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Autobahn-Spezial: 5 Verhaltenstipps für Autofahrer

  • 4 Minuten Lesezeit
Sandra Voigt anwalt.de-Redaktion

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Jeder Auto-, Motorrad- bzw. Brummifahrer muss sie regelmäßig benutzen: die Autobahn. Gerade Fahranfänger oder Gelegenheitsfahrer fürchten sie jedoch. Denn im Gegensatz zu anderen Ländern gibt es auf dem „deutschen Highway“ keine Geschwindigkeitsbegrenzung, sofern nicht Verkehrsschilder oder sonstige Zeichen etwas anderes vorschreiben. Doch obwohl zigtausend Fahrzeuge täglich auf deutschen Fernstraßen unterwegs sind, wissen deren Fahrzeugführer oftmals nicht genau, wie sie sich eigentlich zu verhalten haben. Die Redaktion von anwalt.de gibt fünf relevante Tipps.

1. Einfahrt bzw. Ausfahrt leicht gemacht

Zunächst ist festzustellen, dass unter anderem nur Fahrzeuge auf Autobahnen gelenkt werden dürfen, die – ohne frisiert worden zu sein – schneller als 60 km/h fahren können. Ein Mofa oder ein Moped hat also auf der Autobahn nichts zu suchen. Gemäß § 18 III Straßenverkehrsordnung (StVO) muss man bei der Einfahrt ferner das Vorfahrtsrecht der Verkehrsteilnehmer achten, die sich bereits auf der Autobahn befinden. Man darf sich also von der Einfädelspur nicht einfach auf die rechte Fahrbahn drängeln und erwarten, dass der fließende Verkehr einen schon „reinlässt“. Verursacht man dabei nämlich einen Unfall, haftet man auch. Gleiches gilt, wenn man einen Unfall verschuldet, weil man gleich vom Beschleunigungsstreifen auf die mittlere Fahrbahn zieht, um ein Kfz auf der rechten Fahrbahn zu überholen.

Wer dagegen die Autobahn auf der dafür vorgesehenen Ausfahrt verlassen möchte, muss auch den Verkehr rechts neben ihm im Auge behalten. Manchmal ist die dafür vorgesehene Fahrbahn zugleich auch der Beschleunigungsstreifen für einfahrende Fahrzeugführer.

Übrigens: Wer die Ausfahrt verpasst hat, darf weder umdrehen noch auf dem Standstreifen rückwärtsfahren, § 18 VII StVO. Man gefährdet damit schließlich nicht nur sein eigenes Leben, sondern auch das der anderen Verkehrsteilnehmer, die auf der Autobahn nicht mit einem derartigen Fahrmanöver rechnen. Im Übrigen riskiert man nicht nur ein Bußgeld, sondern auch Punkte in Flensburg, ein Fahrverbot und im schlimmsten Fall sogar eine Verurteilung zu einer Freiheitsstrafe wegen Gefährdung des Straßenverkehrs nach § 315c I Nr. 2f Strafgesetzbuch (StGB).

2. Seitenstreifen freihalten

Gemäß § 2 I StVO gehört der Seitenstreifen bzw. Standstreifen nicht zur Fahrbahn. Er darf daher von Verkehrsteilnehmern auch nicht genutzt werden. Wird man von der Polizei dennoch dabei erwischt, weil man darauf z. B. an einem Stau vorbeifahren wollte, muss man gemäß dem Bußgeldkatalog 2016 mit einem Bußgeld von 75 Euro und einem Punkt in Flensburg rechnen. Der Seitenstreifen kann aber ausnahmsweise genutzt werden, wenn man z. B. mittels Verkehrsschild dazu aufgefordert wird oder eine Panne hat.

Lesen Sie mehr hierzu in unserem Rechtstipp „Darf bei einem Stau der Standstreifen benutzt werden?“.

3. Richtgeschwindigkeit einhalten

Sofern kein Tempolimit auf einem Streckenabschnitt vorgeschrieben wird, kann man theoretisch so schnell fahren, wie man möchte – sofern die Verkehrslage und Witterung es zulässt. Allerdings gibt es die sog. Richtgeschwindigkeit von 130 km/h. Wer diese überschreitet und in einen Unfall verwickelt wird, haftet anteilig für den dabei entstandenen Schaden. Schließlich hat man aufgrund der schnellen Fahrweise zum Unfall beigetragen – dieses Mitverschulden muss man sich anrechnen lassen.

Mehr erfahren Sie in unserem Rechtstipp „Auch ohne Tempolimit ist Haftung erhöht“.

Im Übrigen sollte man – auch wenn man einen Schleicher vor sich hat – nicht mit voller Geschwindigkeit auffahren, bevor man überholt oder weil die Überholspur gerade „dicht“ ist. Nach § 4 StVO muss vielmehr ein Sicherheitsabstand eingehalten werden, der einem das Anhalten ermöglicht – selbst wenn der Vordermann plötzlich abbremst. Ansonsten riskiert man eine Anklage wegen Nötigung sowie ein Bußgeld und ein bis zwei Punkte in Flensburg.

4. Nur links überholen

Nach § 5 StVO ist links zu überholen. Das gilt selbst dann, wenn die rechte Fahrspur frei ist, sich die „Trantüte“ vor einem auf der mittleren Fahrbahn befindet und auf der linken Seite ständig schnellere Fahrzeuge an einem vorbeiziehen. Man muss vielmehr warten, bis die linke Bahn frei ist, und eine ausreichend große Lücke zum Überholen nutzen, um den nachfolgenden Verkehr nicht auszubremsen.

Wer rechts überholt und dabei erwischt wird, dem droht grundsätzlich ein Bußgeld sowie ein Punkt in Flensburg. Doch auch hier gibt es Ausnahmen: Auf einer Autobahn darf man gemäß § 7 II, IIa StVO rechts überholen, wenn sich auf der linken Fahrbahn eine Schlange gebildet hat, die Fahrzeuge also stehen oder nur sehr langsam – bis zu 60 km/h – vorankommen. Allerdings darf man die Fahrzeugschlange nur mit unerheblich höherer Geschwindigkeit – nicht mehr als 20 km/h darüber – und äußerster Vorsicht passieren.

5. Panne bzw. Unfall auf der Autobahn

Wer eine Panne auf der Autobahn erleidet, sollte bei den ersten Anzeichen – z. B. rauchendem Motor – die Warnblinkanlage einschalten und ohne riskante Fahrmanöver die nächste Ausfahrt oder den Seitenstreifen ansteuern. Hier sollte der Wagen so weit rechts wie möglich geparkt werden. Danach sollten sämtliche Insassen eine Warnweste anziehen, das Kfz auf der Beifahrerseite verlassen und sich hinter die Leitplanke begeben. Einer der Insassen sollte jedoch in ca. 150 – 200 m Entfernung zum Pkw/Lkw ein Warndreieck aufstellen, um den nachfolgenden Verkehr auf die Pannensituation aufmerksam zu machen. Danach sollte man den Pannendienst anrufen.

Bei einem Unfall gelten grundsätzlich die gleichen Regeln, allerdings sollte man z. B. nicht die Autobahn über die nächste Ausfahrt verlassen, was unter Umständen als Unfallflucht gemäß § 142 StGB angesehen werden könnte. Ferner sollte man nicht nur den Pannendienst, sondern auch die Polizei und – sollte es Verletzte geben – einen Krankenwagen rufen.

Unbeteiligte, die – etwa wegen einer Panne oder eines Unfalls – in einen Stau geraten, sollten den nachfolgenden Verkehr mittels Warnblinkanlage auf das Ende der Schlange aufmerksam machen, vgl. § 16 II StVO, und die Geschwindigkeit vorsichtig reduzieren.

Fazit: Das Befahren einer Autobahn ist mit vielen Gefahren verbunden. Daher sollte man die Verkehrsregeln, wie z. B. Sicherheitsabstand halten oder links überholen, befolgen, um weder sich selbst noch andere zu gefährden.

(VOI)

Foto(s): ©Fotolia.com

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