Bausparvertrag kündigen - was Sie wissen und beachten müssen!
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Inhaltsverzeichnis
- Bausparvertrag kündigen: Die wichtigsten Fakten
- Was ist ein Bausparvertrag?
- Was können Sie in einem Bausparvertrag regeln?
- Wann ist ein Bausparvertrag zuteilungsreif?
- Wann können Verbraucher Ihren Bausparvertrag kündigen?
- Wie kann man den Bausparvertrag kündigen?
- Welche Alternativen gibt es neben der Kündigung?
Ein Haus kaufen, eine Eigentumswohnung besitzen oder einfach nur eine lukrative Vermögensanlage? Für den Abschluss eines Bausparvertrages gibt es viele gute Gründe.
Wenn Sie dennoch überlegen, Ihren Bausparvertrag z. B. bezüglich einer Umschuldung zu kündigen, müssen Sie einiges beachten. Auch wenn die Bausparkasse den Bausparvertrag kündigt, sollten Sie dies nicht einfach akzeptieren, sondern die Kündigung gründlich überprüfen, um mögliche Nachteile zu vermeiden.
Bausparvertrag kündigen: Die wichtigsten Fakten
- Jeder Bausparvertrag kann mit einer Frist zwischen drei und sechs Monaten kostenlos gekündigt werden.
- Wird vor dem Ablauf von sieben Jahren gekündigt, entfällt die staatliche Wohnungsbauprämie.
- Alternativen zur Kündigung sind die Teilung oder Abtretung des Bausparvertrages sowie die Senkung der Bausparsumme.
Was ist ein Bausparvertrag?
Ein Bausparvertrag ist ein besonderer Darlehensvertrag, der zwischen einem Kunden und einer Bausparkasse abgeschlossen wird. Dieser dient in der Regel zur Finanzierung einer Immobilie, zur Modernisierung oder zum Umbau einer Wohnung oder eines Hauses, also für wohnwirtschaftliche Zwecke.
Alternativ können Sie einen Bausparvertrag abschließen, wenn Sie von Ihrem Arbeitgeber vermögenswirksame Leistungen erhalten und diese anlegen möchten. In vielen Fällen haben Sie Anspruch auf eine staatlich geförderte Arbeitnehmersparzulage oder auf eine Wohnungsbauprämie. In diesem Fall dient der Bausparvertrag zum Vermögensaufbau und kann somit zur Altersvorsorge genutzt werden.
Was können Sie in einem Bausparvertrag regeln?
Beim Abschluss eines Bausparvertrages vereinbaren Sie einen bestimmten Bauspartarif, der folgendes festlegt:
- Bausparsumme
- Höhe des Spar- und Darlehenszinses
- Tilgungszeit
- evtl. Mindestvertragsdauer
- Mindestsumme bei Zuteilung
- Regelspar- und Tilgungsbeiträge
- Abschlussgebühr
- evtl. Zins- oder Treuebonus
Die Bausparkasse legt die Konditionen für einen Bausparvertrag fest, d. h., sie bestimmt die entsprechenden Zinssätze (z. B. Darlehenszins, Bonusverzinsung) und die Voraussetzungen für die Zuteilung (Mindestsparguthaben, Mindestbewertungszahl). Außerdem wird der Regelsparbeitrag festgesetzt sowie die Höhe der Abschlussgebühr und Zins,- sowie Tilgungsbeiträge. Falls das Bauspardarlehen nicht in Anspruch genommen wird, wird die Höhe der Rückverzinsung des Guthabens geregelt.
Wann ist ein Bausparvertrag zuteilungsreif?
Bausparer, die einen Bausparvertrag abgeschlossen haben, um ihre Immobilie zu finanzieren, warten gespannt auf den Moment der Zuteilungsreife. Ab diesem Zeitpunkt können sie ihren Anspruch auf das Darlehen geltend machen. Wann ein Bausparvertrag zuteilungsreif ist, hängt u. a. davon ab, ob die vereinbarte Mindestsumme bereits angespart wurde, welche in der Regel 40 % der Bausparsumme beträgt. Außerdem muss die vereinbarte Mindestsparzeit eingehalten werden und eine ausreichende Bewertungszahl vorliegen.
Wann können Verbraucher Ihren Bausparvertrag kündigen?
Ein Bausparvertrag kann jederzeit gekündigt werden. Die Kündigungsfrist in der Ansparphase beträgt zwischen drei und sechs Monaten. Allerdings kann es sein, dass die Kündigung mit Nachteilen verbunden ist, z. B. kann in manchen Fällen eine Vorfälligkeitsentschädigung fällig werden, wenn nicht fristgerecht gekündigt wird.
Kündigung in der Ansparphase
Die Kündigung eines Bausparvertrages während der Ansparphase ist oft mit erheblichen Nachteilen verbunden. Man verliert nicht nur den Anspruch auf das Darlehen, sondern auch auf die staatliche Förderung in Form der Wohnungsbauprämie. Darüber hinaus wird eine Vorfälligkeitsentschädigung fällig, wenn die drei- bis sechsmonatige Kündigungsfrist nicht eingehalten wird. Diese beträgt zwischen 2 und 6 % der Bausparsumme.
Kündigung in der Darlehensphase
Auf der anderen Seite ist eine Kündigung während der Darlehensphase unproblematisch und nicht mit zusätzlichen Kosten verbunden. Eigentlich handelt es sich in diesem Fall nicht um eine Kündigung, sondern um eine Ablösung des Bausparvertrages. Viele Bausparverträge enthalten das Recht auf Sondertilgungen, mit denen die Ablösung des Darlehens jederzeit möglich ist.
Wie kann man den Bausparvertrag kündigen?
Die Kündigung eines Bausparvertrages ist an keine Formvorschrift gebunden. Es reicht ein formloses Kündigungsschreiben mit der Bausparnummer und dem Namen sowie der Kontoverbindung des Bausparers, damit die Bausparkasse weiß, wohin sie das Geld überweisen soll.
Welche Alternativen gibt es neben der Kündigung?
Sondertilgung:
Wenn die Möglichkeit der Sondertilgung besteht, sollte man prüfen, ob diese Möglichkeit infrage kommt. Damit der Bausparvertrag schneller zuteilungsreif ist, können Sondertilgungen geleistet werden. Ein Bausparvertrag ist in der Regel zuteilungsreif, wenn mindestens 40 % der Bausparsumme angespart wurden und eine Mindestsparzeit eingehalten wurde. Außerdem muss der Bausparvertrag eine bestimmte Bewertungszahl erhalten haben.
Teilen des Bausparvertrages:
Indem der Bausparvertrag geteilt wird, kann für einen Teil der Bausparsumme die Zuteilungsreife in kürzerer Zeit erreicht werden. Dadurch kommt man schneller an sein Geld.
Bausparsumme verringern:
Wenn die Bausparsumme gemindert wird, ist der Bausparvertrag schneller zuteilungsreif. Allerdings verringert sich auch die Höhe des Darlehens, das in Anspruch genommen werden könnte.
Verkauf oder Abtreten des Bausparvertrages:
Für diesen Fall sollte man sich unbedingt zuerst die Meinung eines Finanzexperten einholen, der genau einschätzen kann, ob sich der Verkauf oder das Abtreten des Vertrages lohnt.
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Rechtstipps zu "Bausparvertrag kündigen" | Seite 7
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22.03.2017 Rechtsanwalt Markus Jansen„„Bausparer, deren Bausparvertrag gekündigt wurde, sollten unbedingt auf die Begründung für die Kündigung achten. Denn nicht jede Kündigung ist wirksam“, sagt Rechtsanwalt Markus Jansen , Fachanwalt …“ Weiterlesen
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21.03.2017 Rechtsanwalt Wolfgang Benedikt-Jansen„Mit Urteil vom 21.02.2017 erklärte der Bundesgerichtshof (BGH) die umstrittenen Kündigungen der Bausparverträge durch die Bausparkassen als rechtmäßig. Doch für Verbraucher besteht …“ Weiterlesen
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14.03.2017 SH Rechtsanwälte„… Kündigungen der Bausparverträge, die bereits seit über zehn Jahren zuteilungsreif sind, als rechtmäßig eingestuft. Dabei handelt es sich jedoch nur um eine von verschiedenen Konstellationen …“ Weiterlesen
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10.03.2017 Rechtsanwalt Patrick M. Zagni„… niemand mehr verlassen, wenn die Bausparkasse die Verträge je nach Zinsentwicklung auf dem Kapitalmarkt kündigen darf – niemand hat mehr Interesse an einem Bausparvertrag … Widersprechen Sie der Kündigung …“ Weiterlesen
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10.03.2017 Rechtsanwältin Claudia Köhler„… den Bausparvertrag kündigen. Die Bausparkasse ist der Ansparphase Darlehensnehmerin und der Bausparer Darlehensgeber. Insofern sind nach Ansicht der Bundesrichter die Vorschriften für Darlehensnehmer …“ Weiterlesen
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10.03.2017 Rechtsanwalt Jan Finke„Den Bausparkassen ist mittlerweile jedes Mittel recht, gutverzinste Bausparverträge zu beenden. Nachdem eine Vielzahl an Bausparkassen Kündigungen zuteilungsreifer Bausparverträge verteilt haben …“ Weiterlesen
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04.03.2017 Rechtsanwalt Joachim Cäsar-Preller„… auch die Bausparkassen. Eine Folge davon ist die Kündigungswelle von Bausparverträgen. Die Bausparkassen berufen sich bei diesen Kündigungen in der Regel auf § 489 BGB. Nach der aktuellen Rechtsprechung …“ Weiterlesen
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04.03.2017 Rechtsanwalt Jan Finke„Nachdem der Bundesgerichtshof am 21. Februar 2017 den Bausparkassen Recht gegeben und die Kündigung zuteilungsreifer Bausparverträge nach § 489 Abs. 1 Nr. 2 BGB für wirksam erklärt hat …“ Weiterlesen
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01.03.2017 Rechtsanwalt Markus Jansen„Kaum hat der Bundesgerichtshof zur umstrittenen Kündigung von Bausparverträgen durch die Bausparkassen entschieden, muss er sich erneut mit Bausparverträgen beschäftigen. Am 9. Mai 2017 geht …“ Weiterlesen
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01.03.2017 Rechtsanwalt Wolf Frhr. von Buttlar„01.03.2017 – Der Bundesgerichtshof hat vergangene Woche entschieden, dass eine Bausparkasse Bausparverträge kündigen kann, wenn die Verträge seit mehr als zehn Jahren zuteilungsreif …“ Weiterlesen
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01.03.2017 Rechtsanwalt David Stader„… hätten, den Vertrag nicht oder anders geschlossen hätten. Übertragen auf den Fall der Kündigung eines Bausparvertrages bedeutet dies, dass die Bausparkasse nur dann zur Kündigung wegen des Wegfalls …“ Weiterlesen
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28.02.2017 AdvoAdvice Partnerschaft von Rechtsanwälten mbB Tintemann Klevenhagen Rohrmoser„… nach Durchlauf der Instanzen bis vor dem Bundesgerichtshof, der nunmehr eine Grundsatzentscheidung fällte: Unter bestimmten Umständen ist die Kündigung alter, attraktiv verzinster Bausparverträge zulässig …“ Weiterlesen
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28.02.2017 Rechtsanwalt Jan Finke„Die Entscheidung wurde gefällt: Am 21. Februar 2017 hat der Bundesgerichtshof den Bausparkassen Recht gegeben und die Kündigungen zuteilungsreifer Bausparverträge nach § 489 Abs. 1 Nr. 2 BGB für …“ Weiterlesen
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24.02.2017 Rechtsanwalt Wolfgang Benedikt-Jansen„… und XI ZR 272/16) geht hervor, dass eine Bausparkasse Bausparverträge gemäß § 489 Abs. 1 Nr. 3 BGB in der bis zum 10. Juni 2010 geltenden Fassung kündigen kann, wenn die Verträge seit mehr als zehn Jahren …“ Weiterlesen
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23.02.2017 Rechtsanwalt David Stader„… sind. Verbraucherschützer konnten sich mit ihrer Rechtsauffassung in diesem Punkt somit nicht durchsetzen. Das Urteil gibt den Bausparkassen jedoch keinen Persilschein dafür, gut verzinste Bausparverträge zu kündigen …“ Weiterlesen
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22.02.2017 Rechtsanwältin Katharina Schnellbacher„Der Bundesgerichtshof hat mit Urteil vom 21.02.2017 entschieden, dass Bausparkassen alte Bausparverträge kündigen dürfen. Da der BGH jedoch nur in einer bestimmten Konstellation zur Entscheidung …“ Weiterlesen
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22.02.2017 BRÜLLMANN Rechtsanwälte„Seit Monaten haben Bausparkassen massenhaft Kündigungen verschickt, um sich von unlieb gewordenen, weil gut verzinsten Bausparverträgen zu trennen. Rechtlich ist die Wirksamkeit dieser Kündigungen …“ Weiterlesen
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21.02.2017 Rechtsanwalt Markus Jansen„Wenn Bausparkassen Bausparverträge kündigen, die länger als zehn Jahre nach der erlangten Zuteilungsreife noch immer nicht in Anspruch genommen werden, dann können diese Altverträge auch gegen …“ Weiterlesen
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21.02.2017 Rechtsanwalt Rainer Kositzki„… Bausparverträge gemäß § 489 Abs. 1 Nr. 3 BGB in der bis zum 10. Juni 2010 geltenden Fassung kündigen kann, wenn die Verträge seit mehr als zehn Jahren zuteilungsreif sind. Dies gilt …“ Weiterlesen
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20.02.2017 Rechtsanwalt Jan Finke„Am 21. Februar 2017 ist es so weit, der Bundesgerichtshof entscheidet über die Rechtmäßigkeit von Kündigungen zuteilungsreifer Bausparverträge. Bislang gibt es geteilte Meinungen: zum Beispiel …“ Weiterlesen
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18.02.2017 Rechtsanwalt Markus Jansen„… diese Kündigungen rechtmäßig sind. Schätzungsweise sollen mehr als 250.000 Bausparverträge in den vergangenen Monaten gekündigt worden sein. In der Regel handelt es sich dabei um Bausparverträge …“ Weiterlesen
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14.02.2017 Rechtsanwalt Dr. Martin Heinzelmann LL.M.„… die Bausparverträge zu kündigen, um ihr Betriebsergebnis aufzubessern. Hiergegen können sich Bausparkunden aussichtsreich wehren, wenn die Verträge noch nicht vollständig angespart sind, m.a.W …“ Weiterlesen
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09.02.2017 Rechtsanwalt Simon Bender„… sich auf ein vertragliches Ungleichgewicht wegen des aktuell niedrigen Zinsniveaus. Damit sei die Geschäftsgrundlage des Bausparvertrages weggefallen und man dürfe deshalb den Vertrag einseitig anpassen bzw. kündigen …“ Weiterlesen
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06.02.2017 Rechtsanwalt Joachim Cäsar-Preller„… zu zusätzlichen Gebühren in den Allgemeinen Bedingungen für Bausparverträge unwirksam, erklärte der BGH. Denn diese Klauseln würden die Verbraucher unangemessen benachteiligen. Bausparkassendürften die Kosten …“ Weiterlesen