CORONA: Feuerwehr von der Impfpflicht betroffen - So kann man dagegen klagen + Triage-Entscheidung

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Update zur Impfpflicht 

1. Wie sind die Chancen einer Verfassungsbeschwerde und was sollte man beachten?   

2. Die Berliner Feuerwehr führt die Impfpflicht ein und will diese zu Mitte März 2022 durchsetzen 3. Neue Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zum Thema Triage 

Wie kann man gegen die Impfpflicht für Heilberufe vorgehen? 


Gegen ein Gesetz, wie den entscheidenen § 20 a IfSG, der die Impfpflicht im Gesundheitswesen regelt, kann man aktuell nur mit einer Verfassungsbeschwervorgehen. 

Wer kann gegen die Impfpflicht klagen? 


Nur der, der von Regelung selbst betroffen ist kann klagen. Sollte eine allgemeine Impfpflicht kommen, die jeden Bürger betreffen würde, könnte auch jeder klagen. Im Falle der Impfpflicht für Gesundheitsberufe können auch nur die Personen klagen, die in einer solchen Einrichtung arbeiten und eine Impfung nachweisen müssen. 

Wann ist eine Klage möglich? 

Gegen die jetzt geltende Impfpflicht kann sofort geklagt werden. Die Frist endet ein Jahr nach Inkrafttreten der Regelung. 


2. Thema Die Berliner Feuerwehr führt die Impfpflicht ein und will diese zu Mitte März 2022 durchsetzen 


Auch die Berliner Feuerwehr führt nun eine Impfpflicht für ihre Einsatzkräfte ein. Sie bezieht sich dabei auf eben jene Regelung vom 10. Dezember, die auch eine Impfpflicht für das Gesundheitswesen anordnete. Das betrifft ca. 6.000 Männer und Frauen der Berufs- und der freiwilligen Feuerwehr. 

Ist die neue Impfpflicht rechtmäßig? 

Eine Impfpflicht bedeutet immer einen Eingriff in die körperliche Unversehrtheit der Betroffenen. Aber auch in die Berufsfreiheit und in das Recht auf Gleichbehandlung wird damit eingegriffen. Wie solche massiven Einschnitte rechtlich zu bewerten sind und was gegen sie spricht erfahren Sie in unserem Video zur Impfpflicht im Gesundheitswesen ausführlich besprochen. 


Wie kann man sich gegen die Impfpflicht wehren? 


Gegen die Impfpflicht aus dem Infektionsschutzgesetz leiten wir Eilverfahren vor dem Bundesverfassungsgericht ein, um eine zeitnahe Entscheidung zu erwirken. Wir beantragen, dass die gesetzliche Regelung außer Vollzug gesetzt wird. 


3. Thema: Neue Triage-Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts 


Seit der Pandemie heißt es immer wieder es drohe die Überlastung des Gesundheitssystems, konkret zu wenige Intensivkapazitäten für zu viele schwer erkrankte Menschen. Mit dieser drohenden Lage muss sich der Gesetzgeber nun mit der Frage beschäftigen: 

Wer wird behandelt, wenn es zu wenige Intensivkapazitäten gibt? 


Bisher wurden Intensiv-Patienten zum Teil verlegt oder sogar ins Ausland geflogen. Doch mit Ausbreitung der Omikron-Variante in ganz Europa könnte sich die Lage auf den Intensivstationen nochmal deutlich verschärfen. Das bedeutet zugleich, dass Kriterien wie das Alter, Grunderkrankungen oder Behinderungen relevant sein können, wenn es um die Frage geht, ob deshalb die Wahrscheinlichkeit sinkt, die Erkrankung zu überleben. Aufgrund solcher Empfehlungen befürchteten 9 Menschen mit Behinderungen und Vorerkrankungen aufgrund ihrer gesundheitlichen Einschränkungen in einer Triage-Entscheidung durch den Arzt benachteiligt oder sogar aufgegeben zu werden. Denn statistische gesehen, seien die Erfolgsaussichten einer Intensivbehandlung bei ihnen schlechter. Die Kläger sahen sich in ihrer Menschenwürde und ihrem Recht auf Leben und Gesundheit verletzt. Damit hatten sie Erfolg. Das Gericht verpflichtet den Staat nun unverzüglich Vorkehrungen zu treffen, um Menschen mit Behinderung im Fall einer solchen Triage-Entscheidung zu schützen. Wie diese inhaltlich aussehen werden ist noch offen. Das Gericht machte hierzu keine genauen Vorgaben. Es bleibt also spannend. 





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