Abmahnung von Rechtsanwalt S. aus Berlin

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Der für Massenabmahnungen bekannte Rechtsanwalt S. aus Berlin setzt seine Abmahntätigkeit auch nach Inkrafttreten des Anti-Abmahngesetzes ungebremst fort. Dabei ähneln sich die von Rechtsanwalt S. aus Berlin vertretenen Onlineshops auffällig: Breit gestreutes Warensortiment, geringer Liefervorrat, hohe Versandkosten, Lieferung nur innerhalb Deutschlands, Zahlung nur per Vorkasse. Deshalb stellt sich bei Abmahnungen von Rechtsanwalt S. immer die Frage, ob diese nicht missbräuchlich sind. 

Für wen mahnt Rechtsanwalt S. aus Berlin ab?

Rechtsanwalt S. ist einer der bekanntesten Abmahnanwälte Deutschlands. In seiner Abmahntätigkeit steht er dem ebenfalls für missbräuchliche Massenabmahnungen bekannten IDO Verband in nichts nach.

Hunderte, wenn nicht gar Tausende Onlinehändler wurden in den vergangenen Jahren von Rechtsanwalt S. abgemahnt. S. wurde bereits mehrfach von Gerichten wegen missbräuchlichen Abmahnungen zum Schadensersatz verurteilt (AG Berlin-Schöneberg, Urt. v. 01.10.2012, AZ 6 C 136/12, AG Schöneberg, Urt.  v. 24.10.2014, AZ 16 C 104/14, LG Berlin, Urt. v. 02.08.2017, AZ. 15 O 144/1). 

Unbeirrt davon, mahnt Rechtsanwalt S. fleißig weiter ab. Im Fokus liegen Kleinstunternehmer, die auf eBay und Amazon verkaufen. Bei diesen hofft Rechtsanwalt S. anscheinend auf wenig Gegenwehr. Nachstehend eine kleine Auswahl von Unternehmen / Onlineshops, für die Rechtsanwalt S. in der jüngeren Vergangenheit massenweise Abmahnungen versendet hat:

  • iOcean UG (www.schuh-24.de)
    Abmahnungen u.a. wegen: fehlender Hinweis auf OS-Plattform, falsche UVP-Angaben
  • Plogoo UG (haftungsbeschränkt) (www.schnaeppchen-store.de)
    Abmahnungen u.a. wegen: fehlende Angabe über Energieeffizienzklassen
  • Como-Sonderposten GmbH (www.como-1.de)
    Abmahnungen u.a. wegen: Verstoß gegen Produktsicherheitsgesetz, fehlender Link auf OS-Plattform
  • Acario UG (haftungsbeschränkt) (www.tierisches-zubehör.de)
    Abmahnungen u.a. wegen: Verstoß gegen Verpackungsgesetz (fehlende Registrierung im Verpackungsregister)
  • Wetega UG (haftungsbeschränkt) (www.postenguru.com)
    Abmahnungen u.a. wegen: fehlende CE-Kennzeichnung
  • SSD UG (haftungsbeschränkt) (www.fahrrad-profis24.de)
    Abmahnungen u.a. wegen fehlender CE-Kennzeichnung
  • Juwelier Chronotage GmbH (www.chrono-exclusiv.de)
    Abmahnungen u.a. wegen: Verstoß gegen Verpackungsregister (fehlende Registrierung im Verpackungsregister)

Das oft breit gestreute Sortiment der "S. Shops" lässt sich wohl darauf zurückführen, dass (neben Verbänden) nur Mitbewerber UWG Verstöße abmahnen dürfen. Je mehr Waren also in einem Onlineshop angeboten werden, je mehr Onlinehändler kann man abmahnen.

Rechtsanwalt S. ändert Abmahnstrategie nach Anti-Abmahngesetz

Jahrelang mahnte Rechtsanwalt S. schnell und einfach feststellbare Verstöße gegen gesetzliche Informationspflichten im Internet (fehlerhaftes Impressum, fehlende oder veraltete Widerrufsbelehrung, fehlender Hinweis bzw. Link auf die OS-Plattform) ab. 

Am 01.12.2020 trat allerdings das Gesetz gegen unseriöse Geschäftspraktiken („Anti-Abmahngesetz") in Kraft. Solche Verstöße können zwar nach wie vor durch Wettbewerber abgemahnt werden, Abmahnkosten dürfen jedoch nicht mehr verlangt werden. 

Und damit sind diese Verstöße für Rechtsanwalt S. und "seine Shops" uninteressant geworden. Denn Rechtsanwalt S. geht es nicht um den fairen Wettbewerb, sondern allein um die Erzielung von Einnahmen (u.a. Abmahnkosten). Anders ist es nicht zu erklären, dass Rechtsanwalt S. nunmehr keine Verstöße gegen gesetzliche Informationspflichten im Fernabsatz abmahnt, obgleich es solche Verstöße nach wie vor im Überfluss auf eBay und Amazon gibt.

Welche UWG Verstöße mahnt Rechtsanwalt S. nun ab?

Rechtsanwalt S. mahnt mittlerweile nur noch Verstöße ab, für die auch Abmahnkosten verlangt werden können. Statt Widerrufsbelehrung, OS-Link, Vertragstextspeicherung mahnt er nun u.a. folgende UWG Verstöße ab:

  • Fehlende CE-Kennzeichnung
  • Fehlende Registrierung im Verpackungsregister
  • Verstoß gegen Produktsicherheitsgesetz
  • Fehlerhafte Preisangaben (Grundpreis, UVP)
  • Werbung mit "versicherter Versand"
  • Werbung mit "100 % Original"
  • Verstöße gegen Produktkennzeichnungsvorschriften (z.B. Energieeffizienzklassen)

Die Abmahnkosten beziffert er dabei (anders als früher) auf eher geringe Beträge. Dies wohl in der Hoffnung, dass Abgemahnte bei solch geringen Beträgen den Gang zum Anwalt scheuen und „lieber“ die Abmahnkosten an Rechtsanwalt S. zahlen. Damit sollte er jedoch nicht durchkommen!

Fehler beseitigen: Ja! Zahlungen an S.: Nein!

Haben auch Sie eine Abmahnung von Rechtsanawalt S. aus Berlin erhalten, weil Sie in Angeboten auf eBay oder Amazon etwas nicht beachtet haben. Dann gilt es den Vorwurf inhaltlich zu prüfen und Verstöße zu beseitigen. Da Rechtsanwalt S. nicht alle Verstöße abmahnt, sollte diese Gelegenheit genutzt werden, Ihren Shop umfassend auf weitere Fehler zu prüfen. Denn diese können von anderen Wettbewerbern , Verbänden oder dubiosen Abmahnvereinen (IDO) abgemahnt werden.

Zudem ist in jedem Fall zu prüfen, ob die Abmahnung von Rechtsanwalt S. aus Berlin rechtsmissbräuchlich ist. Insbesondere gilt es sich den jeweiligen Onlineshop, für den er abmahnt, genauer unter die Lupe zu nehmen. Liegt Rechtsmissbrauch vor, müssen Sie keine Abmahnkosten zahlen. Vielmehr haben Sie Anspruch auf Erstattung der Ihnen zur Abwehr der Abmahnung entstandenen Anwaltskosten.

Erfolgreiche Abwehr von Abmahnungen

Ich habe bereits für zahlreiche Mandanten Abmahnungen von Rechtsanwalt S. aus Berlin erfolgreich abgewehrt. Zudem fordere ich die Gegenseite stets zur Erstattung der Rechtsverteidigungskosten auf und klage diese auch ein. Diese wurden von der Gegenseite nach Klageerhebung erstattet.

Sie sehen - man kann nicht nur erfolgreich Abmahnungen des Massenabmahners Rechtsanwalt S. aus Berlin abwehren, sondern diesen bzw. seine Fakeshops auch erfolgreich zur Kasse bitten. 

Haben auch Sie eine Abmahnung von Rechtsanwalt S. aus Berlin erhalten, können Sie mir diese gerne per E-Mail zusenden. Im Rahmen einer Erstberatung bespreche ich mit Ihnen das weitere Vorgehen und die damit verbundenen Kosten meiner Beauftragung. Sollte die Abmahnung auch in Ihrem Fall unwirksam bzw. unberechtigt sein, steht Ihnen gegen den Abmahner und ggf. auch gegen Rechtsanwalt S. ein Anspruch auf Erstattung Ihrer Anwaltskosten zu.


Rechtstipp aus den Rechtsgebieten

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