Zum Frühlingsanfang – was ist im eigenen Garten erlaubt?
- 3 Minuten Lesezeit
- Für die Errichtung eines Gartenhäuschens kann eine amtliche Genehmigung erforderlich sein. Um Ärger mit den Behörden zu vermeiden, sollte im Vorfeld beim örtlich zuständigen Bauamt um Rat gefragt werden.
- Dem Anbau von Pflanzen sind Grenzen gesetzt. Pflanzen, die unter das Betäubungsmittelgesetz (BtMG) fallen, dürfen nicht angebaut werden, wie beispielsweise Schlafmohn. Ebenso können Städte oder Gemeinden Vorschriften zur Bepflanzung des Gartens erlassen.
- Die Gartennutzung als Lager oder Schrottplatz zu gewerblichen Zwecken bedarf einer amtlichen Genehmigung.
Was darf im Garten gebaut werden?
Gartenhäuser sind zwar – beispielsweise in Baumärkten – frei verkäuflich, aber deren Errichtung könnte gegebenenfalls genehmigungspflichtig sein. Die Genehmigungspflicht hängt in der Regel von der Fläche und dem Volumen sowie von der Beschaffenheit und Verankerung des Häuschens ab, wobei die Vorgaben von Bundesland zu Bundesland variieren.
Um Ärger zu vermeiden, sollte ein Termin beim örtlich zuständigen Bauamt vereinbart und die Unterlagen des geplanten Bauvorhabens vorgelegt werden. Somit kann man auf Nummer sicher gehen, dass eine Genehmigung nicht erforderlich ist. Wird diese für das Bauvorhaben im eigenen Garten benötigt, ist das Stellen eines Bauantrags der nächste Schritt.
Ebenso sollte mit dem zuständigen Bauamt Rücksprache gehalten werden, wenn beispielsweise ein Gartenteich angelegt oder ein Fahnenmast im eigenen Grundstück errichtet wird.
Dem grünen Daumen sind Grenzen gesetzt
Wer sich als Gärtner betätigt, darf nicht jedes Kraut im eigenen Garten anpflanzen bzw. anbauen. Der Anbau von Pflanzen, deren Inhaltsstoffe unter das Betäubungsmittelgesetz (BtMG) fallen, ist ohne Genehmigung nicht gestattet. Das betrifft beispielsweise Schlafmohn, Azteken-Salbei oder auch THC-haltigen Hanf.
Möglicherweise können Städte und Gemeinden Bebauungspläne oder Gestaltungssatzungen erlassen und die Bepflanzung des Gartens bestimmen – insbesondere welche Baum- oder Strauchsorten gepflanzt werden dürfen. Im Zweifel sollte vor der Anpflanzung von Bäumen und Sträuchern bei der örtlich zuständigen Gemeinde bzw. dem Bauamt nachgefragt werden.
Den eigenen Garten als Holzlager oder Schrottplatz nutzen?
Wird im eigenen Garten Feuerholz für die kalte Jahreszeit gelagert, ist keine Genehmigung erforderlich. Besitzt das Hobby allerdings gewerblichen Charakter – das heißt, werden beispielsweise Schrottautos angekauft, auf dem Grundstück ausgeschlachtet und die Einzelteile gewinnbringend weiterverkauft –, wird eine amtliche Genehmigung benötigt.
Eine Genehmigung des Ordnungsamts ist ebenso nötig, wenn ein offenes Lagerfeuer im Garten entzündet werden soll. Die Anschaffung einer genehmigungsfreien Feuerschale oder eines Feuerkorbs bietet sich hier an. Darüber hinaus sollte stets Rücksicht auf die Nachbarn genommen werden – sie dürfen weder von Feuer noch von Rauch belästigt werden.
Nachbarschaftsstreit vermeiden – Mittagsruhe einhalten
Um Konflikte mit den Nachbarn vorzubeugen, sollte die Mittagsruhe eingehalten werden. In Deutschland gibt es zwar keine allgemeine Verordnung, die die Mittagsruhe gesetzlich regelt, jedoch ist für Tätigkeiten im Freien, also auch im Garten, das Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) anzuwenden.
Laut § 7 Abs. 1 der 32. Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (Geräte- und Maschinenlärmschutzverordnung – 32. BImSchV) ist der Betrieb bestimmter Geräte wie Laubbläser und bestimmte Rasenmäher in Wohngebieten untersagt. Rasenmäher, die eine geringe Geräuschentwicklung aufweisen, zählen hierzu nicht.
Neben den Regelungen des Immissionsschutzgesetzes gibt es weitere Regelungen auf kommunaler Ebene hinsichtlich der Mittagsruhe. Sie sind in der Regel in der Stadt- bzw. Gemeindesatzung enthalten. Üblicherweise gilt die Mittagsruhe werktags von 12 bzw. 13 Uhr bis 15 Uhr. Die Nachtruhe gilt von 22.00 bis 6.00 bzw. 7.00 Uhr morgens.
(FMA/KKA)
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