Bausparvertrag kündigen - was Sie wissen und beachten müssen!
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Inhaltsverzeichnis
- Bausparvertrag kündigen: Die wichtigsten Fakten
- Was ist ein Bausparvertrag?
- Was können Sie in einem Bausparvertrag regeln?
- Wann ist ein Bausparvertrag zuteilungsreif?
- Wann können Verbraucher Ihren Bausparvertrag kündigen?
- Wie kann man den Bausparvertrag kündigen?
- Welche Alternativen gibt es neben der Kündigung?
Ein Haus kaufen, eine Eigentumswohnung besitzen oder einfach nur eine lukrative Vermögensanlage? Für den Abschluss eines Bausparvertrages gibt es viele gute Gründe.
Wenn Sie dennoch überlegen, Ihren Bausparvertrag z. B. bezüglich einer Umschuldung zu kündigen, müssen Sie einiges beachten. Auch wenn die Bausparkasse den Bausparvertrag kündigt, sollten Sie dies nicht einfach akzeptieren, sondern die Kündigung gründlich überprüfen, um mögliche Nachteile zu vermeiden.
Bausparvertrag kündigen: Die wichtigsten Fakten
- Jeder Bausparvertrag kann mit einer Frist zwischen drei und sechs Monaten kostenlos gekündigt werden.
- Wird vor dem Ablauf von sieben Jahren gekündigt, entfällt die staatliche Wohnungsbauprämie.
- Alternativen zur Kündigung sind die Teilung oder Abtretung des Bausparvertrages sowie die Senkung der Bausparsumme.
Was ist ein Bausparvertrag?
Ein Bausparvertrag ist ein besonderer Darlehensvertrag, der zwischen einem Kunden und einer Bausparkasse abgeschlossen wird. Dieser dient in der Regel zur Finanzierung einer Immobilie, zur Modernisierung oder zum Umbau einer Wohnung oder eines Hauses, also für wohnwirtschaftliche Zwecke.
Alternativ können Sie einen Bausparvertrag abschließen, wenn Sie von Ihrem Arbeitgeber vermögenswirksame Leistungen erhalten und diese anlegen möchten. In vielen Fällen haben Sie Anspruch auf eine staatlich geförderte Arbeitnehmersparzulage oder auf eine Wohnungsbauprämie. In diesem Fall dient der Bausparvertrag zum Vermögensaufbau und kann somit zur Altersvorsorge genutzt werden.
Was können Sie in einem Bausparvertrag regeln?
Beim Abschluss eines Bausparvertrages vereinbaren Sie einen bestimmten Bauspartarif, der folgendes festlegt:
- Bausparsumme
- Höhe des Spar- und Darlehenszinses
- Tilgungszeit
- evtl. Mindestvertragsdauer
- Mindestsumme bei Zuteilung
- Regelspar- und Tilgungsbeiträge
- Abschlussgebühr
- evtl. Zins- oder Treuebonus
Die Bausparkasse legt die Konditionen für einen Bausparvertrag fest, d. h., sie bestimmt die entsprechenden Zinssätze (z. B. Darlehenszins, Bonusverzinsung) und die Voraussetzungen für die Zuteilung (Mindestsparguthaben, Mindestbewertungszahl). Außerdem wird der Regelsparbeitrag festgesetzt sowie die Höhe der Abschlussgebühr und Zins,- sowie Tilgungsbeiträge. Falls das Bauspardarlehen nicht in Anspruch genommen wird, wird die Höhe der Rückverzinsung des Guthabens geregelt.
Wann ist ein Bausparvertrag zuteilungsreif?
Bausparer, die einen Bausparvertrag abgeschlossen haben, um ihre Immobilie zu finanzieren, warten gespannt auf den Moment der Zuteilungsreife. Ab diesem Zeitpunkt können sie ihren Anspruch auf das Darlehen geltend machen. Wann ein Bausparvertrag zuteilungsreif ist, hängt u. a. davon ab, ob die vereinbarte Mindestsumme bereits angespart wurde, welche in der Regel 40 % der Bausparsumme beträgt. Außerdem muss die vereinbarte Mindestsparzeit eingehalten werden und eine ausreichende Bewertungszahl vorliegen.
Wann können Verbraucher Ihren Bausparvertrag kündigen?
Ein Bausparvertrag kann jederzeit gekündigt werden. Die Kündigungsfrist in der Ansparphase beträgt zwischen drei und sechs Monaten. Allerdings kann es sein, dass die Kündigung mit Nachteilen verbunden ist, z. B. kann in manchen Fällen eine Vorfälligkeitsentschädigung fällig werden, wenn nicht fristgerecht gekündigt wird.
Kündigung in der Ansparphase
Die Kündigung eines Bausparvertrages während der Ansparphase ist oft mit erheblichen Nachteilen verbunden. Man verliert nicht nur den Anspruch auf das Darlehen, sondern auch auf die staatliche Förderung in Form der Wohnungsbauprämie. Darüber hinaus wird eine Vorfälligkeitsentschädigung fällig, wenn die drei- bis sechsmonatige Kündigungsfrist nicht eingehalten wird. Diese beträgt zwischen 2 und 6 % der Bausparsumme.
Kündigung in der Darlehensphase
Auf der anderen Seite ist eine Kündigung während der Darlehensphase unproblematisch und nicht mit zusätzlichen Kosten verbunden. Eigentlich handelt es sich in diesem Fall nicht um eine Kündigung, sondern um eine Ablösung des Bausparvertrages. Viele Bausparverträge enthalten das Recht auf Sondertilgungen, mit denen die Ablösung des Darlehens jederzeit möglich ist.
Wie kann man den Bausparvertrag kündigen?
Die Kündigung eines Bausparvertrages ist an keine Formvorschrift gebunden. Es reicht ein formloses Kündigungsschreiben mit der Bausparnummer und dem Namen sowie der Kontoverbindung des Bausparers, damit die Bausparkasse weiß, wohin sie das Geld überweisen soll.
Welche Alternativen gibt es neben der Kündigung?
Sondertilgung:
Wenn die Möglichkeit der Sondertilgung besteht, sollte man prüfen, ob diese Möglichkeit infrage kommt. Damit der Bausparvertrag schneller zuteilungsreif ist, können Sondertilgungen geleistet werden. Ein Bausparvertrag ist in der Regel zuteilungsreif, wenn mindestens 40 % der Bausparsumme angespart wurden und eine Mindestsparzeit eingehalten wurde. Außerdem muss der Bausparvertrag eine bestimmte Bewertungszahl erhalten haben.
Teilen des Bausparvertrages:
Indem der Bausparvertrag geteilt wird, kann für einen Teil der Bausparsumme die Zuteilungsreife in kürzerer Zeit erreicht werden. Dadurch kommt man schneller an sein Geld.
Bausparsumme verringern:
Wenn die Bausparsumme gemindert wird, ist der Bausparvertrag schneller zuteilungsreif. Allerdings verringert sich auch die Höhe des Darlehens, das in Anspruch genommen werden könnte.
Verkauf oder Abtreten des Bausparvertrages:
Für diesen Fall sollte man sich unbedingt zuerst die Meinung eines Finanzexperten einholen, der genau einschätzen kann, ob sich der Verkauf oder das Abtreten des Vertrages lohnt.
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Rechtstipps zu "Bausparvertrag kündigen" | Seite 6
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01.06.2017 Rechtsanwalt Markus Mehlig„Bausparkassen dürfen im Regelfall den Bausparvertrag kündigen, wenn der Bausparer 10 Jahre nach der ersten Zuteilungsmöglichkeit noch kein Darlehen abgerufen hat. Dies hat der Bundesgerichtshof (BGH …“ Weiterlesen
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01.06.2017 Rechtsanwalt Siegfried Reulein„… , die einen Tarifwechsel oder eine Vertragsanpassung von ihrer Bauparkasse angeboten bekommen oder gar die Kündigung des Bausparvertrags erhalten haben, sollten anwaltliche Hilfe in Anspruch nehmen und sich über …“ Weiterlesen
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27.05.2017 Rechtsanwalt Stefan A. Seitz„… zehn Jahre nach Zuteilungsreife kündigen dürfen, auch wenn sie noch nicht voll bespart sind (Urteile vom 21. Februar 2017, Az. XI ZR 185/16 und XI ZR 272/16) . Auf Bausparverträge sei Darlehensrecht …“ Weiterlesen
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24.05.2017 Rechtsanwalt Markus Mehlig„… von Bausparerinnen und Bausparer gegen Bausparkassen z.B. bei vorzeitiger Kündigung von Bausparverträgen, der Erhebung von Darlehensgebühren sowie bei Nichtauszahlung von Bonuszinsen.“ Weiterlesen
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23.05.2017 Rechtsanwalt Markus Mehlig„… einen ersten Überblick über die Rechtslage ermöglichen. Die Kündigung von teils langjährigen Bausparverträgen durch Bausparkassen ist nichts Neues. Nach der bisherigen Rechtsprechung dürfen …“ Weiterlesen
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21.05.2017 Rechtsanwalt Jan Finke„Am 21. Februar 2017 hat der Bundesgerichtshof zugunsten der Bausparkassen entschieden und die Kündigungen von Bausparverträgen, deren Erreichen der Zuteilungsreife mehr als zehn Jahre zurückliegt …“ Weiterlesen
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20.04.2018 Rechtsanwalt Rainer Lenzen„Nach verschiedenen Presseberichten hatte in einem Verfahren, in welchem die Verbraucherzentrale Sachsen-Anhalt gegen die Kündigungen hochverzinster Sparverträge vorging, das Landgericht Dessau …“ Weiterlesen
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11.05.2017 Rechtsanwalt Markus Mehlig„… von Bausparerinnen und Bausparer gegen Bausparkassen bei vorzeitiger Kündigung von Bausparverträgen, der Erhebung von Darlehensgebühren sowie bei Nichtauszahlung von Bonuszinsen.“ Weiterlesen
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10.05.2017 Rechtsanwalt Rainer Lenzen„… ein lediglich zuteilungsreifer, aber noch nicht voll besparter Bausparvertrag als „vollständiger Empfang des Darlehens“ ausgelegt werden kann, erscheint ebenfalls fragwürdig. Wenig überzeugend erscheint …“ Weiterlesen
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08.05.2017 Rechtsanwältin Katharina Schnellbacher„… auf dieses Schreiben nicht, kommt alsbald ein zweites Schreiben der Bausparkasse, in welchem nun die Kündigung des Bausparvertrages seitens der Bausparkasse für den Fall angedroht wird, dass man …“ Weiterlesen
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08.05.2017 Rechtsanwalt David Stader„… Mandanten in einen Bausparvertrag bei der LBS ein. In die Darlehensverträge ist eine Widerrufsinformation integriert, die unter Ziffer 14. unter anderem wie folgt lautet: „Die Frist beginnt nach Abschluss …“ Weiterlesen
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02.05.2017 Rechtsanwalt Rolf Mertens„I) Kündigung von Bausparverträgen währen der Ansparphase Bausparkassen kündigen reihenweise in Deutschland lang laufende, zuteilungsreife Bausparverträge, was der BGH – bis auf bestimmte …“ Weiterlesen
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26.04.2017 Rechtsanwalt Baghdad El Addouti„… oder einer Verbraucherschutzstelle ersetzen. Bis Februar 2017 war es noch heftig umstritten, ob die Kündigung eines Bausparvertrages durch die Bausparkasse wirksam ist. So hat noch im März 2016 das OLG Stuttgart zugunsten …“ Weiterlesen
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23.04.2017 Rechtsanwalt Jan Finke„Die Volksbank Raiffeisenbank Nürnberg hat die, mit mindestens drei bzw. vier Prozent verzinsten, VR Sparplan 3+ und VR Sparplan 4+ kündigen wollen. Geplant war die Kündigung von etwa 500 …“ Weiterlesen
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24.04.2017 Rechtsanwalt Ingo M. Dethloff„Die GenoBau Zielkauf Wohnungsgenossenschaft eG hat 2016 umfirmiert in Vivono Wohnungsgenossenschaft eG. Mehrere Anleger, welche die Vivono verlassen wollten, wunderten sich nach ihrer Kündigung über …“ Weiterlesen
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20.04.2017 Rechtsanwalt Simon Bender„Viele Bausparkunden der Aachener Bausparkasse erhalten aktuell Kündigungen ihrer Bausparverträge, bei denen sich die Bausparkasse auf ein Kündigungsrecht nach §§ 313, 314 BGB oder § 488 Abs. 3 BGB …“ Weiterlesen
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25.04.2017 Rechtsanwalt Mustafa Moussa„Hintergrund Im Moment kündigen in großem Umfang einige Bausparkassen aufgrund der derzeitigen Niedrigzinsen ältere Bausparverträge, bei denen hohe Zinsen vereinbart wurden. Gegenwärtig werden …“ Weiterlesen
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15.04.2017 Rechtsanwalt Christian Fiehl„Die Bausparkassen berufen sich auf die jüngste BGH Entscheidung zur Kündigung von Bausparverträgen und meinen, nun sei für Sie ein Ende der Klagen auf Feststellung der Unwirksamkeit …“ Weiterlesen
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10.04.2017 Rechtsanwalt Markus Jansen„Der BGH hat den Bausparkassen mit seinem Urteil vom 21. Februar 2017 alles andere als einen Freifahrtschein für die Kündigung gut verzinster Bausparverträge erteilt. Denn auch wenn Bausparverträge …“ Weiterlesen
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09.04.2017 Rechtsanwalt Dr. Martin Heinzelmann LL.M.„Stuttgart, 08.04.2017: Ungeachtet der Tatsache, dass der Bundesgerichtshof die Kündigung einer Vielzahl von Bausparverträgen bei mindestens zehnjähriger Zuteilungsreife für rechtens erklärt hat …“ Weiterlesen
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08.04.2017 Rechtsanwalt Dr. Martin Heinzelmann LL.M.„… ausgestalteten Bausparverträgen ist eine frühere Kündigung gerade nicht zulässig, v.a. genügt die Zuteilungsreife nebst zehnjähriger Ablauffrist hier nicht, um den Vertrag kündigen zu können. MPH Legal Services vertritt Bausparkunden bundesweit gegenüber Bausparkasse im Rahmen vorzeitig gekündigter Bausparverträge.“ Weiterlesen
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05.04.2017 Rechtsanwalt Joachim Cäsar-Preller„Bausparkassen versuchen weiterhin, alte, vergleichsweise gut verzinste Bausparverträge loszuwerden. Aber: Nicht jede Kündigung ist berechtigt. Eine Klausel, nach der die Laufzeit …“ Weiterlesen
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25.03.2017 Rechtsanwalt Andreas Mayer„… ist, die Kündigung durch die Bausparkasse sozusagen „unbegrenzt“ hinauszuschieben. Fazit Es dürfte einige Bausparverträge geben, die unberechtigt gekündigt wurden, weil die 10-Jahres-Frist ab Anfall …“ Weiterlesen
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22.03.2017 Rechtsanwalt Dirk Buggenthin LL.M.„… , auch diese Kündigungen anwaltlich prüfen zu lassen und nicht einfach hinzunehmen. Die Kanzlei Buggenthin & Kollegen bietet für jede Anfrage zu Kündigungen von Bausparverträgen eine kostenfreie …“ Weiterlesen