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Airbnb muss Wohnungsanbieter der Stadt München nennen

  • 1 Minuten Lesezeit
Christian Günther anwalt.de-Redaktion
  • Airbnb muss der Stadt München Anbieter von Wohnungen nennen.
  • Es geht um Wohnungsangebote zur Fremdenbeherbergung von mehr als 8 Wochen im Jahr.
  • Entsprechende Vermietungen sind in München genehmigungspflichtig.
  • Bei Verstößen droht Anbietern ein Bußgeld.

Airbnb ist das bekannteste Angebot zur Vermittlung von Unterkünften im Internet. Wohnungsanbieter erzielen mit kurzfristigen Vermietungen über Airbnb oft höhere Einnahmen als bei einer langfristigen Vermietung. Kritiker werfen dem Unternehmen vor, es trage zu einem geringeren Angebot von Mietwohnungen bei. Dies führe zu einer weiteren Verknappung an Wohnraum und zu steigenden Mieten. Das gelte besonders in Städten wie München.

Was muss Airbnb der Stadt München mitteilen?

Es geht um Angebote auf Airbnb von Januar 2017 bis einschließlich Juli 2018 im gesamten Stadtgebiet Münchens. Airbnb muss der Stadt München nun Namen und Anschriften der Anbieter und die Anschriften der angebotenen Wohnungen nennen. Airbnb kann gegen das entsprechende Urteil des Verwaltungsgerichts München (Urteil v. 12.12.2018, Az.: M 9 K 18.4553) Berufung einlegen. Wird das Urteil rechtskräftig, muss die Plattform die Namen und Anschriften der Anbieter mitteilen. Diese müssen dann insbesondere mit Bußgeldern rechnen.

Wann und warum bedarf die Vermietung über Airbnb der Genehmigung?

In Bayern und in anderen Bundesländern existieren Zweckentfremdungsgesetze. Danach sind bestimmte zweckfremde Nutzungen von Wohnraum genehmigungspflichtig. Städte und Gemeinden dürfen entsprechende Satzungen erlassen, die das bestimmen.

Als ein Beispiel für eine Zweckentfremdung nennt das Gesetz eine Nutzung von Wohnraum zu Fremdenbeherbergung für mehr als insgesamt acht Wochen im Kalenderjahr. Die Stadt München hat eine entsprechende Satzung erlassen.

(GUE)

Foto(s): ©Shutterstock.com

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