechung oft bei 2.500 bis 3.000 € pro rechtswidriger AGB-Klausel angesetzt. Bei mehreren unwirksamen AGB-Klauseln wird der Streitwert in der Regel addiert, sodass dies für den Unternehmer kostspielig werden kann. Gerade nach der jetzigen Änderung des Gesetzes lauern viele Abmahnfallen wegen unwirksamer Klauseln.
Sind allgemeine Geschäftsbedingungen sinnvoll?
Gute AGB sind für Unternehmen von Vorteil. Im Falle von rechtlichen Auseinandersetzungen mit Kunden können gute AGB das eigene Haftungsrisiko minimieren und die Bezahlung sichern. So haben Unternehmen in der Regel hohe Kostenersparnisse.
Allgemeine Geschäftsbedingungen bieten Einheitlichkeit – so werden automatisierte Vertragsabschlüsse für Unternehmen ermöglicht. Zwar sind allgemeine Geschäftsbedingungen kaum abänderbar und schwer prüfbar für Privatleute, allerdings ist gerade das für Unternehmen auch oft von Vorteil.
Fazit: AGB sind sinnvoll. Tipp für Unternehmer: „Maßgeschneiderte“ AGB von spezialisierten Anwälten erstellen und regelmäßig auf Aktualität überprüfen lassen.
Häufige Fragen und Antworten zu AGB
Dürfen AGB nachträglich geändert werden?
Es kommt darauf an. AGB dürfen für jeden neuen Vertrag ohne Weiteres verändert werden. In einem bestehenden oder laufenden Vertrag ist eine Änderung der AGB einseitig durch eine Vertragspartei nicht erlaubt. Vertragsparteien können sich aber darüber einigen, AGB einvernehmlich abzuändern. Möglich ist – sogar in Verträgen mit Verbrauchern! – eine Änderungsklausel, die eine stillschweigende Änderung gewährt: Weist das Unternehmen rechtzeitig auf eine Änderung der AGB hin und räumt ein Widerspruchsrecht ein, kann ein Stillschweigen auch als Zustimmung zur Änderung der AGB gewertet werden, wenn auch das mitgeteilt wurde. Klauseln, die keine gegenständliche Beschränkung haben, also pauschale Änderungen erlauben sollen, sind allerdings grundsätzlich unwirksam.
Ist es ratsam, AGB-Generatoren zu verwenden?
AGB-Generatoren erleichtern die Erstellung der AGB und können durchaus sinnvoll sein. Generatoren müssen dabei aber genau auf die angebotenen Leistungen abgestimmt sein. Dies gilt beispielsweise für Onlineshops und Standardvermietungen. Handelt es sich stattdessen um ein individuelles Angebot, sollten auch die AGB individuell angepasst werden. Ratsam ist es, dabei einen Anwalt zurate zu ziehen und auch auf AGB-Muster aus dem Internet zu verzichten.
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Rechtstipps zu "AGB" | Seite 46
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11.02.2020 Rechtsanwalt Dr. Wolfgang Gottwald„… “, wie es vielleicht noch teilweise in den USA praktiziert wird, lässt das deutsche Kündigungsschutzgesetz nicht zu. 5. Verträge, AGB Der Geschäftsbetrieb der deutschen Unternehmung sollte, um spätere …“ Weiterlesen
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11.02.2020 Rechtsanwalt Daniel Loschelder„… handelt es sich um eine klassische Vertragsfalle. Denn in den AGB heißt es: „Der Vertrag verlängert sich automatisch um die vereinbarte Vertragslaufzeit (6, 12, 24 oder 36) Monate (mit einer Zahllast …“ Weiterlesen
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10.02.2020 Rechtsanwalt Timm Drouven„… zu berücksichtigen und in AGB und Impressum umzusetzen. Dabei liegt die Schwelle zum unternehmerischen Handeln wesentlich niedriger, als oft angenommen wird. Keineswegs ist es so, dass es „sichere“ Verkaufs …“ Weiterlesen
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08.02.2020 Rechtsanwalt Jan B. Heidicker„… Geschäftsbedingungen (AGB) darstellen, werde unser Mandant nun abgemahnt und müsste eine strafbewehrte Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung unterzeichnen. Außerdem habe Fortuna Düsseldorf einen Anspruch …“ Weiterlesen
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06.02.2020 Rechtsanwalt Florian Ehlscheid„… sind nahezu ausnahmslos sog. „vorformulierte Vertragsbedingungen.“ Die dortigen Klauseln werden bei Verwendung im Einzelfall schnell zu Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB). Sobald dies der Fall …“ Weiterlesen
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07.02.2020 Johannes Schaack, anwalt.de-Redaktion„… ausschließlich bei ihm bleiben, sollte am besten einen Bogen um Social-Media-Plattformen machen. Zwar besagen die allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) von Facebook, dass der Nutzer weiterhin frei über …“ Weiterlesen
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31.01.2020 Rechtsanwalt Cedric Knop„… wir erfolgreich abwehren. Das Amtsgericht Saarlouis (Az.: 26 C 1147/19) hat die Klage aus einer Vielzahl von Gründen abgewiesen. Der wesentliche Punkt: Eine Allgemeine Geschäftsbedingung (AGB …“ Weiterlesen
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10.09.2021 Rechtsanwalt Markus Mehlig„… in einem Verbraucherdarlehensvertrag in aller Regel nicht zu beanstanden ist. Eine solche Klausel sei als Preisabrede einzustufen und somit der AGB-rechtlichen Inhaltskontrolle nach §§ 307 bis 309 BGB entzogen. Es gehe …“ Weiterlesen
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29.01.2020 Rechtsanwalt Jan B. Heidicker„… angeblich nicht erfüllten Pflichten, sind nur zwei der wenigen, die Onlinehändler treffen. Getreu unserem Motto „Vorsorge ist besser als Nachsorge“ bieten wir Onlinehändlern mit unserem AGB-Update-Paket …“ Weiterlesen
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08.03.2024 Rechtsanwalt Wolfgang Benedikt-Jansen„27.01.2020 Unsere Kanzlei ist im Auftrag der Schutzgemeinschaft für Bankkunden e.V. (SfB) gegen eine rechtsmissbräuchliche Aufrechnungsklausel in den Allgemeiner Geschäftsbedingungen (AGB …“ Weiterlesen
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23.01.2020 Rechtsanwalt Jan B. Heidicker„… einen Verstoß gegen ihre AGB und fordert vor dem Hintergrund dessen von unserer Partei einerseits die Zahlung einer Vertragsstrafe in Höhe von 750,00 €. Daneben wird von unserer Partei die Zahlung …“ Weiterlesen
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12.01.2022 Rechtsanwalt Fachanwalt Urheber-/MedienR Dennis Tölle„… ) Versandkosten und deren Höhe hingewiesen wird. Auch die Darstellung und Berechnung des Grundpreises stellt häufig einen Abmahngrund dar. AGB werden nicht gelesen? Doch: Von der Konkurrenz …“ Weiterlesen
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22.01.2020 Rechtsanwalt Jan B. Heidicker„… Verweis samt Verlinkung auf den Urheber darf nicht entfernt werden. Es gelten unsere AGB und Datenschutzerklärung. Ich bestätige hiermit, die erzeugten Datenschutztexte nur samt Quellverweis und Links …“ Weiterlesen
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22.01.2020 Rechtsanwalt Guido Kluck„… Wettbewerbsverstöße vor und mahnt unter anderem Fehler in Widerrufsbelehrungen oder AGB ab und auch Verstöße gegen die Preisabgabenverordnung durch fehlende Grundpreisangaben, Links zur OS-Plattform und Werbung …“ Weiterlesen
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21.01.2020 Rechtsanwalt Jan B. Heidicker„… vorgegeben sind unzulässig und können abgemahnt werden. Onlinehändler unterliegen noch zahlreichen weiteren Informations- und Belehrungspflichten. Deshalb bieten wir Ihnen unser AGB-Update-Paket …“ Weiterlesen
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Kündigung der Verträge „S-Prämiensparen flexibel” durch die Sparkasse Märkisch-Oderland unrechtmäßig08.03.2024 Rechtsanwalt Wolfgang Benedikt-Jansen„… auf die im Vertrag enthaltene Kündigungsregelung“ und mit Verweis auf die Niedrigzinspolitik. Die dafür bemühte Klausel in ihren Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) lautet: „7.2 Kündigungssperrfrist …“ Weiterlesen
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15.01.2020 Rechtsanwalt Sascha Makki„… Union befindlichen Verbrauchern anbieten. Dies ergibt sich aus Art. 1 Abs. 2 der Verordnung. Neue Anforderungen an die AGB der Plattformen Die Verordnung stellt neue Anforderungen an die AGB …“ Weiterlesen
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14.01.2020 Rechtsanwalt Jan B. Heidicker„… es sich um Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB). In den Allgemeinen Geschäftsbedingungen sei geregelt, dass Tickets nur im Direktvertrieb an Endabnehmer und nicht an Wiederverkäufer verkauft werden …“ Weiterlesen
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18.01.2020 Rechtsanwalt Jan B. Heidicker„… gegenüber denjenigen gewerblichen Verkäufern, die bspw. ordnungsgemäß ein Widerrufsrecht anbieten, AGB vorhalten oder Pflichtangaben tätigen. Abmahnung erhalten? Rechts- und Fachanwalt Jan B. Heidicker …“ Weiterlesen
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11.01.2020 Rechtsanwalt Dirk Dreger„… Muster-Widerrufsformular Verwenden einer Klausel zur ausschließlichen Geltung der AGB unseres Mandanten Keine Belehrung über die Vertragstextspeicherung Verstöße gegen Preisangabenverordnung (PAngV …“ Weiterlesen
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09.01.2020 Rechtsanwalt Andreas Gerstel„… Sie von einem Rechtsanwalt erstellte Rechtstexte (AGB, Widerrufsbelehrung, Datenschutzerklärung). Bleiben Sie dauerhaft auf dem aktuellen Stand, z. B. durch einen Beratungsvertrag. Zu mir …“ Weiterlesen
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07.01.2020 Rechtsanwalt Dirk Dreger„… - Widerrufsformular Verwenden einer Klausel zur ausschließlichen Geltung der AGB unseres Mandanten Keine Belehrung über die Vertragstextspeicherung Verstöße gegen Preisangabenverordnung (PANGVO) Ziel …“ Weiterlesen
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07.01.2020 Rechtsanwalt Johann-Friedrich v. Stein„… . Das Oberlandesgericht nahm an, dass diese Klausel gegen das Transparenzgebot verstößt, wonach der Verwender von AGB nach Treu und Glauben verpflichtet ist, den Regelungsgehalt einer Klausel möglichst …“ Weiterlesen
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07.01.2020 Rechtsanwältin Tanja Fuß MPA„… Grundsätzlich gilt die Vertragsfreiheit , d. h., die Vertragspartner können im Prinzip alles regeln, was sie wollen. Allerdings gibt es Einschränkungen , etwa durch die gesetzlichen Regelungen zur AGB …“ Weiterlesen