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Post vom Inkassobüro – die wichtigsten rechtlichen Hintergründe

  • 3 Minuten Lesezeit
Post vom Inkassobüro – die wichtigsten rechtlichen Hintergründe
  • Die mit dem Inkassoschreiben geltend gemachte Hauptforderung sollte überprüft werden.
  • Die Inkassogebühren und Zinsen sind nur fällig, wenn der Schuldner mit der Zahlung der Hauptforderung in Verzug geraten ist.
  • Die Inkassogebühren dürfen nicht höher als die gesetzlichen Anwaltsgebühren sein.

Findet sich im Briefkasten ein Brief von einem Inkassobüro, sorgt dies für eine unangenehme Überraschung: Denn neben einer ursprünglichen Forderung verlangt das Inkassobüro zusätzlich Zinsen und Gebühren. Allerdings sollte man sich von einem Brief eines Inkassobüros nicht einschüchtern lassen, sondern die Forderungen prüfen.

Was sind Inkassobüros?

Inkassobüros kann man in Kurzform als privatrechtliche Geldeintreiber beschreiben. Sie haben keinen Sonderstatus oder besondere Befugnisse. Rechtlich macht es keinen Unterschied, ob der Gläubiger ein Inkassobüro oder seinen Nachbarn zum Geldeintreiben beauftragt. Es sind also private Dienstleister, die das Mahnwesen professionell betreiben. In der Regel bieten Inkassobüros auch die Durchführung eines gerichtlichen Mahnverfahrens an. Weitere Befugnisse, wie zum Beispiel Schufa-Einträge zu veranlassen, haben Inkassobüros oftmals nicht. 

Geltend gemachte Hauptforderung prüfen

Nur weil ein Inkassobüro eine Forderung geltend macht, heißt das noch lange nicht, dass sie berechtigt ist. Denn Inkassobüros prüfen nicht, ob die Forderungen tatsächlich bestehen, sondern verlassen sich auf die Angaben ihrer Auftraggeber. Folglich sollte die Hauptforderung überprüft werden, also, ob die Forderung tatsächlich dem Auftraggeber geschuldet ist bzw. war. Stellt sich heraus, dass die Hauptforderung unberechtigt war, sollte dies dem Inkassounternehmen mitgeteilt werden.

Inkassogebühren und Zinsen überprüfen

Weiter macht das Inkassobüro üblicherweise Zinsen und Gebühren geltend – Letztere gerade für das Tätigwerden des Inkassobüros. 

Inkassogebühren und Zinsen dürfen nur bei Verzug verlangt werden

Allerdings sind die Zinsen und Gebühren nur fällig, wenn der betroffene Schuldner auch in Verzug geraten ist. Verzug setzt in der Regel voraus, dass der säumige Schuldner gemahnt wurde oder 30 Tage nach Erhalt einer Rechnung nicht bezahlt hat. Eine Mahnung ist nach § 286 Abs. 2 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) nur in dieser Vorschrift genannten Ausnahmen entbehrlich, zum Beispiel, weil für die Zahlung ein bestimmter Termin vereinbart wurde oder der Schuldner ernsthaft angekündigt hat, die Zahlung endgültig nicht zu bezahlen. 

Erhält man als Verbraucher eine Rechnung, setzt nach 30 Tagen nur dann der Verzug ein, wenn der Verbraucher in der Rechnung darauf hingewiesen wird. Verbraucher ist derjenige, der zu privaten Zwecken, zum Beispiel für ein Hobby oder für den Lebensbedarf etwas gekauft bzw. bestellt hat. Als Schuldner muss man zudem vor der Beauftragung des Inkassobüros vom Gläubiger ein Mahnschreiben oder eine Rechnung erhalten haben. Setzt erst das Inkassobüro den Schuldner in Verzug, kann es keine Gebühren mehr verlangen.

Gebühren dürfen gesetzliche Anwaltsgebühren nicht übersteigen

Die Inkassogebühren dürfen nicht höher sein, als ein Anwalt nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) für dieselbe Tätigkeit fordern dürfte. Beispiele: Das heißt, für Forderungen bis in Höhe von 500 Euro dürfen die Gesamtkosten für die Inkassotätigkeit den Betrag in Höhe von 83,54 Euro nicht überschreiten. Bei einer Hauptforderung bis zu 1000 Euro dürfen keine höheren Kosten als 147,56 Euro und bei einer Hauptforderung bis zu 1500 Euro dürfen keine höheren Kosten als 201,71 Euro anfallen. Das RVG regelt die Gebühren gestaffelt: je höher die Hauptforderung, desto höhere Gebühren fallen an.

Achtung: Umgehung des eigenen Anwalts

Da in Inkassounternehmen üblicherweise keine Rechtsanwälte tätig sind, gilt für die Sachbearbeiter auch nicht das Standesrecht für Rechtsanwälte. So darf beispielweise ein Rechtsanwalt einen Gegner nicht direkt anschreiben, wenn sich für diesen bereits ebenfalls ein Rechtsanwalt angezeigt hat. Diese Regel gilt für Inkassobüros nicht: Sie können stets den in Anspruch Genommenen weiter direkt anschreiben. 

Widerspruch gegen Mahnbescheid

Das gilt auch für das gerichtliche Mahnverfahren. Inkassobüros beantragen als letzten Schritt den Erlass eines gerichtlichen Mahnbescheids. Das Besondere bei dem gerichtlichen Mahnverfahren ist, dass das Gericht die Richtigkeit der geltend gemachten Forderung nicht überprüft. Das bedeutet, das Gericht erlässt einen Mahnbescheid, auch wenn die darin geltend gemachte Forderung nicht berechtigt ist. Gegen den Mahnbescheid kann aber binnen zwei Wochen Widerspruch eingelegt werden. 

Einspruch gegen Vollstreckungsbescheid

Legt der Betroffene gegen den Mahnbescheid keinen Widerspruch ein, ergeht auf Antrag des Inkassobüros vom Gericht der Vollstreckungsbescheid. Gegen diesen kann der Betroffene innerhalb von zwei Wochen Einspruch einlegen. Verpasst er auch diese Frist, wird der Vollstreckungsbescheid rechtskräftig. Das heißt, gegen diesen Vollstreckungsbescheid kann der Betroffene nichts mehr unternehmen. Das Inkassobüro kann mit dem Vollstreckungsbescheid die darin festgesetzten Forderungen mit einem Gerichtsvollzieher eintreiben.

(FMA)

Foto(s): ©Fotolia.com

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Rechtstipps zu "Inkassobüro" | Seite 10

  • 27.02.2013 Rieck & Partner Rechtsanwälte mbB
    „… Falles wird kaum erfolgen. Sie werden also damit rechnen müssen, dass sich jemand anderes, z. B. der Insolvenzverwalter oder ein Inkassobüro wie Debcon bei Ihnen meldet und weiterhin Zahlung verlangt …“ Weiterlesen
  • 25.07.2012 Rechtsanwalt und Fachanwalt Dr. iur. Eckhart Jung
    „… , wird von einem Inkassobüro mit ca. 270,-- € zur Kasse gebeten (congestion charge). Fraglich ist, ob diese Forderung in Deutschland eingetrieben werden kann. Aufgrund eines europäischen Rahmenbeschlusses können …“ Weiterlesen
  • 05.04.2012 KUCKLICK dresdner-fachanwaelte.de
    „… nicht zur Klarheit, die Mandanten waren auf den Aufnahmen keineswegs eindeutig zu erkennen. Nichtsdestotrotz folgten weitere Mahnungen verbunden mit der Androhung, die Angelegenheit an ein Inkassobüro …“ Weiterlesen
  • 13.12.2011 Dr. Sonntag Rechtsanwälte
    „… wird jedoch dann massiv bedrängt vom Inkassobüro. Meistens hilft hier ein einziger Brief eines Anwaltes, in dem „vorsorglich“ die Anfechtung, die Kündigung und der Widerruf eines – nicht abgeschlossenen – Geschäftes erklärt wird. Es folgen dann keine Mahnungen mehr. Roland Tilch“ Weiterlesen
  • 03.11.2011 Rechtsanwalt Matthias Lederer
    „… ist grundsätzlich legitim, wenngleich etwas erstaunlich: Auch ein Inkassobüro kann ohne gerichtlichen Titel eine Forderung nicht vollstrecken, sodass sich die Frage aufdrängt, worin (für Rechteinhaber …“ Weiterlesen
  • 31.08.2011 Rechtsanwaltskanzlei Schwerin & Weise Partnerschaft
    „… daraufhin ein Inkassobüro mit der Eintreibung der Forderung beauftragt. Üblicherweise ist es so, dass eine Forderung zunächst vom Inkasso und dann vom Anwalt geltend gemacht wird. Nicht so im vorliegenden …“ Weiterlesen
  • 29.08.2011 Rechtsanwaltskanzlei Schwerin & Weise Partnerschaft
    „… Programmes im Rahmen einer Tauschbörse ist es rechtlich nicht angreifbar, wenn man sich im Internet eine solche Datei anhört bzw. anschaut. Sowohl Copyright Watch als auch das Inkassobüro verzichten …“ Weiterlesen
  • 22.08.2011 Rechtsanwaltskanzlei Schwerin & Weise Partnerschaft
    „… verantwortlich zu sein, nicht bezahlt, kommt bald darauf ein Schreiben vom Inkassobüro oder von einem Rechtsanwalt ins Haus. Der vermeintliche Vertrag ist unwirksam, weil die betrügerischen Firmen …“ Weiterlesen
  • 08.07.2011 Rechtsanwältin Virabell Schuster
    „… über den Jahresbeitrag, zunächst vom Betreiber, später vom Inkassobüro. Problematisch ist, dass derartige Verträge nicht widerrufen werden können. Aufgrund der Aufbereitung des Schreibens könnte man …“ Weiterlesen
  • 04.02.2011 Rechtsanwaltskanzlei Schwerin & Weise Partnerschaft
    „… bekannt. Nach wie vor gilt, dass Sie sich nicht beunruhigen lassen müssen. Teilen Sie dem Inkassobüro mit, dass kein wirksamer Vertrag zustande gekommen ist und Sie die Forderung zurückweisen …“ Weiterlesen
  • 05.10.2010 Rechtsanwalt Steffen Koch
    „… Zahlungsaufforderungen der inforce Forderungsmanagement konfrontiert. Allein die Tatsache, dass ein Inkassobüro eine Forderung geltend macht, bedeutet nicht, dass diese Forderung zu Recht besteht …“ Weiterlesen
  • 10.03.2010 Rechtsanwaltskanzlei Schwerin & Weise Partnerschaft
    „… oder auch direkt vom Inkassobüro oder doch schon von einem Anwalt kommen. Es ist kein wirksamer Vertrag zustande gekommen. Hilfsweise kann dieser widerrufen oder auch fristlos gekündigt werden …“ Weiterlesen
  • 27.01.2010 Rechtsanwaltskanzlei Schwerin & Weise Partnerschaft
    „… abgeschlossenes Abo im Internet. Wird die erste Rechnung in dem Glauben, nicht dafür verantwortlich zu sein, nicht bezahlt, kommt bald darauf ein Schreiben vom Inkassobüro oder von einem Rechtsanwalt ins …“ Weiterlesen
  • 25.01.2010 Rechtsanwalt Dr. Stephan Schmelzer
    „… hat und nun versucht über ein Inkassobüro geltend zu machen, bleibt im Grunde offen. Fest steht, dass die Hauptforderung sich zumindest zum Teil aus 250,00 € vermeintlicher Anwaltskosten …“ Weiterlesen
  • 17.12.2009 Rechtsanwaltskanzlei Schwerin & Weise Partnerschaft
    „… , kommt bald darauf ein Schreiben vom Inkassobüro oder von einem Rechtsanwalt ins Haus. Wie aber reagieren auf eine solche Rechnung oder ein Mahnschreiben des Inkassobüros oder des Anwalts? Zunächst …“ Weiterlesen
  • 07.12.2009 WAGNER HALBE Rechtsanwälte
    „… von Mahnschreiben scheuen jedoch die weitere Korrespondenz mit dem Inkassobüro und versuchen sich mit einer schnellen Zahlung vor weiterer Post zu schützen. Dies geschieht meist dann, wenn die ersten Forderungen …“ Weiterlesen
  • 10.11.2009 Rechtsanwaltskanzlei Schwerin & Weise Partnerschaft
    „… Rechnung in dem Glauben, nicht dafür verantwortlich zu sein, nicht bezahlt, kommt bald darauf ein Schreiben vom Inkassobüro oder von einem Rechtsanwalt ins Haus. Hier treiben bekannte Namen ihr Unwesen, so …“ Weiterlesen
  • 10.09.2009 Rechts- und Fachanwalt Sandro Dittmann
    „… durch den Schuldner zu tragen sind. Dies ist besondere dann relevant, wenn gegen den durch das Inkassobüro beantragten Mahnbescheid Widerspruch durch den Schuldner erhoben wird. Inkassogesellschaften …“ Weiterlesen
  • 03.09.2009 Esther Wellhöfer, anwalt.de-Redaktion
    „… schriftlich und am besten per Einschreiben ein. Rechnung, Mahnung, Inkassobüro Regulär nach zwei Wochen erlebt man eine böse Überraschung, wenn man in seinem Briefkasten eine völlig überteuerte …“ Weiterlesen
  • 11.12.2008 Rechtsanwalt Marc Oliver Giel
    „… mit Mahnungen durchzusetzen. Nach einer gewissen Zeit wird die Forderung ggf. an ein Inkassobüro abgegeben. Wenn dem Verbraucher dann eine Zahlungsaufforderung geschickt wird, ist die Forderung meist …“ Weiterlesen