Eigenes Versorgungswerk – was bedeutet das und was macht Sinn?

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Unter einem eigenen Versorgungswerk versteht man im weiteren Sinn ein arbeitsrechtlich klar definiertes und geregeltes System zur Festlegung aller Spieregeln für die betriebliche Altersversorgung im Unternehmen. Ein eigenes Versorgungswerk ist damit der Ausdruck der sozialen Verantwortung eines Unternehmens für seine Arbeitnehmer.

Grundsätzlich ist es unabhängig, welchen Durchführungsweg der betrieblichen Altersversorgung man für das Versorgungswerk auswählt. Es kann ein versicherungsförmiger Durchführungsweg wie die Direktversicherung, Pensionskasse oder auch Pensionsfonds sein oder aber auch ein interner unternehmerischer und versicherungsfreier Durchführungsweg wie die pauschaldotierte Unterstützungskasse oder auch Direktzusage. Auch eine Kombination unterschiedlicher Durchführungswege kann in einem Versorgungswerk geregelt werden.

Im engeren Sinn wird von einem Versorgungswerk oft gesprochen, wenn es sich um ein versicherungsfreies System handelt, das keinerlei Produktrestriktionen unterliegt und genau auf das jeweilige Unternehmen zugeschnitten wird und damit auch individuellen Mehrwert bietet.

Mit dem Begriff Versorgungswerk wird damit auch das „etwas mehr“ bezeichnet im Vergleich zur Einführung oder dem Angebot einer Direktversicherung im Unternehmen und maximal der Verabschiedung einer Versorgungsordnung. Häufig unterbleibt dies auch im versicherungsförmigen Bereich in der Praxis unterbleibt, da die Beratung oft hier produkt- und abschlussgetrieben ist. 

Viele sprechen im Zusammenhang mit einer Unterstützungskasse auch von einem eigenen Versorgungswerk, wenn sie eine eigene Firmenunterstützungskasse meinen. Dies ist so jedoch nicht richtig, da mit Versorgungswerk die eigenen Regelungen, das eigene individuelle System gemeint ist und nicht ein eigener Versorgungsträger und eine Gruppenunterstützungskasse ein eigenes, individuelles Versorgungswerk nicht ausschließt.

Die Unterstützungskasse selbst ist nicht das Versorgungswerk, sondern lediglich der Versorgungsträger. Teilweise sprechen auch Organisationen wie Steuerberater oder Verbände oder sonstige Multiplikatoren von ihrem Versorgungswerk für die Mitglieder. Gemeint ist hier aber auch nur eine Unterstützungskasse, die den Unternehmen des Steuerberaters oder der jeweiligen Organisation zur Verfügung steht. Häufig wird dies im Rahmen eines Kanzleimarketings- oder Verbandsmarketings eingesetzt.

Ungeachtet der Definitionen, ein Versorgungswerk mit einer pauschaldotierten Unterstützungskasse als Versorgungsträger bietet eine Reihe von Vorteilen für Arbeitnehmer und Arbeitgeber und ist in seiner Motivationswirkung von erheblicher Bedeutung.

Gerne stehe ich für Ihre Rückfragen zur Verfügung, wenn Sie planen, in Ihrem Unternehmen ein Versorgungswerk einrichten zu wollen.

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Foto(s): AUTHENT

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